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Geschrieben von Harley4ever am 29.03.2023 um 10:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Frejus
" Aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Schaden innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist handelt, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass sie den an dem Motorrad mit der FIN....entstandenen, von mir nicht verursachten Schaden binnen einer angemessenen Frist von 14 Tagen zu beheben haben.
Da Ihnen das Problem bereits seit mehreren Wochen bekannt ist, bin ich nicht verpflichtet eine zweite Frist zur Behebung des Schadens zu setzen und werde bei Nichteinhalten von meinem Recht auf Wandlung des Kaufvertrages Gebrauch machen."

So oder so ähnlich könnte Dein Anschreiben lauten.

Hey Frejus,
ich gehe ja stark davon aus,daß es sich bei der Wandlung des Kaufvertrages um den „Händler-Kunde“ Kaufvertrag handelt. Ich habe das Bike aber mit 1500 km Privat gekauft . Also bleibt mir in meinem Fall doch “nur” die gesetzliche Garantie!

EDIT: falsch verschachteltes Zitat korrigiert


Geschrieben von HDforFuture? am 29.03.2023 um 10:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von Harley4ever
zum zitierten Beitrag Zitat von Frejus
" Aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Schaden innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist handelt, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass sie den an dem Motorrad mit der FIN....entstandenen, von mir nicht verursachten Schaden binnen einer angemessenen Frist von 14 Tagen zu beheben haben.
Da Ihnen das Problem bereits seit mehreren Wochen bekannt ist, bin ich nicht verpflichtet eine zweite Frist zur Behebung des Schadens zu setzen und werde bei Nichteinhalten von meinem Recht auf Wandlung des Kaufvertrages Gebrauch machen."

So oder so ähnlich könnte Dein Anschreiben lauten.

Hey Frejus,
ich gehe ja stark davon aus,daß es sich bei der Wandlung des Kaufvertrages um den „Händler-Kunde“ Kaufvertrag handelt. Ich habe das Bike aber mit 1500 km Privat gekauft . Also bleibt mir in meinem Fall doch “nur” die gesetzliche Garantie!

Kommt drauf an. Auch als Privatverkäufer hast keinen gänzlichen Haftungsausschluss bei Mängeln. Da müssen dann aber bestimmte Tatsachen vorausgesetzt sein und rechtlicher Beistand sollte eingeholt werden, da es hier dann zivilrechtlich wird.

EDIT: falsch verschachteltes Zitat korrigiert

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Hier könnte Ihre Werbung stehen!


Geschrieben von matt am 29.03.2023 um 10:54:

Da der TE schreibt:

"""nie irgendwas geschraubt außer vor 1500 km mal 200 ml Öl nachgefüllt"""

Das hatte ich bei der PA letztes Jahr auch gemacht.
Stopfen aber nicht richtig richtig fest gezogen.
Linker Stiefel ist nun auf Jahre imprägniert und auch sosnt eine ähnliche Sauerei.

Kam das Öl vllt. einfach aus dem Stopfen, vllt. auch weils etwas zuviel war,
denn das Messen der Ölstandes ist bei der PA auch frickelig ....


Geschrieben von springerdinger am 29.03.2023 um 11:36:

....., deswegen sollte man sich nach jedem Service vergewissern, ob die Ölstände tatsächlch passen.


Geschrieben von Harley4ever am 29.03.2023 um 13:27:

Ne Ölstopfen war’s definitiv nicht,hab ich selber kontrolliert und der Harley Mechaniker auch,die Soße kam auch meiner ersten Sicht  nach aus der Mitte des Twins. Wenn ich gewusst hätte,wie lange ich warten muss, hätte ich auch selber erst mal nach der Ursache gesucht. Wie gesagt Ölstand gucken, anmachen , Filmen und schauen wo’s herkommt!


Geschrieben von DeeCee am 30.03.2023 um 06:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von Harley4ever
Also bleibt mir in meinem Fall doch “nur” die gesetzliche Garantie!

EDIT: falsch verschachteltes Zitat korrigiert

Du meinst sicherlich die Gesetzliche Gewährleistung.

__________________
2019 Breakout 114

Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...


