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Zitat von gero
Zitat von jimmy
Zitat von ju
mein gott ... blue.elise
wieviel muss ich zahlen , dass das bild von mir nicht an die öffentlichkeit gerät?
wo ist die geldübergabe ? sag wieviel ...aber bitte nicht an die medien weitergeben...bitte ...
Na dann mach ich mal weiter.
@Jimmy
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...gröhl, wo kriegt Ihr nur alle die Bilder her ?
Aber Du mußt aufpassen, sonst gibt es von JU:
Gruß
Gero
dann zieht euch schon mal warm an, jungs !!
KRIMINALITÄT
Strafen für Spanner und Paparazzi
Von Dietmar Hipp, Karlsruhe
Auf Spanner und Zeitungsfotografen, die heimlich Normalbürger oder Prominente in intimen Situationen fotografieren, kommen womöglich schon bald drastische Strafen zu: In Bundesrat und Bundestag zeichnet sich erstmals eine Einigung dafür ab, die "Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen" unter Strafe zu stellen.
mit freundlichen grüssen !
Na da bin ich aber froh, dass ich mir vorher noch die Einverständniserklärung von Ju geholt habe!
Und wie sieht es bei Euch aus???
PS: Ich hoffe sie weiß es noch...
ihr könnt dann schon mal eure mopeds bei mir abgeben . im knast ist eh kein platz zum fahren !
ich mein euch drei ..los zackig !!. ihr werdet gleich verhaftet.
jemand hier , der eins braucht ????
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 35
23. Abschnitt - Urkundenfälschung (§§ 267 - 282)
Gliederung
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 267
Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Ju, was willst Du denn mit Mopeds ohne Beiwagen?
zum zitierten Beitrag Zitat von Jan-HH
Ju, was willst Du denn mit Mopeds ohne Beiwagen?
Ja, Martin, der Taube!
auf unbegrenzte zeit befinden sich JAN-HH , JIMMY , MIKEROD und GERO in der justizvollzuganstallt fühlsbüttel .
ein verfahren gegen sie wurde eingeleitet .
*gröl*....wegen Unzucht, oder warum?
Dann wird es hier aber wieder still auf der Treppe
Zitat von blue.elise
*gröl*....wegen Unzucht, oder warum
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Zitat von ju
[quote]Zitat von blue.elise
*gröl*....wegen Unzucht, oder warum
![]()
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Früher haben wir uns immer geschämt, hat aber nichts gebracht, deshalb haben wir damit aufgehört ...
Zitat von ju
Zitat von blue.elise
*gröl*....wegen Unzucht, oder warum
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wegen allem halt..
und wir teilen uns schwesterlich ihre mopeds.....![]()
__________________
Früher haben wir uns immer geschämt, hat aber nichts gebracht, deshalb haben wir damit aufgehört ...
Zitat von gero[/
jetzt müssen nur der Jan-HH und der Jimmy noch Ihre
Bilder aus dem "Bärenknast" schicken !
Klasse !
Gruß
Gero