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Geschrieben von HarleyChild am 02.06.2024 um 11:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
Welche Tüten hast du denn da vom Vorbesitzer, welche eine E-Nummer eingestanzt haben?

Habe sie im Keller. Grad nicht zur Hand. Sind die klassischen Tappered oder wie die heißen. Vorne und hinten dünner als in der Mitte und die haben ne e-Nummer.

Ich weiß allerdings nicht, ob die original an meiner dran waren, weil meine ja eine 92er ist und es ja zu dem Zeitpunkt dachte ich keine E Nummern gab an den Töpfen.

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"A Harley-Child until I die..." 


Geschrieben von Anspie am 02.06.2024 um 11:59:

Habe die selben Endschalldämpfer an meiner Shovel
allerdings Eingetragen mit einem ähnlichen wortlaut
wie Georg schon erwähnte und ein Paar db mehr

https://youtu.be/oljcMmtu-Ys

Hoffe das mir nicht mal ähnliches wiederfährt

Gruß Andreas

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"Shazbot, nanu nanu"


Geschrieben von springerdinger am 02.06.2024 um 12:02:

An einer Shovel sind die eingetragenen Grenzwerte auch um einiges höher angesetzt!Augenzwinkern


Geschrieben von springerdinger am 02.06.2024 um 12:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
Welche Tüten hast du denn da vom Vorbesitzer, welche eine E-Nummer eingestanzt haben?

Habe sie im Keller. Grad nicht zur Hand. Sind die klassischen Tappered oder wie die heißen. Vorne und hinten dünner als in der Mitte und die haben ne e-Nummer.

Ich weiß allerdings nicht, ob die original an meiner dran waren, weil meine ja eine 92er ist und es ja zu dem Zeitpunkt dachte ich keine E Nummern gab an den Töpfen.

Trotz allem bist du mit einer eingestanzten E-Nummer besser dran!
Wenn zu laut, dann kann man die sich verflüchtigte Dämm-Wolle ansprechen.


Geschrieben von Knut Schmidt am 02.06.2024 um 12:23:

Solange kein anderer Auspuff eingetragen ist, muss der originale Auspuff dran sein, bei Baujahr 1992 ohne E-Nummer. Da gibt es eine Ersatzteilnummer an den Haltelaschen, an der Rückseite des Auspuffs. Alles andere führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Daran ist nichts anzufechten. 
Edit: Meine Aussage bezieht sich auf das Krad des Themenstarters. Für wesentlich jüngere Kräder mit EG-Betriebserlaubnis gibt es Austauschschalldämpfer mit ABE, die nicht eingetragen werden müssen. Aber auch hier muss die Nummer stimmen.


Geschrieben von HarleyChild am 02.06.2024 um 12:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von Fux
zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
Weiß jemand, ob es was bringt gegen die Maßnahme des Abschleppens vorzugehen, wenn so viele Dinge bei der Kontrolle schief gelaufen sind?

Hier zB. Nur eine Messung durchgeführt und nicht drei, nicht zuvor die Umgebung gemessen, den Betroffenen selbst am Gashahn drehen lassen und keinen Drehzahlmesser dabei gehabt...

Welche Nenndrehzahl steht denn im Fahrzeugschein? Bis 5.000 Umdrehungen wird mit 3/4 der Nenndrehzahl gemessen, über 5.000 mit 1/2.

Gegen die Maßnahme wirst jetzt wahrscheinlich nicht mehr viel machen können. Warte ab, was bemängelt wird. Fühle mit Dir, ist natürlich ne blöde Situation.

Es steht im Schein 35/4900, also werde ich die 3/4 Drehzahl haben.

Ich weiß nicht warum das so ist. Bei 3/4 ist es doch sooo laut. So fahre ich nichtmal auf der Autobahn.

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"A Harley-Child until I die..." 


Geschrieben von Fux am 02.06.2024 um 12:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
zum zitierten Beitrag Zitat von Fux
zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
Weiß jemand, ob es was bringt gegen die Maßnahme des Abschleppens vorzugehen, wenn so viele Dinge bei der Kontrolle schief gelaufen sind?

Hier zB. Nur eine Messung durchgeführt und nicht drei, nicht zuvor die Umgebung gemessen, den Betroffenen selbst am Gashahn drehen lassen und keinen Drehzahlmesser dabei gehabt...

Welche Nenndrehzahl steht denn im Fahrzeugschein? Bis 5.000 Umdrehungen wird mit 3/4 der Nenndrehzahl gemessen, über 5.000 mit 1/2.

Gegen die Maßnahme wirst jetzt wahrscheinlich nicht mehr viel machen können. Warte ab, was bemängelt wird. Fühle mit Dir, ist natürlich ne blöde Situation.

