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Hmmm, habe gerade mal einen Blick in den alten Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geworfen. Bereits in der alten Fassung war der Regelsatz für den Vestoß "Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen die Vorschrift **) über Schluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler. (§ 53 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, § 69a StVZO; § 24 StVG; 222.5 BKat)" 15€ und 1 Punkt. Bei Gefährdung kann zwar von dem Regelsatz abgewichen werden, aber wie zum Henker kommt man auf 90€ und 3 Punkte????????? Da muß doch noch etwas auf dem Deckel gewesen sein, oder?
Im neuen Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog stehen als Regelsatz für o.g. Verstoß tatsächlich 15€ und 0 Punkte . Den Katalog findet ihr hier, falls es jemand interessiert was es für andere Verstöße künftig gibt (Stichwort Auspuff und so ...).
Wenn der Herr Oberförster das Fehlen den Rückstrahlers als 'sicherheitsrelevant' einstuft, dann wird es teurer mit Punkt.
Ob man dagegen angehen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich vermute, der Paragraf ist aus einer Zeit, wo es noch keine reflektierenden Kennzeichen gab...
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-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...
Das hat noch nie nen Punkt gekostet. Waren schon immer 15 Euro. Du kannst mit nem atypischen Fall ne 30 Euro Owi draus basteln, das wars aber auch schon.
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The difference between men and boys is the price of their toys
zum zitierten Beitrag Zitat von Eightball
Das hat noch nie nen Punkt gekostet. Waren schon immer 15 Euro. Du kannst mit nem atypischen Fall ne 30 Euro Owi draus basteln, das wars aber auch schon.
Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !
Also KEIN Punkt, nur 15,--
Richtig. B-1 bedeutet nicht ein Punkt. Punkte gibt's erst ab 40 Euro aufwärts.
Punkte sind bei dem Verstoß nicht möglich. Weder bei Gefahr, noch bei Vorsatz, noch bei irgendwas anderem.
90 Euro und Punkte klingt für mich nach erlöschen BE. Wenn nur der Reflektor bemängelt wurde, würde ich mir mal nen Rechtsanwalt zur Seite nehmen. Oder war noch was anderes?
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The difference between men and boys is the price of their toys
Ahhh, okay. Hab ich das falsch gelesen. Dank für die Aufklärung.
€ und Punkte habe ich dafür selbst noch keine bekommen, kann also nicht aus erster Hand berichten. Nur was mir erzählt wird (zuletzt am WE) oder auch im Netz von "Betroffenen" nachzulesen ist. Da gibt es die zwei Lager:
1) 80-90€ + 3 Punkte (angeblich) nur wegen fehlendem Reflektor
2) Tausend mal ohne Reflektor kontrolliert und nie was passiert
80-90€ und 3 Punkte könnte tatsächlich was mit der Interpretation "fehlender/erloschener BE" zu tun haben. Beim letzten Fall hat man nämlich berichtet, dass die Alternative zu genannter Strafe der Heimweg zu Fuß gewesen wäre. Buße und Punkte wären schon "beide Augen zugedrückt".
Das ist ja ne sehr interessante Geschickte.
Als ich letztes Jahr meinen Untersatz (neu gekauft) beim Freundlichen abgeholt und ihm das Nummernschild in die Hand gedrückt habe, haben die erstmal den Reflektor abgebaut und gemeint "Wenn du bei uns immer TÜV machen lässt, brauchst du das Ding nichtmehr am Motorrad".
zum zitierten Beitrag Zitat von Matze77
Das ist ja ne sehr interessante Geschickte.
Als ich letztes Jahr meinen Untersatz (neu gekauft) beim Freundlichen abgeholt und ihm das Nummernschild in die Hand gedrückt habe, haben die erstmal den Reflektor abgebaut und gemeint "Wenn du bei uns immer TÜV machen lässt, brauchst du das Ding nichtmehr am Motorrad".
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... wer später bremst, fährt länger schnell !!!
Die hohe Geldbuße und die Punkte kamen dann zum Tragen, wenn du im Dunkeln erwischt wurdest, da man dann ein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug mutwillig in Betrieb genommen hat..
So hat die Rennleitung damal vor Sylt argumentiert und ist damit durchgekommen
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Keep it simple
Auch im dunkeln wird daraus kein anderer Tatbestand. Wenn du Kollegen hast, die so argumentieren, ab zum Rechtsanwalt damit.
Der Tatbestand für den fehlenden Reflektor ist bundeseinheitlich geregelt. Egal ob hell oder dunkel.
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Ich hab jetzt nochmals nachgefragt bei einem der Kollegen mit Wochenend-Jackpot.
Vorwurf: Führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis => 90€ und 3 Punkte. Demnach ändert sich bei dem Konstrukt auch nach dem 1.5. nix, zumindest nicht zum Positiven .
Sorry aber das ist Schwachsinn.
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Ich hatte mir vor zwei Wochen eine Mängelkarte in Ffm gefangen, Spiegel rechts fehlt, links zu klein, keine e-Nummer, fehlender Reflektor.
Obwohl ich die Lösung von Seite 1 so noch immer habe/dabei habe. Da habe ich den Jungs ihren Spass gelassen und sie erst gar nicht drauf gehoben, zu prüfen warum man den rein/raus schieben kann. Sind eh schon genug auf allen vieren am Auspuff rumgekrochen und haben einen Schalter am Mopped gesucht.
Vorführung beim Tüv für 5,- € in die Kaffeekasse.
Die 90,- € plus 3 Punkte so kurz vor der Reform finde ich echt überzogen und nicht gerechtfertigt, da würde ich auch mal einen Anwalt zu befragen....
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Absolut. Das ist nicht nur überzogen sondern völliger Blödsinn. Erlöschen BE schon dreimal. Ich weiß, was manche Kollegen da draus konstruieren, auch mit Punkten. Richtig ist es dennoch nicht. Ab zum Anwalt damit.
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