Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Softail [Cruiser] (Milwaukee-Eight, Twin Cam, Evolution) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=25)
--- Erste Inspektion "nach" 1600 Km (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=113259)


Geschrieben von Franz-REMCM am 29.04.2024 um 20:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Wie schaffst Du es jemand zu zitieren, der hier gar nichts geschrieben hat. verwirrt

Wie schafft es der Kollege, seine Beiträge rückstandslos zu entfernen?


Geschrieben von motorcycle boy am 29.04.2024 um 20:18:

Du zitierst ja in Deinem zweiten Beitrag selbst ganz richtig: „Nach" einem Jahr oder "nach" 1600 km, je nachdem was zuerst eintritt.“ Was gibt es daran nicht zu verstehen? 

Leider hat sich damit m.W. noch niemand bis zum EUGH hochgeklagt, ob so eine Knebelbestimmung = ohne jegliche +/- Toleranz dem Kunden überhaupt zumutbar ist, sonst stünde diese Klausel ja nicht mehr so unerbittlich toleranzfrei in den Garantiebestimmungen. Denn der übliche Garantiebestimmungstext besagt ja in die Realität übersetzt: Du musst die Inspektion bei 1600 km +/- Null geschockt  spätestens exakt nach einem Jahr geschockt  machen.  Wenn also Deine letzte Tankfüllung über 1600km reichen wird, musst Du laut Klausel einen Termin spätestens zum Ablauf eines Jahres machen, und dann darfst Du nicht mehr fahren geschockt   , bis Du am Tag vorher einen Transporter oder ein KFZ mit Anhänger hinterherfahren lässt geschockt  und exakt bei km-Stand 1600 anhälst und das Mopped auflädst und zum Händler transportierst. Ich habe bei meinen Fahrzeugneukäufen noch nie einen Händler erlebt, der nach vorheriger Absprache (und genau das hast Du ja versäumt) bei der Einhaltung der Jahresfrist knickrig gewesen wäre, aber bezüglich Einhaltung der km-Grenze (bei HD 1600 km) sind schon einige Marken sehr genau. 

Meine langjährige private und einschlägig berufliche Lebenserfahrung mit der zumutbaren Umsetzung von „technischen“ Vertragsklauseln, und die „Zumutbarkeit“ legen Gerichte bei Privatkunden von Unternehmen „B to C“ nochmal großzügiger aus, lässt mich annehmen, dass Harley zwar darauf bestehen kann, dass kein km über 1600 km HINAUS und über ein Jahr HINAUS gefahren werden darf um die Garantie nicht zu verwirken, dass sie aber eine Toleranz von mindestens 10% = 160 km VOR 1600 km und 1 Monat VOR 12 Monaten seit Auslieferung einräumen müssen. Wenn Du also 1440 km draufgehabt hättest und Max. 11 Monate vergangen wären , hätte Deine nächste Fahrt zum Händler zwecks Abgabe zur Inspektion führen müssen, die Du natürlich rechtzeitig vorher (erfahrungsgemäß in der Saison 8 - 12 Monate) hättest vereinbaren müssen. Überziehen ist grundsätzlich ohne vorherige Absprache immer schlecht, denn das Erreichen von 1600 km und der Ablauf von 12 Monaten ist für Dich genauso vorhersehbar wie Ostern oder Weihnachten.

Auf jeden Fall hättest Du also Deinen Händler bei Erreichen der 1440 km vor Ablauf von 12 Monaten fragen sollen, wie weit Du an die 1600 km ran oder darüberhinaus kommen kannst, damit er die Garantie nicht verfallen lässt. Sein Wohlwollen hängt auch davon ab, ob HD-Deutschland ihn wegen „zuviel“ bisherigem Wohlwollen oder ungewöhnlich vieler anderer Abrechnungen auf Companykosten schon auf dem Kieker hat (habe ich alles schon mitgekriegt). Vielleicht versuchst Du es bei einem anderen HD-Händler. Bei BMW-Händlern ist das innerhalb von D freiwillig vom Werk aus offiziell einforderbar, aber HD ist für seine Knickrigkeit in solchen Fragen berüchtigt  geschockt  , die anderen Marken liegen nach meiner Erfahrung so dazwischen. 

Da m.W. keine letztinstanzliche Entscheidung vorliegt, und Dein Händler Dir offensichtlich nicht entgegenkommen will, könntest Du nur noch zum Anwalt rennen und Dir in einem Beratungsgespräch mit einem Honorarsatz von m.W. einheitlichen 200€ -egal für welches Thema- raussuchen lassen, ob es höchstinstanzliche Entscheidungen zu dieser Zumutbarkeit gibt und wie Deine Chancen auf Durchsetzung stehen. Wenn diese gering oder nicht vorhanden sind, solltest Du das als Lebenserfahrung werten, das nächste Mal nicht so schlampig mit Vertragsklauseln umzugehen, die Dir jetzt plötzlich so wichtig sind.


Geschrieben von Moos am 29.04.2024 um 20:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von Franz-REMCM
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Wie schaffst Du es jemand zu zitieren, der hier gar nichts geschrieben hat. verwirrt

Wie schafft es der Kollege, seine Beiträge rückstandslos zu entfernen?

Gar nicht nicht, kann nur ein anderer Mod gewesen sein wenn da mal ein Beitrag da war.

