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Hallo,
diese Antwort von HD kommt in der Tat nicht überraschend.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird der Öltransfer kaum die berechtigte Grundlage für eine Wandlung sein.
Solange da nicht vermehrt beweisbare Folgeschäden auftreten sieht das vermutlich mau aus.
Aber ich vermute trotzdem, dass da noch was zur Abhilfe kommt, auf Dauer kann sich die Fa. das nicht leisten, vermutlich ist hier ein wenig Geduld angesagt, also weiter fahren und vielleicht ab und zu mal einen Blick riskieren,
Gruß Micha
Ich hätte definitiv keine Alternative zu meinem Moped Die Karre ist so umgebaut, wie ich sie haben will und fährt perfekt. War bei Indian und finde keine wie meine. Alles nur Kopien. Die anderen Tourer von HD sind auch betroffen und fallen deshalb auch raus.
Ich werde das Problem jetzt ignorieren und bis Garantieende in 4 Jahren fahren. Wenn bis dahin hält, gehts auch länger.
Dito.
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
Das ist nun nicht gerade eine beruhigende Antwort von HD. VW & Co. werden in den USA verklagt und die stehlen sich einfach raus.
Es darf einfach keinen Öltransfer geben, das ist Murks und derjenige, der sich seinen Traum HD Tourer vom Munde abgespart hat, der wird darüber
anders denken.
Schon die Tatsachen das es drei verschiedene „Abstellversuche“ (KW Simmerring + 2 Slinger) seitens HD gegeben hat, beweist doch das Gegrnteil. Oder warum hat HD das gemacht? Ich denke ein versierter RA wird eine Wandlung schon durchzusetzen wissen. Ansonsten sehe ich die Drehzahlabhängige Motornutzungseinschränkung als nächsten Ansatz. Bleibt ordentlich Fahren, bis das Getriebe zu Schaden kommt. Frei nach dem Sprichwort „Aus Schaden wird man (HD) klug“.
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Voraussetzung für die Wandlung wäre das Vorliegen eines "Sachmangels". Der Öltransfer und auch andere Abweichungen vom Normalverhalten eines Motors sind nicht ohne weiteres als Sachmängel anzusehen, solange das Fahrzeug bestimmungsgemäß benutzt werden kann.
Harley wird das Vorliegen eines Sachmangels ( wie bereits von Döppi beschrieben) bestreiten und behauptet, das die Motorräder normal innerhalb der Inspektionstermine zu benutzen sind.
Rechtlich wird das vermutlich schwierig, ohne Rechtsschutz würde ich da meine Finger von lassen.
Vielleicht gibt es hier einen kundigen RA, der mal kurz ne Einschätzung des Sachverhaltes verlauten lässt?
Gruß Micha
zum zitierten Beitrag Zitat von Adsche
Ich würde das Schreiben von HD gerne sehen und lesen. Vielleicht ist "Döppi" so ja nett und stellt es hier ein.
Wenn es ein offizielles Schreiben von HD ist, kann es ja auch problemlos veröffentlicht werden. Danke im Voraus.
zum zitierten Beitrag Zitat von rudi_ufg
zum zitierten Beitrag Zitat von Adsche
Ich würde das Schreiben von HD gerne sehen und lesen. Vielleicht ist "Döppi" so ja nett und stellt es hier ein.
Wenn es ein offizielles Schreiben von HD ist, kann es ja auch problemlos veröffentlicht werden. Danke im Voraus.
Wäre sehr nett Döppi!
Ich vermute das wollen alle gerne lesen und sich über HD freuen.
It's not a bug, it's a feature!
War mit der 2018 Road King Police jetzt beim 1600er Kundendienst.
Auch meine Harley transferiert Getriebeöl.
Das Problem mit dem Transfer des Getriebeöls ist dort bekannt.
Die Aussage des Werkstattmeisters:
Die Lösung mit der 3 teiligen Kupplungsdruckstange funktioniert leider nicht bei jedem Bike, das Getriebeöl transferiert.
Die Werkstatt hat die Originale Stange angefräst und einen Ring aufgesetzt.
Das wäre aktuell die beste Lösung.
Ich hatte dadurch keine Kosten, schriftlich habe ich trotz Nachfrage nix bekommen.
Der Panikmache schließe ich mich nicht an. 4 Jahre Garantie. An und ab kontrollieren. So what....