Es steht im Schein 35/4900, also werde ich die 3/4 Drehzahl haben.

Ich weiß nicht warum das so ist. Bei 3/4 ist es doch sooo laut. So fahre ich nichtmal auf der Autobahn.

Ok, dann wird die Lautstärke halt bei 3675 Umdrehungen gemessen. Das wird im Ergebnis aber wohl nichts ändern.


Geschrieben von springerdinger am 02.06.2024 um 13:20:

 @HarleyChild Ist das ein HDI-Modell oder ein US-Import?


Geschrieben von HD501 am 02.06.2024 um 13:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
zum zitierten Beitrag Zitat von Fux
Er meint wohl sichergestellt zwecks Überprüfung.

Richtig, bei EZ vor 04/1994 brauchst Du keine E-Nr., könntest in der Theorie also auch ein Ofenrohr dran bauen - sofern die Geräuschwertgrenze eingehalten wird. Diese könnte hier aber überschritten sein. Du solltest selbst Gas geben? Woher wusstest Du, wann 3750 U/Min. erreicht waren? 
Was Du jetzt am besten machen kannst? Leider nichts, außer Abwarten was ein Sachverständiger ermitteln wird.

Ja sorry. Sichergestellt, damit der Gutachter da kommende Woche Messungen macht.

Ich sehe schwarz bei 3750 U/Min wird die doch noch lauter sein. 

Ich begreife auch nicht wieso das ein Fahrgeräusch sein soll, da keiner bei dieser Drehzahl fährt. Man. Fährt doch Harleys eher untertourig. Es sind doch keine Rennmaschinen.

Die Umdrehungen bei denn gemessen wird, in deinem Fall 3/4 Nennsrehzahl beziehen sich nur auf die Standgeräuschmessung. Das Fahrgeräusch wird vielaufwendiger beim Fahren gemessen. Wie’s auch der Name schon sagt.   
Hat also nix damit zu tun ob du so „hochtourig“ fährst.

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Geschrieben von chillyred am 02.06.2024 um 14:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
Weiß jemand, ob es was bringt gegen die Maßnahme des Abschleppens vorzugehen, wenn so viele Dinge bei der Kontrolle schief gelaufen sind?

Hier zB. Nur eine Messung durchgeführt und nicht drei, nicht zuvor die Umgebung gemessen, den Betroffenen selbst am Gashahn drehen lassen und keinen Drehzahlmesser dabei gehabt...

Natürlich kannst Du dagegen Einspruch einlegen. Aber erst wenn von Seiten der Behörde ein Bescheid gegen Dich erfolgt ist. Dann hast Du 14 Tage Zeit für den Einspruch. Dann wird es aber so sein, das Du die Beweislast hast, das Dein Töff legal unterwegs ist. Also wirst Du einen Sachverständigen brauchen. Das kostet.
Jetzt ist der Hobel erstmal weg und Du kommst da nicht dran. Wenn Du Glück hast bekommst Du eine Einladung vom Dibbelinsch und kannst bei der Überprüfung dabei sein.
Bei der ARAG kannst Dich Rückwirkend versichern, falls Du dann doch einen Anwalt möchtest/brauchst.
Ich würde erstmal abwarten was von den Behörden kommt und schauen was es Kostet.

Du hast bestimmt eine Sicherstellungsbescheinigung erhalten? Wenn Du aufgefordert wurdest, selber Gas zu geben, sollte man darauf bestehen, das das dann so notiert wird. In Deinem Fall wird das sicher nicht drinstehen! Oder?
Bei einer Kontrolle hat man keine Mitwirkungspflicht. Angaben zur Person muss man leisten, alles andere nicht.
Nichts unterschreiben sollte klar sein. Und an Ort und Stelle den Tagesbucheintrag und die Namen und Dienstgrad der Kontrollierenden verlangen. Das ist Euer gutes Recht.

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Geschrieben von HarleyChild am 02.06.2024 um 15:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von chillyred
zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
Weiß jemand, ob es was bringt gegen die Maßnahme des Abschleppens vorzugehen, wenn so viele Dinge bei der Kontrolle schief gelaufen sind?

Hier zB. Nur eine Messung durchgeführt und nicht drei, nicht zuvor die Umgebung gemessen, den Betroffenen selbst am Gashahn drehen lassen und keinen Drehzahlmesser dabei gehabt...

