Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Laberecke (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=19)
--- Soll nach Unfall Verwarngeld zahlen??? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=27627)


Geschrieben von el666 am 12.10.2011 um 19:51:

Moinsen Leute!

Danke Euch erst einmal für die vielen Infos. Ich kläre gerade, ob meine Rechtschutzversicherung noch greift, habe schon lange keine Unterlagen von denen bekommen und werde es mal einen Anwalt übergeben.
Ich traue den blauen Wesen nicht so, habe kein gutes Verhältnis zu denen. Soll es ja geben. Mit dem einen Schreiben kam ein zweites, dass ich das Motorrad innerhalb von sieben Tagen vorführen um zu zeigen, dass die Schäden behoben sind. Als ich vor Ort fragte, wie ich das denn machen soll, die Maschine wäre ein Totalschaden, kam doch die ernste Frage, ob eine Verlängerung um 10 Tage reichen würde. Ich bin fast hinten rübergefallen. Baby
Nun reicht es ihnen, wenn ich das Bike Ende März vorführe, damit ich sie dann im Winter wieder aufbauen lassen kann. Augen rollen

Jetzt muss erst mal geklärt werden, ob der Rahmen was abbekommen hat. Reifen scheinen in Ordnung gewesen zu sein, das war nicht der Fehler. Haben wir uns heute noch mal angeschaut. Auch Reifendruck war okay.

Ich halt Euch auf dem Laufenden, bin eh mal gespannt, was dabei raus kommt.

Gruß
el 666

PS: @Fuchs: das Verwarngeld soll 35 Euronen betragen. Der Beamte von der AB-Polizei meinte, da hätte ich ja noch Glück gehabt, normalerweise wäre es auf der AB deutlich höher. Baby


Geschrieben von Adi am 12.10.2011 um 20:42:

Also irgendwas stimmt da nicht.
Was geht die Behörde an, ob Du Dein Moped reparieren lässt, oder nicht ?
Wenn die das Teil nach dem Unfall beschlagnahmt hätten, um durch einen Sachverständigen klären zu lassen, ob Du den Unfall wegen eines Fahrfehlers oder wegen eines technischen Defektes verursacht hast, dann könnte ich das ja noch nachvollziehen, aber warum wollen die das Teil aufgebaut wieder sehen ?
Ist doch Deine Maschine und wenn Du willst, dann kannste das Ding in den Schrott werfen, wenns Dir danach ist.

__________________
Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden cool


Geschrieben von Conrad am 12.10.2011 um 20:52:

Adi, bist mir zuvor gekommen, genau das versteh ich auch nicht. Wenn das Moped Totalschaden ist kann keine Behörde dieser Welt verlangen es "aufgebaut" dort vorzustellen. Dann wird's verschrottet wenn ich es möchte oder eben nicht.

Verwarngeld ist immer übel und wenn's eben geht sollte man sich damit nicht abfinden. Wenn jedoch kein Rechtsschutz vorhanden ist, könnte sowohl der Widerspruch gegen das Verwarngeld und die Anwaltskosten sowieso ganz schön teuer werden. Mir stellt sich die Frage mit welchem Erfolg, sprich Gegenwert kann denn gerechnet werden wenn die blauen Staatsdiener dann das Verwarngeld zurücknehmen? Dann sind 35 Euro gespart und man hat im Gegenzug die ganzen Kosten zu tragen.

Klar, das Verwarngeld trägt sowas wie den "Schuldstempel". Folgen ergeben sich daraus jedoch nicht oder hab ich was nicht bedacht? Daher bist aus meiner Sicht gut beraten Deinen Ärger runter zu schlucken, das Verwarngeld zu zahlen und gut ist. Macht nicht wirklich Spaß, ist auch ungerecht....vermutlich bringt Dir jedoch alles andere nur noch mehr Ärger.

Lasse mich gerne eines besseren belehren wenn ich bei meinen Überlegungen irgendwelche Folgen die sich ergeben könnten nicht bedacht habe.......


Geschrieben von el666 am 12.10.2011 um 22:15:

Moin Moin Adi, Moin Conrad!

Es gab nach dem Unfall einen Kontrollbericht und in dem war notiert, dass bei dem Bike rechter Aussenspiegel, Fussrasten und Auspuff kaputt sind. Wobei die Fussrasten(Trittbretter) in Odnung waren, aber dass konnte er nicht erkennen. Sie sind von den Sturzbügeln nach oben gedrückt worden und lassen sich nicht mehr überreden, in ihren ursprünglichen Zustand zurückzugehen. Für den Polizisten sah es so aus, als wenn die Trittbretthalterungen verbogen sind.
Mehr hat er nicht aufgeschrieben und es wurde eben angekreuzt, Mängel ungehend zu beseitigen. Da der Schnipsel Papier keine weiteren Möglichkeiten an Formulierungen zulässt ist es seinen bürokratischen Weg gegangen.
Mit ein wenig Abstand kann ich über die ganze Sache schon wieder lachen. Der Kerl hat den eigentlichen Schaden des Motorrad nicht erkannt. Die hatten zwei oder drei Std vorher einen anderen Unfall, bei dem die AB komplett gesperrt worden ist und der Mopedfahrer nicht überlebt hat. Vielleicht hat ihm das noch in dern Knochen gesteckt, dass der gedacht hat, wenn der hier vor mir steht und nicht ins Krankenhaus will, dann kann es mit dem Moped auch nicht so schlimm sein.

Ich weiß es nicht und werde es überleben, wenn ich das Moped noch mal im März bei der Polizeistation vorführen darf.

el 666


Geschrieben von Adi am 12.10.2011 um 22:50:

Jetzt verstehe ich gar nichts mehr verwirrt
Du machst mit ner Street Glide bei 150 KMH nen Abflug und lediglich Rechter Spiegel, Auspuff und Sturzbügel gehen dabei kaputt geschockt
Deine Verletzungen waren .... "Prellung an der linken Hand und am Steiß, Schürfwunden an der linken Hand und am rechten Handgelenk und Ellenbogen"

Zahle die 35 Schleifen und gib Ruhe Augen rollen

__________________
Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden cool


Geschrieben von Jack Harley am 12.10.2011 um 23:01:

unglücklich nee, ich lass es...

__________________
cool
Ponyhof war gestern


Geschrieben von el666 am 13.10.2011 um 08:14:

Sorry Adi, Missverständniss!

das ist das, was der Beamte aufgeschrieben hat, Schaden ist größer. Fender vorn und hinten, Fairing, Scheibe, Fenderhalterung an den Tauchrohren, Sturzbügel, Beinschilder, Koffer und Halterung, Amateuren sind so die Sachen, die zu sehen sind, Rahmen und Radager müssen erst noch geprüft werden.

Trotzdem danke für den Tipp. Vielleicht ist es auch nur meine Antipathie gegen den Staat und seine Diener, die ich nicht immer verstehe und ich wollte es mal los werden. fröhlich

Gruß
el 666


Geschrieben von Gutelaune am 13.10.2011 um 08:28:

Wenn die Polizei kommt muss die immer einen Bericht schreiben und rechtfertigen, wer wie Schuld und wer was falsch gemacht hat. Wenn dabei ein Verwarngeld ohne Punkte rauskommt ist das immer gut, weil erstens immer jemand Schuld hat (im Zweifel der mit der Fahrer wegen Betriebsgefahr) und zweitens für Fehler des Fahrers mit Unfall immer eine Position im Bussgelkdkatalog zu finden ist, bei der es auch Punkte geben kann -- Ich würd die 35 bezahlen fertig! Das kann nämlich auch noch teurer werden. Nicht angemessene Geschwindigkeit ist immer möglich (man hätte ja langsamer fahren können). Das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit ist immer Erhöhung der Betriebsgefahr und hat eher Versicherungsrechtliche Bedeutung, als dass das was mit Bussgeld zu tun hätte.
Wenn die Polizei ein Fahrzeug vorfindet, das nicht verkehrssicher ist (ist wohl nach einem Unfall so), dann kann sie immer verlangen, dass das Fahrzeug in kurzer Zeit vorgeführt wird, um zu prüfen, ob die Mängel abgestellt sind, und wenn nicht, kann das Fahrzeug zwangsweise stillgegelegt werden. Das passiert bei Autos selten aber da es bei Motorrädern viele Eigenbastler gibt kommt das öfter vor.
Wenn Du klar machst -eventuell mit Bestätgigung einer Werkstatt, wenn die ein verkehrsunsicheres Fahrzeug rausgeben können die zur Mithaftung gezwungenb werden weswegen Behörden meist davon ausgehen dass das nicth passiert-, dass die Frist nicht angemessen ist und das Fahrzeug aufgebaut wird, sollten die eigentlich akzeptieren, dass ein späterer Termin zur Überprüfung gemacht wird (es droht immer die zwangesweise Stilllegung bis zur Vorführung des Fahrzeugs mit Beweis, der Verkehrssicherheit).
Gütliche Einigungen sind immer von Vorteil, Viel Erfolg und Nase hoch cool
Grüße

__________________
Das Leben ist zu kurz für schlechte Laune... cool


Geschrieben von el666 am 13.10.2011 um 08:46:

Moinsen Gutelaune!

Danke für die ausführliche Antwort. Klingt logisch und klar.

Werde noch mal in mich gehen und schauen, was ich mache.

Gruß
el 666

Hi Mods, habe jetzt einen guten Überblick, mir würde es so reichen an Infos. großes Grinsen


Geschrieben von Eisensebi am 13.10.2011 um 09:09:

Genau... gütliche Einigungen! Deswegen mein Gedanke des frei formulierten Schreibens. Nett und freundlich, denn wie es in den Wald rein ruft, so.....;-)
Es gibt ja nicht nur Leute, die dir gleich ans Bein pissen wollen. Wobei die lieben Anwälte das gern suggerieren, um damit kostspielig beginnen zu dürfen. Wenn keine Rechtsschutz, würde ich mir den Klang zum Rechtsverdreher klemmen und lieber die 35 Eur spenden.

Drücke dir die Daumen, dass es sích möglichst gut für dich entwickelt.


Geschrieben von Mo am 13.10.2011 um 09:54:

Zitat von iuafui
Ich würde einfach angeben, dass ich während der Fahrt nen Platten bekommen habe und gut ist.
Das könnte nämlich tatsächlich zu Deiner Schilderung passen. http://de.magicqsoftware.eu/

Ist Dir die Werbung ausversehen da rein gerutscht oder hast Du gewissen Spielregeln hier nicht verstanden?


Geschrieben von NT-Tom am 13.10.2011 um 09:56:

hat methode bei ihm - siehe mal seien 3 ersten und letzten beiträge Baby


Geschrieben von Adi am 13.10.2011 um 10:22:

Dafür haben wir doch DAS !!!

__________________
Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden cool


Geschrieben von HarryDavidsSon am 13.10.2011 um 10:24:

Zitat von iuafui
Ich würde einfach angeben, dass ich während der Fahrt nen Platten bekommen habe und gut ist.
Das könnte nämlich tatsächlich zu Deiner Schilderung passen. http://de.magicqsoftware.eu/

Verwarnt und gekickt - und CLOSED wie el666 meinte

Daumen gedrückt !

Bernhard

__________________
Ride Safe and Loud