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Zitat von First Evo
Ja, das darfst Du!
und wenn man den weißen Rand abschneidet, ist das keine Urkundenfälschung![]()
Was ist den gefälscht worden?
Eine Fälschung ist die bewusste Herstellung eines Objektes oder einer Information zur Täuschung Dritter. Wer soll getäuscht werden? Welche Information wird gefälscht?
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....

Das sind ja auch 2Paar Schuhe...
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Ich fürchte Tod und Rache nicht, bis zu jenem Tag,
an dem du deine Treue brichst und dein Wort versagt
Support your local MC
zum zitierten Beitrag Zitat von Grocho
Das sind ja auch 2Paar Schuhe...
Zitat von First Evo
So sehe ich das auch.
Es ist ein Unterschied, ob ich etwas Nachbilde und damit Fälsche oder am Original was abschleife.
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....

Du hast illegal die Stempel auf ein anderes Kennzeichen gemacht, ganz andere Grundvorraussetzung und definitiv Urkundenfälschung.
Ob sich die Cops beim Rand des Bleches so anstellen ist ne andere Geschichte und ne ganz andere Hausnummer.
Risiko ist da auch dabei, dennoch was völlig anderes!
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Ich fürchte Tod und Rache nicht, bis zu jenem Tag,
an dem du deine Treue brichst und dein Wort versagt
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Lass stecken @ Grocho, manche lernen es nie und andere noch später
Ich sage ja, 500 Märker waren günstig und in der Urteilsbegründung steht auch sicher was von Siegeln (Plaketten) drin.
Ich kaufe meine Schilder beim Schildermacher und nicht bei einer staatlichen Stelle
Wenn dann daran mit der Zeit was fehlt, weil es sich irgendwie abgenutzt hat.....
Zitat von First Evo
Lass stecken @ Grocho, manche lernen es nie und andere noch später![]()
Ich kaufe meine Schilder beim Schildermacher und nicht bei einer staatlichen Stelle![]()
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Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....

Zitat von bestesht
Das Umkleben der Plaketten wurde vorausgesetzt, wobei zu dieser Zeit und auch noch später,
solche Schilder mit oder ohne Beziehungen, offiziell gestempelt wurden.
Zitat von First Evo
Über so manches, Grimmsche Märchen hier habe ich schon herzlich gelacht bzw. mich gefragt, warum sich manche Leute alles gefallen lassen.
Zitat von bestesht
Ich lieb dich auch.....
nummernschild bearbeiten ?
Urkundenfälschung ist es wahrscheinlich wirklich nicht. Ich hab mir einfach angewöhnt den Ordnungshütern keine Angriffsfläche zu bieten.
Dann gibt es auch kein Ticket!
Übrigens hab ich den Thunderbike Kennzeichenhalter an meinem Moped und da sieht man tatsächlich nix vom äußeren Rand.
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evoben
Zitat von First Evo
Zitat von Straßenköter
apropos,
hat zufällig jemand nen link mit dem ich mir ein kennzeichen bastel kann? so zum ausdrucken, zum aufkleber machen.
Hier kannst du Dir die Schrift laden Kennz. Schrift
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Meine TRACK-SAU
Wie First Evo schon schreibt, ist das Umbiegen/Verändern des Kennzeichenrandes keine Urkundenfälschung. gem. §267 I StGB.
Kfz.-Kennzeichen sind sog. Beweiszeichen. Sie spiegeln die Erklärung wider, dass das jeweilige Fahrzeug für den bei der Zulassungsstelle eingetragenen Halter für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist.
Das Kennzeichen bildet somit mit dem dazugehörigen Fahrzeug eine sog. "Zusammengesetzte Urkunde"
Solange keine Stempel (Siegel) verändert, entfernt, umgeklebt o.ä., oder solange keine Buchstaben/Zahlenkombinationen verändert etc. werden, bleibt die "Willens- oder Gedankenerklärung" erhalten.
Aber Achtung:
Möglicherweise (wenns blöd läuft) greift §22 I 3 StVG. Einfach mal nachlesen!
Die Frage stellt sich in der Tat, was Du ganz genau entfernen möchtest.
Der kleine äußere weiße Rand hat keinerlei Urkundscharakter, sondern ist einfach dem Umstand geschudelt, dass dieser im Regelfall einfach bei der Schilderstellung nicht mit schwarzer Folie bezogen werden kann, da die Maschine die Wölbung am unteren Ende nicht beziehen kann. Die Beschreibung des äußeren kleinen weißen Randes findet sich in keiner Rechtsnorm. Hier beginnt die Beschreibung der Kennzeichen erst mit dem äußeren schwarzen Rand, welchen Du somit genaugenommen schon nicht mehr entfernen darfst, ohne Gefahr zu laufen, Dich wegen Kennzeichenmissbrauchs strafbar zu machen.
Die Beschreibung der Kennzeichen findest Du in der Anlage 4 zur FZV .
Solange also der schwarze Rand und somit das Kennzeichen im Gänze erhalten bleibt, passiert Dir nichts. Das Wegbördeln des weißen Randes stellt somit noch keinen Kennzeichenmissbrauch i.S.d. § 22 StVG dar.
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
Sag ich doch

Zitat von Andi_HP
Zitat von alex-hd
Darf ich denn die Zahlen und Buchstaben mit nem schwarzen Edding nachmalen?
Mein KZ ist schon arg vermackelt und ich würd das gerne wieder schwärzer machen![]()
Ich glaube du kannst mit deinem Kennzeichen auch zum Schildermacher gehen und der Zieht dir neue Folie drauf.
Gruß
Andreas
Zitat von First Evo
Dann kann er sich auch ein neues machen lassen, ist minimal teuerer
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Rasen ist etwas für Gärtner, Geniesser bevorzugen Kurven...
Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !
zum zitierten Beitrag Zitat von Lars997
Also bei dem ganz kleinen Rand wäre mir das ehrlich gesagt wurscht. Würde aber der einfachheithalber wie von Maik schon vorgeschlagen mit nem Edding drum rum!
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Leider nicht mehr so häufig im Sattel wie ich das gerne möchte. Der Zahn der Zeit halt.