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--- Nummernschildgrösse in D - Fragen und Antwort Thread (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=5161)
Hatte ein Saisonkennzeichen mit 23x20cm. Wurde jetzt gewechselt in Ganzjahreskennzeichen.
Da das Schild an eine Road King Classic mit Gepäckträgerträger nicht ranpasst, habe ich es umkennzeichnen lassen. Jetzt ist es 30x11cm bei einem Buchstaben und einer Zahl mit Engschrift.
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Sonnige Grüße
drive_it
ich verzichte extra auf das Saisonkennzeichen....2-3 cm gespart
Leider muß ich in OL 2 Buchstaben und 2 Zahlen nehmen....
Ergebnis: es wird ein kleines Kuchenblech
Habe schon mal probiert, ob was geht, aber die sind alle flexibel wie Eisenbahnschienen
Keine Chance
is doch eigendlich alles gesagt.
die gesetzesvorgaben stehen auf der ersten (?) seite
der rest ist willkühr bei der zulassungsstelle.
wenn dort auf nam opel rekord o.ä. ein buchstabe mit ner 1 ist und der typ am schalter mir sagt so was geht nicht könnte ich zum mörder werden.
bei uns auf der alten zulassungsstelle waren alle autos der angestellten mit ner 1 versehen
ich bekomme keine
mit "verbindung" ne 20er tafel.
ich beneide jeden der ein 80er schild hat
ich glaube nicht das sich die deutschen die großen bleche wegnehmen lassen. eher bekommen die italiener und die franzosen etc auch große tafeln.
die deutsche polizei hat keine handhabe wenn sie trotzdem kleine schilder drauf haben und die franzosen etc jukt es nicht
so ist jer "glücklich"
Ich habe heute mein 22er gegen ein 20er tauschen können.
Der Schildermacher meinte, am besten gleich zum Leiter.
Der hat nicht mal gezuckt.
Jetzt passt mein neuer Gepäckträger
Gruß
Thomas
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Thomas
Ich sehe meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich sehe mich bedroht durch Rechte und Beschränkte.
Lieber glaube ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben, sie seien Wissenschaftler.
Zitat von chevytruck
is doch eigendlich alles gesagt.
die gesetzesvorgaben stehen auf der ersten (?) seite
der rest ist willkühr bei der zulassungsstelle.
Von den Schildgrößen mancher Poster kann ich nur träumen.
Meine Zulassungsstelle hält sich strikt an diese Vorgaben, egal was eingtragen ist...
Engschrift ist angeblich nicht zulässig:
-Mindestgröße Kennzeichen 250x200 mm
-Mindestgröße Saison 280x200 mm
Leider muss die Zulassungsstelle hier im Kreis OF 2 Buchstaben und 2 Zahlen vergeben. Die Mindestgröße bezieht sich auf die schmalsten kleinen Buchstaben, also die doppel I und 11.
Das das jeder haben möchte ist klar, somit ist die doppel I schon nicht mehr möglich, also kann man noch 1-5 cm auf die o. g. Größen draufrechnen. Als ich damals in Wetzlar meine Sporty mit meinem Nummerschild abholte, war das das Gespött des Ladens, ein so großes Nummernschild hatte zuvor noch niemand auf nem Mopped gesehen. Es war allerdings auch eins mit Saisonzulassung...
der Flegel
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I salute you!
Früher kochten die Töchter wie ihre Mütter, heute saufen sie wie ihre Väter.
"Je verdorbener der Staat,
desto mehr Gesetze hat er."
Tacitus (58-120)
Zitat von Flegel
Von den Schildgrößen mancher Poster kann ich nur träumen.
Meine Zulassungsstelle hält sich strikt an diese Vorgaben, egal was eingtragen ist...
Engschrift ist angeblich nicht zulässig:
-Mindestgröße Kennzeichen 250x200 mm
-Mindestgröße Saison 280x200 mm
Leider muss die Zulassungsstelle hier im Kreis OF 2 Buchstaben und 2 Zahlen vergeben.
Es war allerdings auch eins mit Saisonzulassung...
Zitat von Tolot
[quote]Zitat von Flegel
Ich wünschte, daß jeder, der eine RS-Versicherung hat, gegen die Pizza-Blech-Verordnungen zu Felde ziehen würde. Diese Willkür darf man nicht akzeptieren.
mfg, Tolot
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Tacitus (58-120)
ich bau mir eine Taildragger mit versenktem Nummernschild in Ami Grösse
und sage der Umbau kostet mindestens 2500.- Euro, auf so ein
Doitsches Kuchenblech.