NB: in den nächsten Tagen wird die EU bei Harley Motorrädern auf den Zoll von 6% noch einmal 25% draufschlagen.
Das sind dann bei der Road King schlappe 6000 € zusätzlich.
War ne gute Entscheidung imFrühjahr zuzuschlagen. Mir tun die zukünftigen Kunden und die Händler leid....
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Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
zum zitierten Beitrag Zitat von mäckel
Voraussetzung für die Wandlung wäre das Vorliegen eines "Sachmangels". Der Öltransfer und auch andere Abweichungen vom Normalverhalten eines Motors sind nicht ohne weiteres als Sachmängel anzusehen, solange das Fahrzeug bestimmungsgemäß benutzt werden kann.
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Gruß
Chris
Wird ja von Harley offensichtlich bestritten, wenn ich Döppi richtig verstanden habe, behauptet die Company, der auftretende Öltransfer stelle innerhalb eines Inspektionsintervalles kein Problem dar.
Also musst du auch nicht die 200ml nachfüllen, somit auch kein Sachmangel.
Solange diesbezüglich noch keine Folgeschäden aufgetreten sind, wird es schwierig diesen Sachmangel zu begründen.
Aber wer von den Betroffenen möchte das probeweise mal durchziehen?
Die überwiegende Mehrheit wird vermutlich regelmäßig nachsehen und korrigieren.
Das ist schon ne Riesensauerei, das kann man sich nicht wirklich schönreden.
Bleibt zu hoffen dass Harley hier doch noch nachbessert, der Druck auf dem US-Markt ist in der Regel ein wenig größer als hier.
Gruß Micha
zum zitierten Beitrag Zitat von Aymara
zum zitierten Beitrag Zitat von mäckel
Voraussetzung für die Wandlung wäre das Vorliegen eines "Sachmangels". Der Öltransfer und auch andere Abweichungen vom Normalverhalten eines Motors sind nicht ohne weiteres als Sachmängel anzusehen, solange das Fahrzeug bestimmungsgemäß benutzt werden kann.
Wenn man u.U. alle 200km Öl ablassen und nachfüllen muss, ist ja wohl eindeutig eine notwendige Eigenschaft eines Tourers, nämlich die Langstrecken-Tauglichkeit, nicht mehr gegeben. Somit fehlt eine zugesicherte Eigenschaft und eine Wandlung nach dt. Recht sollte möglich sein.
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Rasen ist etwas für Gärtner, Geniesser bevorzugen Kurven...
Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !
zum zitierten Beitrag Zitat von Aymara
zum zitierten Beitrag Zitat von mäckel
Voraussetzung für die Wandlung wäre das Vorliegen eines "Sachmangels". Der Öltransfer und auch andere Abweichungen vom Normalverhalten eines Motors sind nicht ohne weiteres als Sachmängel anzusehen, solange das Fahrzeug bestimmungsgemäß benutzt werden kann.
Wenn man u.U. alle 200km Öl ablassen und nachfüllen muss, ist ja wohl eindeutig eine notwendige Eigenschaft eines Tourers, nämlich die Langstrecken-Tauglichkeit, nicht mehr gegeben. Somit fehlt eine zugesicherte Eigenschaft und eine Wandlung nach dt. Recht sollte möglich sein.
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zum zitierten Beitrag Zitat von Seybo
...
Die Aussage des Werkstattmeisters:
Die Lösung mit der 3 teiligen Kupplungsdruckstange funktioniert leider nicht bei jedem Bike, das Getriebeöl transferiert.
Die Werkstatt hat die Originale Stange angefräst und einen Ring aufgesetzt.
Das wäre aktuell die beste Lösung.
Ich hatte dadurch keine Kosten, schriftlich habe ich trotz Nachfrage nix bekommen.
...
zum zitierten Beitrag Zitat von DirkDuc
zum zitierten Beitrag Zitat von rudi_ufg
zum zitierten Beitrag Zitat von Adsche
Ich würde das Schreiben von HD gerne sehen und lesen. Vielleicht ist "Döppi" so ja nett und stellt es hier ein.
Wenn es ein offizielles Schreiben von HD ist, kann es ja auch problemlos veröffentlicht werden. Danke im Voraus.
Wäre sehr nett Döppi!
Ich vermute das wollen alle gerne lesen und sich über HD freuen.
It's not a bug, it's a feature!
Sehe ich auch so!
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