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Geschrieben von Adi am 25.08.2011 um 21:20:

Garantie gegen Bezahlung anzubieten ist nicht gesetzlich und unseriös.
Ausserdem ist das wirklich ein komisches Gefährt, welches sicher nicht leicht an den Mann/Frau zu bringen sein dürfte.
Desweiteren ist es mit Sicherheit ein Selbstimport aus den Staaten und die Historie nicht nachvollziehbar.

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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden cool


Geschrieben von Highjagger am 25.08.2011 um 22:04:

Der Hammer daran sind die sogenannten "Designer"-Koffer

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Geschrieben von Dragon am 25.08.2011 um 22:32:

Laß die Finger von solchen Krummen Bike warte lieber noch einwenig und geh zum Händler deines vertrauens.


Geschrieben von Adi66 am 25.08.2011 um 22:38:

Zitat von Adi
Garantie gegen Bezahlung anzubieten ist nicht gesetzlich und unseriös.
<...>.

Ist nicht wirklich außergewöhnlich und auch weder unseriös noch ungesetzlich. Bei einer angebotenen Gewährleistung gegen Bezahlung hättest Du allerdings vollkommen Recht. Hier wird jedoch, wenn ich das richtig lese, der Abschluss einer Garantie angeboten.

Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung eine freiwillige Leistung, die grundsätzlich an gewisse, insbesondere im wirtschaftlichen Interesse des Garantiegebers liegende Verpflichtungen geknüpft ist (z.B. ausschließliche Wartung in Vertragswerkstatt).

Der freie Händler unterliegt auch regelmäßig nicht dem Garantieversprechen und somit den Garantierechten und- pflichten der MoCo. Er kann eigene Garantiebedingungen definieren. Die Garantie der MoCo gilt allerdings weiter, sofern das Fahrzeug bisher ausschließlich gemäß den Werksvorgaben in der HD-Vertragswerkstatt gewartet wurde. Ist dies der Fall, wäre der Abschluss einer Garantie, die ohnehin fast ausnahmslos über eine Versicherung und nicht über die MoCo läuft, sowieso überflüssig.

Eine Inspektion in einer freien Werkstatt, sofern sie nachweislich sachkundig nach den Vorgaben der MoCo durchgeführt wurde, führt nach heute geltendem EU-Recht (handelt sich hierbei um wettbewerbsrechtliche Vorgaben) auch nicht automatisch (siehe auch EU330/2010, EU 461/2010) zum Erlöschen der Gewährleistung. Der Hersteller kann allerdings für den Gewährleistungsfall Auflagen erstellen, da er ja auch für die Kosten einzustehen hat.

Gewährleistung ist somit ein rechtlicher Anspruch mit dem Ziel des Käuferschutzes. Garantie hingegen ist in der Regel ein vertraglicher Anspruch bei dem zumeist aufgrund der Garantiebedingungen die Käuferbindung im Vordergrund steht.

Edit:

In Bezug auf Garantieversprechen wird nach aktueller Rechtsprechung des BGH übrigens darin unterschieden, ob es sich um eine kostenlose Garantie im Rahmen eines Neukaufs, oder aber um eine Garantie handelt, die der Käufer gegen Entgelt (z.B. Anschlussgarantie oder Gebrauchtfahrzeuggarantie) abschließt. Bei Letzterer hat der BGH die ausschließliche Bindung an eine Vertragswerkstatt für unzulässig erklärt. Auch hat der BGH erklärt, dass der Garantiegeber bei Überschreiten von beispielsweise zeitlich vorgegebenen Wartungsintervallen oder gefahrenen Kilometern nicht automatisch leistungsfrei ist. Vielmehr muss er nachweisen, dass das Auslassen beispielsweise einer Wartung ursächlich für den Mangel war. Kann er dies nicht, oder ist es offensichtlich, dass es keinen Zusammenhang zwischen Mangel und Überschreiten oder Auslassen der Wartung gibt, muss der Garantiegeber trotzdem in zugesichertem Umfang während der Garantiezeit einspringen.

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Geschrieben von Döppi am 26.08.2011 um 01:28:

In der Gewährleistungspflicht bist übrigens auch du als Privatmann.Deshalb bei Verkauf immer im Kaufvertrag die Gewährleistung ausschliessen .

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Geschrieben von Störtebecker am 26.08.2011 um 06:52:

Na ja die Farbe ist nicht schlecht aber ansonsten geht es so. Die Koffer müssten auf jeden Fall ab.
Ich sehe allerdings auch nicht wo die 30000 Euro in Teile sein sollen.
Das kannst du bestimmt selber so hintbekommen ohne gleich 30000 Tacken zu investieren.


Geschrieben von Lostioz am 26.08.2011 um 13:37:

Wollte mir im Frühjahr dieses Jahres bei diesem Händler eine CrossBones kaufen. Habe es aber sein gelassen weil mir der Händler nicht ganz so suspekt war, aber ist nur meine (und die meines Vaters) persönliche Meinung!

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Geschrieben von grete am 29.08.2011 um 10:57:

Nochmals danke an Euch alle.
Ich habe dem Typen eine mail geschickt und abgesagt.

Nächstes Jahr werde ich mir dann wohl eine Deluxe bei meinem Händler holen da mache ich wohl nix verkehrt und ein besseres Gefühl habe ich dann beim Kauf auch.


Geschrieben von Jose am 02.09.2011 um 11:19:

Hi, nun muss ich auch noch was dazu sagen.
Der Motor besitzt auf der rechten Seite einen Inspektionsdeckel. Dieser wurde ab 2006 nicht mehr verwendet.
Die Modelle mit 1584ccm haben diesen nicht mehr. Die Abdeckung der Zündspule hat ab 2007 eine andere Form.
Der Stage 2 Umbau heisst, siehe Originaltext:
Dieses Kit erhöht den Hubraum Ihres Twin Cam Modells von 88 Kubikzoll (1450 ccm) auf 95 Kubikzoll (1550 ccm).
Also eindeutig ein Modell zwischen 2004 und 2005. In dieser Zeit wurden die 1450er auch als EFI Modelle gebaut.
Behalt deine jetzige. Ausserdem ist diese mehr Wert als die 12000.-

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cool
Griasle aus Geislingen
José


Geschrieben von grete am 03.09.2011 um 16:43:

Tja,Jose das ist wohl eine konkrete Aussage...
Wollen wir mal hoffen das nicht so ein unwissender wie ich die Maschine kauft und all das später feststellt und sich dann grün & blau ärgert. traurig Baby Baby

Gruß Grete