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@Gifty: Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass Braincaps definitiv nicht erlaubt sind. War selbst in einer Kontrolle, hab selbst bezahlt und wurde von dem freundlichen Grünen bis ins Detail aufgeklärt. Heim fahren durfte ich nur noch, weil es "nicht mehr weit" war, andernfalls hätte er mir die Weiterfahrt untersagen drüfen!!!
Von einem Bekannten weiss ich, dass das mit der Weiterfahrt untersagen definitiv vorkommt. Der stand im Wald und durfte sich einen "geeigneten" Helm zur Weiterfahrt bringen lassen (und natürlich bezahlen)!!!!
Was Dede schreibt ist korrekt. Wenn Du nen "coolen" Helm willst, dann hol Dir wenigstens den Gensler!!! Aber Vorsicht ---> In Italien, Österreich und der Schweiz ist auch der nicht erlaubt, da ECE vorgeschrieben
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Und das meint der ADAC zum Thema Schutzausrüstung.
In der Rechtspraxis oftmals schwieriger sind die Fälle, in denen Motorradfahrer mit sog. Braincaps, Stahlhelmen, Bauarbeiterhelmen oder Fahrradhelmen fahren und der Meinung sind, dies seien "geeignete Schutzhelme" und daher ein Verwarnungsgeld nicht gerechtfertigt.
In den meisten Fällen kommt es hier nicht zu einer gerichtlichen Entscheidung, da die Gerichte in solchen Bußgeldverfahren den Betroffenen oftmals mitteilen, dass ggf. zu dieser Frage eine Materialprüfung im Rahmen eines Sachverständigengutachtens gemacht werden muss. Zum einen wird bei dieser gutachterlichen Prüfung der "Helm" beschädigt oder gar zerstört, zum anderen hat der Betroffene ein immenses Kostenrisiko, wenn er im Rahmen eines Bußgeldverfahrens eine solche Begutachtung in Auftrag gibt und letzten Endes mit seiner Meinung unterliegt. Dass solche "Helme" keinen geeigneten Schutz darstellen und daher ein Sachverständiger immer zu einem negativen Ergebnis kommen wird, ist technisch und auch juristisch kaum umstritten.
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DON'T PANIC
....nochmal, mir geht es hier nicht um sicherheitsfragen---ich habe 8 helme und davon 6 mit aktueller ECE norm---mir gehts um die rechtliche situation, und da haben mir eure aussagen zum teil doch schon sehr geholfen.
nur heute bin ich mit braincap und, achtung greypearl, mit meiner toxic ca. 4 km vor ner bullenkarre gefahren, sogar durch einen tunnel, und nix ist passiert ausser das der beifahrer beim überholen den daumen gehoben hat.
es gibt also auch noch sehr nettes schnittlauch, das lässt mich hoffen
...und auf längeren strecken setz ich auch ab und zu nen helm mit zulassung auf, nur sicher nie nen klapphelm, aber das ist ein anderes thema.
und evtl. kann man mir zu meiner frage ---spiegel ohne EV`CE norm--- ja auchnoch so gute infos geben.ich habe jetzt gelesen das beide noch gültigkeit haben, also die 600mm2 und die aktuelle ECE norm, nur wie verklickert man das einem grünen der meint im recht zu sein.
danke
gifty
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das leben ist zu kurz um mopeds mit TÜV zu fahren ;-)
@gifty: Einem Grünen, der meint im Recht zu sein, dem verklickerst Du im Zweifel garnichts
Aber mach Dir kein Kopf: Spiegel kosten 15 - 25 Euro Verwarnung und basta
zahlen und weiterfahren
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- no signature -
nochmal ne frage zu den 2 unterschiedlichen bestimmungen.
E oder EcE da muss ne e-nummer drauf sein und ein 78mm kreis auf die spiegelfläche passen. soweit klar.
die andere norm sagt 600mm2
wo finde ich denn dazu den gesetzenstext?????ich habe da nur was beim ADAC gefunden.
ich will mir das gerne mals ausdrucken und in die geldbörse stecken, denn damit hatte ich schonmal erfolg bei einer schnittlauchkontrolle.
aber es sollte eben ersichtlich sein welcher § es ist aus der STvZo......
das wirkt ab und an
vielen dank....................................
der gifty
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das leben ist zu kurz um mopeds mit TÜV zu fahren ;-)
Außenspiegel selbst sind in § 56 StVZO geregelt.
Details hierzu sind meines Wissens im Anhang III Nr. 2.1.1 zur StVZO geregelt.
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~