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Geschrieben von v2devil am 04.12.2024 um 12:08:

ich würde es einfach so fahren... ein Umbau bei deinem Heck ist ja recht aufwändig.
Natürlich kann ein kleinkarrierter Polizist hier Stress machen, aber wenn sonst alles im Rahmen ist, kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen

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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von BlackStar am 04.12.2024 um 13:56:

Moin,

grundsätzlich ist der augenfällig zu geringe Abstand der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger ein Aufhänger bei jeder allgemeinen Verkehrskontrolle. Insbesondere wird es in besagter Situation dann zu einem echten Problem, wenn der Abstand zum hinteren Fahrzeugende das vorgeschriebene Maß deutlich unterschreitet.

BlackStar

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Geschrieben von Stone No.667 am 04.12.2024 um 14:19:

Wow,
kann man echt sooo viele Erbsen zählen und nochmal so viele Eventualitäten dazureimen?

Bestes-HT hat's doch auf der vorigen Seite perfekt beschrieben.
Mit diesen Blinkern ist alles in Ordnung und fertig!
Wirklich!

Auch ein noch so dienstgeiler Cop kann da nichts herbeizaubern.
Die Eintragung ist genau so hieb- und stichfest.

__________________
GrußStone

"The problem with the world is that the intelligent people are full of doubts, while the stupid ones are full of confidence.C. Bukowski


Geschrieben von Krippekratz am 04.12.2024 um 15:20:

Mahlzeit,  einfach fahren. Bei 'ner Kontrolle freundlich und zugewandt mit den Beamten kommunizieren. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt's heraus. Dann wird dieser Zentimeter keinen interessieren. 
Eintragungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind im Falle eines Falles wertlos. Kein aaS kann geltendes Recht außer Kraft setzten. 

Gruß, K.


Geschrieben von The Palatine am 04.12.2024 um 16:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von Stone No.667
... 
Auch ein noch so dienstgeiler Cop kann da nichts herbeizaubern.
Die Eintragung ist genau so hieb- und stichfest.

Täusch Dich da mal nicht, zweifeln die Herren die Eintragung an, dann stellen die das Fahrzeug zur Beweissicherung auf nen Hänger, der in Richtung Gutachter fährt.

__________________
Gruß,

TP

(Fat Boy Twin Cam 88, EZ: '00, SE hydr. Kettenspanner, Andrews T26A, SE Lifter, K&N LuFi-Element, Keihin CV40 mit 48/190/Sporty-Nadel, J&H)


Geschrieben von Metal-Rider am 04.12.2024 um 16:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von The Palatine
zum zitierten Beitrag Zitat von Stone No.667
... 
Auch ein noch so dienstgeiler Cop kann da nichts herbeizaubern.
Die Eintragung ist genau so hieb- und stichfest.

Täusch Dich da mal nicht, zweifeln die Herren die Eintragung an, dann stellen die das Fahrzeug zur Beweissicherung auf nen Hänger, der in Richtung Gutachter fährt.

Genau so ist es leider zumindest bei uns im Münchner Raum. Da gibt es bestimmte Kontrollstellen und wenn etwas unklar ist, wird erstmal die Weiterfahrt untersagt und später wird dann festgestellt, dass doch alles seine Ordnung hatte. Hilft demjenigen in der Situation aber wenig.

__________________
Gruß Ecki

OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA


Geschrieben von Stone No.667 am 04.12.2024 um 16:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von Krippekratz
Kein aaS kann geltendes Recht außer Kraft setzten.

Das ist auch in Ordnung bzw. ist es bei US-Importen ja geltendes Recht, dass der AaS ermessen darf, ob eine In-etwa-Wirkung gegeben und ausreichend ist.
Bei unserem US-Ford ist das ebenso und ich würde nie auf die Idee kommen, mir deswegen Sorgen zu machen...und die sind rot und verfügen über keinerlei Prüfzeichen.
Da müsste ich mir ja jetzt auch ständig in die Hose machen, dass das irgend so ein Grüner anzweifeln könnte.

Übrigens gibt es meines Wissens auch Konsequenzen für Cops, die Ihre Kompetenzen übersteigen.
Und das ist gut so.
Nur, dass kaum einer gegen so eine beschi**ene Willkür vorgeht, weil in der Regel jeder froh ist, wenn er nur seine Karre wieder bekommt.

__________________
GrußStone

"The problem with the world is that the intelligent people are full of doubts, while the stupid ones are full of confidence.C. Bukowski


Geschrieben von bestes-ht am 04.12.2024 um 16:53:

Daher meidet man den Münchner Raum mit Bikes welche  „anfällig“ in Kontrollen sind am Besten.

@Fatboy 1310 
Wo wohnst du und wie ist dein Nutzungsprofil?

Ich z.Bsp. fahre im Großraum Rhein-Main antizyklisch zum Job, fahre so gut wie nie iwelche Motorradtreffpunkte an und auch wenig am WE.
Letzte Kontrolle war 2014 nachts in Ffm.

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von joe.sixpack am 04.12.2024 um 18:34:

Tja… diese Kontrollen.
Ich bin jährlich tausende Kilometer in Deutschland, B-Nl-L, Österreich und Frankreich mit den Motorrädern unterwegs.
Das letzte Mal, dass ein Polizist „Guten Tag, allgemeine Verkehrskontrolle. Ihre Fahrzeugpapiere und den Führerschein bitte“ zu mir gesagt hat, war im Sommer 1995 in der Eifel.

__________________
>die einen lieben mich, die anderen hasse ich<


Geschrieben von Fatboy 1310 am 04.12.2024 um 22:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Daher meidet man den Münchner Raum mit Bikes welche  „anfällig“ in Kontrollen sind am Besten.

@Fatboy 1310 
Wo wohnst du und wie ist dein Nutzungsprofil?

Ich z.Bsp. fahre im Großraum Rhein-Main antizyklisch zum Job, fahre so gut wie nie iwelche Motorradtreffpunkte an und auch wenig am WE.
Letzte Kontrolle war 2014 nachts in Ffm.

Ich wohne in Ostfriesland und war auch nur in diesem Raum bis jetzt unterwegs. Habe meinen A-Führerschein seit 7 Jahren aber wurde bis jetzt auch nie angehalten.


Geschrieben von Tinnefou-jun am 04.12.2024 um 22:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Ich kann aber nicht verstehen warum man das Teil nicht einfach den einen cm breiter gebaut hat, wenn man die Vorschriften doch sicherlich kennt.

...vielleicht, weil das dann die Optik versaut?
Du solltest Dein Gefühl für Ästhetik etwas trainieren. fröhlich


Geschrieben von holgiundben am 06.12.2024 um 13:12:

Ich habe einen Verständnisfehler, du hast dir das Bike gekauft, weil es dir genau so gefallen hat. Wurdest du angehalten, gab es anderweitig Schikane?
Ich an deiner Stelle würde mein Bike fahren. Bei Kontrolle wird sich rausstellen was ist.

Für die Hasenfüße, da empfehle ich Original von der Stange und bitte keine Veränderung, denn Angst ist ein schlechter Ratgeber.

__________________
Glück und Gesundheit und immer eine Handbreit Asphalt unter deinen Reifen!


Geschrieben von Johnnybegood am 16.12.2024 um 15:59:

Ich wurde vergangenen Sommer in DE (Neu-Ulm, Bayern) mit einem in der Schweiz zugelassenen Bike angehalten. Der Wegelagerer von der Rennleitung bemängelte dann, dass ich nur auf der linken Seite einen Rückspiegel montiert- und hinten keinen Reflektor dran sei. Noch bevor ich Ihm erklären konnte, dass ein in der Schweiz vor 2017 zugelassenes Motorrad nur einen Spiegel benötigt, wurde der junge Kollege durch einen älteren zurückgepfiffen mit den Worten: "da können wir nichts machen, liegt nicht in unserem Einflussbereich" und da keine grobe verletzung der Verkehrsregeln vorlag durfte ich weiterfahren. Den Reflektor hatte dann ohnehin niemanden mehr interessiert..

Ausländerbonus! großes Grinsen ..sollte also auch bei ausländischen Bikes gelten Augenzwinkern