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--- Kleiner Spiegel rechtlich erlaubt??? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=32779)


Geschrieben von Zündstoff am 13.06.2012 um 09:43:

Zitat von Straßenköter

zu den bösen/gefährlichen gehören wollen ...

Wollte ich noch nie - fand' ich schon immer albern - wer's braucht ... Augenzwinkern


Zitat von Döppi

meine fresse. über was sich manche leute gedanken machen fröhlich fröhlich

Lieber vorher nachdenken als im Nachhinein jammern über "hätte, wäre, wenn" !


Geschrieben von benjamin.duerr am 13.06.2012 um 12:35:

AW: Kleiner Spiegel rechtlich erlaubt???

Spiegel sind eh für die Füße! Ich hab zwar welche dran, aber ich drehe trotzdem immer die Murmel. Lieber einmal zuviel, als einmal zu wenig.
Durch die Vibrationen kann ich da eh kaum was drin erkennen...

__________________
Sie trugen merkwürdige Gewänder und irrten planlos umher... ?(


Geschrieben von Zündstoff am 13.06.2012 um 13:40:

Zitat von benjamin.duerr
Spiegel sind eh für die Füße!.

Du, ... man kann die sogar verstellen ... großes Grinsen

Ich möchte auf Autobahn und Landstraße jedenfalls nicht drauf verzichten.

Da kommen mir, grade seit ich Harley und etwas langsamer fahre,
einfach zu viele Tiefflieger von hinten !!!


Geschrieben von Döppi am 13.06.2012 um 15:35:

Wenn dann bitte richtig zitieren , denn die Aussage kam nicht von mir . Augenzwinkern

Bei mir wurden schon bei mehreren Kontrollen die Spiegel beanstandet . Gab jedesmal eine Mängelkarte und nach vorfahren , war die Sache erledigt .
Habe noch nie gehört das jemandem wegen der Spiegel die Weiterfahrt verweigert wurde.

__________________
Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von Sticki1 am 13.06.2012 um 15:49:

man könnte jetzt zwar sagen daß man in kleineren spiegeln meist nix mehr sieht .aber meine originalen sind ab 100kmh auch unbrachbar,durch vibrationen sind man da auch nix mehr.


Geschrieben von sturmwolke am 13.06.2012 um 15:55:

- Für Motorräder, die nach EG-Recht zugelassen sind (zu erkennen an der EG-Betriebserlaubnisnummer im KFZ-Brief, die z.B. mit e4*.... beginnt), dürfen nur Spiegel mit E-Prüfzeichen verwendet werden.

- Für ältere Motorräder, die noch nicht nach EG-Recht zugelassen sind, dürfen nur Spiegel verwendet werden, deren Spiegelflächen mindestens 60 cm² betragen. Ein E-Prüfzeichen ist hier nicht vorgeschrieben.


Geschrieben von dukehelios am 13.06.2012 um 16:55:

Zitat von sturmwolke
- Für Motorräder, die nach EG-Recht zugelassen sind (zu erkennen an der EG-Betriebserlaubnisnummer im KFZ-Brief, die z.B. mit e4*.... beginnt), dürfen nur Spiegel mit E-Prüfzeichen verwendet werden.

Bei mir steht nur z.B. zu Nummer 17 ein "-" und zu Nummer K ein E. -> EG-Betriebserlaubnis Freude


Geschrieben von Pete_88 am 14.02.2013 um 00:02:

Also das mit der Mengelkarte hört sich ja gut an!!!

Ich hab gedacht da kommt der selbe Mist wie sonst au: Betriebserlaubnis erloschen ---> 3 Punkte

Und mein scheiß Punktekonto isch voller wie ich auf m MC Fest :-(


Geschrieben von Eightball am 14.02.2013 um 08:58:

Wie soll denn wegen der Spiegel die BE erlöschen?

__________________
The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von Crack Baby am 14.02.2013 um 10:47:

Zitat von Döppi
Bei mir wurden schon bei mehreren Kontrollen die Spiegel beanstandet . Gab jedesmal eine Mängelkarte und nach vorfahren , war die Sache erledigt.

Jou, habe identische Erfahrungen.

__________________
*rülps*


Geschrieben von Zündstoff am 14.02.2013 um 11:59:

Problematisch wird es, wie fast immer, erst im Falle des Versicherungsfalles ... dann aber u.U. so richtig !


Geschrieben von Sticki1 am 14.02.2013 um 13:20:

ich hatte beruflich nen fall,da fuhr ein biker auf die autobahn und übersah beim enfädeln einen auf der rechten spur fahrenden pkw und knallte dem rein.
das mit seinen nicht zugelassenen spiegeln floß ins gutachten welches die versicherung anforderte mit ein.
Die haben sich gefreut...........

meiner meinung nach sollten sicherheitsrelevante teile,die für anständige fahrweise benötigt werden passen


Geschrieben von El_Locco am 14.02.2013 um 13:42:

Ich sehe das ebenso, alle verkehrs- bzw. versicherungsrelevanten Geschichten sollten passen.
Auf weiteren Strecken will ich zudem auch keiner möglichen Willkür der Rennleitung ausgesetzt sein. Bei wem sich Rocker, Freiheit und Coolness über die Spiegelgröße definiert soll diesen Lebensstil fröhnen ich bin da dann gerne anders.

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Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein :-)


Geschrieben von stoani am 14.02.2013 um 14:03:

bin zig-jahre mit den "golfschlägern" durch die lande gefahren, einige male je 30 eus dafür bezahlt. so unter dem motto: "no risk no fun"
ABER, seit einem beinahe crash im pott, am highway, denke ich jetzt a weng anders!

man(n) ändert halt im laufe der jahre seine meinung.

manchmal geht halt sicherheit vor coolness!



[hosenscheißer modus aus, fahre nur so ca 15T/km pro saison]

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oisdaun
da sepp,

perhaps my best years are gone ...., but i wouldn't want them back. not with the fire in me now. [samuel becket]


Geschrieben von Eightball am 14.02.2013 um 14:17:

Ich hab die custom von ms biketch verbaut. Wesentlich kleiner als die Originalen aber immer noch groß genug um darin alles zu erkennen. Wenn die Spiegel so klein sind, das man darin nichts mehr sieht oder halt nicht mehr ausreichend, darf man sich auch nicht wundern, wenn einem im fall der Fälle die Versicherung in Regress nimmt. Ich verlasse mich eigentlich gar nicht auf die Spiegel, sondern dreh immer den Kopf.

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