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Geschrieben von tcj am 22.08.2023 um 08:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von Fux
...

Grundsätzlich ist die Anlage aber legal, unabhängig davon ob der Verstellhebel in Reichweite ist, oder nicht. Alles andere wäre mir neu.

@Fux & andere
ich würde mal auf der HP z.B. von Penzl nachsehen - der Uniformierte hat schlußendlich Recht, das wurde aber auch schon in anderen threads diskutiert, Versteller am Lenker ist illegal.
und galt auch schon vor Euro 4 und 5 ...

siehe Anhang - ich hab's rot markiert


Geschrieben von Franz-REMCM am 22.08.2023 um 08:40:

Ich kenn's eigentlich auch nur so, dass der Verstellhebel einer mechanischen Auspuffanlage während der Fahrt NICHT erreichbar sein darf.

Schließt bei den Montagemöglichkeiten für mich auch die Montage am Hupenknopf o.ä. mit ein.

Gruass, Franz


Geschrieben von Fux am 22.08.2023 um 08:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von tcj
zum zitierten Beitrag Zitat von Fux
...

Grundsätzlich ist die Anlage aber legal, unabhängig davon ob der Verstellhebel in Reichweite ist, oder nicht. Alles andere wäre mir neu.

@Fux & andere
ich würde mal auf der HP z.B. von Penzl nachsehen - der Uniformierte hat schlußendlich Recht, das wurde aber auch schon in anderen threads diskutiert, Versteller am Lenker ist illegal.
und galt auch schon vor Euro 4 und 5 ...

siehe Anhang - ich hab's rot markiert

OK, danke für die Info!


Geschrieben von Soonham am 22.08.2023 um 09:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von Franz-REMCM
Ich kenn's eigentlich auch nur so, dass der Verstellhebel einer mechanischen Auspuffanlage während der Fahrt NICHT erreichbar sein darf.

Schließt bei den Montagemöglichkeiten für mich auch die Montage am Hupenknopf o.ä. mit ein.

Gruass, Franz

das hab ich genau so in Erinnerung...

meine Kenntnis zum Taster am Hupenknopf: nur dieser "Werkstattschalter" der die Elektronik der Steuerung umgeht damit die Klappe dauernd geöffnet ist, ist illegal, dieser darf während der Fahrt nicht erreichbar sein... aber das betrifft dann die elektrisch Verstellbaren


Geschrieben von Schimmy am 22.08.2023 um 09:23:

Zitat aus diesem Online-Artikel:

"Kurz und knapp:
Auspuffanlagen mit manuell betätigtem Klappensystem sind nach Euro 3 legal nur in geschlossenem Zustand auf öffentlicher Straße zu bewegen.
Der Schalter zur Betätigung der Klappen darf nicht am Lenker sitzen. Nach Euro 4 sind solche Systeme ganz verboten.

Auspuffanlagen mit elektronischem Soundmanagement sind auch unter Euro 4 weiterhin legal. Für Maschinen, die unter Euro 3 typ- und erstzugelassen sind,
gilt hinsichtlich der Nachrüstanlagen weiterhin dieser Standard. Außerdem gibt es Bestandsschutz, Euro 4 ist nicht rückwirkend. Bei Modellen mit einer
Erstzulassung (ab 1.1.2017) respektive Homologation unter Euro 4 (ab 1.1.2016) hat auch der Nachrüstauspuff die Standards dieser Norm zu erfüllen."


GReetz  Jo

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Geschrieben von bios4 am 22.08.2023 um 09:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von tcj
der Uniformierte hat schlußendlich Recht, das wurde aber auch schon in anderen threads diskutiert, Versteller am Lenker ist illegal.

Hat er in DEM Fall nicht, da der Versteller beim TE am Zylinderkopf montiert ist. Außerdem meinte der Beamte ja, dass bei seiner Maschine NUR eine elektronisch geregelte Anlage erlaubt sei:

zum zitierten Beitrag Zitat von Knicklicht
Der Kontrolleur bestand darauf, dass diese Anlage an meinem Motorrad grundsätzlich illegal wäre aufgrund des mechanischen Verstellers (Am Motor, neben der Hupe montiert) und nur automatisch regelnde elektrische Anlagen erlaubt wären.

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LG Mike


Geschrieben von DJ am 22.08.2023 um 09:51:

Also sorry, ich verstehe dieses Rumgeheule nicht.

Auf der einen Seite werden Auspuffanlagen angebaut, von denen jeder, der sie anbaut, weiß, dass es nicht erlaubt ist, damit auf der Straße rum zu cruisen, denn wer verbaut eine derartige Anlage und fährt dann mit geschlossenen Klappen.
Und dann heulen sich diejenigen aus, wenn sie von der Rennleitung rausgewunken werden.


Wer als Deutscher mit einer derartigen Tröte nach Österreich reinfährt, ist selber Schuld. Gerade dort gibt es derart starke Lautstärkebeschränkungen, die selbst viele originale Mopäds nicht einmal erfüllen!
Und sich auf EU Richtlinien zu berufen ist da chancenlos! Die Rennleitung (gerade in Österreich und Schweiz) hat IMMER Recht, "Ende der Durchsage"!

Sieh es positiv: Sei froh, dass Dir die Österreichische Rennleitung nicht noch das Mopäd beschlagnahmt hat und Du nach Hause laufen durftest ... und nimm es wie ein Mann.

Tipp: Originale Tüte => Kein Problem mit der Rennleitung und schön Winken und Lächeln, wenn andere am Straßenrand stehen, einen auf "demütige Sünder" machen und Tränen in den Augen haben! großes Grinsengroßes Grinsengroßes Grinsengroßes Grinsen

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Geschrieben von atschim am 22.08.2023 um 10:00:

Lt. meinen motorradfahrendem TÜVler (inzwischen in Rente) darf die Verstelleinrichtung während der Fahrt erreichbar sein, sofern es sich um Fahrzeuge/Anbauteile handelt welche vor dem 01.01.2016 zur Inbetriebnahme zugelassen wurden.
Er berief sich da auf EU-Verordnung  168/2013. -siehe Anhang- . Der zweite Text ist wohl selbstgeschrieben und hat mir mal jemand in die Hand gedrückt zum mitführen, gebraucht hab ichs noch nie.

Denke das sollte bei Dir der Fall sein und hilft Dir vielleicht weiter bei einer evtl. Klage.
Allerdings achten die Össis ja nicht unbedingt die EU-Richtlinien, siehe Streckenfahrverbote für Fahrzeuge über 95db Standgeräusch in Tirol. 

Das du offen gefahren bist steht natürlich auf einem andern Blatt...


Geschrieben von bios4 am 22.08.2023 um 10:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Also sorry, ich verstehe dieses Rumgeheule nicht.

Ich sehe/lese hier nirgendwo ein "Rumgeheule"... Augen rollen


zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Und dann heulen sich diejenigen aus, wenn sie von der Rennleitung rausgewunken werden.

Beim sinnerfassenden Lesen erkennt man, dass es hier ausschließlich darum geht, dass der Beamte meint(e) dass die Anlage in der Form für die Maschine nicht erlaubt ist. Und das ist schlicht und einfach falsch.

Ich lese nirgendwo vom TE dass er sich wegen der geöffneten Klappe zu Unrecht behandelt fühlt. unglücklich


zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Wer als Deutscher mit einer derartigen Tröte nach Österreich reinfährt, ist selber Schuld. Gerade dort gibt es derart starke Lautstärkebeschränkungen, die selbst viele originale Mopäds nicht einmal erfüllen!

Ich habe von 2015 bis 2021 NIRGENDWO in Österreich mit meiner Penzl ein Problem gehabt.
Nein, auch nicht bei Kontrollen.

Und die von dir angesprochenen Gebiete ("95 dB-Strecken") gibt es außerdem - bisher großes Grinsen - nur in Tirol und sind entsprechend ausgeschildert.