Wir sollten die Lobby der Motorradfahrer gründen, da wären sicher
Kennzeichen wie bei den Franzmännern drin und Screaming
Eagle Zubehör mit ABE
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Son of Arthritis Etanercept Chapter
Zitat von Flegel
Danke für die Info, so genau beschäftigt man sich ja dann doch nicht damit. Man denkt halt OK, wenn die das so sagen wirds wohl so sein... Dann werd ich beim zulassen meines neuen Moppeds mal nachhaken das sie mir zumindest schwarz auf weiß ihre anegblich gesetzlichen Bestimmungen vorlegen sollen... Wenn sie das nicht können geh ich zum Anwalt...
Hi!
Habe nun nochmal mit der örtlichen Zulassungsbehörde Kontakt aufgenommen und auch mit einer Bekannten gesprochen die bei der Zulassung arbeitet... Die Aussage der Bekannten ist das sie bei Fahrzeugen an die bautechnisch bedingt keine großen Schilder montiert werden können, zwei Augen zudrücken und kleinere Schilder verpassen. Aber sie wusste auch das sie teoretisch verlangen können das das Fahrzeug umgebaut werden muss das die größeren Schilder passen, und zwar bis zu 10% des Fahrzeugwertes. Wurde ja bereits schon hier im Fred geschrieben.
Meine Bekannte und auch die Behörde vor Ort sagen aus das es ganz klare Regelungen in der Strassenverkehrsordnung gibt, an die sie sich zu halten haben. Order von "Oben", wissen aber auch das andere Kreise bzw. Zulassungsstellen zt. viel kleinere Schilder verteilen...
Wie bereits gepostet wird sich hierauf bezogen:
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm
Aber von wegen ganz klare Regelungen:
Bei der gesamtgröße des Bleches ist nur die Höchtsmasse und keine Mindestmasse geregelt. Würde man die mindest anforderungen an Schriftgröße und Abstand einhalten könnte man wesentlich kleinere Bleche verteilen. Aber nein, hier wird ein Höchstmass zum Standart erklärt, und das wie gesagt von "oben" Frechheit!
Also beim zulassen meiner zukünftigen werd ich mir das nicht gefallen lassen...
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Tacitus (58-120)
das hat mir damals meine zulassung unter die nase gehalten
Kennzeichen: Kein kleineres Nummernschild für Harley-Davidson
Rechtsberatung zum Verkehrsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Der Halter eines Motorrads der Marke Harley-Davidson mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 151 km/h hat keinen Anspruch auf die Anbringung eines verkleinerten Kennzeichens an seinem Fahrzeug.
Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Rechtsstreit eines Motorradfahrers mit der Straßenverkehrsbehörde. Der Motorradfahrer hatte bei der Behörde die Erteilung eines verkleinerten Kennzeichens für sein Motorrad beantragt, da das übliche Kennzeichen zu groß sei. Die nach Ablehnung dieses Antrags erhobene Klage hat bereits das Verwaltungsgericht abgewiesen.
Das OVG bestätigte nun diese Entscheidung. Nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften seien verkleinerte Kennzeichen ausnahmsweise nur an Motorrädern mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h zulässig. An schnelleren Fahrzeugen müssten grundsätzlich die vorschriftsmäßigen größeren Kennzeichen angebracht werden. Dies diene der Lesbarkeit der Schilder und damit der Verkehrssicherheit. Der Kläger, dessen Motorrad eine Höchstgeschwindigkeit von 151 km/h erreiche, müsse deshalb sein Fahrzeug so umbauen, dass das vorschriftsmäßige Kennzeichen angebracht werden könne. Dies sei technisch möglich. Auch sei dem Motorradfahrer der finanzielle Aufwand in Höhe von ca. 500,00 EUR zumutbar (OVG Rheinland-Pfalz, 7 A 10754/06.OVG).
Achtet eigentlich die Rennleitung auf die Nummernschildgröße? Wenn ich nun einfach beim Schildermacher ein Kennzeichen in der Größe kaufe wie bei mir eingetragen ist, also 110x300mm und die wunderschönen Aufkleberchen für TüV und Zulassung einfach mit Lösungsmittel vom Kuchenblech abmache und auf ein kleines setze was passiert dann bei einer Kontrolle ? Eigentlich ist doch das kleine Kennzeichen eingetragen, sollte doch der Rennleitung und dem TÜV nicht weiter aufstoßen oder? Rein rechtlich dürfte das ganze eine Urkundenfälschung darstellen, aber wem sollte das auffallen?
Zitat von grey
... aber wem sollte das auffallen?
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Horst
Frage:
Wenn ein 80er Kennzeichen Ordnungsgemäß eingtragen ist, Brief und Fahrzeugschein, kann
es dan trotzdem mit den Grünen Ärger geben ???
Ich bin da auch noch am fummeln...
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