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Geschrieben von sky am 29.04.2014 um 18:18:

Zitat von bestes-ht
Die 90,- € plus 3 Punkte so kurz vor der Reform finde ich echt überzogen und nicht gerechtfertigt, da würde ich auch mal einen Anwalt zu befragen....

Ändert sich denn nach der Reform an der Ahndung des Vergehens "Führen eines Fahrzeuges ohne BE" etwas? Bleibt es nicht bei € + Punkt(en)? Ich meine grundsätzlich und unabhängig davon ob der Sachverhalt bei fehlendem Reflektor zutrifft/gerechtfertigt ist. Klar würde ich persönlich einen Anwalt einschalten, das macht aber nicht jeder. Wie viele lassen sich einschüchtern, zahlen und nehmen die Punkte hin - vielleicht allein, weil sie kein Rechtsschutz haben?


Geschrieben von sky am 29.04.2014 um 18:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von Eightball
Absolut. Das ist nicht nur überzogen sondern völliger Blödsinn. Erlöschen BE schon dreimal. Ich weiß, was manche Kollegen da draus konstruieren, auch mit Punkten. Richtig ist es dennoch nicht. Ab zum Anwalt damit.

Wenn es denn wenigstens auch Konsequenzen für die "Konstrukteure" hätte. Sind ja wohl immer die gleichen Unwissenden. Aber so lange genügend Leute zahlen ...


Geschrieben von Eightball am 29.04.2014 um 18:32:

Ab 01.05. kostet erlöschen BE als Fahrer 90 als Halter 135 Euro mit je einem Punkt je in Verbindung mit einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ODER der Umwelt

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The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von harmit am 29.04.2014 um 23:35:

Wo steht das?

Schau auch mal hier.. ich habs nicht gefunden..

Keine Punkte mehr bei technikverstößen ab 1.Mai?


Geschrieben von Eightball am 29.04.2014 um 23:56:

Im verlinkten KBA Blatt stehen 0 bei Umwelt. Stimmt. Bei Verkehrssicherheit 1 Punkt.

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Geschrieben von harmit am 30.04.2014 um 08:16:

Ok, habs gefunden.. $ 31.

Aber was ist wesentlich beeinträchtigt?

Gibts da noch genauere Unterscheidungen oder ist das dann Ansichtssache? Ist ein Reflektor wesentlich? Ist ein Auspuff wesentlich für die Verkehrssicherheit? Ein Luftfilter? Was ist das für eine Wertung?

Ich will es nur endlich einmal verstehen..


Geschrieben von Eightball am 30.04.2014 um 10:13:

Was die Beeinträchtigung darstellt muss in der Anzeige gesondert erläutert werden. Der Rückstrahler kann's schon mal nicht sein. Der ist ja bereits in nem anderen Tatbestand aufgeführt. Der Auspuff und Luftfilter betrifft fast immer die Umwelt Variante.

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Geschrieben von dieTor am 30.04.2014 um 11:04:

Rückstrahler - Punkte ?

Mit der Punkte Reform soll die Verkehrssicherheit erhöht werden und es gibt bestimmt auch verschiedene Auslegungen, z.B. Gefährdung Anderer.

Fehlender Rückstrahler am Tag = böser Zeigefinger des Ordnungshüter smile

Fehlender Rückstrahler in der Nacht, beim abgeparkten Bike im Dunkeln auf der Straße oder Schädigung eines Dritten, der das Bike nicht erkannt hat = Punkte böse

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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *


Geschrieben von sky am 09.05.2014 um 06:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von Eightball
Absolut. Das ist nicht nur überzogen sondern völliger Blödsinn. Erlöschen BE schon dreimal. Ich weiß, was manche Kollegen da draus konstruieren, auch mit Punkten. Richtig ist es dennoch nicht. Ab zum Anwalt damit.

Mit welcher Selbstverständlichkeit Kontrolleure aus einem fehlenden Rückstrahler eine erloschene BE ableiten kann man z.B. hier nachlesen:

http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?f=7&t=75886&start=45

wie auch an anderer Stelle des Forums "copzone.de".


Geschrieben von FastGlider am 09.05.2014 um 10:46:

Was für eine gequirlte Scheice!

