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Jungs kommt zum Thema zurück.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Hab mir jetzt extra ein kleines Kärtchen gemacht wo ich die betreffenden Daten vermerkt habe, falls ich noch mal irgendwelche ahnungslose Ordnungshüter schulen muß.
zum zitierten Beitrag Zitat von k.kerosin
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Hab mir jetzt extra ein kleines Kärtchen gemacht wo ich die betreffenden Daten vermerkt habe, falls ich noch mal irgendwelche ahnungslose Ordnungshüter schulen muß.
das Kärtchen kannste (kein behördenstempel ....)dir irgendwo sonstwo hinstecken, wenn der Schutzmann nicht will haste trotzdem erstmal die anzeige am hals![]()
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Gruß
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PK
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Nach der letzten Fassung der Euro 3, 168/2013, darf der Versteller an Bikes mit EZ ab 01.01.2016 während der Fahrt nicht mehr erreichbar sein. Die davor dürfen selbigen überhall haben nur nicht am Lenker, da die alte Fassung 2002/24/EG gilt und nach der auf Seite 371 nur der zul. Geräuschpegel und die Auspuffanlage an sich reglementiert ist. Klappenanlagen mit Versteller waren zum Zeitpunkt der Erstellung noch so gut wie unbekannt und wurden daher nicht berücksichtigt.
Hab mir jetzt extra ein kleines Kärtchen gemacht wo ich die betreffenden Daten vermerkt habe, falls ich noch mal irgendwelche ahnungslose Ordnungshüter schulen muß.
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lächle du kannst sie nicht alle töten....
Ich lese da nichts von einem Anbringungsort des Verstellers. Und das Thema wurde hier schon mal seitenweise durchgekaut weil es einen User erwischt hat.
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Moos
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zum zitierten Beitrag Zitat von k.kerosin
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Hab mir jetzt extra ein kleines Kärtchen gemacht wo ich die betreffenden Daten vermerkt habe, falls ich noch mal irgendwelche ahnungslose Ordnungshüter schulen muß.
das Kärtchen kannste (kein behördenstempel ....)dir irgendwo sonstwo hinstecken, wenn der Schutzmann nicht will haste trotzdem erstmal die anzeige am hals![]()
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Moos
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Gut suche ich dir noch raus ,stand aber auch soviel ich weiß in der montageanleitung aber die habe ich nicht.
Auch ist das ganze vom tüv eingetragen und ich war auch schon zur hauptuntersuchung.
Wo sollte er den sonst angebracht werden habe den noch nicht anderes gesehen.
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lächle du kannst sie nicht alle töten....
Müsste doch eigentlich alles sagen das bild finde leider grade nichts schriftliches aber ich habe die firma penzl angeschrieben.
Steht nur was von der stellhebel darf nicht am lenker angebracht werden.
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Verstehe mich bitte nicht falsch will mich nicht an was hochziehen möchte mir da nur sicher mit sein
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lächle du kannst sie nicht alle töten....
Die Montageanleitung ist alt und zählt eh nicht. Beim TÜV weiß das auch nicht jeder und zudem ist sicherlich kein Anbringungsort des Verstellers vermerkt. Wie gesagt hat es hier einen User erwischt in einer Kontrolle und auch der TÜV sagte ihm das der Versteller so angebaut nicht legal ist und die Mängelkarte rechtens ist. Mußte das teil dann irgendwie unter die Sitzbank oder so versetzen. Da kam das Thema hier auf, denn bis dahin war das keinem hier bewußt, mir auch nicht.
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Moos
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@Moos: bist du dir sicher, dass die neue Gesetzgebung für ERSTZULASSUNG ab 01.01.2016 gilt, und nicht für HOMOLOGATION ab 01.01.2016 (also quasi ab EURO 4)?
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Motorcycling...
Look close, can you see it? It’s called freedom.
LG Mike
EU Richtline EU 168/2013
Artikel 9:
Beim Inverkehrbringen oder bei der Inbetriebnahme ihrer Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten gewährleisten die Hersteller, dass sie gemäß den Anforderungen dieser Verordnung und der gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte hergestellt und genehmigt wurden.
Artikel 82:
Sie gilt ab dem 1. Januar 2016
Also bei Homologation ODER Erstzulassung nach dem 01.01.2016
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Danke @HeikoJ für die Klarstellung!
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LG Mike
zum zitierten Beitrag Zitat von benstreetbob
Verstehe mich bitte nicht falsch will mich nicht an was hochziehen möchte mir da nur sicher mit sein![]()
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Moos
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zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Da kannst mal etwas vor und zurück lesen. Da wurde das Thema ausführlich behandelt und Heiko sorgte für Aufklärung..
Posting aus Penzl Auspuff - Fragen und Antwort Thread
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Tatsächlich ist es so das ab MJ 2016 bzw. ab 1.1.2016 die Verordnung 168/2013 greift und darin ist eindeutig festgelegt, wie auch in ECE 41.04 (Euro 4), das eine Auspuffanlage in JEDEM Betriebszustand die Lärmvorgaben einhalten muß. Das ist bei der manuellen Penzl nur in geschlossenem Zustand der Fall. Also muß ab MJ 2016, wie gefordert, der Versteller an eine Stelle montiert werden die während der Fahrt nicht erreichbar ist ...
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LG Mike