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--- Tirol: Fahrverbote im Außerfern für Motorräder > 95 dB Nahfeldpegel (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=96469)


Geschrieben von Blade-7260 am 05.06.2020 um 08:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bruce
Mim Oldtimer darf man auf die Nordschleifes - bye the way!

Fahrordnung §6 Lesen.


Geschrieben von steamboat itchy am 05.06.2020 um 09:09:

Habe in meinem Schein nach geschaut, FLSS eingetragene 96dB mit originalen Schalldämpfer, also kann man nicht mal mit den originalen Werten dort fahren. Laut aktuellem Artikel in der neuen "Motorrad" sind bei über 95dB 220.- Strafe fällig und man wird von der Polizei ausgewiesen. Da werden manche mit legal zugelassenem Fahrzeug große Augen machen wenn sie zur Kasse gebeten werden obwohl alles original ist.
Gilt übrigens nur für Motorräder, die Parteibonzen mit ihren Sportwägen dürfen weiter diese Strecken befahren egal wie laut sie sind. Ist ja auch anderer Lärm .

Haltet es wie bei Corona " Stay at home " !

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"Es gibt nichts Cooleres , als sich selbst cool zu nennen"  Bart Simpson


Geschrieben von Skippy 73 am 05.06.2020 um 09:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von steamboat itchy
Habe in meinem Schein nach geschaut, FLSS eingetragene 96dB mit originalen Schalldämpfer, also kann man nicht mal mit den originalen Werten dort fahren. Laut aktuellem Artikel in der neuen "Motorrad" sind bei über 95dB 220.- Strafe fällig und man wird von der Polizei ausgewiesen. Da werden manche mit legal zugelassenem Fahrzeug große Augen machen wenn sie zur Kasse gebeten werden obwohl alles original ist.
Gilt übrigens nur für Motorräder, die Parteibonzen mit ihren Sportwägen dürfen weiter diese Strecken befahren egal wie laut sie sind. Ist ja auch anderer Lärm .

Haltet es wie bei Corona " Stay at home " !

auch mit einem Klappenauspuff ist das Motorrad legal .(solange kein FB oder Schalter montiert ist )

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Harley -Davidson Softail Slim S  
Kesstech ESM 3
CSC Luftfilter 
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Geschrieben von REMCM am 05.06.2020 um 10:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
auch mit einem Klappenauspuff ist das Motorrad legal .(solange kein FB oder Schalter montiert ist )

Wird den Tirolern aber ganz schön wurscht sein .


Geschrieben von Skippy 73 am 05.06.2020 um 11:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von REMCM
zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
auch mit einem Klappenauspuff ist das Motorrad legal .(solange kein FB oder Schalter montiert ist )

Wird den Tirolern aber ganz schön wurscht sein .

ebenso eine originale über 95db Freude

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Geschrieben von nogard am 05.06.2020 um 11:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
zum zitierten Beitrag Zitat von nogard
hab den Artikel nur überflogen. Demnach zählt nicht nur das was im Schein steht, sondern was tatsächlich gemessen wird?
Kann es sein, dass meine Fat Boy mit J&H im Stand deutlich lauter ist als die eingetragenen 93dB? Oder wird im Stand erst ab 2500 rpm gemessen (ab da machen die Klappen zu)?
Fragen über Fragen...
P. S. in der betroffenen Region war ich privat mitm Bike, denke ich, nur 1 mal und habe nicht vor dorthin zu fahren.

dein Standgeräusch wird immer bei den Drehzahlen die am Rahmen auf der Plakette vermerkt sind gemessen.
Da schließt die Klappe.
Mit der Jekillandhyde bist du dann meist sogar leiser als Serie.

da werden sich die Beamten ganz schön verarscht vorkommen, wenn sie ein Mopped mit Klappenanlage nachmessen würden. Im Fahrbetrieb praktisch immer legal offen, dagegen bei der Messung im Stand im schmalen Drehzahl-Bereich flüster-leise


Geschrieben von Sticki1 am 05.06.2020 um 14:04:

Ja.
das ist ja der Vorteil einer Klappenanlage und legal nach EU Gesetz.
im Endeffekt nichts anderes wie die Klappen welche inzwischen an fast jedem Serienmotorrad verbaut werden.
Nur die Motorradhersteller selbst reizen die Lautstärke nicht aus


Geschrieben von ruffryder am 06.06.2020 um 14:48:

