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Geschrieben von Falk am 02.04.2008 um 20:58:

Ja richtig, weswegen ich es auch schon gar nicht mehr so machen lasse - abgesehen vom Problem beim Verlust des Pakets und der Versicherung des Wertes darin.


Geschrieben von hockeschisser am 03.04.2008 um 10:16:

Hallo, habe zwei Orders bei Chicago-HD laufen, vom 2.3. und 10.2., bis jetzt nichts bekommen, aber schon bezahlt.
Früher lief es wesentlich schneller, wahrscheinlich sind die Jungs wegen des $-Kurses und der Zunahme der Bestellungen aus dem EU-Raum überfordert.
Grüße


Geschrieben von Tomy35 am 03.04.2008 um 10:41:

Hallo!
Habe am 20.01.08 Ware bestellt bei Chicago-HD !
Ist laut Shop-Status jetzt auf dem Weg!
Momentan doch lange Lieferzeiten.

Sonst klappt das mit den Chicago-HD Jungs aber reibungslos. Hab noch nie Ärger gehabt, bis auf die langen Lieferzeiten!
Viele meiner HD-Kollegen bestellen da.

__________________
Ein Freund ist jemand, der Dich mag, obwohl er Dich kennt. großes Grinsen


Geschrieben von stuma am 11.04.2008 um 02:35:

Eine gute Nachricht für USA-Besteller:
Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen ab 1.12.2008.

Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 - veröffentlicht im ABl. (EU) Nr. L 85 vom 27. März 2008 - wurde unter anderem die Wertgrenze für die so genannten Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben.
Die o.a. Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze gilt ab dem 01. Dezember 2008

Sendungen mit geringem Wert (Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO)

Sendungen von Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 Euro*, sind einfuhrabgabenfrei.

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro*, einfuhrabgabenfrei. Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transporti2erte Sendungen.
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro* ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.

*ab Dezember 2008 erhöht sich dieser Wert auf 150 Euro

Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesendet worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.

Ausgenommen von der Zollfreiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren:
Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke, Tabak und Tabakwaren, Parfüms und Eau de Toilette.

Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern:

Sendungen von Waren mit geringem Wert, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sind in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 EUStBV) und ggf. der besonderen Verbrauchsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EVerbrStBV) befreit.

alles Klar? großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

KEINE übereilten Bestellungen, gilt wie gesagt erst ab 1. Dezember 2008 !!!

__________________
Gruss stuma


Geschrieben von Ambaktos am 11.04.2008 um 12:07:

Hi Zusammen,
also ich habs immer so gemacht, dass ich meine Teile, die ich gebraucht habe, einfach in den USA während eines Urlaubs gekauft habe und an mich selbst als "Geburtstagsgeschenk" per US Post geschickt habe.
Ich weiss; nicht jeder kommt jedes Jahr in die USA, aber vielleicht kennst Du jemanden, der jemanden kennt.... großes Grinsen

Beim derzeitigen Dollarkurs rechnet sich die Bestellung sicher!

Viel Glück

KD

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I don't support anybody!!


Geschrieben von Smokeybear am 11.04.2008 um 18:51:

Zitat von stuma
Eine gute Nachricht für USA-Besteller:
Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen ab 1.12.2008.

Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 - veröffentlicht im ABl. (EU) Nr. L 85 vom 27. März 2008 - wurde unter anderem die Wertgrenze für die so genannten Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben.
Die o.a. Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze gilt ab dem 01. Dezember 2008

Sendungen mit geringem Wert (Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO)

Sendungen von Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 Euro*, sind einfuhrabgabenfrei.

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro*, einfuhrabgabenfrei. Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transporti2erte Sendungen.
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro* ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht .

Das mit den 22 EUR wußte ich bis dieser Tage nicht mehr so genau. Ich hätte 25 EUR angenommen.

In diesem "Wissen" fuhr ich dieser Tage nach Bonn zum Zoll, um meine gebrauchten US-Tüten in Empfang zu nehmen. In der Meinung, nichts mehr zahlen zu müssen. Die Tüten hatte ich für US$ 34,95 geschossen. Plus knapp das Doppelte an Fracht + Versicherung. (Hatte jedoch noch einen PayPal-Gutschein, der mit das Ganze trotzdem "erträglich" machte.)

