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Geschrieben von v2devil am 28.03.2023 um 08:19:

also auf den ersten Blick wirst du vor allem wegen Folgendem Stress in ner Kontrolle bekommen, wenn sie dir was wollen:

- KZH Arm zu kurz
- Spiegelfläche zu klein
- hintere Blinker zu weit vorne (max 30cm von Fahrzeugheck; Winkel seitl. Sichtbarkeit zu klein)
- mittiger Reflektor fehlt

Hab an meiner Rod diesen Winter genau die beiden letzten Punkte geändert ( die anderen waren ok), um weiteren Stress zu vermeiden.

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Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von psst v-rod am 28.03.2023 um 16:32:

Der Kzh ist eingetragen schon seit 2013


Geschrieben von George am 28.03.2023 um 17:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von psst v-rod
Der Kzh ist eingetragen schon seit 2013

Dann war das entweder eine Gefälligkeitseintragung oder der lange Arm wurde nachträglich durch einen kurzen ersetzt. 
Fakt ist, dass das Risiko besteht, bei einer Kontrolle deswegen Ärger zu kriegen, da solche Bauteile mittlerweile jeder Dorfpolizist bewerten kann.
Und den interessiert dann auch nicht, ob da was eingetragen ist.

Aber vielleicht hast du ja auch Glück mit einem anderen Prüfer und vielleicht kommst du auch nie in eine Kontrolle.

Kann man nicht mehr als schönreden.

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von psst v-rod am 29.03.2023 um 17:48:

Da gibt's doch die gebogenen  KZHs schon mal jemand Erfahrung mit denen gesammelt wie diese bei Kontrollen abschneiden?


Geschrieben von HD-Paule am 30.03.2023 um 07:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von psst v-rod
Da gibt's doch die gebogenen  KZHs schon mal jemand Erfahrung mit denen gesammelt wie diese bei Kontrollen abschneiden?

Mein Nachbar hatte einen solchen an seiner softail montiert. Im Sommer letzten Jahres ist er damit angehalten worden und musste seine maschine an ort und stelle stehen lassen.

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Es grüßt der Paule


Geschrieben von turbo am 30.03.2023 um 15:08:

ob gebogen oder gerade, wenn die Sichtbarkeit von der rechten Seite nicht gegeben ist, dann ist Endstation.
Bei gebogen kannst du Gefahr laufen das sich jemand an der Neigung stört die 30° zur Senkrechten nicht überschreiten darf.
In jedem Fall aber sind dabei aber auch die 30° zur hinteren Kannte am Motorrad einzuhalten.

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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder


Geschrieben von marcellomc2 am 30.03.2023 um 16:03:

Hier mal ein Umbau von Harley Würzburg. Soviel zur Position der Blinker und des Kennzeichenhalters.


Geschrieben von HeikoJ am 30.03.2023 um 16:31:

Nicht die Werlstatt sondern der Halter ist verantwortlich das das Fahrzeug TÜV konform ist. Es sei denn im Auftrag zum Umbau ist "TÜV Konform" expliziert aufgeführt.
Was im einzelnen als "NoGo" definiert ist liegt in der Obliegenheit der Bundesländer, der TÜV Bayern z.B. ist allergisch gegen mehr als 30 cm Abstand der Blinker nach hinten, andere Bundesländer sehen das nicht so eng.
Da die Werkstätten die Erfahrung gemacht haben das TÜV konforme Umbauten nicht ganz so beliebt sind und die Beispielbilder der Customizer meistens eine Zurschaustellung der Anbauteile statt einen TÜV gerechten Umbau zeigen wird sehr oft einfach drauflos umgebaut.
Daher die Empfehlungen nur auf "hausinterne" Prüfer zurückzugreifen. Und ist ja auch eine gewisse Art von Kundenbindung, hilft einem nur nicht in einer Kontrolle oder wenn man mal zum normalen TÜV fährt.
Besser wäre es vor geplanten Umbauten mit einem auf Motorräder spezialisierten TÜV Mann zu sprechen, spart meist Nerven und Kosten ...

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von HD501 am 30.03.2023 um 17:54:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Besser wäre es vor geplanten Umbauten mit einem auf Motorräder spezialisierten TÜV Mann zu sprechen, spart meist Nerven und Kosten ...

So mach ich das auch immer, dann weiß ich auch, dass es passt.

Und wenn ich lese, dass wie in HeikoJ`s Beispiel das mit dem Blinkerabstand einige Bundesländer nicht so eng sehen, ist das ein Witz. Entweder es gibt die Regel, oder eben nicht. Dann sollen sich die TÜVer oder die Kontrolleure auch dran halten. Und wenns nicht passt, dann passts halt nicht. Nach was soll man sich denn richten?

Und nur weil das auf dem Bild ein offizieller Dealer gemacht hat, heißts noch lang nicht, dass es komplett gesetzeskonform ist. Eigentlich eine Frechheit, oder der Kunde wollte es speziell so. Kann man natürlich nur an Hand des Bildes nicht sagen.