Aber auch darum gehts hier eigentlich gar nicht... großes Grinsen

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LG Mike


Geschrieben von tcj am 22.08.2023 um 10:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von bios4
zum zitierten Beitrag Zitat von tcj
der Uniformierte hat schlußendlich Recht, das wurde aber auch schon in anderen threads diskutiert, Versteller am Lenker ist illegal.

Hat er in DEM Fall nicht, da der Versteller beim TE am Zylinderkopf montiert ist. Außerdem meinte der Beamte ja, dass bei seiner Maschine NUR eine elektronisch geregelte Anlage erlaubt sei:

zum zitierten Beitrag Zitat von Knicklicht
Der Kontrolleur bestand darauf, dass diese Anlage an meinem Motorrad grundsätzlich illegal wäre aufgrund des mechanischen Verstellers (Am Motor, neben der Hupe montiert) und nur automatisch regelnde elektrische Anlagen erlaubt wären.

uups - korrekt, das habe ich durcheinandergebracht und nicht mehr daran gedacht dass er TE den Versteller eh nicht am Lenker montert hatte Augen rollen

Manchml ist ds Problem immer wieder die Auslegung des Kontrollierenden:
- mir hat einer mal gesagt - es interessiert ihn nicht ob zugelassen oder nicht, für ihn zählt der Messwert ob das Teil schlußendlich lauter als eingetragen ist oder nicht ...
- ein anderer - so muss ne Harley klingen ... (er wollte sich das Teil nur ansehen)
- vorgestern - der Uniformierte geht rund um's Bike, holt sich noch kurz einen Kollegen der Landesregierung hinzu,  ist ne Harley, bei denen ist es so ... Reifen ok, bitte weiterfahren (die waren aber auch mit einigen Rennsemmeln beschäftigt)
ich bin seit 2003 auf HD's unterwegs, mittlerweile knapp 200tkm im In- und Ausland, keine einzige war mit Original Auspuffanlage ausgerüstet und noch nie ein Problem betreffend Auspuffanlage fröhlich

wenn's sie es natürlich wissen wollen - dann sollte man sich schon sicher sein das bei einem ALLES korrekt ist, sonst finden sie irgendwas - und dies ist bei all den nicht mehr ganz orginalen HD's schnell erledigt  cool


Geschrieben von Moos am 22.08.2023 um 10:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von Franz-REMCM
Ich kenn's eigentlich auch nur so, dass der Verstellhebel einer mechanischen Auspuffanlage während der Fahrt NICHT erreichbar sein darf.

Schließt bei den Montagemöglichkeiten für mich auch die Montage am Hupenknopf o.ä. mit ein.

Gruass, Franz

Wie hier schon geschrieben gilt das nur für Euro 3 Bikes mit EZ ab 1.1.2016, also nur für das letzte Jahr von Euro 3. Alle anderen dürfen den Versteller nur nicht am Lenker haben. Ist hier im Forum bereits lang und breit ausdiskutiert und vom Experten HeikoJ bestätigt worden.

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Geschrieben von LETTI am 22.08.2023 um 18:28:

Zufälligerweise in der aktuellen Dream Machines ein großer Bericht über die Technik der Klappensysteme. Dazu folgender Beitrag im Infokästchen:

__________________
BRC #2


Geschrieben von Moos am 22.08.2023 um 19:19:

Nur der Beitrag halt leider auch nicht vollständig. Es fehlt nämlich wieder mal der Hinweis auf die Anbringungsweise ab EZ 01.01.2016.

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Geschrieben von Schneckman am 22.08.2023 um 22:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Nur der Beitrag halt leider auch nicht vollständig. Es fehlt nämlich wieder mal der Hinweis auf die Anbringungsweise ab EZ 01.01.2016.

Genau, das "Arschkärtchen" , das Euro-3 / 2016 - Fahrer zusätzlich haben fröhlich

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Geschrieben von Knicklicht am 23.08.2023 um 19:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Also sorry, ich verstehe dieses Rumgeheule nicht.

Auf der einen Seite werden Auspuffanlagen angebaut, von denen jeder, der sie anbaut, weiß, dass es nicht erlaubt ist, damit auf der Straße rum zu cruisen, denn wer verbaut eine derartige Anlage und fährt dann mit geschlossenen Klappen.
Und dann heulen sich diejenigen aus, wenn sie von der Rennleitung rausgewunken werden.


Wer als Deutscher mit einer derartigen Tröte nach Österreich reinfährt, ist selber Schuld. Gerade dort gibt es derart starke Lautstärkebeschränkungen, die selbst viele originale Mopäds nicht einmal erfüllen!
Und sich auf EU Richtlinien zu berufen ist da chancenlos! Die Rennleitung (gerade in Österreich und Schweiz) hat IMMER Recht, "Ende der Durchsage"!

Sieh es positiv: Sei froh, dass Dir die Österreichische Rennleitung nicht noch das Mopäd beschlagnahmt hat und Du nach Hause laufen durftest ... und nimm es wie ein Mann.

Tipp: Originale Tüte => Kein Problem mit der Rennleitung und schön Winken und Lächeln, wenn andere am Straßenrand stehen, einen auf "demütige Sünder" machen und Tränen in den Augen haben! großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

Siehe Antwort von bios4, die Strafe für das offen fahren nehme ich sportlich, habe einen Verstoß begangen, keine Diskussion smile Nur dass der Beamte meinte meine Anlage sei gänzlich unzulässig hat mich ein wenig getriggert... großes Grinsen
zum zitierten Beitrag Zitat von atschim
Lt. meinen motorradfahrendem TÜVler (inzwischen in Rente) darf die Verstelleinrichtung während der Fahrt erreichbar sein, sofern es sich um Fahrzeuge/Anbauteile handelt welche vor dem 01.01.2016 zur Inbetriebnahme zugelassen wurden.
Er berief sich da auf EU-Verordnung  168/2013. -siehe Anhang- . Der zweite Text ist wohl selbstgeschrieben und hat mir mal jemand in die Hand gedrückt zum mitführen, gebraucht hab ichs noch nie.

Denke das sollte bei Dir der Fall sein und hilft Dir vielleicht weiter bei einer evtl. Klage.
Allerdings achten die Össis ja nicht unbedingt die EU-Richtlinien, siehe Streckenfahrverbote für Fahrzeuge über 95db Standgeräusch in Tirol. 

Das du offen gefahren bist steht natürlich auf einem andern Blatt...

Vielen Dank für die Anhänge, werden mir bestimmt irgendwann nutzen!
zum zitierten Beitrag Zitat von bios4
zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Also sorry, ich verstehe dieses Rumgeheule nicht.

Ich sehe/lese hier nirgendwo ein "Rumgeheule"... Augen rollen


zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Und dann heulen sich diejenigen aus, wenn sie von der Rennleitung rausgewunken werden.

Beim sinnerfassenden Lesen erkennt man, dass es hier ausschließlich darum geht, dass der Beamte meint(e) dass die Anlage in der Form für die Maschine nicht erlaubt ist. Und das ist schlicht und einfach falsch.

Ich lese nirgendwo vom TE dass er sich wegen der geöffneten Klappe zu Unrecht behandelt fühlt. unglücklich


zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Wer als Deutscher mit einer derartigen Tröte nach Österreich reinfährt, ist selber Schuld. Gerade dort gibt es derart starke Lautstärkebeschränkungen, die selbst viele originale Mopäds nicht einmal erfüllen!

Ich habe von 2015 bis 2021 NIRGENDWO in Österreich mit meiner Penzl ein Problem gehabt.
Nein, auch nicht bei Kontrollen.

Und die von dir angesprochenen Gebiete ("95 dB-Strecken") gibt es außerdem - bisher großes Grinsen - nur in Tirol und sind entsprechend ausgeschildert.

Aber auch darum gehts hier eigentlich gar nicht... großes Grinsen

Danke für die Richtigstellung Augenzwinkern


Tüvler hat sich bisher immer noch nicht bei mir gemeldet, wenn der zurückruft schreib ich der Vollständigkeit halber nochmal rein was die dazu meinen...