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also auf den ersten Blick wirst du vor allem wegen Folgendem Stress in ner Kontrolle bekommen, wenn sie dir was wollen:
- KZH Arm zu kurz
- Spiegelfläche zu klein
- hintere Blinker zu weit vorne (max 30cm von Fahrzeugheck; Winkel seitl. Sichtbarkeit zu klein)
- mittiger Reflektor fehlt
Hab an meiner Rod diesen Winter genau die beiden letzten Punkte geändert ( die anderen waren ok), um weiteren Stress zu vermeiden.
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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil
Der Kzh ist eingetragen schon seit 2013
zum zitierten Beitrag Zitat von psst v-rod
Der Kzh ist eingetragen schon seit 2013
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Da gibt's doch die gebogenen KZHs schon mal jemand Erfahrung mit denen gesammelt wie diese bei Kontrollen abschneiden?
zum zitierten Beitrag Zitat von psst v-rod
Da gibt's doch die gebogenen KZHs schon mal jemand Erfahrung mit denen gesammelt wie diese bei Kontrollen abschneiden?
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Es grüßt der Paule
ob gebogen oder gerade, wenn die Sichtbarkeit von der rechten Seite nicht gegeben ist, dann ist Endstation.
Bei gebogen kannst du Gefahr laufen das sich jemand an der Neigung stört die 30° zur Senkrechten nicht überschreiten darf.
In jedem Fall aber sind dabei aber auch die 30° zur hinteren Kannte am Motorrad einzuhalten.
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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder
Hier mal ein Umbau von Harley Würzburg. Soviel zur Position der Blinker und des Kennzeichenhalters.
Nicht die Werlstatt sondern der Halter ist verantwortlich das das Fahrzeug TÜV konform ist. Es sei denn im Auftrag zum Umbau ist "TÜV Konform" expliziert aufgeführt.
Was im einzelnen als "NoGo" definiert ist liegt in der Obliegenheit der Bundesländer, der TÜV Bayern z.B. ist allergisch gegen mehr als 30 cm Abstand der Blinker nach hinten, andere Bundesländer sehen das nicht so eng.
Da die Werkstätten die Erfahrung gemacht haben das TÜV konforme Umbauten nicht ganz so beliebt sind und die Beispielbilder der Customizer meistens eine Zurschaustellung der Anbauteile statt einen TÜV gerechten Umbau zeigen wird sehr oft einfach drauflos umgebaut.
Daher die Empfehlungen nur auf "hausinterne" Prüfer zurückzugreifen. Und ist ja auch eine gewisse Art von Kundenbindung, hilft einem nur nicht in einer Kontrolle oder wenn man mal zum normalen TÜV fährt.
Besser wäre es vor geplanten Umbauten mit einem auf Motorräder spezialisierten TÜV Mann zu sprechen, spart meist Nerven und Kosten ...
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Besser wäre es vor geplanten Umbauten mit einem auf Motorräder spezialisierten TÜV Mann zu sprechen, spart meist Nerven und Kosten ...
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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht
zum zitierten Beitrag Zitat von marcellomc2
Hier mal ein Umbau von Harley Würzburg. Soviel zur Position der Blinker und des Kennzeichenhalters.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
In diesem Fall war das Bike in Faak letztes Jahr ausgestellt und nicht für einen Kunden gebaut.
jetzt ist es zu verkaufen.
zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Und wenn ich lese, dass wie in HeikoJ`s Beispiel das mit dem Blinkerabstand einige Bundesländer nicht so eng sehen, ist das ein Witz. Entweder es gibt die Regel, oder eben nicht. Dann sollen sich die TÜVer oder die Kontrolleure auch dran halten. Und wenns nicht passt, dann passts halt nicht. Nach was soll man sich denn richten?
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
zum zitierten Beitrag Zitat von marcellomc2
In diesem Fall war das Bike in Faak letztes Jahr ausgestellt und nicht für einen Kunden gebaut.
jetzt ist es zu verkaufen.
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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil
Moin,
selbst wenn der Tüv-Prüfer beide Augen zudrückt und eine Plakette aufklebt wird er immer im Nachhinein behaupte: "Bei der HU war alles ordnungsgemäß und regelkonform verbaut". Die Rennleitung dreht dem Fahrer einen Strick und legt im schlimmsten Fall den Hobel am Straßenrand still, auch mit gültigem TÜV Siegel.
Tüv-Plakette ist kein Garant für 0-Probleme bei der Kontrolle. Ohne Probleme kommt man nur durch, wenn alles eingetragen, mit ABE versehen und entsprechend den Vorgaben verbaut ist.
Die Regeln sind überall gleich und falsch ausgeführte oder angebaute Teile (Mindestabstand Blinker, Kennzeichensichtbarkeit, Spiegelgröße etc.) bekommt man nicht eingetragen, der Prüfer kann lediglich behaupten er habe es nicht gesehen und HU-Siegel neu kleben. Was die Rennleitung dazu sagt sind unterschiedliche Schuhe.
Allen einen schönen Freitag und Gruß aus Frankfurt.
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Gras wächst auch nicht schneller wenn man dran zieht.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Und wenn ich lese, dass wie in HeikoJ`s Beispiel das mit dem Blinkerabstand einige Bundesländer nicht so eng sehen, ist das ein Witz. Entweder es gibt die Regel, oder eben nicht. Dann sollen sich die TÜVer oder die Kontrolleure auch dran halten. Und wenns nicht passt, dann passts halt nicht. Nach was soll man sich denn richten?
Die Sache ist etwas anders gelagert, bei einer Polizeikontrolle würde in JEDEM Bundesland der zu große Abstand moniert.
Bei der TÜV Prüfung ist laut HU-Richtlinie die Kontrolle der Anbaugeometrie eine "ergänzende Prüfung", muß also im Normalfall nicht vorgenommen werden.
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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht