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yep, so auch bei mir.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Zitat von Harley-Essen
hauptsache dran, egal wo
Muss der grüne sich halt mal bisken bücken mitte Taschenlampe.

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Oqpa
✠...die einen lieben mich, die anderen hasse ich...✠
Ich hab noch ne Frage zum Thema:
Mein Vater braucht für seine alte Jawa so einen Reflektor hinten.
Gibt es da ein Mindestmaß?
Ist ein Reflektor zum Aufkleben erlaubt? (Vielleicht auf dem Kennzeichen aufgeklebt?)
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Gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann.
Gib mir den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Und gib mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
zum zitierten Beitrag Zitat von Johnny Iron
Ich hab noch ne Frage zum Thema:
Mein Vater braucht für seine alte Jawa so einen Reflektor hinten.
Gibt es da ein Mindestmaß?
Ist ein Reflektor zum Aufkleben erlaubt? (Vielleicht auf dem Kennzeichen aufgeklebt?)
Also bevor hier die Leute mit einer Packung Halbwahrheiten bei den "Grünen", "Blauen" oder "Graukitteln" aufsprechen und sich Ärger einhandeln...
Hier die Vorschrift nach der der hintere Reflektor montiert sein muss:
§§ 49a - 54 StVZO // 93/92 Anh. IV Nr.6.12 EWG
Der entscheidende Text hiervon lautet für einspurige Fahrzeuge über 50ccm wie folgt:
6.8. Hintere nicht dreieckige Rückstrahler
6.8.1. Anzahl: einer der Klasse 1a [2].
6.8.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.8.3. Anordnung
6.8.3.1. In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
6.8.3.2. In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.8.3.3. In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug.
6.8.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 30° nach links und nach rechts.
Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15° nach oben und 15° nach unten.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert werden, wenn der Rückstrahler in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist.
6.8.5. Ausrichtung: nach hinten.
6.8.6. Zusammenbau mit jeder anderen Leuchte ist zulässig.
6.8.7. Sonstige Vorschriften
Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf mit anderen roten Heckleuchten gemeinsame Teile haben.
Hier wiederum ist folgendes entscheidend:
6.8.3.1. In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
D.H. DER REFLEKTOR MUSS MITTIG SEIN!!!
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Wenn dich dein Leben nervt, stell die Musik lauter und zieh dir ein Bier rein. Deswegen wird zwar dein Leben nicht besser, aber du hast wenigstens ein Bier...
sehr gute Zusammenfassung - DANKE!
zum zitierten Beitrag Zitat von BoneMUC
Also bevor hier die Leute mit einer Packung Halbwahrheiten bei den "Grünen", "Blauen" oder "Graukitteln" aufsprechen und sich Ärger einhandeln...
Hier die Vorschrift nach der der hintere Reflektor montiert sein muss:
§§ 49a - 54 StVZO // 93/92 Anh. IV Nr.6.12 EWG
Der entscheidende Text hiervon lautet für einspurige Fahrzeuge über 50ccm wie folgt:
6.8. Hintere nicht dreieckige Rückstrahler
6.8.1. Anzahl: einer der Klasse 1a [2].
6.8.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.8.3. Anordnung
6.8.3.1. In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
6.8.3.2. In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.8.3.3. In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug.
6.8.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 30° nach links und nach rechts.
Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15° nach oben und 15° nach unten.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert werden, wenn der Rückstrahler in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist.
6.8.5. Ausrichtung: nach hinten.
6.8.6. Zusammenbau mit jeder anderen Leuchte ist zulässig.
6.8.7. Sonstige Vorschriften
Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf mit anderen roten Heckleuchten gemeinsame Teile haben.
Hier wiederum ist folgendes entscheidend:
6.8.3.1. In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
D.H. DER REFLEKTOR MUSS MITTIG SEIN!!!
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Gruß Alex 