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Geschrieben von MartinSporti am 06.01.2010 um 14:53:

Moin,

Interessant ist, dass sowohl der HD Händler wie auch der TÜV nicht so recht belegen können was eintragungspflichtig ist. Irgendwo muss doch stehen welche Veränderung am Fahrzeug eine Eintragung / Abnahme erfordert.

Im normalen Betrieb und bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ist das weniger relevant, wie wird es aber bei einem Unfall.

Da wird es dann richtig heiss, da man ein nicht zugelassenes , geschweige denn laut STVO Fahrzeug bewegt.

Da die Versicherungen teils auf Kleinigkeiten wegen einer möglichen Zahlung im Schadensfall achten, wäre ich relativ vorsichtig mit dieser Aussage.

Ein Freund hat grade erlebt, dass die Versicherung die Zahlung eines Schadens am PKW komplett abgelehnt hat (Heckschaden) wegen nicht zugelassener Heckblinker-Rücklichtkombi (komplett schwarz). Nun bekommt er zusätzlich einen auf den Deckel, da der Gegner auch vor Polizei bzw. bei der Aussage behauptet hat, dass man sein Bremsen nicht sehen konnte usw..

Daher wäre es schon interessant zu wissen, wo genau steht, was eintragungsfrei oder pflichtig ist. Wir sind in Deutschland, also steht das auch irgendwo ...

Und hier hilft der TÜV : TÜV

Und hier der Gesetzgeber : STVZO

§ 22 folgende !

Martin

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++++ MartinSporti alias Jim Knopf & Die Wilde 13 ++++


Geschrieben von MightyMike am 06.01.2010 um 16:06:

in einer Ausgabe von 2räder vom letzten Jahr war eine Übersicht drinne was alles eingetragen werden muss und was nicht. Ob die jemand noch zu hause hat ? Müsste eine von den ersten Ausgaben sein, falls ich mich nicht täusche


Geschrieben von Jack Harley am 06.01.2010 um 16:21:

Zitat von lucifer
Fehling Lenker musst Du eintragen lassen .... hast ja auch Papiere dafür bekommen!

Hab auch Fehling drauf und eine ABE dafür - da steht meines Wissens nix drin wegen Abnahme/Eintragung.

Theoretisch ist die Sache ganz einfach: entweder deine Teile die du an- oder umbaust haben eine ABE (da steht dann drin, ob der An- oder Umbau noch geprüft/eingetragen werden muss), ein gültiges E-Prüfzeichen oder eben nix. Und bei nix musst du eigentlich offiziell immer beim TÜV/DEKRA vorreiten und den An/Umbau absegnen und entsprechend in den Papieren eintragen lassen.

Wenn du originale HD-Zubehörteile anbaust, haben die sicher irgendeinen Wisch dabei, wo draufsteht für welches Modell der Kram zugelassen ist; sollte zumindest mal so sein.

Ansonsten geb ich George vollkommen recht: mittlerweile blickt im großen und ganzen keine Sau mehr durch. Der TÜV sagt so, die Cops sagen so, die einen wiederum so und die anderen so.
Letztendlich würd ich mir für alles den Segen vom TÜV holen, bzw. ABE-Umbauten trotzdem in der Zulassungsbescheinigung eintragen lassen (macht auch das Briefmäppchen schmäler cool ).
Dann hast du in jedem Fall alles getan was man von dir verlangen kann und wenn der TÜVler sich geirrt hat oder keinen Plan hat, sollen sie dem dann an die Karre pissen.

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cool
Ponyhof war gestern


Geschrieben von Sticki1 am 06.01.2010 um 17:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von BIG BORE
Wie war das mit den betroffenen Hunden ............ Zunge raus Zunge raus Zunge raus Zunge raus

Sehn uns morgen früh . Augenzwinkern

Cool!!
Bring die Kleine um 9 in den Kiga ( endlich hat der wieder auf Augen rollen ) , kauf dann beim Bäcker nen Sack vol lHörnchen und dann ab zum Händler Freude


Geschrieben von Big-Al am 06.01.2010 um 19:41:

ne dreier Sitzbank muss eingetragen werden Freude Freude Freude großes Grinsen

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"Lieber ein Bock unter'm Arsch, als einen im Stall"
Nase in den Wind @ all !
cool


Geschrieben von Baba am 06.01.2010 um 19:53:

Möchte mir Zwei in Drei Töpfe drauf machen ! Muß ich zum TÜV ?


Geschrieben von Big-Al am 06.01.2010 um 20:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von Baba
Möchte mir Zwei in Drei Töpfe drauf machen ! Muß ich zum TÜV ?

du nicht, aber dat mopped großes Grinsen

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cool


Geschrieben von Sticki1 am 06.01.2010 um 20:05:

Wie wärs mit 2 in 1 in 4 Augenzwinkern


Geschrieben von Big-Al am 06.01.2010 um 20:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von sticki1
Wie wärs mit 2 in 1 in 4 Augenzwinkern

vom klang her bestimmt ne geile sache Freude Freude , dann gehn aber nur noch links kurven fröhlich fröhlich

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Geschrieben von Baba am 06.01.2010 um 21:17:

Ich glaub ich mach mal was neues ! über die lenkerende


Geschrieben von 883Ralf am 06.01.2010 um 22:51:

Ich war noch nie beim TÜV um etwas eintragen zu lassen. Ich habe die orginalen vorverlegten aus den US und A bestellt, da war aber kein Wisch bei.

Fahre ich dann nun bei der DEKRA oder dem TuFF vor ohne irgendwelche "Papiere" die schauen sich die vorverlegten und sagen okay sieht gut aus und für ein kleines Entgeld gibts ein paar Buchtaben in den Schein?

Ich habe an meinen vorverlegten kein "E" oder sonst irgendetwas gefunden. Habe Sie bei M&M Cycle bestellt.

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Ich bin keine Signatur, ich bin nur zum schlafen hier!


Geschrieben von jojo78 am 07.01.2010 um 09:51:

Also ich kenn einen TÜVler den hab ich mal gelöchert ist ganz einfach. Das Moped bekommt ne ABE und das ist dann der Zustand wie man sie kauft. Alles was geändert wird egal mit Originalteilen oder mit Zubehör Parts entspricht nicht mehr dem Zustand wie bei erteilen der ABE. Somit muss es eingetragen werden. Er sagt aber bei Parts wie den Fussrasten die Original sind und die Bohrungen da sind und das auch bei anderen Modellen schon Serie ist sieht das keiner so eng. Deswegen drückt man da gerne ein Auge zu... Aber genau genommen muss es eingetragen werden.

Gruss Jörg


Geschrieben von RichMic am 25.01.2014 um 20:29:

Hab den Fred gerade mal ausgegraben weil dort das Thema "Eingetragene Sitzplätze" vorkommt..
Ich besitze eine Iron 883 Bj. 2010, habe letztens zufällig festgestellt das in meinen Papieren bei S1. -1- steht, was ja bedeutet das ich keinen sozius mitnehmen darf.
Ich besitze jedoch wahlweise eine Doppelsitzbank..
Ausgehend vom schlimmsten fall - Unfall mit Sozus bin ich ziehmlich im eimer geschockt
wie kann ich das ändern lassen Augen rollen

Grüße Richy

edit: Hat sich erledigt, habe soeben herausgefunden das unter Bemerkungen "S1:WW.2*" steht, ergo kann wahlweise eine zweite Person mitfahren...

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Grüße Richy

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread37785-page3-xl-883-std-iron-richi-s-iron-883-projekt.htm


Geschrieben von Hellblazer am 25.01.2014 um 22:32:

Mich interessiert da auch ma was. Wie ist das mit nem offenen luftfilter bei ner verstellbaren auspuffanlage ? Der offene luftfilter ist ja quasi nur bei ner standartanlage erlaubt. Ne penzl entspricht im geschlossenen und somit legalen zustand ja ner standartanlage. Hat da jemand erfahrung?


Geschrieben von Neo am 25.01.2014 um 23:15:

Mhhhmmm,....der 1000000ste thread über das thema,....: kurz uffen punkt gebracht offener lufi alleine is schon net legal....da is es ganz egal welche puff-anlage du fährst !


Zitat von Haudegen
Mich interessiert da auch ma was. Wie ist das mit nem offenen luftfilter bei ner verstellbaren auspuffanlage ? Der offene luftfilter ist ja quasi nur bei ner standartanlage erlaubt. Ne penzl entspricht im geschlossenen und somit legalen zustand ja ner standartanlage. Hat da jemand erfahrung?

Freude

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