Jedes Kennzeichen muß heutzutage reflektierend sein.
Und hat ein Mehrfaches an Leuchtfläche.

Wie soll da eine Gefährdung entstehen durch ein fehlendes Katzenauge,
wenn gleich darüber/darunter mindestens 360 qcm reflektierende Fläche leuchtet?

Mir scheint der Paragraf aus der Zeit zu sein (berechtigt) als noch keine reflektierenden Kennzeichen vorgeschrieben waren. Also voriges Jahrhundert...

Heute schützt so ein Katzenauge höchstens vor einem illegalerweise am Straßenrand abgestelltes Fahrzeug ohne Kennzeichen.

Baby

__________________
-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...


Geschrieben von Gerd am 09.05.2014 um 13:07:

@ sky

Das Copzone-Forum hat gerade noch gefehlt. Wenn ich da mal nen Beitrag lese, krieg ich Augenkrebs. Die Vollpfosten meinen ja noch sie müssten das Justizministerium rechts überholen.
Unfassbar was da so von sich gegeben wird Baby


Geschrieben von Eightball am 09.05.2014 um 13:10:

Zitat von sky
Zitat von Eightball
Absolut. Das ist nicht nur überzogen sondern völliger Blödsinn. Erlöschen BE schon dreimal. Ich weiß, was manche Kollegen da draus konstruieren, auch mit Punkten. Richtig ist es dennoch nicht. Ab zum Anwalt damit.

Mit welcher Selbstverständlichkeit Kontrolleure aus einem fehlenden Rückstrahler eine erloschene BE ableiten kann man z.B. hier nachlesen:

http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?f=7&t=75886&start=45

wie auch an anderer Stelle des Forums "copzone.de".

Ja, die Copzone. Da steht viel gefährliches Halbwissen. Baby

Die dort erwähnte Bikenet Seite im extrapol lege ich mal jedem der Schreiber dort ans Herz. Das sind Motorradcops mit Ahnung von der Materie.

Mal ein kleiner Tip für den übereifrigen Kontrolleur: erlöschen BE erfordert ein willentliches Handeln. Dazu zählt nicht, wenn das Teil unterwegs abgefallen ist.

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Geschrieben von sky am 09.05.2014 um 13:37:

Zitat von Eightball
Ja, die Copzone. Da steht viel gefährliches Halbwissen. Baby

Ist aber leider ein Spiegelbild dessen, was am Strassenrand bei der Kontrolle auch steht.


Geschrieben von harmit am 10.05.2014 um 11:55:

Du nix für ungut, aber ich habs erlebt..

Kontrolle: Strassenverkehrsordnung im Auto gewälzt, Intranet der Polizei durchsucht und zum Schluss gegoogelt.. als ich sagte "Danke, es reicht, 400 m weiter ist der Tüv, da fahren wir jetzt alle zusammen hin und dann sollen die mal sagen was Sache ist " war die Kontrolle schlagartig vorbei..



Baby


Geschrieben von Zigarrenroller am 08.09.2016 um 21:01:

Reflektor rot hinten - flexible Anbringungsmöglichkeit

Hallo!

Ich mach mir schon ein paar Wochen Gedanken darüber, wo ich den roten Reflektor am Heckfender flexibel montieren könnte.
Meines Wissens braucht es den für das Motorrad am Stand - damit das stehende, unbeleuchtete Fahrzeug bei Dunkelheit erkannt werden kann. Soweit so gut.
Jetzt hab ich mir gedacht, dass ich demnach den Reflektor ja nicht dauernd montiert brauche, sondern nur abgestellt - dementsprechend brauche ich eine Lösung, die mich den Reflektor ab- und anmontieren lässt. Ohne viel Aufwand.
Hat da jemand von euch mal an ein Klettband gedacht, das man auf der Fenderinnenseite anbringt und das Gegenstück am Reflektor, damit man im Bedarfsfall einfach "ankletten" kann und unkompliziert wieder ablösen kann?
Dauerhaft will ich den hässlichen Reflektor nicht dran haben.
Jemand eine andere praktikable Lösung?

Liebe Grüße
Zigarrenroller