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Geschrieben von v2devil am 04.10.2024 um 08:06:

die Reifen sollten das kleinere Problem sein, denn wenn es die ME880 nicht mehr gibt, dürftest du ja sonst garnicht mehr fahren.
Wichtig ist, dass vo und hi der gleiche Hersteller verbaut ist. So steht es in deinem Schein und das scheint ja auch so zu passen mit den Michelinreifen.
Jetzt muss halt nur noch die richtige Reifengröße für den Hinterreifen im Schein stehen, wie die anderen schon sagen.

Bei meiner Rod steht auch 260er mit ME880 in den Papieren, aber mit Größe; dieser wurde jetzt aber von Metzeler durch den ME888 ersetzt. Ich fahre seitdem den Cruisetec und nach Rücksprache mit TÜV ist das ok, solange das Fabrikat vo/hi gleich ist.

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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von Gino1967 am 04.10.2024 um 08:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
die Reifen sollten das kleinere Problem sein, denn wenn es die ME880 nicht mehr gibt, dürftest du ja sonst garnicht mehr fahren.
Wichtig ist, dass vo und hi der gleiche Hersteller verbaut ist. So steht es in deinem Schein und das scheint ja auch so zu passen mit den Michelinreifen.
Jetzt muss halt nur noch die richtige Reifengröße für den Hinterreifen im Schein stehen, wie die anderen schon sagen.

Bei meiner Rod steht auch 260er mit ME880 in den Papieren, aber mit Größe; dieser wurde jetzt aber von Metzeler durch den ME888 ersetzt. Ich fahre seitdem den Cruisetec und nach Rücksprache mit TÜV ist das ok, solange das Fabrikat vo/hi gleich ist.

Vielen Dank, das war Hilfreich.... ich bin mit dem Verkäufer am klären das er die Reifengröße einträgt....


Geschrieben von turbo am 04.10.2024 um 08:31:

wenn du ne saubere Kiste suchst, nimm meine.
Zu den Reifen...
da gibt es eine erneute Änderung.
Die Reifengröße muss eingetragen sein. Hersteller und Profilbindung sind neuerdings nicht mehr notwendig.

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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder


Geschrieben von dieTor am 04.10.2024 um 08:47:

Du bist ja nicht ganz Harleyunerfahren und solltest das realistisch einschätzen.

Wenn du in diesem Zustand (Blinker, Felgen, Reifen) in eine Kontrolle im Harz, bei den Hamburg Harley Days oder auf dem Weg nach Faak kommen, wird jeder Kontrolleur skeptisch und genau schauen.
Der "vertraute" TÜV Prüfer einer Werkstatt wird wohl alle 2 Jahre im jetzigen Zustand den gewohnheitsmäßigen Stempel drunter machen.

Wenn du in Gegenden (Hase und Fuchs Augenzwinkern) unterwegs bist, wo nicht kontrolliert wird, hält dich der unerfahrene Polizist erst gar nicht an.

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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *


Geschrieben von Gino1967 am 04.10.2024 um 13:02:

Es gibt Neuigkeiten bezüglich der fehlenden Reifenbreitenangabe im Fahrzeugschein.

Scheinbar hat die Zulassungsstelle damals einen Fehler gemacht. Ich habe jetzt das Gutachten von 2005 vorliegen, in dem sowohl die Felgen- als auch die Reifengröße abgenommen wurden. Die Reifengröße 240/40 R18 ist im Gutachten vermerkt, wurde aber von der Zulassungsstelle nicht in den Fahrzeugschein übertragen. Stattdessen wurde lediglich auf das Abnahmeprotokoll (Ziffer 23) verwiesen, in dem die Reifengröße zu finden ist. Das Problem ist nun, dass diese Abnahme nicht mehr für die Eintragung im Fahrzeugschein gültig ist, da man nur 18 Monate Zeit hat, um die Eintragung vorzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist muss eine neue Abnahme durchgeführt werden.

Jetzt habe ich das damalige Abnahmegutachten, das ich leider nicht mehr für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere verwenden kann. Ich muss also eine neue Abnahme beim TÜV machen lassen. Allerdings fehlt mir ein Teilgutachten für die DEGET-Felge.

Weiß jemand, wo ich ein solches Teilgutachten der Firma DEGET finden kann?
Hat vielleicht jemand ein Gutachten, das ich verwenden könnte?


Geschrieben von Krippekratz am 04.10.2024 um 13:54:

Mahlzeit,  das Problem hat doch der Verkäufer. Der soll mit der Abnahme zur damals abnehmenden Prüfstelle gehen und den Sachverhalt schildern. Im Endeffekt müssten die ja nur auf eine Kopie der damaligen Abnahme das aktuelle Datum notieren und unterschreiben. 


Im Übrigen, wenn du die Abnahme hast, darfst du fahren. Du musst nur die Abnahme mitführen. Eintragen ist nicht vorgeschrieben. 


Gruß, K.


Geschrieben von Gino1967 am 04.10.2024 um 14:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von Krippekratz
Mahlzeit,  das Problem hat doch der Verkäufer. Der soll mit der Abnahme zur damals abnehmenden Prüfstelle gehen und den Sachverhalt schildern. Im Endeffekt müssten die ja nur auf eine Kopie der damaligen Abnahme das aktuelle Datum notieren und unterschreiben. 