Der reine Warenwert beträgt bei aktuellen Kursen knapp über 22 EUR.

Dennoch mußte ich beim Zoll noch EUR 16,20 an Zoll und Einfuhrumsatzsteuer abdrücken. böse

Das Ganze wurde vom kompletten Wert, also inklusive Fracht, berechnet.

Ich habe schon andere Sachen beim Zoll abgeholt, wo der Diensthabende tatsächlich die Fracht herausgerechnet hatte.

Die Zollbeamtin diesmal aber nicht .

Habe sie natürlich darauf angesprochen. Nach dem Motto, ob sich irgendetwas an der Praxis geändert hätte oder ob der jeweilige Zollbeamte einen persönlichen Ermessensspielraum hätte:

Äääh, ja... nein..., es wäre halt ein "strittiges" Thema. In jedem Falle müsse sie mir aber die Abgaben vom kompletten Wert berechnen.

Tja, und so habe ich sie halt gezahlt. Richtig verstanden habe ich es aber nicht. Wie will man da wissen/abschätzen, was tatsächlich auf einen zukommt, wenn es jeder Zollbedienstete - nach Laune, Tagesform order sonstwas - "individuell" handhabt???

Immerhin - wie Du schreibst - wird die Grenze deutlich angehoben werden. Das ist in jedem Falle positiv zu bewerten.

__________________
Viele Grüße
Frank

aka: Smokeybear

cool  SMOKE 'EM 'TIL THE WHEELS FALL OFF!  cool



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Geschrieben von George am 11.04.2008 um 19:01:

Zitat von Smokeybear
Habe sie natürlich darauf angesprochen. Nach dem Motto, ob sich irgendetwas an der Praxis geändert hätte oder ob der jeweilige Zollbeamte einen persönlichen Ermessensspielraum hätte:
Äääh, ja... nein..., es wäre halt ein "strittiges" Thema. In jedem Falle müsse sie mir aber die Abgaben vom kompletten Wert berechnen.
Tja, und so habe ich sie halt gezahlt. Richtig verstanden habe ich es aber nicht.

Das erinnert mich doch irgendwie stark an so manche Unterhaltung in den Hallen der Blaukittel.böse

Hier geht's nicht mehr um "Verstehen" hier geht's nur noch um "Bezahlen"! Baby

Mir konnte beim Zoll auch keiner was genau erklären - und ich glaube, die wissen es selbst auch oft nicht 100 Prozent.

Hab neulich im TV 'ne Reportage gesehen, wo so ein Zollbeamter bestimmt 'nen halben Tag brauchte, um den Zollsatz für einen Tierschädel aus Platillin herauszufinden. Am Schluss hatte er es dann raus - so ungefähr! Augenzwinkern

Traumjob!

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von erick39 am 11.04.2008 um 19:51:

DU musst aufpassen, das du auch nicht über die deutschen Bestimmungen für Auspuffe kommst. Sonst gibts probs mit dem TÜV. Hatte schonmal sowas als ich mir amerikanische drehende Felgen bestellt habe...

Gruß
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büro ordnung outlook einstellung


Geschrieben von LETTI am 11.04.2008 um 20:36:

kapier ich nicht, warum der Zoll da immer seine Probleme hat - die Richtlinien sind da eindeutig:
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von derzeit noch 22,- Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.

Ausgenommen von der Zollfreiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren:

* Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
* Tabak und Tabakwaren,
* Parfüms und Eau de Toilette.

Das Einzige, wo der Zöllner (im normalen Güterverkehr in und aus der EU ) mal seine grauen Zellen anstrengen muss, ist bei der Suche der Zolltarifnummer und dafür hat er sein elektronisches Helferlein "EZT" (elektronischer Zolltarif)...

Aber das Debakel erlebe ich fast jeden Tag auf der Arbeit...

__________________
BRC #2


Geschrieben von V-Twin-Maniac am 11.04.2008 um 21:42:

bist du zöllner letti??

