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Ja richtig, weswegen ich es auch schon gar nicht mehr so machen lasse - abgesehen vom Problem beim Verlust des Pakets und der Versicherung des Wertes darin.
Hallo, habe zwei Orders bei Chicago-HD laufen, vom 2.3. und 10.2., bis jetzt nichts bekommen, aber schon bezahlt.
Früher lief es wesentlich schneller, wahrscheinlich sind die Jungs wegen des $-Kurses und der Zunahme der Bestellungen aus dem EU-Raum überfordert.
Grüße
Hallo!
Habe am 20.01.08 Ware bestellt bei Chicago-HD !
Ist laut Shop-Status jetzt auf dem Weg!
Momentan doch lange Lieferzeiten.
Sonst klappt das mit den Chicago-HD Jungs aber reibungslos. Hab noch nie Ärger gehabt, bis auf die langen Lieferzeiten!
Viele meiner HD-Kollegen bestellen da.
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Ein Freund ist jemand, der Dich mag, obwohl er Dich kennt.
Eine gute Nachricht für USA-Besteller:
Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen ab 1.12.2008.
Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 - veröffentlicht im ABl. (EU) Nr. L 85 vom 27. März 2008 - wurde unter anderem die Wertgrenze für die so genannten Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben.
Die o.a. Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze gilt ab dem 01. Dezember 2008
Sendungen mit geringem Wert (Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO)
Sendungen von Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 Euro*, sind einfuhrabgabenfrei.
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro*, einfuhrabgabenfrei. Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transporti2erte Sendungen.
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro* ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.
*ab Dezember 2008 erhöht sich dieser Wert auf 150 Euro
Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesendet worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.
Ausgenommen von der Zollfreiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren:
Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke, Tabak und Tabakwaren, Parfüms und Eau de Toilette.
Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern:
Sendungen von Waren mit geringem Wert, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sind in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 EUStBV) und ggf. der besonderen Verbrauchsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EVerbrStBV) befreit.
alles Klar?
KEINE übereilten Bestellungen, gilt wie gesagt erst ab 1. Dezember 2008 !!!
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Gruss stuma
Hi Zusammen,
also ich habs immer so gemacht, dass ich meine Teile, die ich gebraucht habe, einfach in den USA während eines Urlaubs gekauft habe und an mich selbst als "Geburtstagsgeschenk" per US Post geschickt habe.
Ich weiss; nicht jeder kommt jedes Jahr in die USA, aber vielleicht kennst Du jemanden, der jemanden kennt....
Beim derzeitigen Dollarkurs rechnet sich die Bestellung sicher!
Viel Glück
KD
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Zitat von stuma
Eine gute Nachricht für USA-Besteller:
Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen ab 1.12.2008.
Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 - veröffentlicht im ABl. (EU) Nr. L 85 vom 27. März 2008 - wurde unter anderem die Wertgrenze für die so genannten Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben.
Die o.a. Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze gilt ab dem 01. Dezember 2008
Sendungen mit geringem Wert (Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO)
Sendungen von Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 Euro*, sind einfuhrabgabenfrei.
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro*, einfuhrabgabenfrei. Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transporti2erte Sendungen.
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro* ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht .
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Viele Grüße
Frank
aka: Smokeybear
SMOKE 'EM 'TIL THE WHEELS FALL OFF!
That´s me: http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread.php?threadid=1308&sid=
Learn more about Smokeybear: www.smokeybear.com
Zitat von Smokeybear
Habe sie natürlich darauf angesprochen. Nach dem Motto, ob sich irgendetwas an der Praxis geändert hätte oder ob der jeweilige Zollbeamte einen persönlichen Ermessensspielraum hätte:
Äääh, ja... nein..., es wäre halt ein "strittiges" Thema. In jedem Falle müsse sie mir aber die Abgaben vom kompletten Wert berechnen.
Tja, und so habe ich sie halt gezahlt. Richtig verstanden habe ich es aber nicht.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
DU musst aufpassen, das du auch nicht über die deutschen Bestimmungen für Auspuffe kommst. Sonst gibts probs mit dem TÜV. Hatte schonmal sowas als ich mir amerikanische drehende Felgen bestellt habe...
Gruß
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büro ordnung outlook einstellung
kapier ich nicht, warum der Zoll da immer seine Probleme hat - die Richtlinien sind da eindeutig:
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von derzeit noch 22,- Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.
Ausgenommen von der Zollfreiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren:
* Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
* Tabak und Tabakwaren,
* Parfüms und Eau de Toilette.
Das Einzige, wo der Zöllner (im normalen Güterverkehr in und aus der EU ) mal seine grauen Zellen anstrengen muss, ist bei der Suche der Zolltarifnummer und dafür hat er sein elektronisches Helferlein "EZT" (elektronischer Zolltarif)...
Aber das Debakel erlebe ich fast jeden Tag auf der Arbeit...
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BRC #2
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nö, Einkäufer im Computer-Grosshandel (mit Import-Abteilung und Office in Taipeh)
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BRC #2
Zitat von Letti
kapier ich nicht, warum der Zoll da immer seine Probleme hat - die Richtlinien sind da eindeutig:
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von derzeit noch 22,- Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.
Ausgenommen von der Zollfreiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren:
* Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
* Tabak und Tabakwaren,
* Parfüms und Eau de Toilette.
Das Einzige, wo der Zöllner (im normalen Güterverkehr in und aus der EU ) mal seine grauen Zellen anstrengen muss, ist bei der Suche der Zolltarifnummer und dafür hat er sein elektronisches Helferlein "EZT" (elektronischer Zolltarif)...
Aber das Debakel erlebe ich fast jeden Tag auf der Arbeit...
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Ich hab mich da etwas undeutlich ausgedrückt (jetzt wo ich es mir nochmal durchlese)...
Nee, nur in der Art der Deklaration, bzw. Rechnungsstellung.
Nehmen wir mal an, Du kaufst im Amiland Teile und importi2erst sie. Bei der Zollwertermittlung hat die Zollstelle den Wert Deiner Ware beim Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft (USA nach Europa) zu ermitteln.
Dieser Wert wird nicht nur durch den für die Ware gezahlten Rechnungspreis, sondern z.B. auch durch Aufwendungen für Transport, Verpackungen und Ladekosten bis zur europäischen Grenze beeinflusst.
Sind jetzt die Frachtkosten NICHT im Rechnungspreis (z.B. separate Frachtrechnung) enthalten, so sind die Kosten bis zur Außengrenze in den Zollwert mit einzurechnen.
Nur wenn im Rechnungspreis der Ware schon die Transportkosten enthalten sind (z.B. bei "Frei-Haus-Lieferung"), kann unter bestimmten Umständen der Wert der innerhalb der EU-Gemeinschaft entstandenen Transportkosten aus dem Rechnungspreis herausgerechnet werden.
Diese Regelung gilt aber nicht für den POSTVERSAND mit kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen.
Noch eine Anmerkung zu den sogenannten "Geschenkpaketen":
Auch bei der Einfuhr einer Geschenksendung aus den USA oder anderen Drittländern (d.h. Ländern, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören) sind grundsätzlich Einfuhrabgaben, d.h. Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. andere Verbrauchsteuern zu entrichten.
AUSNAHME: So sind bei Waren, die von einer PRIVATPERSON außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, keine Einfuhrabgaben zu entrichten, wenn es sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung (=unentgeltlich) handelt, deren Gesamtwert den Betrag von 45 EURO nicht übersteigt.
Bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie bei Parfüm und Eau de Toilette dürfen darüber hinaus bestimmte Mengengrenzen nicht überschritten werden.
Die Wertgrenze bezieht sich auf den Betrag in Euro, nicht US-Dollar oder eine andere Währung.
Ich hoffe, Euch mit meinem kleinen Exkurs nicht gelangweilt zu haben und etwas Licht in die Zollgeschichten gebracht zu haben..
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BRC #2
Ich habs mal in die FAQ-Ecke verschoben!
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BRC #2
House of Harley Davidson ist ebenfalls eine gute Adresse. Bietet bei Ebay unter "houseofhd" an.
Hab´ da gute Erfahrungen gemacht.
Der von uwer1100s erwähnte "St. Paul Harley-Davidson" ist genauso zu empfehlen.
__________________ .....und immer die Fresse im Wind!