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Geschrieben von roso am 02.03.2011 um 19:10:

@Lexmax: diese halterung bekommst du normal so nicht eingetragen, das entspricht auch nicht den vorgaben.


Geschrieben von Lexmax am 02.03.2011 um 19:17:

Ich habe ja extra geschrieben ähnlich, meine Schwinge sieht ganz anders aus.
roso, mußt genau lesen bevor Du etwas schreibst.


Geschrieben von Dodo2204 am 02.03.2011 um 19:53:

Zitat von George
Zitat von Dodo2204
schick, aber um wieviel zentimeter scheitert es denn jetzt mit dem Gesetz ?
EU Recht:
- 20 cm von unten hat er bestimmt Abstand
- Winkel lässt sich einstellen
- 30 Grad einsehbar ????? in welchem Abstand zum Bike wird das denn bemessen ?

Zitat von chrissi
wenn alle richtig lesen würden ...

seite 5 beitrag george 21.01.2010

Oder direkt mal in die FAQ Ecke schauen! Zunge raus


hab ich ja .... nur das mit den 30 Grad versteh ich trotzdem nicht, sorry


Geschrieben von roso am 02.03.2011 um 20:53:

das können aus diesem text auch nur dr. und prof., von denen gibts hier glaube ich einige, einfach raus lesen. ich habe mir das mal von einem gutachter erklären lassen, das war aber auch etwas schwammig.


Geschrieben von v2devil am 03.03.2011 um 10:36:



hab ich ja .... nur das mit den 30 Grad versteh ich trotzdem nicht, sorry

ist doch ganz einfach.
Wenn du hinter dem Mopped auf der Längsachse stehst (Hinterreifen) muß das Kennzeichen im seitlichen 30 Gradwinkel auf der Seite, auf der nicht das Kennzeichen montiert ist, sichtbar sein.
Bei den hier gezeigten kurzen Haltern wird das Kennzeichen in diesem Winkel vom Reifen verdeckt und ist daher nicht zulässig.
Danach MUSS das Kennzeichen eigentlich mind. in Höhe der hinteren Felgenkante montiert sein, um eine Sichtbarkeit in diesen Winkel zu erreichen.
Verstanden? verwirrt

Augenzwinkern

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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von roso am 03.03.2011 um 11:39:

grundsätzlich ist das ist natürlich schon klar, aber aus welchem abstand,entfernung, schrift und zahlengröße flaches hohes kennzeichen in welcher ebene usw., mußt mal selbst probieren deine position aus der sicht des betrachters unter brücksichtigung der 30 grad zu verändern. fußänger,pkw,motorrad,lkw usw.
mir gehts nur darum, es wird uns etwas vorgesetzt wie z.B. dieser text, und viele schreien wunderbar und fertig, und alle anderen welche nochmal nachfragen werden für blöd gehalten.
das ganze sollte für mich in der praxis auch sinn machen und einfach handlebar sein.
ich selbst habe damit kein problem habe schon einige seitliche kennzeichen angebracht und auch eingetragen bekommen, was ich jedem nur empfehlen kann, kommt bei kontrollen immer gut, besser als nicht.
sind wir froh dass es etwas schwammig ist und überhaupt erlaubt bei unseren überwiegend angebrachten kuchenblechen. wer von uns ist nicht schon an diesen wirklich hinderlichen dingern hängen geblieben.
ich finde es auch unmöglich mit der winter-reifenpflicht für kfz.
ich habe an meinen bikes keine saison-kennzeichen drehe auch gerne das ganze jahr über mal ne runde, jetzt gibt es keine winterreifen dafür, zahle aber abgaben an den staat und darf das teil auch bei schönem wetter nicht benutzen, das ist doch das letzte.
................es gibt ja auch immer noch genügend leute die finden unseren gegelten lügner immr noch toll, und würden dem folgen ................


Geschrieben von Blaubär am 03.03.2011 um 12:04:

Zitat von roso
<...> jetzt gibt es keine winterreifen dafür, zahle aber abgaben an den staat und darf das teil auch bei schönem wetter nicht benutzen, das ist doch das letzte.
<...>

Das gehört zwar nicht hierher, aber da hast Du was grundsätzlich falsch verstanden... Niemand muss bei schönem Wetter mit Winterreifen fahren...

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Geschrieben von roso am 03.03.2011 um 12:12:

sorry,ok, lasse mich gern belehren, gehört nicht hier her, ist doch aber auch nicht so schlimm oder? irgendwie sind wir dadurch schon wieder beim grunsätzlichen großes Grinsen
für einige hier ist das natürlich wieder alles glasklar!


Geschrieben von v2devil am 03.03.2011 um 12:14:

außerdem müssen die Reifen der Witterung angepasst sein.
Bei so nem Wetter wie heute kannste doch prima mit deinen Reifen fahren.
Probleme bekommst du nur bei Schnee, Eis usw.
Verstehe das Problem nicht verwirrt verwirrt verwirrt

War übrigens gestern auch mit der Sporty unterwegs... mit "Sommer"reifen und Sonnenbrille cool

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v2devil großes Grinsen


Geschrieben von roso am 03.03.2011 um 12:27:

ich auch, nur nicht mit der sporty, und ich habe unterwegs schnee gehabt, und nun bin ich ein gesetzesbrecher?
E10 muss in die tanks-und keiner will ihn.


Geschrieben von Dodo2204 am 03.03.2011 um 12:39:

@roso : Nöööö

@ v2devil: in welchem Abstand zum Rad ???

"Wenn du hinter dem Mopped auf der Längsachse stehst (Hinterreifen) muß das Kennzeichen im seitlichen 30 Gradwinkel auf der Seite, auf der nicht das Kennzeichen montiert ist, sichtbar sein.
"


Geschrieben von turbo am 03.03.2011 um 13:12:

der abstand ergibt sich von alleine.
Nimm mal nen stift und mal dir symbolisch die platte auf. Dann zeichnest du daneben die felge. Von der schildinnenkante ziehst du nun unter 30 grad ne linie nach hinten. Alles was im weg ist und gekreuzt wir ist ""unzulässig"". Ich rate bei dicken hinterrädern sogar den mit zu berücksichtigen. Manche tüvler sind da in der auslegung pingelig und es könnten ein paar zemntimeter zu frust führen. Wenn sich also was kreuzt, muss das schild weiter nach hinten wandern. Geh mal von einer senkrechten bauweise aus. Die paar grad die alle halter schräg stehen machen den kohl nicht fett wenn du von der rechten seite und mitte schild ausgehst.

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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder


Geschrieben von Arnar am 03.03.2011 um 13:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil


hab ich ja .... nur das mit den 30 Grad versteh ich trotzdem nicht, sorry

ist doch ganz einfach.
Wenn du hinter dem Mopped auf der Längsachse stehst (Hinterreifen) muß das Kennzeichen im seitlichen 30 Gradwinkel auf der Seite, auf der nicht das Kennzeichen montiert ist, sichtbar sein.
Bei den hier gezeigten kurzen Haltern wird das Kennzeichen in diesem Winkel vom Reifen verdeckt und ist daher nicht zulässig.
Danach MUSS das Kennzeichen eigentlich mind. in Höhe der hinteren Felgenkante montiert sein, um eine Sichtbarkeit in diesen Winkel zu erreichen.
Verstanden? verwirrt

Augenzwinkern

@ 2Vdevil: meintest du so?

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Gott gib mir die Gelassenheit eines Stuhls, der muss auch mit jedem Arsch klarkommen, danke!


Geschrieben von roso am 03.03.2011 um 13:24:

@Arnar: nur geil fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von roso am 03.03.2011 um 13:49:

so die sonne steht hoch, bei mir hat es zwar nur 3°C, werde jetzt eine runde drehen, nehme ein bike mit fetten sommer-reifen, seitliche nth. eingetragen, aber grenzwertig, werde unterwegs sicher schnee sehen, in bewaldeten schattigen kurven kann es sogar zu überfrierender nässe kommen, hoffentlich haut es mich nicht auf die fresse und ich lande danach noch im zuchthaus als schwerer gesetzesbrecher . großes Grinsen
jungs immer locker bleiben, wünsche euch allen, dass ihr bald wieder grinsend auf euren bikes sitzt und fröhlich durch die gegend rollt. fröhlich