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Geschrieben von carlos.D am 27.08.2015 um 09:27:

Ist erlaubt, muß nur ausgehen, wenn das Fahrlicht eingeschaltet wird.
Ansonsten kann ich nur sagen, endlich wird LED Licht bezahlbar.

Trotzdem im Hinterkopf behalten: Was tun, wenn es mal kaputt geht. Es muß immer der ganze Scheinwerfer ausgetauscht werden.
Also mal nachts an 'ne Tanke fahren ist nicht.

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Schuld haben immer nur die Anderen Zunge raus
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.


Geschrieben von nkauf am 27.08.2015 um 10:49:

Zitat von Carlosss
Zitat von Carlosss
Kennt jemand diesen Anbieter: http://maxmotorcycleparts.com/7-inch-high-quality-quad-projector-led-headlight-white-halo-fits-harley-davidson-jeep/

Der Preis von 136 $ scheint mir unschlagbar. Selbst die 20 $ Shipping-Gebühr für Deutschland bedeutet in Summe nur ca. 145 Euro.

Ich bestell 'mal und werde berichten...

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Und ich dachte, alle würden den niedrigen Preis bewundern - der Scheinwerfer hat E4.


Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD

Nur der Anschluss ist H4, der Schweinwerfer selbst hat nur LED, wenn er ins Gehäuse passt somit fast Plug and Play, nur der Ring muss speziell angeschlossen werden. Ist auf den Fotos ersichtlich...

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Alkohol ist keine Lösung, sondern ein Destilat.


Geschrieben von FastGlider am 27.08.2015 um 12:00:

Zitat von carlos.D
1) Ist erlaubt, muß nur ausgehen, wenn das Fahrlicht eingeschaltet wird.
...

2) Was tun, wenn es mal kaputt geht. Es muß immer der ganze Scheinwerfer ausgetauscht werden.
Also mal nachts an 'ne Tanke fahren ist nicht.

Zu1)
Da das Fahrlicht sofort mit der Zündung angeht, kommt der Ring praktisch nie zur Geltung.
Tagfahrlicht am Mopped ist nicht zulässig. unglücklich

Zu2)
Bis das Teil kaputt geht, bin ich längst unter der Erde... Freude

__________________
-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...


Geschrieben von Roger Dodger am 27.08.2015 um 12:03:

stimmt.... LED hat eine ziemlich lange Betriebsstundendauer

__________________
Gruß Roger

Loud Pipes saves Lives.... Augenzwinkern


Geschrieben von DerAmerner am 27.08.2015 um 12:34:

So pauschal kann man das aber nicht sagen.
Habe schon genug Autos neueren Baujahres mit diesen LED Rückleuchten gesehen, wo einzelne LEDs ausgefallen sind. verwirrt


Geschrieben von HeikoJ am 27.08.2015 um 12:34:

@FastGlider
StVo §17 Abschnitt 2a
Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

Gültig ab 1.4.2013 !

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von nkauf am 27.08.2015 um 13:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
@FastGlider
StVo §17 Abschnitt 2a
Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

Gültig ab 1.4.2013 !

Das mag stimmen, an den HD griffen hat es aber keinen Schalter mehr um das Licht ein und auszuschalten, nur noch um zwischen Abblend- und Fernlicht zu wechseln.
Somit müsste ein zusätzlicher Schalter für TFL und Abblendlicht eingebaut werden.

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Geschrieben von carlos.D am 27.08.2015 um 14:05:

Zitat von nkauf
Das mag stimmen, an den HD griffen hat es aber keinen Schalter mehr um das Licht ein und auszuschalten, nur noch um zwischen Abblend- und Fernlicht zu wechseln.
Somit müsste ein zusätzlicher Schalter für TFL und Abblendlicht eingebaut werden.

Ach wo. Ersetze das Wort Tagfahrlicht durch Standlicht und alles wird wieder gut.
Ohne diesen Ring hätte der Scheinwerfer keine Zulassung bekommen.
Mir wäre es jedenfall zu blöd, mit nur "Tagfahrlicht" auf'm Mopped.

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Geschrieben von FastGlider am 27.08.2015 um 14:07:

Zitat von HeikoJ
@FastGlider
StVo §17 Abschnitt 2a ...

Meine Führerscheinprüfung ist wohl doch schon ZU lange her...
1966 gabs so'n neumod'schen Kram nicht!
Baby

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-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...


