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steht irgendwo in so ner TÜV-Vorschrift, dass die Teile nicht gewölbt sein dürfen.
Weiß aber nicht mehr, wo ich das gelesen hab.
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The Gundown - Tarragona, Spain
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Psychopunch - Västerås, Sweden
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zum zitierten Beitrag Zitat von MaxEarl
warum sollte das mit der Wölbung nicht gehen. Solang der 30° Winkel nicht überschritten wird, seh ich das kein Problem...Bin aber auch nciht der TÜV![]()
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Patrolcustoms
zum zitierten Beitrag Zitat von Tux
steht irgendwo in so ner TÜV-Vorschrift, dass die Teile nicht gewölbt sein dürfen.
Weiß aber nicht mehr, wo ich das gelesen hab.
Zitat von Rod11
... die KZ-Beleuchtung leuchtet alles aus, aber nicht das KZ.
zum zitierten Beitrag Zitat von Rod11
Das mit der Wölbung sieht ja gut aus, aber TÜV gibt´s da keinen drauf![]()
Zitat von Marc48
Zitat von Rod11
Das mit der Wölbung sieht ja gut aus, aber TÜV gibt´s da keinen drauf![]()
Angeblich arbeitet Delta Parts z.Z. an einer ABE![]()
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Patrolcustoms
Hola...
Mal ne Frage,
habe von Anfang an nen seitlichen von Genscher beim Freundlichen montiert bekommen mit nem 20er Kennzeichen.
Wenn ich mir jetzt nen 18er Kennzeichen holen möchte, brauche ich dann nen ganz neuen Halter ????
Ach so, auf ne Antwort von Genscher warte ich seit ner Woche ,(
Seitliches Kennzeichen
Nein du brauchst nur die Platte fürs kennzeich neu ... Kostet bei Genscher inkl Schild 95€ ... Kannst bei der Gelegenheit auch gleich die strebe weglassen
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to all you virgins , thanks for nothing.....
Gibts da nen Link zu oder sowas ?
95 € incl dem neuen Kennzeichen ?
Den obigen Kennzeichenhalter würde ich mir auch gerne aus der Bucht angeln. Weiß jemand, ob es den nicht nur mit Kennzeichenbeleuchtung, sondern mit kombinierter Kennzeichen- und Rückleuchte/Bremslicht gibt?
Ansonsten wohl eher Blanko kaufen und selbst obiges dranschrauben, oder?
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Sportster - "Blowing away Big Twins since 1957" ;-)
Die Vorschriften fordern ein Rücklicht mittig oder zwei re und li (wie die Kellermänner).
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Die seitlichen Kennzeichenhalter sind in so ner Art Grauzone.
Habe an meiner Neuen auch so ein Teil. Der TÜV- Mann sagte, dass Teil braucht nicht eingetragen zu werden solange die Vorrausetzungen mit der Lesbarkeit (Winkel) des Kennzeichens eingehalten werden und das Teil nicht breiter als z.B. der Lenker ist.
Was soll ich dazu sagen. Durch den Umbau ist soviel eingetragen worden, da wär es auf den Kennzeichenhalter auch nicht mehr angekommen. Aber soll wohl so sein.
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Gruß
Lars
Bild ist raus.
Schade nur, dass dieses letztlich ohnehin jedem bekannte, millionenfach abgebildete, gedruckte, etc. Bild
des wohl bekanntesten KZ-Eingangs dein Gemüt mehr errgegt, als der permanente, unbedarfte Umgang
in diesem Forum mit der im Sprachgebrauch eindeutig belegten Abkürzung "KZ"
DA sollte ein Moderator MEINER Meinung nach mal aktiv werden !!!
Für mich hat dieser nachlässige Gebrauch viel von "Vergessen".
so, jetz mal Butter bei de Fische.......
Grundsätzlich muss alles was vom Homologationszustand abweicht, der Richtlinie 93/94/EWG entsprechen. Dies gilt für alle EU-homologierte Fahrzeuge mit COC Papieren, siehe Buchstabe K in der Zula.
Die EWG -Vorschrift könnt ihr googeln, wäre zu lange jetzt alles reinzukopieren:
Das Hauptproblem ist oft die Einsehbarkeit von rechts, der sogenannte Raumwinkel von 30 Grad zur Fahrzeugmitte, da haperts bei vielen Haltern, wogegen die Einsehbarkeit von links ja gar kein Problem darstellt. Ganz grob heißt das, je näher der Halter an die Achse gesetzt wird umso mehr muss er rausstehen umd diese einsehbarkeit zu erfüllen. Der nächste Punkt ist die Neigung des Kennzeichens, hier dürfen 30 Grad nicht überschritten werden, ausgefedert, senkrecht stehend.
Der Halter darf nicht der breiteste Punkt des Fahrzeugs sein (Breite über alles), und es wird eine sogenannte Ablenkstrebe und ein Stabilitätsnachweis gefordert. Wenn ihr das alles erfüllt, kein scharfen Kanten habt, den Mindestabstand zum Boden und ausreichend Schräglagefreiheit habt, sollte es kein Problem mehr geben.
Ich habe 2Kleinserien von Kennzeichenhaltern für Freunde hergestellt, für Dynas und Sportster und alle wurden eingetragen. Ich hatte eine Materialbeschreibung eine dxf- und PDF-Datei der Konstruktionszeichnung, und jeder Halter hatte eine Nummer bekommen. Die Unterlagen sind mit meinem Einverständnis vom TÜV jeweils einbehalten worden für die QS.
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm