Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Allgemein: Motorräder (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=1)
--- Versicherung ausserhalb "saison"??? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=27373)
ok ok ich hab da wohl was falsch geschrieben sorry ,war auch nicht gleich ersichtlich wo er die maschine stehen hat , draussen ( öffentlichkeit ) darf er das teil ja nicht abstellen also nur auf seinem grund und boden
meine ist das ganze jahr über angemeldet
da ich keine vollkasko habe sondern teil , ist es bezahlbar
__________________
Trust The Universe
Hab die Frage mal meinem Vericherungsmann bei Harley-Davidson Insurance Services (ERGO) gefragt.
Hier sein Wortlaut:
"Yo, Du bist natürlich in der Zwischenzeit versichert ( Ruheversicherung ).
Fahrten zum TÜV sind möglich, zur Sicherheit solltest Du aber vorher Bescheid sagen und nur der direkte Weg ist versichert."
__________________
Loud pipes get pussy.
Also, ich hatte hier ja einen gleichen Thread zu diesem Thema eröffnet und antworte nun hier mit meinen Erkenntnissen.
Ich habe es nun schwarz auf weiss, dass in der Ruhephase das Motorrad zwar in der Teilkasko weiter versichert ist, jedoch nicht in der Vollkasko.
Diebstahl, Brand etc sind zwar so abgedeckt, nun aber das was mich stört.
Auf Rückfrage bei der Versicherung wie auch beim Versicherungsvertreter wurde mir bestätigt, dass wenn versucht wird das Motorrad zu klauen und dabei nichts geklaut bzw entwendet wird und ein Schaden wie Lackkratzer oder sonstige Spuren am Motorrad zurückbleiben, diese als Vandalismus bzw Fremdverschuldete Schäden gesehen werden. Diese sind dann aber durch die TK nicht gedeckt...
Ich für meinen Teil kann das zwar nicht ganz nachvollziehen da mir auch der Versicherungsagent damals bestätigte der Vollkaskoschutz wäre auch in der Ruhephase gegeben. Dieser hat sich im übrigen erstmal selbst von der Tatsache auf Rückfrage bei der Zentrale erkundigt und gibt offen zu dies nicht so im Detail gewusst zu haben. Werde nun wohl oder übel auf eine Ganzjahresversicherung upgraden um jediglichen Diskussionen keine Grundlage zu geben.
Denn eins ist gewiss, soll eine Versicherung zahlen, wird sie gründlich prüfen ob die es auch muss....
Zitat von raum68
Ich habe es nun schwarz auf weiss, dass in der Ruhephase das Motorrad zwar in der Teilkasko weiter versichert ist, jedoch nicht in der Vollkasko. [...]
wenn versucht wird das Motorrad zu klauen und dabei nichts geklaut bzw entwendet wird und ein Schaden wie Lackkratzer oder sonstige Spuren am Motorrad zurückbleiben, diese als Vandalismus bzw Fremdverschuldete Schäden gesehen werden. Diese sind dann aber durch die TK nicht gedeckt...
Ich für meinen Teil kann das zwar nicht ganz nachvollziehen
Also, ich Brauch meinen Versicherungsagenten im Fall eines Schadens nicht fragen damit er mir erst sagt wie man es schreiben muss damit es dann auch alles passt. Der wusste ja nochnichtmal das Thema mit der Vollkasko.
Das andere Thema mit Kirche im Dorf lassen. In der Region hier wurden die letzten Wochen über 20 Motorräder aus Garagen, und Tiefgaragen teils am Helligen Tage geklaut. Zwei sogar in einer Straße wo keine 200 Meter weiter weg ein großes Polizeirevier ist, Tatzeitraum 08.00-14.00 Uhr.
Ich habe nun meine Maschine zusätzlich neben Lenkschloss und Alarmanlage gesichert.
Ich mach mir auch nix vor, wer das Teil haben will der holt sie sich auch, mir geht es aber um Abschreckung bzw es demjenigen so schwer als möglich zu machen.
Was mich am meisten stört ist nur die Tatsache das ich eigentlich mein Motorrad die ganze Saison anmelden wollte ( kleineres Kennzeichen etc ) mich aber der Versicherungsfachmann entgegen meinen Bedenken zusicherte dass auch in der Ruhephase alles Paletti ist und ich nur deshalb zur Saisonzulassung kam
Also als Versicherungsvermittler mal einige Worte dazu: laut Auskunft meiner Kfz Fachabteilung und nach meinen eigenen Recherchen, haben wir bei vorübergehender Stillegung auch Vollkaskoversicherungsschutz. In den AKBs ( allgemeine Kfz Bedingungen ) steht unter Bezugnahme auf den § 12, bzw 13 I und II Versicherungschutz in der Fahrzeugversicherung.
Ich war jetzt auch skeptisch, aber nirgends steht der Ausschuß der Vollkasko.
Wenn mann googelt unter § 5 AKB kommen einige Verweise, in denen wird auf den Versicherungsschutz wie in § 12 oder manchmal auch §13 verwiesen, und in denen steht unter Absatz I Teilkaskoschutz und unter II Vollkaskoschutz - kein explizieter Auschluß der VK.