Geschrieben von Roadzombie am 30.03.2023 um 11:25:

zum zitierten Beitrag Zitat von HDforFuture?
zum zitierten Beitrag Zitat von Harley4ever
zum zitierten Beitrag Zitat von Frejus
" Aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Schaden innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist handelt, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass sie den an dem Motorrad mit der FIN....entstandenen, von mir nicht verursachten Schaden binnen einer angemessenen Frist von 14 Tagen zu beheben haben.
Da Ihnen das Problem bereits seit mehreren Wochen bekannt ist, bin ich nicht verpflichtet eine zweite Frist zur Behebung des Schadens zu setzen und werde bei Nichteinhalten von meinem Recht auf Wandlung des Kaufvertrages Gebrauch machen."

So oder so ähnlich könnte Dein Anschreiben lauten.

Hey Frejus,
ich gehe ja stark davon aus,daß es sich bei der Wandlung des Kaufvertrages um den „Händler-Kunde“ Kaufvertrag handelt. Ich habe das Bike aber mit 1500 km Privat gekauft . Also bleibt mir in meinem Fall doch “nur” die gesetzliche Garantie!

Kommt drauf an. Auch als Privatverkäufer hast keinen gänzlichen Haftungsausschluss bei Mängeln. Da müssen dann aber bestimmte Tatsachen vorausgesetzt sein und rechtlicher Beistand sollte eingeholt werden, da es hier dann zivilrechtlich wird.

EDIT: falsch verschachteltes Zitat korrigiert

Um den Privatverkäufer in die Haftung nehmen zu können, müsste der einen beim Verkauf bereits bestehenden Mangel nachweislich bewusst verschwiegen haben.

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Still on the road to freedom... 


Geschrieben von rockerle69 am 30.03.2023 um 12:10:

Aloha,
Bevor hier gleich von Gericht, Garantie und Gewährleistung geeifert wird, sollte erstmal die Ursache klar sein.
Anwenderfehler oder Produktfehler?
Davon lese ich bisher noch gar nichts.

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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

Lieber stehend sterben als kniend leben.

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#2 Rule: IF you put it WHERE YOU WONT FORGET, you WILL forget where it is.


Geschrieben von Harley4ever am 30.03.2023 um 13:28:

Genau,sehe ich auch so rockerle69. Ich warte jetzt mal ab was die Werkstatt sagt!


Geschrieben von Jörgos am 31.03.2023 um 13:13:

ich drück mal die Daumen.....vielleicht ist es ja eine ärgerliche "Kleinigkeit" was zumindest die Reparatur betrifft......


Geschrieben von dampf am 31.03.2023 um 19:45:

...sind ja auch nicht alles Verbrecher Händler. Meiner hätte mir auf jeden, ein Ersatzbike gegeben.


Geschrieben von Harley4ever am 31.03.2023 um 22:17:

Meiner auch,gegen Gebühr! Harley gibt keine Mobilitätsgarantie,so die Aussage. Find ich persönlich traurig,hab da schon jede Menge Kohle hängen lassen, sowohl Tuning als auch Klamotten.


Geschrieben von Atomar am 31.03.2023 um 22:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von Harley4ever
,hab da schon jede Menge Kohle hängen lassen, sowohl Tuning als auch Klamotten.

Wer hat das nicht?


Geschrieben von Harley4ever am 23.04.2023 um 14:39:

Hallo Leute,
durfte gestern(nach 5 Wochen,)endlich meine Pan Am abholen. Diagnose: Öldruckgeber geplatzt.
Der sitzt auf der linken Seite, bischen versteckt unterhalb des Zündverteilers. Er ist oben einfach auseinander geklafft. Bin anscheinend, laut Harley, der erste, dem das  passiert ist. Also wenn bei euch während der Fahrt auf einmal die Öllampe anfängt zu spinnen, dann bleibt stehen und wackeln mal oben an dem Teil.Falls dann die Finger ölig werden, habt ihr das gleiche.Wurde natürlich alles auf Garantie gemacht,und Harley hat sogar, bei der nachfolgenden Inspektion, 0,5 Liter Motoröl übernommen.Großzügig wenn man bedenkt,was alles hätte passieren können.Naja Hauptsache ich kann wieder fahren!!
Bis dann 🤘🏼


Geschrieben von Nightrider am 23.04.2023 um 14:52:

Kleiner Schaden , große Wirkung.

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