__________________
cool


Geschrieben von LETTI am 11.04.2008 um 21:52:

nö, Einkäufer im Computer-Grosshandel (mit Import-Abteilung und Office in Taipeh)

__________________
BRC #2


Geschrieben von Prof. Dr. Zonk am 12.04.2008 um 09:09:

Zitat von Letti
kapier ich nicht, warum der Zoll da immer seine Probleme hat - die Richtlinien sind da eindeutig:
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von derzeit noch 22,- Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.

Ausgenommen von der Zollfreiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren:

* Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
* Tabak und Tabakwaren,
* Parfüms und Eau de Toilette.

Das Einzige, wo der Zöllner (im normalen Güterverkehr in und aus der EU ) mal seine grauen Zellen anstrengen muss, ist bei der Suche der Zolltarifnummer und dafür hat er sein elektronisches Helferlein "EZT" (elektronischer Zolltarif)...

Aber das Debakel erlebe ich fast jeden Tag auf der Arbeit...

Gibbet da eventuell noch Unterschiede zwischen Gewerblich und Privat verwirrt verwirrt verwirrt
Kriege auch jedesmal nen Kotzanfall wegen der Transportkosten, die mit verrechnet werden Baby Baby Baby Baby

__________________
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B.R.C. World
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Geschrieben von LETTI am 12.04.2008 um 09:41:

Ich hab mich da etwas undeutlich ausgedrückt (jetzt wo ich es mir nochmal durchlese)...
Nee, nur in der Art der Deklaration, bzw. Rechnungsstellung.

Nehmen wir mal an, Du kaufst im Amiland Teile und importi2erst sie. Bei der Zollwertermittlung hat die Zollstelle den Wert Deiner Ware beim Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft (USA nach Europa) zu ermitteln.

Dieser Wert wird nicht nur durch den für die Ware gezahlten Rechnungspreis, sondern z.B. auch durch Aufwendungen für Transport, Verpackungen und Ladekosten bis zur europäischen Grenze beeinflusst.

Sind jetzt die Frachtkosten NICHT im Rechnungspreis (z.B. separate Frachtrechnung) enthalten, so sind die Kosten bis zur Außengrenze in den Zollwert mit einzurechnen.

Nur wenn im Rechnungspreis der Ware schon die Transportkosten enthalten sind (z.B. bei "Frei-Haus-Lieferung"), kann unter bestimmten Umständen der Wert der innerhalb der EU-Gemeinschaft entstandenen Transportkosten aus dem Rechnungspreis herausgerechnet werden.

Diese Regelung gilt aber nicht für den POSTVERSAND mit kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen.

Noch eine Anmerkung zu den sogenannten "Geschenkpaketen":
Auch bei der Einfuhr einer Geschenksendung aus den USA oder anderen Drittländern (d.h. Ländern, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören) sind grundsätzlich Einfuhrabgaben, d.h. Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. andere Verbrauchsteuern zu entrichten.

AUSNAHME: So sind bei Waren, die von einer PRIVATPERSON außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, keine Einfuhrabgaben zu entrichten, wenn es sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung (=unentgeltlich) handelt, deren Gesamtwert den Betrag von 45 EURO nicht übersteigt.

Bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie bei Parfüm und Eau de Toilette dürfen darüber hinaus bestimmte Mengengrenzen nicht überschritten werden.
Die Wertgrenze bezieht sich auf den Betrag in Euro, nicht US-Dollar oder eine andere Währung.

Ich hoffe, Euch mit meinem kleinen Exkurs nicht gelangweilt zu haben und etwas Licht in die Zollgeschichten gebracht zu haben..

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BRC #2


Geschrieben von LETTI am 12.04.2008 um 12:05:

Ich habs mal in die FAQ-Ecke verschoben!

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BRC #2


Geschrieben von DerHeidelberger am 20.04.2008 um 00:02:

House of Harley Davidson ist ebenfalls eine gute Adresse. Bietet bei Ebay unter "houseofhd" an.
Hab´ da gute Erfahrungen gemacht.

Der von uwer1100s erwähnte "St. Paul Harley-Davidson" ist genauso zu empfehlen.

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cool .....und immer die Fresse im Wind!