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die Reifen sollten das kleinere Problem sein, denn wenn es die ME880 nicht mehr gibt, dürftest du ja sonst garnicht mehr fahren.
Wichtig ist, dass vo und hi der gleiche Hersteller verbaut ist. So steht es in deinem Schein und das scheint ja auch so zu passen mit den Michelinreifen.
Jetzt muss halt nur noch die richtige Reifengröße für den Hinterreifen im Schein stehen, wie die anderen schon sagen.
Bei meiner Rod steht auch 260er mit ME880 in den Papieren, aber mit Größe; dieser wurde jetzt aber von Metzeler durch den ME888 ersetzt. Ich fahre seitdem den Cruisetec und nach Rücksprache mit TÜV ist das ok, solange das Fabrikat vo/hi gleich ist.
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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil
zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
die Reifen sollten das kleinere Problem sein, denn wenn es die ME880 nicht mehr gibt, dürftest du ja sonst garnicht mehr fahren.
Wichtig ist, dass vo und hi der gleiche Hersteller verbaut ist. So steht es in deinem Schein und das scheint ja auch so zu passen mit den Michelinreifen.
Jetzt muss halt nur noch die richtige Reifengröße für den Hinterreifen im Schein stehen, wie die anderen schon sagen.
Bei meiner Rod steht auch 260er mit ME880 in den Papieren, aber mit Größe; dieser wurde jetzt aber von Metzeler durch den ME888 ersetzt. Ich fahre seitdem den Cruisetec und nach Rücksprache mit TÜV ist das ok, solange das Fabrikat vo/hi gleich ist.
wenn du ne saubere Kiste suchst, nimm meine.
Zu den Reifen...
da gibt es eine erneute Änderung.
Die Reifengröße muss eingetragen sein. Hersteller und Profilbindung sind neuerdings nicht mehr notwendig.
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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder
Du bist ja nicht ganz Harleyunerfahren und solltest das realistisch einschätzen.
Wenn du in diesem Zustand (Blinker, Felgen, Reifen) in eine Kontrolle im Harz, bei den Hamburg Harley Days oder auf dem Weg nach Faak kommen, wird jeder Kontrolleur skeptisch und genau schauen.
Der "vertraute" TÜV Prüfer einer Werkstatt wird wohl alle 2 Jahre im jetzigen Zustand den gewohnheitsmäßigen Stempel drunter machen.
Wenn du in Gegenden (Hase und Fuchs ) unterwegs bist, wo nicht kontrolliert wird, hält dich der unerfahrene Polizist erst gar nicht an.
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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *
Es gibt Neuigkeiten bezüglich der fehlenden Reifenbreitenangabe im Fahrzeugschein.
Scheinbar hat die Zulassungsstelle damals einen Fehler gemacht. Ich habe jetzt das Gutachten von 2005 vorliegen, in dem sowohl die Felgen- als auch die Reifengröße abgenommen wurden. Die Reifengröße 240/40 R18 ist im Gutachten vermerkt, wurde aber von der Zulassungsstelle nicht in den Fahrzeugschein übertragen. Stattdessen wurde lediglich auf das Abnahmeprotokoll (Ziffer 23) verwiesen, in dem die Reifengröße zu finden ist. Das Problem ist nun, dass diese Abnahme nicht mehr für die Eintragung im Fahrzeugschein gültig ist, da man nur 18 Monate Zeit hat, um die Eintragung vorzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist muss eine neue Abnahme durchgeführt werden.
Jetzt habe ich das damalige Abnahmegutachten, das ich leider nicht mehr für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere verwenden kann. Ich muss also eine neue Abnahme beim TÜV machen lassen. Allerdings fehlt mir ein Teilgutachten für die DEGET-Felge.
Weiß jemand, wo ich ein solches Teilgutachten der Firma DEGET finden kann?
Hat vielleicht jemand ein Gutachten, das ich verwenden könnte?
Mahlzeit, das Problem hat doch der Verkäufer. Der soll mit der Abnahme zur damals abnehmenden Prüfstelle gehen und den Sachverhalt schildern. Im Endeffekt müssten die ja nur auf eine Kopie der damaligen Abnahme das aktuelle Datum notieren und unterschreiben.
Im Übrigen, wenn du die Abnahme hast, darfst du fahren. Du musst nur die Abnahme mitführen. Eintragen ist nicht vorgeschrieben.
Gruß, K.
zum zitierten Beitrag Zitat von Krippekratz
Mahlzeit, das Problem hat doch der Verkäufer. Der soll mit der Abnahme zur damals abnehmenden Prüfstelle gehen und den Sachverhalt schildern. Im Endeffekt müssten die ja nur auf eine Kopie der damaligen Abnahme das aktuelle Datum notieren und unterschreiben.
Im Übrigen, wenn du die Abnahme hast, darfst du fahren. Du musst nur die Abnahme mitführen. Eintragen ist nicht vorgeschrieben.
Gruß, K.
Mahlzeit, nach meinem zugegebenermaßen laienhaften Wissen, ist mit der Abnahme dieser Umbau legal. Du darfst fahren, musst aber die Abnahmebescheinigung mitführen, ähnlich wie eine ABE. Das Eintragen ist nicht vorgeschrieben, vermindert nur die mitzuführenden Papiere.
Die Experten werden sich noch melden.
Oder einfach mal mit der Abnahmebescheinigung und den aktuellen Mopedpapieren zur Zulassungsstelle und freundlich den Sachverhalt erklären. Je nach Sachbearbeiter/in hast du nach ein paar Minuten neue Papiere.
Gruß, K.
zum zitierten Beitrag Zitat von Krippekratz
Mahlzeit, nach meinem, zugegebenermaßen laienhaften Wissen, ist mit der Abnahme dieser Umbau legal. Du darfst fahren, musst aber die Abnahmebescheinigung mitführen, ähnlich wie eine ABE. Das Eintragen ist nicht vorgeschrieben, vermindert nur die mitzuführenden Papiere.
Die Experten werden sich noch melden.
Oder einfach mal mit der Abnahmebescheinigung und den aktuellen Mopedpapieren zur Zulassungsstelle und freundlich den Sachverhalt erklären. Je nach Sachbearbeiter/in hast du nach ein paar Minuten neue Papiere.
Gruß, K.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Sehe das auch so das dieses TÜV-Gutachten reicht wenn man es mit führt. Allerdings gibt es halt den ME880 nicht mehr, so das eh eine neue Reifeneintragung erforderlich ist wenn man es genau nimmt. Ich würde mit dem Gutachten beim TÜV vorfahren und es auf die neuen Reifen ändern lassen und dann in der ZB1 eintragen lassen. Der Spaß kostet dich ca. nen Hunni und den würde ich dem Verkäufer abziehen.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Das Gutachten ist über 19 Jahre alt.
Wie alt soll den der Rentner sein der die Rennsemmel umbaute und fuhr?
19 Jahre zum Tüv, ohne Reifengröße?
Für mich ne komische Geschichte...aber nichts ist unmöglich...
Wo ist denn das Problem wenn er jedes mal den Wisch mit hatte?
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Moos
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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Hallo zusammen,
Die Maschine wurde inzwischen gekauft. Ich war heute Vormittag bei der Zulassungsstelle und habe frecherweise auch auf den Fehler bei der Reifengröße hingewiesen. Nach langem Hin und Her haben sie mir trotz des 19 Jahre alten Gutachtens die richtige Reifengröße eingetragen. Ich muss zugeben, dass ich den Chef der Zulassungsstelle kannte und das "Vitamin B" dabei sicherlich geholfen hat ;-)
Danke euch allen für die hilfreichen Tipps und Meinungen!
Glückwunsch, dann hat das ja ohne Riesenaufwand gepasst.
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Glückwunsch zum Moped.
Hätte mich auch gewundert, wenn sie das nicht eintragen. Haben sie ja auch verbockt.
Mich wundert, dass die hinteren Blinker noch keiner bemängelt hat. Und die Spiegel, die sich wiederum schnell und leicht auswechseln lassen.
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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht