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Geschrieben von Websucht am 16.05.2024 um 09:07:

Vielleicht sollte man den Titel ändern, weil deutsche Auspuffanlagen an US Bikes NICHT verboten, sondern nur eintragungspflichtig sind!

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Rasen ist etwas für Gärtner, Geniesser bevorzugen Kurven...
Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !


Geschrieben von motorcycle boy am 16.05.2024 um 19:35:

Letztendlich ist es eine ökonomische Abwägung: 


Das heißt, man kann nicht pauschal pro 1HD oder 5HD raten, denn die richtige Entscheidung hängt auch stark von der individuellen Lebenssituation ab. Auch als Berufstätiger ist es ein Riesenunterschied, ob ich einen sicheren 9-5 - Job habe und genug Freizeit für die Eintragungen sowie eine sichere betriebliche Altersversorgung habe oder ob man sich als ehemaliger Manager (üblicherweise statistisch ab 50) als selbständiger Berater durchschlagen muss und die Harley von der Abfindung kaufte.   Letzterer sollte unbedingt das Rundum-Sorglos- Paket nehmen, wenn er Modifikationen vorhat.

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Geschrieben von HD501 am 16.05.2024 um 20:06:

Wie oft baust du denn was um, womit man zum Eintragen nur mit US Importen muss?  Man kann auch alles schlecht reden.
Ich habe sehr viele positive Erfahrungen mit US Importen. Schadet natürlich nicht, wenn man einen Prüfer an der Hand hat, mit dem man sich besprechen kann.
Ich habe bisher alles eingetragen bekommen, was auch an 5HD eingetragen worden wäre. Auch wenns mal ein Teil ist, bei dem 5HD nur das Papier mitführen muss. Aber wieviele sind das schon

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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von pepper73 am 16.05.2024 um 21:25:

also ganz ehrlich..
ich habs nicht bereut...
und ich stand beim händler und mir wurde nahegelegt meine alte nightrain da zu lassen, mit dem argument dass die eintragung die investierten kosten ins bike auf den eines neuen anheben würden und ich damit aber sorglos wär.
meine antwort war dann: erstens ist das glatt gelogen,
zweitens würd ich ne anniversary und ne nightrain hergeben,
drittens müsst ich dann nochmal so viel investiern bis sie au nur halbwegs so aussehn würde wie meine jetzt.

ausserdem gibts tatsächlich auch nen vorteil, wie ich finde zumindest..
mag n bissi speziell und unbegründet sein aaaber...
immerhin kann ich darauf bestehen meine klappen, die ja schon lange nicht mehr eingetragen werden eintragen zu lassen.
​​​​​​ich hab ja so die befürchtung dass diese kärtchen irgendwann nichts mehr wert sind plötzlich. wenn irgendwer mal auf die idee kommt zu entscheiden klappen sind nicht mehr erlaubt.
na jedenfalls ist da ne, vom tüv abgenommene und genehmigte eintragung wohl doch noch n ticken mehr wert, glaub ich, hoff ich zumindest.
könnt au sein dass ich nur die flöhe husten höre aber wer weiss.. die diskusion und ansätze gabs ja scho.
uuund.. ich konnte so darauf bestehen dass die kombination mit dem WIRKLICH offenen lufi eingetragen ist.
ja, n tüvler mit eiern in der hose ist schon was wert.

​​​​​​
ist ja nur n beispiel und eher so für meine mentale versicherung aber ich finds garnich verkehrt wenn man da stehn kann und auch mal sagen kann: doch, du musst das auch trotz abe eintragen.
fühl ich mich einfach nochmal nen ticken mehr auf der sicheren seite als wie mit so nem kärtchen

edit: und ja... wie jedes bike ist auch diese entscheidung individuell.
stimmt absolut

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Q: What are you rebelling against?
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Geschrieben von Sprotte am 16.05.2024 um 22:51:

Die meisten Umbauten ( Heck, Lenker, Riser, Kennzeichenhslter, Luftfilter usw. ) müssen doch eh abgenommen werden, wenn man 3-4t€ für einen Klappenauspuff bezahlt, sind die 150€ für den Graukittel doch zu vernachlässigen….


Geschrieben von pepper73 am 16.05.2024 um 23:25:

absolut

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Geschrieben von Scirocco am 17.05.2024 um 00:03:

Seit wann und ab welchen Baujahr bei HD1 oder HD5 werden/dürfen keine Klappen Anlagen mehr eingetragen werden?


Geschrieben von George am 17.05.2024 um 00:20:

Threadtitel leicht angepasst. Augenzwinkern

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Geschrieben von pepper73 am 17.05.2024 um 06:26:

hmm.. nagel mich nicht fest, so seit drei jahren werden die nicht mehr eingetragen, glaub ich.
die haben entweder ne ebe oder nicht.
und mit gemachtem lufi schon garnicht, hier legal nur mit kombigutachten vom tüvkit aber auch da, keine eintragung mehr.
da müssen wohl auch tüvler vorsichtig sein die sowas trotzdem, nach dieser anweisung sowas noch eintragen.
so zumindest hab ich es vom tüv, bei anfrage wegen meiner anlage verstanden.
so werden wohl auch eintragungen, nach bestimmtem zeitpunkt direkt als gefälligkeitseintragung behandelt.

bei 1hd ist das eben anderst, schlupfloch weil die gutachten und betriebserlaubnisse ja nur f bikes, welche f eu markt bestimmt sind gültig sind.

daher hab ich da auch nicht weiter gefragt.
hier gelesen, tüv gefragt ob es so ist und bestätigt bekommen.