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von DeeCee am 29.04.2024 um 21:01:

Zunächst einmal ist eine Garantie eine komplett freiwillige Leistung des jeweiligen Anbieters, und damit ist man grundsätzlich an dessen Vorgaben gebunden. Da gibt es noch härtete Beispiele, wie z.B. Kia – dort unterschreibt man sogar beim Kauf, dass man das Intervall 30.000 Kilometer / zwei Jahre nicht überschreiten darf, ohne die Garantie zu verlieren: Keinen einzigen Tag, keinen einzigen Kilometer drüber! Seit 2019 gilt dort: "Keine Kulanz bei der Einhaltung der Serviceintervalle", dafür gibt's immerhin sieben Jahre Garantie...

__________________
2019 Breakout 114

Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...


Geschrieben von Börnie am 29.04.2024 um 21:07:

Nach einem Jahr ists noch die Gesetzliche Gewährleistung

Wie viel die vom Gesetz vorgegebene Regelung bei
Amerikanischen Firmen Wert ist wissen einige Apple Käufer.

__________________
.




.


 


Geschrieben von Scirocco am 29.04.2024 um 22:19:

zum zitierten Beitrag Zitat von DeeCee
Zunächst einmal ist eine Garantie eine komplett freiwillige Leistung des jeweiligen Anbieters, und damit ist man grundsätzlich an dessen Vorgaben gebunden. Da gibt es noch härtete Beispiele, wie z.B. Kia – dort unterschreibt man sogar beim Kauf, dass man das Intervall 30.000 Kilometer / zwei Jahre nicht überschreiten darf, ohne die Garantie zu verlieren: Keinen einzigen Tag, keinen einzigen Kilometer drüber! Seit 2019 gilt dort: "Keine Kulanz bei der Einhaltung der Serviceintervalle", dafür gibt's immerhin sieben Jahre Garantie...

Du meintes wohl:

Seit 2019 gilt dort: "Keine Kulanz bei Nichteinhaltung der Serviceintervalle", dafür gibt's immerhin sieben Jahre Garantie...


Geschrieben von HDforFuture? am 30.04.2024 um 06:28:

Also bei mir hieß es: Innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe des Motorrads bei 1600km +/-200 und wurde dann bei 1632km gemacht.

Danach hatte ich ein paar Garantieälle, die auch erledigt wurden.

__________________
Hier könnte Ihre Werbung stehen!


Geschrieben von DeeCee am 30.04.2024 um 06:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Scirocco
zum zitierten Beitrag Zitat von DeeCee
Zunächst einmal ist eine Garantie eine komplett freiwillige Leistung des jeweiligen Anbieters, und damit ist man grundsätzlich an dessen Vorgaben gebunden. Da gibt es noch härtete Beispiele, wie z.B. Kia – dort unterschreibt man sogar beim Kauf, dass man das Intervall 30.000 Kilometer / zwei Jahre nicht überschreiten darf, ohne die Garantie zu verlieren: Keinen einzigen Tag, keinen einzigen Kilometer drüber! Seit 2019 gilt dort: "Keine Kulanz bei der Einhaltung der Serviceintervalle", dafür gibt's immerhin sieben Jahre Garantie...

Du meintes wohl:

Seit 2019 gilt dort: "Keine Kulanz bei Nichteinhaltung der Serviceintervalle", dafür gibt's immerhin sieben Jahre Garantie...

Musste ja kommen! LOL
Lies es mal so: Es gibt keine Kulanz bei (sprich: "in Sachen") Einhaltung der Serviceintervalle. Ist das damalige Originalzitat von Kia – kann man drüber stolpern...

__________________
2019 Breakout 114

Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...


Geschrieben von Weich-Ei am 30.04.2024 um 08:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Nach einem Jahr ists noch die Gesetzliche Gewährleistung

Wie viel die vom Gesetz vorgegebene Regelung bei
Amerikanischen Firmen Wert ist wissen einige Apple Käufer.

Das ist bei der HD Limited Warranty etwas anders, und sogar diesmal zum Vorteil der/des Kunden.
HD gibt mit der Limited Warranty eine 2-jährige volle Werks-/Herstellergarantie, ohne km-Begrenzung, "Rückfragen" oder "Beweislastumkehr" usw., und deckt somit den in DE gesetzlichen 2-Jahreszeitraum B-to-C für die Endkundengewährleistung komplett ab.
Deshalb sollte man(-n) sich auch an die Vorgaben/Bedingungen des Garantiegebers halten um die zusätzliche freiwillige Mehrleistung der Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen.
Da die Händler die "Einhaltungstoleranz" sehr unterschiedlich handhaben (aus welchen Gründen auch immer), ist es deshalb ist es immer besser VORHER mit dem jeweiligen Dealer zu sprechen zum wie-und-was, als ihn vor vollendete Tatsachen zu stellen. 
Anderenfalls könnte man sich dann nur auf die trotzdem geltende gesetzliche Gewährleistung berufen und müsste HD dann nach Ablauf des 6. Monats durch die sogenannte Beweislastumkehr gerichtssicher auf eigene Kosten beweisen dass der Fehler auf ihrem Mist gewachsen ist.

@Börnie , Rost ist/wird in der HD-G nicht abgedeckt, das läuft unter der (zumutbaren ....) "cosmetic quality" und wird unter bestimmten Umständen über die "goodwill consideration" als sozusagen Garantiefall angesehen.
OT off

__________________
Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... Augenzwinkern


Geschrieben von Börnie am 30.04.2024 um 15:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von Weich-Ei

@Börnie , Rost ist/wird in der HD-G nicht abgedeckt, das läuft unter der (zumutbaren ....) "cosmetic quality" und wird unter bestimmten Umständen über die "goodwill consideration" als sozusagen Garantiefall angesehen.
OT off

ROST wird bei HD mit Lack abgedeckt ! großes Grinsen


Freude Augenzwinkern Börnie

..

__________________
.




.