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Geschrieben von marlboromanhd am 20.08.2020 um 14:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bikendrifter
zum zitierten Beitrag Zitat von juzzi
Bei  mir gibt's auch was neues:

ACHTUNG: es wird etwas kompliziert cool

Eine UBB für den SE High Flow (rund) - mit Originalauspuff - möchte mir mein Freundlicher nicht ausstellen (trotz "e") - warum gibts denn dann ein "e" ??? - im Katalog steht, dass der Lufi für die SG 2020 zugelassen sei!

Aber ich bekomme (wahrscheinlich) den SE High Flow (rund) mit dem Kombigutachten von Bertels für Kess oder J&H mit der original Auspuffanlage eingetragen.
Da wird dann nur der Luftfilter eingetragen ohne "in Verbindung mit ...".

So ein Mist hat mir der Werkstattleiter auch erzählt.
Als ich den High Flow gekauft hatte und mit dem Muster der UBB vorbei bin um die fürd mich  abzuholen, hat er plötzlich ein Dokument gefunden das besagt, der LuFi ist nur für CVO Modelle und Original Auspuff zulässig, nicht für den 107er Motor.
Jetzt hab ich die Wahl entweder illegal unterwegs zu sein oder ihm den LuFi wieder auf den Tresen zu knallen. 😡

stimmt, bei mir das gleiche. für meine 2018er RKS ist kein SE luftfilter mit E nummer legal, da nicht 2017er CVO oder twin cooled. wir haben das schon gefühlte 100x geschrieben, nur mit kombigutachten von Bertl's und klappenauspuff. mein TÜV'ler trägt auch nur diese kombi ein, wenn sie tatsächlich montiert ist. HD stellt keine UBB auf meine VIN nummer aus. also nicht legal fahren ist die option.
ein händler hat mir die UBB mit meiner VIN nummer zugesagt, aber für CVO und twin cooled steht im text. wie geht das? ist das bereits  "urkundenfälschung", oder verarsche des kunden...oder hoffen das der TÜV'ler das übersieht?


Geschrieben von Monty am 20.08.2020 um 14:59:

War grade beim TÜV


Geschrieben von Leon_ am 20.08.2020 um 15:01:

Aber der Auspuff wurde nicht mit eingetragen?

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Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von Monty am 20.08.2020 um 15:02:

Auspuff steht schon drin. Und auf der heutigen Eintragung steht weiter unten: mit Berücksichtigung von vorherigen Eintragungen Auspuff Kesstech usw


Geschrieben von Leon_ am 20.08.2020 um 15:08:

Also nicht "im Verbindung mit (i.V.m.)" …….

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Leon

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Geschrieben von Monty am 20.08.2020 um 15:10:

Nöö nur : mit,....

leute hört mal mit der haarspalterei auf. 

beides steht im schein,... der rest juckt mich nicht,.... fertig


Geschrieben von marlboromanhd am 20.08.2020 um 15:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von Monty
Nöö nur : mit,....

leute hört mal mit der haarspalterei auf. 

beides steht im schein,... der rest juckt mich nicht,.... fertig

glückwunsch.......der rest würde mich auch nicht jucken. hier leider unmöglich. ich werde die eintragungsschnipsel mal meinem TÜV'ler zeigen, dann sehe ob sich etwas ändert.


Geschrieben von Siegesblut am 20.08.2020 um 15:29:

Aw:

Ich sehe das auch so,sonst könnte ich auch sagen da muß stehen nur in Verbindung mit original Auspuff.Ich habe das genau wie du eingetragen,ich habe nur das verbaut was eingetragen ist. Feddich......😜

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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!!!!!!!


Geschrieben von juzzi am 21.08.2020 um 13:48:

@ Monty: Glückwunsch !!!  cool

Habe jetzt auch bestellt - es bleibt spannend ...
(Ich werde berichten)

War gestern beim KÜS. Die können (bei uns in RP) definitiv nur mit EG BE eintragen.
Aber die sagten mir, beim TÜV würden sie das wenn eine e-Nr drauf ist (mit original Anlage) auch ohne Gutachten (evtl. :rolleyessmile per Einzelabnahme eintragen.
War dort um nachzufragen - war aber zu viel los (hätte ca. 2 h warten müssen).

Ich denke, das ganze liegt rechtlich in einer Grauzone - wenn man Glück hat, wird's eingetragen, wenn nicht, dann nicht.
Wenn's eingetragen ist (z.B. wie bei Monty), würde ich mir auch keinen Kopf mehr machen !!!

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Grüße juzzi


Geschrieben von Leon_ am 21.08.2020 um 14:38:

Wie bereits mehrfach erwähnt, es geht nicht darum, ob etwas eingetragen ist, sondern, ob die Eintragung rechtens ist. Nach EURO4 ist eine Eintragung eines Zubehörluftfilters und einer Zubehörauspuffanlage nicht zulässig (außer mit entsprechendem Kombigutachten "i.V.m." blablabla…).
Mag sein, dass bei gewissen Leuten dann der Luftfilter und der Auspuff im Schein steht, diese Eintragung ist nur nichts wert. 
Aber ihr habt ja schon raushängen lassen, dass es euch schlicht nicht interessiert Augenzwinkern

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Leon

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Geschrieben von Fifty63 am 21.08.2020 um 14:49:

Wie bereits mehrfach erwähnt, es geht nicht darum, ob etwas eingetragen ist, sondern, ob die Eintragung rechtens ist. Nach EURO4 ist eine Eintragung eines Zubehörluftfilters und einer Zubehörauspuffanlage nicht zulässig (außer mit entsprechendem Kombigutachten "i.V.m." blablabla…).
Mag sein, dass bei gewissen Leuten dann der Luftfilter und der Auspuff im Schein steht, diese Eintragung ist nur nichts wert. 
Aber ihr habt ja schon raushängen lassen, dass es euch schlicht nicht interessiert 

blablBla bla bla blablablablabla

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Gruß Henning


Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: Mach das nie, nie wieder.


Geschrieben von Monty am 21.08.2020 um 15:37:

@ Juzzi

war auch beim TÜV,.... die anderen Mitbewerber haben da anscheinend keine Möglichkeiten.


Geschrieben von Marco321 am 21.08.2020 um 16:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Wie bereits mehrfach erwähnt, es geht nicht darum, ob etwas eingetragen ist, sondern, ob die Eintragung rechtens ist. Nach EURO4 ist eine Eintragung eines Zubehörluftfilters und einer Zubehörauspuffanlage nicht zulässig (außer mit entsprechendem Kombigutachten "i.V.m." blablabla…).
Mag sein, dass bei gewissen Leuten dann der Luftfilter und der Auspuff im Schein steht, diese Eintragung ist nur nichts wert. 
Aber ihr habt ja schon raushängen lassen, dass es euch schlicht nicht interessiert Augenzwinkern

warum zweifelst du das Gutachten an , das ein Sachverständiger anhand deines Luftfilter/Auspuffs erstellt ? Nichts anderes macht der Sachverständige beim erstellen eines Kombigutachten.
Nun stell dir vor Tüv Sachverständiger A weiß, das Sachverständiger B für genau deine Teile ein Kombigutachten erstellt hat. A weiß also das die Teilekombi Legal ist und kann sie auch ruhigen Gewissens per Einzelabnahme eintragen.

Weiterhin meine Meinung : Kombigutachten sind in erster Linie Geldschneiderei, machen es aber den Wald und Wiesen Prüfern möglich diese Kombi einzutragen. Während es für die Einzelabnahme einen Sachverständigen braucht.

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von Siegesblut am 21.08.2020 um 17:27:

Aw:

Ich kann mich nur Fifthy 63 anschließen, Leon akzeptiert nur eine Meinung und das ist seine eigene.Macht keinen Sinn.

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Geschrieben von marlboromanhd am 21.08.2020 um 18:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von Siegesblut
Ich kann mich nur Fifthy 63 anschließen, Leon akzeptiert nur eine Meinung und das ist seine eigene.Macht keinen Sinn.

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leon hat seine berufung in diesem forum gefunden und die heißt EURO 4 und was legal ist und was nicht, kann man glatt einen schlechten podcast daraus machencool