Geschrieben von Mondeo am 27.08.2015 um 17:28:

Zitat von FastGlider
Zitat von carlos.D
1) Ist erlaubt, muß nur ausgehen, wenn das Fahrlicht eingeschaltet wird.
...

2) Was tun, wenn es mal kaputt geht. Es muß immer der ganze Scheinwerfer ausgetauscht werden.
Also mal nachts an 'ne Tanke fahren ist nicht.

Zu1)
Da das Fahrlicht sofort mit der Zündung angeht, kommt der Ring praktisch nie zur Geltung.
Tagfahrlicht am Mopped ist nicht zulässig. unglücklich

Zu2)
Bis das Teil kaputt geht, bin ich längst unter der Erde... Freude

Geht schneller als du denkst fröhlich ich meine das das Tagfahrlicht im Arsch ist. Bei der BilligChinakacke. Bei meinen Mondeo sind nach 3 Jahren die LED Rückleuchten kaputt gewesen.


Geschrieben von Carlosss am 27.08.2015 um 20:17:

LED Fahrlicht

Gestern bestellt inkl. Bestätigung, heute erstmal das Zurückrudern des Anbieters:

Sorry to tell you that the headlight you bought from our website is temporarily out of stock. But we do have other options for you if you don't mind chainging it little bit.

You can either choose chrome face with red halo, http://maxmotorcycleparts.com/7-inch-high-quality-quad-projector-led-headlight-red-halo-fits-harley-davidson-jeep/ or Black face with White Halo instead or you can have your money back. Please let me know your decision. Sorry for the inconvenience.

Ich frage erstmal, wie lange eine Nachlieferung dauert, aber der rote Halo ist eigentlich egal - er muss sowieso deaktiviert sein / gar nicht erst angeschlossen werden.
Insofern kein Problem und auch die Rote hat E4...


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Geschrieben von Marco321 am 28.08.2015 um 06:26:

daran das der mit dem roten Ring eine E4 (was ja nur Holland heißt) haben soll kann man wohl den Fake erkennen. Wichtiger wäre die Angabe der ganzen E Nummer um die Zulassung nach zu vollziehen.
Aber für die einfache Kontrolle wird die Fake Nummer wohl reichen

__________________
Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von Carlosss am 03.09.2015 um 12:54:

LED Fahrlicht

zum zitierten Beitrag Zitat von Carlosss
Kennt jemand diesen Anbieter: http://maxmotorcycleparts.com/7-inch-high-quality-quad-projector-led-headlight-white-halo-fits-harley-davidson-jeep/

Der Preis von 136 $ scheint mir unschlagbar. Selbst die 20 $ Shipping-Gebühr für Deutschland bedeutet in Summe nur ca. 145 Euro.

Ich bestell 'mal und werde berichten...

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Heute wurde der Scheinwerfer geliefert. Nachdem die erste Bestellung mit weißem Halo nicht geklappt, ging es mit der zweiten Bestellung (roter Halo, den ich sowieso nicht anschließe) jetzt schnell. Bestellt am 30.08., geliefert am 03.09.

Neben den Kosten für Scheinwerfer inkl. Lieferung von 145 Euro kommen noch weitere Gebühren hinzu (Lieferant sitzt in Hong Kong): Einfuhrumsatzsteuer von 21,63 Euro, Kapitalbereitstellungsprovision inkl. MwSt 11,90 Euro. Diese Gebühren möchte der DHL-Paketmensch bei Lieferung direkt kassieren (kein Besuch beim Hauptzollamt o.ä.).

In Summe habe ich jetzt einen E4 Scheinwerfer-Einsatz für ca. 180 Euro. Ich finde, der Preis ist heiß. Einbau erfolgt am WE, ich berichte und mache dann ein paar Fotos.

VG Carlosss

In Summe


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Geschrieben von TravisXFuckedXup am 03.09.2015 um 13:50:

schade dass es den nicht in 5 3/4 Zoll gibt - mit E4. hätt ich mir glatt geholt! Freude


Geschrieben von Carlosss am 03.09.2015 um 14:02:

LED Fahrlicht

Zitat von Marco321
daran das der mit dem roten Ring eine E4 (was ja nur Holland heißt) haben soll kann man wohl den Fake erkennen. Wichtiger wäre die Angabe der ganzen E Nummer um die Zulassung nach zu vollziehen.
Aber für die einfache Kontrolle wird die Fake Nummer wohl reichen

Anbei die vollständige E-Nr.:
01 HCR PL 17.5 E4 0467

Mir sagt das allerdings nichts. Kann das jemand entschlüsseln?

Gruß
Carlosss


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