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--- Manuelle Klappenanlage trotz Euro 3 illegal?! (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=111084)
zum zitierten Beitrag Zitat von Fux
...
Grundsätzlich ist die Anlage aber legal, unabhängig davon ob der Verstellhebel in Reichweite ist, oder nicht. Alles andere wäre mir neu.
Ich kenn's eigentlich auch nur so, dass der Verstellhebel einer mechanischen Auspuffanlage während der Fahrt NICHT erreichbar sein darf.
Schließt bei den Montagemöglichkeiten für mich auch die Montage am Hupenknopf o.ä. mit ein.
Gruass, Franz
zum zitierten Beitrag Zitat von tcj
zum zitierten Beitrag Zitat von Fux
...
Grundsätzlich ist die Anlage aber legal, unabhängig davon ob der Verstellhebel in Reichweite ist, oder nicht. Alles andere wäre mir neu.
@Fux & andere
ich würde mal auf der HP z.B. von Penzl nachsehen - der Uniformierte hat schlußendlich Recht, das wurde aber auch schon in anderen threads diskutiert, Versteller am Lenker ist illegal.
und galt auch schon vor Euro 4 und 5 ...
siehe Anhang - ich hab's rot markiert
zum zitierten Beitrag Zitat von Franz-REMCM
Ich kenn's eigentlich auch nur so, dass der Verstellhebel einer mechanischen Auspuffanlage während der Fahrt NICHT erreichbar sein darf.
Schließt bei den Montagemöglichkeiten für mich auch die Montage am Hupenknopf o.ä. mit ein.
Gruass, Franz
Zitat aus diesem Online-Artikel:
"Kurz und knapp:
Auspuffanlagen mit manuell betätigtem Klappensystem sind nach Euro 3 legal nur in geschlossenem Zustand auf öffentlicher Straße zu bewegen.
Der Schalter zur Betätigung der Klappen darf nicht am Lenker sitzen. Nach Euro 4 sind solche Systeme ganz verboten.
Auspuffanlagen mit elektronischem Soundmanagement sind auch unter Euro 4 weiterhin legal. Für Maschinen, die unter Euro 3 typ- und erstzugelassen sind,
gilt hinsichtlich der Nachrüstanlagen weiterhin dieser Standard. Außerdem gibt es Bestandsschutz, Euro 4 ist nicht rückwirkend. Bei Modellen mit einer
Erstzulassung (ab 1.1.2017) respektive Homologation unter Euro 4 (ab 1.1.2016) hat auch der Nachrüstauspuff die Standards dieser Norm zu erfüllen."
GReetz Jo
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
zum zitierten Beitrag Zitat von tcj
der Uniformierte hat schlußendlich Recht, das wurde aber auch schon in anderen threads diskutiert, Versteller am Lenker ist illegal.
zum zitierten Beitrag Zitat von Knicklicht
Der Kontrolleur bestand darauf, dass diese Anlage an meinem Motorrad grundsätzlich illegal wäre aufgrund des mechanischen Verstellers (Am Motor, neben der Hupe montiert) und nur automatisch regelnde elektrische Anlagen erlaubt wären.
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Motorcycling...
Look close, can you see it? It’s called freedom.
LG Mike
Also sorry, ich verstehe dieses Rumgeheule nicht.
Auf der einen Seite werden Auspuffanlagen angebaut, von denen jeder, der sie anbaut, weiß, dass es nicht erlaubt ist, damit auf der Straße rum zu cruisen, denn wer verbaut eine derartige Anlage und fährt dann mit geschlossenen Klappen.
Und dann heulen sich diejenigen aus, wenn sie von der Rennleitung rausgewunken werden.
Wer als Deutscher mit einer derartigen Tröte nach Österreich reinfährt, ist selber Schuld. Gerade dort gibt es derart starke Lautstärkebeschränkungen, die selbst viele originale Mopäds nicht einmal erfüllen!
Und sich auf EU Richtlinien zu berufen ist da chancenlos! Die Rennleitung (gerade in Österreich und Schweiz) hat IMMER Recht, "Ende der Durchsage"!
Sieh es positiv: Sei froh, dass Dir die Österreichische Rennleitung nicht noch das Mopäd beschlagnahmt hat und Du nach Hause laufen durftest ... und nimm es wie ein Mann.
Tipp: Originale Tüte => Kein Problem mit der Rennleitung und schön Winken und Lächeln, wenn andere am Straßenrand stehen, einen auf "demütige Sünder" machen und Tränen in den Augen haben!
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Der Weg ist das Ziel ... wer torkelt hat mehr vom Weg!
Lt. meinen motorradfahrendem TÜVler (inzwischen in Rente) darf die Verstelleinrichtung während der Fahrt erreichbar sein, sofern es sich um Fahrzeuge/Anbauteile handelt welche vor dem 01.01.2016 zur Inbetriebnahme zugelassen wurden.
Er berief sich da auf EU-Verordnung 168/2013. -siehe Anhang- . Der zweite Text ist wohl selbstgeschrieben und hat mir mal jemand in die Hand gedrückt zum mitführen, gebraucht hab ichs noch nie.
Denke das sollte bei Dir der Fall sein und hilft Dir vielleicht weiter bei einer evtl. Klage.
Allerdings achten die Össis ja nicht unbedingt die EU-Richtlinien, siehe Streckenfahrverbote für Fahrzeuge über 95db Standgeräusch in Tirol.
