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Geschrieben von Thomas1960 am 04.06.2009 um 01:35:

[Abschweifmodus an]
Vor allen Dingen ist dieser Thread Eintragungspflichtig großes Grinsen
[Abschweifmodus aus]

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MfG Thomas

FLSTC Heritage Softail EZ 11.06.1999 seit 26.05.09

Das Bike meiner Frau...

Dyna Super Glide Custom, 2007 seit 26.04.2015


Geschrieben von Saarländer am 05.06.2009 um 12:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von fred
Wow, nicht schlecht ! Was ist denn mit dem Motor, falls es ein AT ist ? Muß der eingetragen sein ?

Gruß vom Fred.

gegenfrage, findest du eine motornummer in deinem Fzg-Brief?


Geschrieben von **Maitre** am 26.02.2019 um 00:29:

Ist eine Lightbar eintragungspflichtig? ...also wenn die Scheinwerfer der Lightbar auch nur getrennt mit einem separaten Schalter ein oder ausgeschaltet werden? ...oder gilt das dann wie ein "Arbeitsscheinwerfer" am Geländewagen?

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Viele Grüße, Matthias


Geschrieben von Booze am 28.02.2019 um 16:07:

Auch recht interessant habe ich auch nicht gewusst, dass wenn man die Hebelage ändert die keine gültige ABE besitzt, eine Weiterfahrt nicht möglich ist. Baby

Ab Minute 4



 


Geschrieben von Schimmy am 28.02.2019 um 16:28:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Auch recht interessant habe ich auch nicht gewusst, dass wenn man die Hebelage ändert die keine gültige ABE besitzt, eine Weiterfahrt nicht möglich ist. Baby

Auch für Dich (und alle anderen Mitleser) der LINK zu einer sehr informativen Seite, diese Probleme betreffend... smile

(ziemlich weit unten auf der Seite und alphabetisch geordnet....)


Greetz  Jo

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von Booze am 28.02.2019 um 16:44:

Da steht aber nicht, dass im Fall X die Weiterfahrt untersagt wird wegen so einem Kack.
Im Allgemeinen unterliegen bei einem E-Geprüftem Bike natürlich alle Anbauteile einer E-Prüfung und sind auch nur durch andere E-Geprüfte Teile zu ersetzen.
Nur sieht die Realität halt immer anders aus fröhlich


Würde mich halt mal interessieren, wie es sich bei aus den Staaten importieren Bikes verhällt, die keiner E-Prüfung ab Werk unterliegen?


Geschrieben von HeikoJ am 28.02.2019 um 17:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Würde mich halt mal interessieren, wie es sich bei aus den Staaten importieren Bikes verhällt, die keiner E-Prüfung ab Werk unterliegen?

https://www.motorradonline.de/motorradreise/worauf-sie-beim-us-import-achten-muessen.75209.html

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Booze am 28.02.2019 um 17:11:

Kann ich also an so ein US Import Bike welches nicht E-ABE hat, solche illegalen Bremshebel ohne E-Prüfung anbauen?


Geschrieben von HeikoJ am 28.02.2019 um 18:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Kann ich also an so ein US Import Bike welches nicht E-ABE hat, solche illegalen Bremshebel ohne E-Prüfung anbauen?

Da muß man unterscheiden zwischen OEM Hebeln und Zubehör Hebeln, OEM Hebel entsprechen bei HD den Vorschriften für die USA und sind dort zugelassen. Das ist die "berühmte" DOT Freigabe. Also sind die Hebel zumindest irgendwie geprüft. Das wird in den Unterlagen der Importeure als "entspricht in der Wirksamkeit ..." zu finden sein.
Hebel aus dem Zubehör können geprüft sein, oder eben auch nicht. Wenn sie geprüft sind haben sie eine ABE. Da die Bremsanlage als Sicherheitsrelevant eingestuft ist, ist ein Untersagen der Weiterfahrt bei fehlender ABE auf jeden Fall gerechtfertigt.

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Geschrieben von Booze am 28.02.2019 um 20:36:

Klingt einleuchtend