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Geschrieben von bestes-ht am 13.08.2024 um 13:08:

Was antwortest dann ständig??? 🤣🤣🤣

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von echx.raw am 13.08.2024 um 13:34:

Damit ihr rausgeht und endlich ruhe haltet 😂 aber aufs X ist anscheinend ne Nummer zu hoch 😂


Geschrieben von Franz-REMCM am 13.08.2024 um 14:30:

X


Geschrieben von vintage1 am 14.08.2024 um 21:41:

hab im januar eine pumpe mit gutachten gekauft, abnahme war kein problem.


Geschrieben von Schneckman am 15.08.2024 um 11:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von echx.raw


ich würds gern erstmal mit meinem Tüv Prüfer abklären

Ich weiß nur das für den Tüv der Bremszylinder ein Schauglas haben muss ................. Und ja mir ist klar das es nicht für die ohne Schauglas zählt Augenzwinkern

.
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Ersteres wäre gut - noch besser wäre es wahrscheinlich, sich von dort einfach sagen zu lassen, wo die verpflichtenden Anforderungen zu
diesen Bauteilen nachzulesen sind.

Hier meine Erfahrungen und was ich bezüglich Bremsumbau beim TüV erfragt und erlebt habe.
Ohne eine Gewähr ob irgendetwas Anderes in TüV-Regularien festgelegt ist .
Die würde ich aber gerne hinsichtlich Bremsflüssigkeitsbehälter /Schauglas / Transparenz sehen oder wissen, wo es zu finden ist - ich
habe danach nicht gesucht, sondern direkt beim TüV GEFRAGT.

(Hören-Sagen/-Lesen interessiert aber nicht, insbesondere aus I-Net Beiträgen, die die Quelle zu einer Vorschrift nicht aufführen und möglicherweise
nur zum 100sten Male wieder einkopiert werden )

Es ging um Umbau der Bremsanlage einer Softail in allen Komponenten.
Dem Prüfer mitgeteilt wurde, was geändert wird, und welche Bauteile.
Eingetragen wurde :
Bremssättel und Scheiben (größerer Durchmesser, mehr Kolben, Gutachten aber keine ABE)
Bremsleitungen (mit Gutachten, auf Maß gefertigt)
Bremspumpe

Diese seien auch abnahme- und eintragungs-pflichtig.

Zum Bremsflüssigkeitsbehälter (Einzelanfertigung) wurde gesagt "keine Abnahme/ Eintragung notwendig", und
"...Es wird aber bei der Abnahme nebst den sonstigen Teilen selbst auch der ordnungsgemäße Anbau der Bremsanlage insgesamt geprüft, den würde
er nicht bestätigen, wenn an der Bremspumpe statt eines Behälters ein Strohhalm mit Weinkorken sitzt....."
(...die Aussage kam vermutlich in Anspielung auf so manche kreative Chopper-Lösung mit Bremsschlauch statt Behälter..)

Verbunden mit der Empfehlung, darauf zu achten, daß das Volumen des Behälters einer vergleichbaren Serienanlage oder einer Herstellerempfehlung
für die verbaute Bremsanlage entspricht.
Das wurde dann so umgesetzt, das Volumen der Frästeile entspricht dem eines Urinbechers einer vergleichbaren Serienanlage.

Schauglas ist keines vorhanden, ersatzweise Transparenz sowieso nicht.

Bei z.B. nur anderen Bremsscheiben in gleicher Größe, mit KBA-Nummer/ABE, wäre der Eintrag dieser nicht notwendig gewesen.
Meine hatten aber ein Gutachten und einen größeren Durchmesser.

Zum Thema ABE / Gutachten wurde mir schon mehrfach bei Eintragungsterminen Folgendes gesagt :
Wenn Teile eine ABE oder ein Gutachten haben, heißt das nicht unbedingt, daß es eine braucht oder daß das Teil auch abnahmepflichtig ist.
Aussage von Prüfern (die sich bei anderen Gelegenheiten, nicht nur bei der Bremse, ergeben haben).
Warum werden die Teile dann so angeboten und mit Gutachten verkauft ?
Man spekuliere selbst.
Wenn beispielsweise ein Kotflügel oder eine Sitzbank mit Gutachten / ABE / Materialgutachten angeboten wird, und
es gibt auch andere vergleichbare Teile von anderen Anbietern, die das nicht mitliefern, dann sieht das mit Sicherheit für den einen oder anderen
Kaufinteressenten aus wie der Unterschied zwischen legal und illegal, ohne es zu hinterfragen.
Obwohl dem nicht so ist.
Kann also reine Marketingstrategie sein.
Möglicherweise sind diese Gutachten, für die es dann keine oder eventuell geringere Kriterien gibt, günstig(er) für den Hersteller/Vertreiber zu erhalten.

Ich wollte z.B. mal ein Luftleitblech mit Gutachten an der Buell eintragen lassen, alleine schon um den Text im Schein zu verlängern.
Hat der Prüfer regelrecht verweigert wegen fehlender Notwendigkeit/ fehlender Kriterien.
Ähnliches bei einem Fender.

Alles nur meine Erfahrungen, keine Gewähr auf Richtigkeit oder Änderung.
Interesse an nachschlagbaren eindeutigen Vorschriften (nicht nur mündl. Aussage eines Prüfers) zur verpflichtenden Notwendigkeit eines
Schauglases (oder ersatzweise Transparenz) und der Beschaffenheit des Behälter selbst, bzw dessen Abnahmepflicht bei Änderungen, besteht.
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PS
Bei meiner  Fußrastenanlage (mit Gutachten eingetragen) ist an dem somit geänderten, mit nach vorne verlegten, geänderten/mitgelieferten Bremsflüssigkeitsbehälter, ebenfalls kein Schauglas.
Manche Hersteller haben da ein Schauglas, manche nicht
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN


Geschrieben von echx.raw am 21.08.2024 um 14:58:

Danke dir für deine Informationen und Antwort, ist wenigstens mal eine der wenigen der nicht so ein Müll verbreitet. Das nicht alles immer eine Abe oder Gutachten braucht weiß ich (hatte auch schon paar Sachen wie seitlichen Kennzeichenhalter selbst gebaut usw eingetragen bekommen). Ich glaub die meisten Prüfer werden da nichtmal drauf achten ob so eine Armartur ein Gutachten hat oder nicht. Hauptsache die Bremsleistung funktioniert sauber. Ich werd nochmal beim Tüv mich erkundigen und schauen wie es weiter geht.