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Geschrieben von robmaison am 25.06.2020 um 19:39:

Wir drehen uns im Kreis...

ICH kann kein offensichtliche Fälschung der Prüfnummer erkennen, freue mich aber natürlich über Aufklärung.

Alles andere ist Spekulation und da bin ich natürlich sehr gespannt auf fachkundige Auskunft der Ordnungshüter.

Mir fällt gerade auf, dass ich noch nie kontrolliert wurde, seitdem ich Motorrad fahre...


Geschrieben von xl_digit am 25.06.2020 um 19:45:

Ein gut gemeinter Rat

Geh zum TÜV, der Prüfingenieur kann wie die Polizei in die Datenbank der ECE Kennzeichnungen schauen.


irgendwann ist immer das erste mal und jeder dran!


Geschrieben von robmaison am 25.06.2020 um 20:01:

Danke - nehme ich gerne an.
Falls es mich zu sehr wurmt, werde ich das sogar tun.

Momentan bin ich einfach zufrieden.


Geschrieben von Marco321 am 25.06.2020 um 20:45:

kann er nur bei E1 Nummern

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von Grisu1340 am 26.06.2020 um 18:59:

Wow. Hier geht es ja wieder ab.....
Hab mir mal die Mühe gemacht und nach mtp-racing gegooglt. Da sind zwei LED Scheinwerfer. Hier ein Bild. Gut zu erkennen ist die Kennzeichnung unten am Scheinwerfer. Diese Kennzeichnung ist so nicht zulässig. Hier ein Bild wie so etwas auszusehen hat.  Man beachte auch die Form der E-Nummer. Da gibt es genaue Vorgaben wie diese auszusehen hat. HCR steht für Hallogen hat also auf einem LED nicht zu suchen. Gute Informationen gibt es z.B. von Hella obwohl LED (noch) nicht mit aufgeführt. 
Gruß
Harry

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Drosseln sind Vögel, wer sie in Motorräder Verbaut ist ein Tierquäler.


Geschrieben von robmaison am 26.06.2020 um 19:59:

Hi Grisu,

das ist so nicht ganz richtig. HCR steht eben nicht für Halogen sondern für eine Klasse in die die Leuchtstärke fällt - HeikoJ hat das auf vorherigen Seiten schon fundiert erklärt.
Ich habe mir tatsächlich alle Seiten des Threads angeschaut und habe mittlerweile Zweifel, ob das, was Anfangs für mich korrekt aussah, auch wirklich seine Richtigkeit hat.
Daraufhin habe ich den Verkäufer kontaktiert und er hat mir das spanische Prüfprotokoll geschickt.

Meine These: hier wurde von der Firma MTP Racing ein fernöstlicher LED Scheinwerfer eingekauft und in Spanien eine Zulassung erwirkt.
Aber ob das jetzt alles wirklich korrekt ist, mag ich nicht zu beurteilen - die Beschriftung erschließt sich mir nicht 100%.

Ich bin nach wie vor zufrieden mit der Qualität, kann das Teil aber unter diesen Umständen nicht weiterempfehlen (revidiere hiermit meine ursprüngliche Beurteilung).

Vielleicht ist aber auch alles okay und ich verstehe es einfach nicht...

P.S. schön, dass es nun eine konstruktive Rangehensweise gibt und gut, dass ich HeikoJ's Ausführung zum Thema ECE Kennzeichnung gefunden habe.

Leider hat der Report 23MB - habe daher nur das Zertifikat hochgeladen


Geschrieben von HeikoJ am 26.06.2020 um 22:25:

@Grisu: mittlerweile gibt es verschiedene zulässige Schriftarten für die E Nummer, grade in ECE R 112 und ECE R 113 gibt es da eine größere Auswahl.

Ich hatte hier die aktuelle Diskussion im Hintergrund mitgelesen, wollte mich aber nicht einmischen weil ich selber unsicher bin was den Scheini betrifft. Tatsache ist das eigentlich verpflichtende Angaben wie die Kennung für das vorhandene Standlicht und die Leuchtzahl für das Fernlicht fehlen. Andererseits hat die  IDIADA als Prüforganisation einen recht guten Ruf.
Ich würde sagen als Privatmann kann man guten Gewissens davon ausgehen das der Scheinwerfer ok ist, grade auch weil es das Prüfzertifikat gibt, falls der TÜV oder die Polizei die Gültigkeit der Kennzeichnung anzweifeln müssen sie sich an die spanischen Behörden wenden. Solange kein Nachweis existiert das die Zulassung gefälscht ist man als Käufer auf der sicheren Seite. 
Bei Scheinwerfern ganz ohne Zertifikat wäre ich vorsichtiger, eigentlich ist jeder Hersteller verpflichtet ein entsprechendes Zertifikat zur E Nummer mit dem Bauteil auszuliefern.

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."