Das du offen gefahren bist steht natürlich auf einem andern Blatt...
zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Also sorry, ich verstehe dieses Rumgeheule nicht.
zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Und dann heulen sich diejenigen aus, wenn sie von der Rennleitung rausgewunken werden.
zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Wer als Deutscher mit einer derartigen Tröte nach Österreich reinfährt, ist selber Schuld. Gerade dort gibt es derart starke Lautstärkebeschränkungen, die selbst viele originale Mopäds nicht einmal erfüllen!
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LG Mike
zum zitierten Beitrag Zitat von bios4
zum zitierten Beitrag Zitat von tcj
der Uniformierte hat schlußendlich Recht, das wurde aber auch schon in anderen threads diskutiert, Versteller am Lenker ist illegal.
Hat er in DEM Fall nicht, da der Versteller beim TE am Zylinderkopf montiert ist. Außerdem meinte der Beamte ja, dass bei seiner Maschine NUR eine elektronisch geregelte Anlage erlaubt sei:
zum zitierten Beitrag Zitat von Knicklicht
Der Kontrolleur bestand darauf, dass diese Anlage an meinem Motorrad grundsätzlich illegal wäre aufgrund des mechanischen Verstellers (Am Motor, neben der Hupe montiert) und nur automatisch regelnde elektrische Anlagen erlaubt wären.
zum zitierten Beitrag Zitat von Franz-REMCM
Ich kenn's eigentlich auch nur so, dass der Verstellhebel einer mechanischen Auspuffanlage während der Fahrt NICHT erreichbar sein darf.
Schließt bei den Montagemöglichkeiten für mich auch die Montage am Hupenknopf o.ä. mit ein.
Gruass, Franz
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Zufälligerweise in der aktuellen Dream Machines ein großer Bericht über die Technik der Klappensysteme. Dazu folgender Beitrag im Infokästchen:
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BRC #2
Nur der Beitrag halt leider auch nicht vollständig. Es fehlt nämlich wieder mal der Hinweis auf die Anbringungsweise ab EZ 01.01.2016.
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Moos
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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Nur der Beitrag halt leider auch nicht vollständig. Es fehlt nämlich wieder mal der Hinweis auf die Anbringungsweise ab EZ 01.01.2016.
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Also sorry, ich verstehe dieses Rumgeheule nicht.
Auf der einen Seite werden Auspuffanlagen angebaut, von denen jeder, der sie anbaut, weiß, dass es nicht erlaubt ist, damit auf der Straße rum zu cruisen, denn wer verbaut eine derartige Anlage und fährt dann mit geschlossenen Klappen.
Und dann heulen sich diejenigen aus, wenn sie von der Rennleitung rausgewunken werden.
Wer als Deutscher mit einer derartigen Tröte nach Österreich reinfährt, ist selber Schuld. Gerade dort gibt es derart starke Lautstärkebeschränkungen, die selbst viele originale Mopäds nicht einmal erfüllen!
Und sich auf EU Richtlinien zu berufen ist da chancenlos! Die Rennleitung (gerade in Österreich und Schweiz) hat IMMER Recht, "Ende der Durchsage"!
Sieh es positiv: Sei froh, dass Dir die Österreichische Rennleitung nicht noch das Mopäd beschlagnahmt hat und Du nach Hause laufen durftest ... und nimm es wie ein Mann.
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zum zitierten Beitrag Zitat von atschim
Lt. meinen motorradfahrendem TÜVler (inzwischen in Rente) darf die Verstelleinrichtung während der Fahrt erreichbar sein, sofern es sich um Fahrzeuge/Anbauteile handelt welche vor dem 01.01.2016 zur Inbetriebnahme zugelassen wurden.
Er berief sich da auf EU-Verordnung 168/2013. -siehe Anhang- . Der zweite Text ist wohl selbstgeschrieben und hat mir mal jemand in die Hand gedrückt zum mitführen, gebraucht hab ichs noch nie.
Denke das sollte bei Dir der Fall sein und hilft Dir vielleicht weiter bei einer evtl. Klage.
Allerdings achten die Össis ja nicht unbedingt die EU-Richtlinien, siehe Streckenfahrverbote für Fahrzeuge über 95db Standgeräusch in Tirol.
Das du offen gefahren bist steht natürlich auf einem andern Blatt...
zum zitierten Beitrag Zitat von bios4
zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Also sorry, ich verstehe dieses Rumgeheule nicht.
Ich sehe/lese hier nirgendwo ein "Rumgeheule"...
zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Und dann heulen sich diejenigen aus, wenn sie von der Rennleitung rausgewunken werden.
Beim sinnerfassenden Lesen erkennt man, dass es hier ausschließlich darum geht, dass der Beamte meint(e) dass die Anlage in der Form für die Maschine nicht erlaubt ist. Und das ist schlicht und einfach falsch.
Ich lese nirgendwo vom TE dass er sich wegen der geöffneten Klappe zu Unrecht behandelt fühlt.
zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Wer als Deutscher mit einer derartigen Tröte nach Österreich reinfährt, ist selber Schuld. Gerade dort gibt es derart starke Lautstärkebeschränkungen, die selbst viele originale Mopäds nicht einmal erfüllen!
Ich habe von 2015 bis 2021 NIRGENDWO in Österreich mit meiner Penzl ein Problem gehabt.
Nein, auch nicht bei Kontrollen.
Und die von dir angesprochenen Gebiete ("95 dB-Strecken") gibt es außerdem - bisher- nur in Tirol und sind entsprechend ausgeschildert.
Aber auch darum gehts hier eigentlich gar nicht...![]()