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zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
Welche Tüten hast du denn da vom Vorbesitzer, welche eine E-Nummer eingestanzt haben?
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"A Harley-Child until I die..."
Habe die selben Endschalldämpfer an meiner Shovel
allerdings Eingetragen mit einem ähnlichen wortlaut
wie Georg schon erwähnte und ein Paar db mehr
https://youtu.be/oljcMmtu-Ys
Hoffe das mir nicht mal ähnliches wiederfährt
Gruß Andreas
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"Shazbot, nanu nanu"
An einer Shovel sind die eingetragenen Grenzwerte auch um einiges höher angesetzt!
zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
Welche Tüten hast du denn da vom Vorbesitzer, welche eine E-Nummer eingestanzt haben?
Habe sie im Keller. Grad nicht zur Hand. Sind die klassischen Tappered oder wie die heißen. Vorne und hinten dünner als in der Mitte und die haben ne e-Nummer.
Ich weiß allerdings nicht, ob die original an meiner dran waren, weil meine ja eine 92er ist und es ja zu dem Zeitpunkt dachte ich keine E Nummern gab an den Töpfen.
Solange kein anderer Auspuff eingetragen ist, muss der originale Auspuff dran sein, bei Baujahr 1992 ohne E-Nummer. Da gibt es eine Ersatzteilnummer an den Haltelaschen, an der Rückseite des Auspuffs. Alles andere führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Daran ist nichts anzufechten.
Edit: Meine Aussage bezieht sich auf das Krad des Themenstarters. Für wesentlich jüngere Kräder mit EG-Betriebserlaubnis gibt es Austauschschalldämpfer mit ABE, die nicht eingetragen werden müssen. Aber auch hier muss die Nummer stimmen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Fux
zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
Weiß jemand, ob es was bringt gegen die Maßnahme des Abschleppens vorzugehen, wenn so viele Dinge bei der Kontrolle schief gelaufen sind?
Hier zB. Nur eine Messung durchgeführt und nicht drei, nicht zuvor die Umgebung gemessen, den Betroffenen selbst am Gashahn drehen lassen und keinen Drehzahlmesser dabei gehabt...
Welche Nenndrehzahl steht denn im Fahrzeugschein? Bis 5.000 Umdrehungen wird mit 3/4 der Nenndrehzahl gemessen, über 5.000 mit 1/2.
Gegen die Maßnahme wirst jetzt wahrscheinlich nicht mehr viel machen können. Warte ab, was bemängelt wird. Fühle mit Dir, ist natürlich ne blöde Situation.
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"A Harley-Child until I die..."
zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
zum zitierten Beitrag Zitat von Fux
zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
Weiß jemand, ob es was bringt gegen die Maßnahme des Abschleppens vorzugehen, wenn so viele Dinge bei der Kontrolle schief gelaufen sind?
Hier zB. Nur eine Messung durchgeführt und nicht drei, nicht zuvor die Umgebung gemessen, den Betroffenen selbst am Gashahn drehen lassen und keinen Drehzahlmesser dabei gehabt...
Welche Nenndrehzahl steht denn im Fahrzeugschein? Bis 5.000 Umdrehungen wird mit 3/4 der Nenndrehzahl gemessen, über 5.000 mit 1/2.
Gegen die Maßnahme wirst jetzt wahrscheinlich nicht mehr viel machen können. Warte ab, was bemängelt wird. Fühle mit Dir, ist natürlich ne blöde Situation.
Es steht im Schein 35/4900, also werde ich die 3/4 Drehzahl haben.
Ich weiß nicht warum das so ist. Bei 3/4 ist es doch sooo laut. So fahre ich nichtmal auf der Autobahn.
@HarleyChild Ist das ein HDI-Modell oder ein US-Import?
zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
zum zitierten Beitrag Zitat von Fux
Er meint wohl sichergestellt zwecks Überprüfung.
Richtig, bei EZ vor 04/1994 brauchst Du keine E-Nr., könntest in der Theorie also auch ein Ofenrohr dran bauen - sofern die Geräuschwertgrenze eingehalten wird. Diese könnte hier aber überschritten sein. Du solltest selbst Gas geben? Woher wusstest Du, wann 3750 U/Min. erreicht waren?
Was Du jetzt am besten machen kannst? Leider nichts, außer Abwarten was ein Sachverständiger ermitteln wird.
Ja sorry. Sichergestellt, damit der Gutachter da kommende Woche Messungen macht.
Ich sehe schwarz bei 3750 U/Min wird die doch noch lauter sein.
Ich begreife auch nicht wieso das ein Fahrgeräusch sein soll, da keiner bei dieser Drehzahl fährt. Man. Fährt doch Harleys eher untertourig. Es sind doch keine Rennmaschinen.
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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht
zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
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Hier zB. Nur eine Messung durchgeführt und nicht drei, nicht zuvor die Umgebung gemessen, den Betroffenen selbst am Gashahn drehen lassen und keinen Drehzahlmesser dabei gehabt...
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If you can't amaze people with your intelligence... confuse them with your stupidity..!
zum zitierten Beitrag Zitat von chillyred
zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
Weiß jemand, ob es was bringt gegen die Maßnahme des Abschleppens vorzugehen, wenn so viele Dinge bei der Kontrolle schief gelaufen sind?
Hier zB. Nur eine Messung durchgeführt und nicht drei, nicht zuvor die Umgebung gemessen, den Betroffenen selbst am Gashahn drehen lassen und keinen Drehzahlmesser dabei gehabt...
Natürlich kannst Du dagegen Einspruch einlegen. Aber erst wenn von Seiten der Behörde ein Bescheid gegen Dich erfolgt ist. Dann hast Du 14 Tage Zeit für den Einspruch. Dann wird es aber so sein, das Du die Beweislast hast, das Dein Töff legal unterwegs ist. Also wirst Du einen Sachverständigen brauchen. Das kostet.
Jetzt ist der Hobel erstmal weg und Du kommst da nicht dran. Wenn Du Glück hast bekommst Du eine Einladung vom Dibbelinsch und kannst bei der Überprüfung dabei sein.
Bei der ARAG kannst Dich Rückwirgend versichern, falls Du dann doch einen Anwalt möchtest/brauchst.
Ich würde erstmal abwarten was von den Behörden kommt und schauen was es Kostet.
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Die haben bestimmt mit dem Händy gemessen? Gell!
ARAG bietet die Rückwärtsversicherung an, aber ist nicht billig und Du bist bei denen 3 Jahre gefangen. dann erst kannst Du kündigen. und Du darfst noch keinen Anwalt kontaktiert haben.
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Ich verstehe es einfach nicht!
Mit lauten Auspuffanlagen rumfahren und dann jammern, wenn man erwischt wird.
Wir wurden erzogen, die Konsequenzen für unser Tun zu tragen und fertig
Gruß, Franz!
Also, Du weißt (oder meinst zu wissen), dass vor Ort nicht korrekt gemessen wurde, dass das Abschleppen unverhältnismäßig bzw. unnötig war und dass evtl. willkürlich gehandelt wurde. Und Du denkst, dass die Maschine zu laut sein wird.
Was Du nicht weißt/wusstest ist, womit Du unterwegs bist, ob das in Ordnung ist oder ob Du ggf. etwas unternehmen musst (Gutachten, Einzelabnahme, Eintragung, andere, zulässige Töpfe). Hättest Du Dich darüber schlau gemacht, hättest Du jetzt keine Probleme und müsstest nicht anderen den schwarzen Peter zuschieben.
Immer wieder das Gleiche: selber Mist bauen und dann sind die anderen die Bösen.
So, und jetzt steinigt mich....
Mein Vorbesitzer fuhr seit 2006 bis vor 2 Jahren als ich sie ihm abkaufte 73tkm durch quer durch Deutschland und hatte nie Probleme trotz Kontrollen
Es ist meine erste Harley und die Geräuschwerte 97P und 82 sind schonmal wesentlich höher als was ich vorher hatte.
Hieraus resultierend, dachte ich es wird schon ok sein, wenn die Maschine so bereits seit mindestens 2006 in Deutschland unterwegs ist.
Den Soundclip habe ich bewusst eingefügt um zu zeigen, dass sie so laut auch gar nicht ist und hier in der Stadt sind gefühlt regelmäßig weitaus lautere Maschinen unterwegs.
Kurzum: Insofern habe ich mir einfach keine Gedanken gemacht.
Wenn die Beamten offenbar selbst keine Ahnung haben und nach dem anhalten erstmal alle ihr Handy zucken und FXSTC googlen, dann ist es umso weniger vertrauenserweckend, was die Expertise angeht. Zudem sagte der eine, dass es ja eine Seltenheit sei bei Harley, dass ich keinen Drehzahlmesser habe, denn jede Harley hat eigentlich einen Drehzahlmesser (ich kenne nur die Dyna Low Rider).
Wie dem auch sei. Nein, nach dieser Ausgangslage habe ich nichts weiter geprüft in diesen zwei Jahren seit Kauf und bin einfach gefahren und wollte es genießen. Zumal ich keiner bin, der unnötig am Hahn dreht und Krach macht.
Der Umstand dass mir nicht einmal ein Sicherstellungsprotokoll ausgehändigt wurde und entgegen der Vorgaben nicht dreimal, sondern nur einmal gemessen wurde (und das ohne drehzahlmessgerät) fühlt sich alles in allem eben nicht richtig an.
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"A Harley-Child until I die..."