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Geschrieben von HD501 am 17.05.2024 um 07:27:

Es werden immer noch Klappenanlagen eingetragen. Vielleicht nicht überall, aber es geht. Hat ein Kumpel von mir erst Ende letzten Jahres gemacht. Eine 1HD, aber EU Modell. MCJ Auspuff

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Geschrieben von pepper73 am 17.05.2024 um 08:13:

hm? 1hd eu modell heisst dann also ein in amerika gefertigtes bike was für den europäischen markt bestimmt ist? 
sachen gibts
denk das ist wohl recht grau die zone, wenn da 1hd drauf steht kann der tüvler von nem us modell ausgehn. denk das ist dann eher der grund für die mögliche eintragung.

​​​​​​und ja, ich kenn leute und tüvler die auch alles eintragen, alles, an egal was, natürlich möglich. nur doof halt auf der strasse wenn ein cop weiss ab da durften die nicht mehr eingetragen werde und das datum sagt eintragung erfolgte danach.
jedes argument auf verlorenem posten und dem tüvler wird auch nachgegangen, im einzelfall.
(gefälligkeitsgutachten) nennt man das

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Geschrieben von Schimmy am 17.05.2024 um 08:50:

zum zitierten Beitrag Zitat von pepper73
denk das ist wohl recht grau die zone, wenn da 1hd drauf steht kann der tüvler von nem us modell ausgehn. denk das ist dann eher der grund für die mögliche eintragung.

Moinsen,

Ohh, Ohhh..... Geballtes, ungesundes Halbwissen......

Zu einem Kraftfahrzeug gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil 1. Wenn in diesem Dokument die markierten Felder
auf Bild 1 entweder "genullt" bzw. gar nicht ausgefüllt wurden, handelt es sich um ein Modell, das per Einzelbnahme
für den EU-Straßenverkehr zugelassen wurde = Import (egal, ob die FIN mit "1HD" oder "5HD" beginnt). Augenzwinkern

Es gibt nämlich auch Export-Modelle (5HD), die NICHT für den EU-Markt bestimmt waren/sind, z.B. für Groß-Britannien....

Und eintragen lassen kann man ALLE Auspuff-Anlagen, so lange sie die vom Gesetzgeber geforderten Parameter einhalten
(egal, ob Klappe oder nicht und egal, ob Import oder nicht), nur manchmal ist der Aufwand halt etwas größer. Augenzwinkern

GReetz  Jo

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Geschrieben von HD501 am 17.05.2024 um 09:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von pepper73
hm? 1hd eu modell heisst dann also ein in amerika gefertigtes bike was für den europäischen markt bestimmt ist? 
sachen gibts
denk das ist wohl recht grau die zone, wenn da 1hd drauf steht kann der tüvler von nem us modell ausgehn. denk das ist dann eher der grund für die mögliche eintragung.

​​​​​​und ja, ich kenn leute und tüvler die auch alles eintragen, alles, an egal was, natürlich möglich. nur doof halt auf der strasse wenn ein cop weiss ab da durften die nicht mehr eingetragen werde und das datum sagt eintragung erfolgte danach.
jedes argument auf verlorenem posten und dem tüvler wird auch nachgegangen, im einzelfall.
(gefälligkeitsgutachten) nennt man das

Schimmy hat’s wie immer schön erklärt. Und vor 2003 gabs nur 1HD. Und natürlich wurden früher die 1HD für den europäischen Markt auch in den USA gefertigt. Wo sonst.
Und solche „Gefälligkeitsgutachten“ denke ich, wird dir heute keiner mehr ausstellen.

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Geschrieben von Scirocco am 17.05.2024 um 09:39:

Also meine J&H wurde 2021 anstandslos eingetragen und hat auch bei geöffneten Klappen eine Punktlandung (94 db) bei halber Nenn-Leerlaufdrehzahl hingelegt!


Geschrieben von pepper73 am 17.05.2024 um 12:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von pepper73
denk das ist wohl recht grau die zone, wenn da 1hd drauf steht kann der tüvler von nem us modell ausgehn. denk das ist dann eher der grund für die mögliche eintragung.

Moinsen,

Ohh, Ohhh..... Geballtes, ungesundes Halbwissen......

Zu einem Kraftfahrzeug gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil 1. Wenn in diesem Dokument die markierten Felder
auf Bild 1 entweder "genullt" bzw. gar nicht ausgefüllt wurden, handelt es sich um ein Modell, das per Einzelbnahme
für den EU-Straßenverkehr zugelassen wurde = Import (egal, ob die FIN mit "1HD" oder "5HD" beginnt). Augenzwinkern

Es gibt nämlich auch Export-Modelle (5HD), die NICHT für den EU-Markt bestimmt waren/sind, z.B. für Groß-Britannien....

Und eintragen lassen kann man ALLE Auspuff-Anlagen, so lange sie die vom Gesetzgeber geforderten Parameter einhalten
(egal, ob Klappe oder nicht und egal, ob Import oder nicht), nur manchmal ist der Aufwand halt etwas größer. Augenzwinkern

GReetz  Jo

ich wollt ja nur mal anmerken dass da wohl klar zu lesen ist dass ich verwundert war dass es 1hd bestimmt f den eu matkt gibt.

​​​​​und wie ich zu der erkenntnis kam das klappen geundsätzlich nicht mehr eingetragen werden.
nochmal: wie schon geschrieben: hier gelesen, beim tüv gefragt und bestätigt bekommen.
ich hab in vielen foren bereits gelesen das es da eine order an jeden tüvler geben soll und der prüfer hat mir das bestätigt.
also wenn ich halbwissen hier darstelle als halbwissen dann könntet ihr wissen dass man mir das nich nochmal sagen muss Augenzwinkern weil, sonst hätt ich geschrieben: ich weiss wo das gesetz steht und nicht: ich weiss von wem ichs gehört hab *zwinker

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