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Geschrieben von George am 30.03.2023 um 18:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von marcellomc2
Hier mal ein Umbau von Harley Würzburg. Soviel zur Position der Blinker und des Kennzeichenhalters.

Der Händler baut das so wie der Kunde es sich wünscht und wie es sich am besten verkaufen lässt.

Standardaussage des Kunden: "Scheiß drauf, soll in erster Linie geil aussehen".

Standardaussage des Händlers: "Hier bei uns nehmen die Polizisten das zum Glück nicht so genau".

Wenn du damit dann in anderen Gefilden an den falschen Wachtmeister gerätst, ist es ihm egal, wer dir die Teile ans Moped geschraubt hat.

Falls du auf der teuren HD Rechnung stehen hast, dass der Umbau den Gesetzlichen Vorschriften entspricht, kannst du dir vielleicht mit Anwalt das Bußgeld vom Händler zurückholen. Hab ich zwar noch nie gesehen, aber frag doch mal nach. großes Grinsen

Mit der Nummer "Das hab ich so beim Händler gekauft", kommt doch niemand mehr durch und der Sheriff hat sofort schlechte Laune.

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Geschrieben von marcellomc2 am 30.03.2023 um 19:44:

In diesem Fall war das Bike in Faak letztes Jahr ausgestellt und nicht für einen Kunden gebaut.
jetzt ist es zu verkaufen.


Geschrieben von HeikoJ am 31.03.2023 um 01:34:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Und wenn ich lese, dass wie in HeikoJ`s Beispiel das mit dem Blinkerabstand einige Bundesländer nicht so eng sehen, ist das ein Witz. Entweder es gibt die Regel, oder eben nicht. Dann sollen sich die TÜVer oder die Kontrolleure auch dran halten. Und wenns nicht passt, dann passts halt nicht. Nach was soll man sich denn richten?

Die Sache ist etwas anders gelagert, bei einer Polizeikontrolle würde in JEDEM Bundesland der zu große Abstand moniert.
Bei der TÜV Prüfung ist laut HU-Richtlinie die Kontrolle der Anbaugeometrie eine "ergänzende Prüfung", muß also im Normalfall nicht vorgenommen werden.
Es sei denn die Verkehrsbehörde des Bundeslandes in dem die TÜV Prüfung stattfindet schreibt zwingend vor das diese Überprüfung gemacht wird. Oder der Prüfer kennt die Vorgabe.
Wenn bei der TÜV Prüfung festgestellt wird das die Position falsch ist ist das auf jeden Fall ein erheblicher Mangel und führt in der Regel zu einer Verweigerung der Plakette.

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Geschrieben von v2devil am 31.03.2023 um 08:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von marcellomc2
In diesem Fall war das Bike in Faak letztes Jahr ausgestellt und nicht für einen Kunden gebaut.
jetzt ist es zu verkaufen.

das hat aber doch nix mit TÜV-Konformität zu tun.
wie andere schon sagten, der Händler will das Teil verkaufen und dazu muss es in erster Linie schick aussehen...

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Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von Brightshine am 31.03.2023 um 08:30:

Moin,
selbst wenn der Tüv-Prüfer beide Augen zudrückt und eine Plakette aufklebt wird er immer im Nachhinein behaupte: "Bei der HU war alles ordnungsgemäß und regelkonform  verbaut". Die Rennleitung dreht dem Fahrer einen Strick und legt im schlimmsten Fall den Hobel am Straßenrand still, auch mit gültigem TÜV Siegel.
Tüv-Plakette ist kein Garant für 0-Probleme bei der Kontrolle. Ohne Probleme kommt man nur durch, wenn alles eingetragen, mit ABE versehen und entsprechend den Vorgaben verbaut ist. 
Die Regeln sind überall gleich und falsch ausgeführte oder angebaute Teile (Mindestabstand Blinker, Kennzeichensichtbarkeit, Spiegelgröße etc.) bekommt man nicht eingetragen, der Prüfer kann lediglich behaupten er habe es nicht gesehen und HU-Siegel neu kleben. Was die Rennleitung dazu sagt sind unterschiedliche Schuhe.
Allen einen schönen Freitag und Gruß aus Frankfurt.

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Geschrieben von HD501 am 31.03.2023 um 09:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Und wenn ich lese, dass wie in HeikoJ`s Beispiel das mit dem Blinkerabstand einige Bundesländer nicht so eng sehen, ist das ein Witz. Entweder es gibt die Regel, oder eben nicht. Dann sollen sich die TÜVer oder die Kontrolleure auch dran halten. Und wenns nicht passt, dann passts halt nicht. Nach was soll man sich denn richten?

Die Sache ist etwas anders gelagert, bei einer Polizeikontrolle würde in JEDEM Bundesland der zu große Abstand moniert.
Bei der TÜV Prüfung ist laut HU-Richtlinie die Kontrolle der Anbaugeometrie eine "ergänzende Prüfung", muß also im Normalfall nicht vorgenommen werden.

@HeikoJ 
Soll heißen, wenn diese ergänzende Prüfung im Normalfall nicht vorgenommen werden muss, interessierts den Prüfer auch nicht?
Aber wenn du kontrolliert wirst hast du ein Problem?

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