Im Übrigen, wenn du die Abnahme hast, darfst du fahren. Du musst nur die Abnahme mitführen. Eintragen ist nicht vorgeschrieben. 


Gruß, K.

Servus, ja der Verkäufer ist versucht auch eine Lösung zur finden, ist aber älter Bj und kennt sich nicht so gut aus, deswegen schaue ich eine Lösung zu finden, da ich die Maschine gerne kaufen würde.  

Zum Zweiten, ja da steht kein Ablaufdatum auf das Gutachten gemäß §21 bzw. §19.2 StVZO, sonst müsste doch draufstehen "unverzüglich eintragen lassen" 
.... die Frage wäre echt ob das reicht das ich das Gutachten dabei habe...


Geschrieben von Krippekratz am 04.10.2024 um 14:22:

Mahlzeit,  nach meinem zugegebenermaßen laienhaften Wissen, ist mit der Abnahme dieser Umbau legal. Du darfst fahren, musst aber die Abnahmebescheinigung mitführen, ähnlich  wie eine ABE. Das Eintragen ist nicht vorgeschrieben, vermindert nur die mitzuführenden Papiere. 
Die Experten werden sich noch melden. 
Oder einfach mal mit der Abnahmebescheinigung und den aktuellen Mopedpapieren zur Zulassungsstelle und freundlich den Sachverhalt erklären. Je nach Sachbearbeiter/in hast du nach ein paar Minuten neue Papiere.
Gruß,  K.


Geschrieben von George am 04.10.2024 um 14:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von Krippekratz
Mahlzeit,  nach meinem, zugegebenermaßen laienhaften Wissen, ist mit der Abnahme dieser Umbau legal. Du darfst fahren, musst aber die Abnahmebescheinigung mitführen, ähnlich  wie eine ABE. Das Eintragen ist nicht vorgeschrieben, vermindert nur die mitzuführenden Papiere. 
Die Experten werden sich noch melden. 
Oder einfach mal mit der Abnahmebescheinigung und den aktuellen Mopedpapieren zur Zulassungsstelle und freundlich den Sachverhalt erklären. Je nach Sachbearbeiter/in hast du nach ein paar Minuten neue Papiere.
Gruß,  K.

Sehe ich auch so. Wenn du ja das Abnahmegutachten hast, fotografierst du es dir ab und hast es auf dem Handy. Oder du nimmst es und fährst zum TÜV um es noch mal zu aktualisieren für die Eintragung im Schein. Kann ja nicht die Welt kosten, da die Arbeit damals schon gemacht wurde. Allerdings wollen die dazu bestimmt noch mal die Gutachten von Deget sehen.
Du schriebst, da wären alle Dokumente beim Kauf dabei - aber gerade das fehlt???

Ich würde es aber eher beim Amt nochmal versuchen - denn wenn die das damals verbockt haben, kann es ja nicht sein, dass du wegen der 18-Monate-Frist der Dumme bist. Vielleicht trage sie es ohne TÜV Termin nachträglich ein. Das Dokument hast du ja parat, auf das sie sich im Schein beziehen.

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Geschrieben von Moos am 04.10.2024 um 14:57:

Sehe das auch so das dieses TÜV-Gutachten reicht wenn man es mit führt. Allerdings gibt es halt den ME880 nicht mehr, so das eh eine neue Reifeneintragung erforderlich ist wenn man es genau nimmt. Ich würde mit dem Gutachten beim TÜV vorfahren und es auf die neuen Reifen ändern lassen und dann in der ZB1 eintragen lassen. Der Spaß kostet dich ca. nen Hunni und den würde ich dem Verkäufer abziehen.

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Geschrieben von Wildpower am 04.10.2024 um 18:41:

Das Gutachten ist über 19 Jahre alt.
Wie alt soll den der Rentner sein der die Rennsemmel umbaute und fuhr?
19 Jahre zum Tüv, ohne Reifengröße?

Für mich ne komische Geschichte...aber nichts ist unmöglich... Augen rollen


Geschrieben von Moos am 04.10.2024 um 20:36:

Wo ist denn das Problem wenn er jedes mal den Wisch mit hatte?

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Geschrieben von Gino1967 am 07.10.2024 um 13:46:

Hallo zusammen,
Die Maschine wurde inzwischen gekauft. Ich war heute Vormittag bei der Zulassungsstelle und habe frecherweise auch auf den Fehler bei der Reifengröße hingewiesen. Nach langem Hin und Her haben sie mir trotz des 19 Jahre alten Gutachtens die richtige Reifengröße eingetragen. Ich muss zugeben, dass ich den Chef der Zulassungsstelle kannte und das "Vitamin B" dabei sicherlich geholfen hat ;-)

Danke euch allen für die hilfreichen Tipps und Meinungen!


Geschrieben von George am 07.10.2024 um 15:03:

Glückwunsch, dann hat das ja ohne Riesenaufwand gepasst.

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Geschrieben von HD501 am 07.10.2024 um 15:51:

Glückwunsch zum Moped.
Hätte mich auch gewundert, wenn sie das nicht eintragen. Haben sie ja auch verbockt.

Mich wundert, dass die hinteren Blinker noch keiner bemängelt hat. Und die Spiegel, die sich wiederum schnell und leicht auswechseln lassen.

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