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Geschrieben von George am 08.04.2012 um 22:18:

yep, so auch bei mir.

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von IronBobber am 08.04.2012 um 22:18:

Zitat von Harley-Essen
hauptsache dran, egal wo

Stimmt... Augenzwinkern


Geschrieben von Harley Oppa am 08.04.2012 um 22:24:

Muss der grüne sich halt mal bisken bücken mitte Taschenlampe. großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

__________________
Oqpa


✠...die einen lieben mich, die anderen hasse ich...✠



Geschrieben von Johnny Iron am 16.04.2012 um 08:35:

Ich hab noch ne Frage zum Thema:

Mein Vater braucht für seine alte Jawa so einen Reflektor hinten.

Gibt es da ein Mindestmaß?
Ist ein Reflektor zum Aufkleben erlaubt? (Vielleicht auf dem Kennzeichen aufgeklebt?)

__________________
Gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann.
Gib mir den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Und gib mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


Geschrieben von Lars997 am 16.04.2012 um 09:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von Johnny Iron
Ich hab noch ne Frage zum Thema:

Mein Vater braucht für seine alte Jawa so einen Reflektor hinten.

Gibt es da ein Mindestmaß?
Ist ein Reflektor zum Aufkleben erlaubt? (Vielleicht auf dem Kennzeichen aufgeklebt?)

Das Teil braucht ein e Kennzeichen, hab noch keines damit gesehen welches Super klein gewesen wäre, vermutlich hängt Größe und e Kennzeichnen zusammen. Schau mal in der Bucht oder bei Tante Louise, da findet man diverse Teile.


Geschrieben von BoneMUC am 16.04.2012 um 16:47:

Also bevor hier die Leute mit einer Packung Halbwahrheiten bei den "Grünen", "Blauen" oder "Graukitteln" aufsprechen und sich Ärger einhandeln...

Hier die Vorschrift nach der der hintere Reflektor montiert sein muss:
§§ 49a - 54 StVZO // 93/92 Anh. IV Nr.6.12 EWG

Der entscheidende Text hiervon lautet für einspurige Fahrzeuge über 50ccm wie folgt:

6.8. Hintere nicht dreieckige Rückstrahler
6.8.1. Anzahl: einer der Klasse 1a [2].
6.8.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.8.3. Anordnung
6.8.3.1. In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
6.8.3.2. In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.8.3.3. In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug.
6.8.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 30° nach links und nach rechts.
Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15° nach oben und 15° nach unten.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert werden, wenn der Rückstrahler in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist.
6.8.5. Ausrichtung: nach hinten.
6.8.6. Zusammenbau mit jeder anderen Leuchte ist zulässig.
6.8.7. Sonstige Vorschriften
Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf mit anderen roten Heckleuchten gemeinsame Teile haben.

Hier wiederum ist folgendes entscheidend:
6.8.3.1. In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.

D.H. DER REFLEKTOR MUSS MITTIG SEIN!!!

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Wenn dich dein Leben nervt, stell die Musik lauter und zieh dir ein Bier rein. Deswegen wird zwar dein Leben nicht besser, aber du hast wenigstens ein Bier...


Geschrieben von Lars997 am 16.04.2012 um 17:04:

sehr gute Zusammenfassung - DANKE!


Geschrieben von alex-hd am 16.04.2012 um 20:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von BoneMUC
Also bevor hier die Leute mit einer Packung Halbwahrheiten bei den "Grünen", "Blauen" oder "Graukitteln" aufsprechen und sich Ärger einhandeln...

Hier die Vorschrift nach der der hintere Reflektor montiert sein muss:
§§ 49a - 54 StVZO // 93/92 Anh. IV Nr.6.12 EWG

Der entscheidende Text hiervon lautet für einspurige Fahrzeuge über 50ccm wie folgt:

6.8. Hintere nicht dreieckige Rückstrahler
6.8.1. Anzahl: einer der Klasse 1a [2].
6.8.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.8.3. Anordnung
6.8.3.1. In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
6.8.3.2. In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.8.3.3. In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug.
6.8.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 30° nach links und nach rechts.
Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15° nach oben und 15° nach unten.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert werden, wenn der Rückstrahler in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist.
6.8.5. Ausrichtung: nach hinten.
6.8.6. Zusammenbau mit jeder anderen Leuchte ist zulässig.
6.8.7. Sonstige Vorschriften
Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf mit anderen roten Heckleuchten gemeinsame Teile haben.

Hier wiederum ist folgendes entscheidend:
6.8.3.1. In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.

D.H. DER REFLEKTOR MUSS MITTIG SEIN!!!

Genau so hat es mein TÜV Prüfer auch gesagt!! Der Reflektor MUSS mittig angeordnet sein.

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Gruß Alex cool