Ich war mir selbst nicht sicher und meine Abteilungsleiterin KFZ meinte auch erste nein, mußte sich aber anhand der Bedingungen korrigieren. Eigentlich wäre es auch unlogisch, mir wird die Karre für 16.000€ geklaut - versichert - und wenn Sie mir umfällt ( Vollkaskoschaden) und ich hätte 2000€ Schaden wäre sie nicht versichert ? Ich glaube mal meiner Abteilung - sollte ich was anders lautend hören gebe ich bescheid. Aber hier tummelt sich doch sicherlich noch der Eine oder Andere Kollege aus unserer Zunft ?
Grüße
Schöppi
@raum68:
Das mit der Kirche war auch nicht nur auf dich bezogen. Dass man natürlich Sicherheit haben möchte (erst recht, wenn man in einer "Gefahrenzone" wohnt) ist verständlich.
Wobei hier zu beachten ist:
Schäden, die durch einen Diebstahlversuch entstehen und auch mit diesem in Zusammenhang zu bringen sind, die sind auch über die Teilkasko abgedeckt.
Das hatte ich selbst schon beim Auto. Da wurde versucht, das Auto zu knacken, dabei rund ums Schloß und am Fenster-Bereich viele Kratzer. Das lief ganz normal über die TK.
Wenn die natürlich versuchen, das Fahrzeug zu klauen und ich hab danach hinten am Fender Kratzer, das wäre dann Vollkasko.
Es kann bei einigen Schadenfällen eben auf die genaue Formulierung ankommen, ob etwas erstattet wird oder nicht, deshalb hat mir mein Vertreter das so gesagt.
Als Beispiel: Wenn einer den Seitenspiegel vom Auto abtritt, und er neben dem Auto liegt so ist es ein Vollkasko-Schaden (Vandalismus).
Ist der Spiegel aber weg, ist es ein Teilkasko-Schaden (also keine Stufung und i.d.R. auch weniger SB).
Ähnliche Fälle gibts wohl auch in anderen Bereichen. Letztlich melde ich den Schaden ohnehin bei meinem Vertreter und nicht in irgendeiner Zentrale. Hat bisher auch immer wunderbar geklappt.
@Schöppi:
Die AKB deines Unternehmens sind jedoch leider nicht allgemeingültig. Selbst die AKB des GDV sind nur eine Empfehlung.
Bindend ist, was im VVG und in den AKB der eigenen Versicherung steht.
Bei der Allianz (AKB2012), der DEVK (AKB 2013), der HUK Coburg (AKB 2013) und der Axa (AKB2008 ) wird während der Ruheversicherung (also auch ausserhalb der Saison) nur Teilkasko-Schutz geleistet. Auch, wenn während der Saison VK-Deckung besteht.
Das sind so die größten KFZ-Versicherer, die mir spontan eingefallen sind, deshalb habe ich da eben nachgeschaut.
Da geht eure / deine Versicherung dann mit gutem Beispiel voran. Vielleicht lohnt sich da ja ein Wechsel..
Letztlich kann das jeder recht einfach selbst prüfen:
Bedingungen aufschlagen -> Ruheversicherung (Außerbetriebsetzung) -> nachlesen.
Die Bedingungen zu seinen Verträgen sollte ja jeder zu Hause haben.
@Iron_Flo Das ist wirklich das Beste, in jedes einzelne Bedingungswerk reingucken und lesen, habe da auch anscheihnend zu pauschal gedacht. Letztlich aber eine intressante Frage mit Potenzial für Ärger im Schadenfall....
zum zitierten Beitrag Zitat von hardy.b
Die paar Cent die gespart werden - lächerlich! Da nutze ich lieber hin und wieder einen sonnigen und trockenen Wintertag zum fahren............................
Zitat von nogard
Zitat von hardy.b
Die paar Cent die gespart werden - lächerlich! Da nutze ich lieber hin und wieder einen sonnigen und trockenen Wintertag zum fahren............................
sehe ich auch so
__________________
Loud pipes get pussy.
Ich zahle Vollkasko um die 400€ fürs ganze Jahr
Vom Terminator trauen die sich nicht mehr zu verlangen.
__________________
Loud pipes get pussy.
...ist mir alles zu lästig und Selbstbeschränkung ist nicht mein Ding.
Darum bleiben meine Mopeds ganzjährig zugelassen und versichert. Hier ist der Winter nicht so hart und bei schönem Wetter will ich fahren und nicht spazierengehen.
__________________
>die einen lieben mich, die anderen hasse ich<
nur zum Verständnis, da ich auch überlege, von den Monaten 2-11 auch ganzjährig umzusteigen.
Ich bekomme von der Versicherung dann eine neue evB und renne damit zur Zulassung (ZUlassungsdienst) zwecks neuem Kennzeichen, oder geht das auch einfacher?
Nein, brauchst eine neue eVB und musst zur Zulassungstelle.
__________________
Gruß
Martin