Natürlich kannst Du dagegen Einspruch einlegen. Aber erst wenn von Seiten der Behörde ein Bescheid gegen Dich erfolgt ist. Dann hast Du 14 Tage Zeit für den Einspruch. Dann wird es aber so sein, das Du die Beweislast hast, das Dein Töff legal unterwegs ist. Also wirst Du einen Sachverständigen brauchen. Das kostet.
Jetzt ist der Hobel erstmal weg und Du kommst da nicht dran. Wenn Du Glück hast bekommst Du eine Einladung vom Dibbelinsch und kannst bei der Überprüfung dabei sein.
Bei der ARAG kannst Dich Rückwirgend versichern, falls Du dann doch einen Anwalt möchtest/brauchst.
Ich würde erstmal abwarten was von den Behörden kommt und schauen was es Kostet.

Ist das mit der Arag Rechtsschutz rückwirkend gesichert?

Ich habe auch so einen Gedanken gehabt. Ich wusste aber nicht wie das geht und welche Versicherung das macht. 

Ich habe kein Sicherstellungsprotokoll erhalten. 

ich denke die Maschine wird zu laut sein und dass ich kein Gegengutachten erstellen kann dass das widerlegt. Ich will viel mehr Widerspruch dagegen einlegen weil sie vor Ort nicht korrekt gemessen haben und es im Zweifel unverhältnismäßig ist die ganze Maschine abzuschleppen und es nicht nötig gewesen wäre sie haben auch keinen drehzahlmessgerät dabei gehabt womit sie es hätten vor Ort messen können dann wäre das gar nicht nötig gewesen das abzuschleppen

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Geschrieben von chillyred am 02.06.2024 um 15:44:

Die haben bestimmt mit dem Händy gemessen? Gell!

ARAG bietet die Rückwärtsversicherung an, aber ist nicht billig und Du bist bei denen 3 Jahre gefangen. dann erst kannst Du kündigen. und Du darfst noch keinen Anwalt kontaktiert haben.

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Geschrieben von Franz-REMCM am 02.06.2024 um 15:59:

Ich verstehe es einfach nicht!

Mit lauten Auspuffanlagen rumfahren und dann jammern, wenn man erwischt wird.

Wir wurden erzogen, die Konsequenzen für unser Tun zu tragen und fertig


Gruß, Franz!


Geschrieben von flat eric am 02.06.2024 um 16:07:

Also, Du weißt (oder meinst zu wissen), dass vor Ort nicht korrekt gemessen wurde, dass das Abschleppen unverhältnismäßig bzw. unnötig war und dass evtl. willkürlich gehandelt wurde. Und Du denkst, dass die Maschine zu laut sein wird.
Was Du nicht weißt/wusstest ist, womit Du unterwegs bist, ob das in Ordnung ist oder ob Du ggf. etwas unternehmen musst (Gutachten, Einzelabnahme, Eintragung, andere, zulässige Töpfe). Hättest Du Dich darüber schlau gemacht, hättest Du jetzt keine Probleme und müsstest nicht anderen den schwarzen Peter zuschieben.
Immer wieder das Gleiche: selber Mist bauen und dann sind die anderen die Bösen.
So, und jetzt steinigt mich....


Geschrieben von HarleyChild am 02.06.2024 um 16:48:

Mein Vorbesitzer fuhr seit 2006 bis vor 2 Jahren als ich sie ihm abkaufte 73tkm durch quer durch Deutschland und hatte nie Probleme trotz Kontrollen

Es ist meine erste Harley und die Geräuschwerte 97P und 82 sind schonmal wesentlich höher als was ich vorher hatte. 

Hieraus resultierend, dachte ich es wird schon ok sein, wenn die Maschine so bereits seit mindestens 2006 in Deutschland unterwegs ist. 

Den Soundclip habe ich bewusst eingefügt um zu zeigen, dass sie so laut auch gar nicht ist und hier in der Stadt sind gefühlt regelmäßig weitaus lautere Maschinen unterwegs. 

Kurzum: Insofern habe ich mir einfach keine Gedanken gemacht. 

Wenn die Beamten offenbar selbst keine Ahnung haben und nach dem anhalten erstmal alle ihr Handy zucken und FXSTC googlen, dann ist es umso weniger vertrauenserweckend, was die Expertise angeht. Zudem sagte der eine, dass es ja eine Seltenheit sei bei Harley, dass ich keinen Drehzahlmesser habe, denn jede Harley hat eigentlich einen Drehzahlmesser (ich kenne nur die Dyna Low Rider). 

Wie dem auch sei. Nein, nach dieser Ausgangslage habe ich nichts weiter geprüft in diesen zwei Jahren seit Kauf und bin einfach gefahren und wollte es genießen. Zumal ich keiner bin, der unnötig am Hahn dreht und Krach macht. 

Der Umstand dass mir nicht einmal ein Sicherstellungsprotokoll ausgehändigt wurde und entgegen der Vorgaben nicht dreimal, sondern nur einmal gemessen wurde (und das ohne drehzahlmessgerät) fühlt sich alles in allem eben nicht richtig an.

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