Moin,

ich finde Fahrverbote wie jenes in Tirol doch ziemlich „befremdlich“. Der Gesetzgeber macht mir als Motorradkäufer Vorgaben hinsichtlich der Gräuschemissionen. Damit ich als Käufer sicher sein kann, dass mein Motorrad diese gesetzlichen Vorgaben auch EU-weit einhält, typisiert die EU diese Motorräder. Mit dieser Typisierung sagt mir die EU, dass das Motorrad alle gesetzlichen Vorgaben (auch hinsichtlich der Geräuschemissionen) einhält und daher im EU-Raum am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Und jetzt kommt irgendeine Kommune, Stadt, Landkreis, Bundesland, etc. und sagt: Wir scheißen drauf, dass dein Motorrad die EU-Vorgaben einhält. Ist trotzdem zu laut. Du darfst damit nicht mehr fahren. Wofür gibt es jetzt nochmal die EU-Typengenehmigung?

MfG
ruffryder


Geschrieben von HeikoJ am 06.06.2020 um 16:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von ruffryder
Wofür gibt es jetzt nochmal die EU-Typengenehmigung?

für die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei - oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, Zugangsregelungen für Strassen sind darin explizit ausgenommen

Verordnung EU 168/2013 (EU Typgenhmigung) Präambel Absatz 4: 
Diese Verordnung sollte die Maßnahmen auf nationaler Ebene und auf EUebene in Bezug auf die Verwendung von Fahrzeugen der Klasse L auf Straßen unberührt lassen; dazu zählen unter anderem besondere Vorschriften für Führerscheine, die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit oder Zugangsregelungen für bestimmte Straßen.

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von ruffryder am 06.06.2020 um 17:31:

Moin,

das beantwortet meine Frage nicht wirklich. Was ist eine EU-Genehmigung wert, die nach Gutdünken von jeder Kommune, Stadt, Landkreis, Bundesland, etc. ignoriert und durch eigene Vorschriften ersetzt werden darf?

Das ein Land, wie z.B. Österreich, zuerst seine Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der Zulassungsbedingungen an die EU abtritt, die EU dann bestätigt, dass ein Motorrad die technischen Anforderungen in Österreich erfüllt und die Zulassung erteilt - und Österreich dann sagt: Interessiert mich nicht, auf meinen Straßen darfst du damit nicht fahren - finde ich unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten "befremdlich". 

Im Ergebnis bedeutet dies für mich als Motorradfahrer: Eine EU-Typengenehmigung hat für mich keinen Wert. Im Gegenteil. Es sind offenbar nur willkürliche Vorgaben, um den Nutzer bei Nichtbeachtung in Regress nehmen (d.h. zur Kasse beten) zu können. Denn selbst wenn ich mich an die Vorgaben halte, kann mir jederzeit die Betriebserlaubnis entzogen werden. Rechtssicherheit gibt es für mich nicht. 

MfG
ruffryder


Geschrieben von HeikoJ am 06.06.2020 um 18:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von ruffryder
Eine EU-Typengenehmigung hat für mich keinen Wert.

Ist ja auch nicht so gedacht, sie soll den Herstellern einheitliche Bedingungen für den Zugang zum europäischen Markt bringen. Einem KFZ was den Zulassungsrichtlinien entspricht kann in keinem Land das der EU angehört die Zulassung verweigert werden. Ob und wo du damit fahren darfst ist davon völlig unberührt.
Nach deiner Argumentation wären z.B. Einfahrverbote für LKW, Wochenendfahrverbote für LKW, Durchfahrtverbote für PKW und Motorräder, Anliegerstraßen nicht zulässig. Dann wären auch Geschwindigkeitsbegrenzungen, weil nicht Bestandteil der Typgenehmigung nicht zulässig.

Die EU Typengenehmigung und (Strassen)Nutzungsrechtliche Vorschriften von Staaten/Bundesländern/Kommunen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.

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Geschrieben von frankysan am 06.06.2020 um 18:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von Blade-7260
zum zitierten Beitrag Zitat von Bruce
Mim Oldtimer darf man auf die Nordschleifes - bye the way!

Fahrordnung §6 Lesen.

An der Schranke muss aber keiner den Schein vorzeigen , da muss man schon extrem unterwegs sein bevor da jemand was sagt .


Geschrieben von ruffryder am 06.06.2020 um 18:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von ruffryder
Eine EU-Typengenehmigung hat für mich keinen Wert.

...Einem KFZ was den Zulassungsrichtlinien entspricht kann in keinem Land das der EU angehört die Zulassung verweigert werden. Ob und wo du damit fahren darfst ist davon völlig unberührt...

Dann sind wir uns ja einig. Eine erteilte EU-Zulassung bzw. die EU-Betriebserlaubnis ist für mich als Motorradfahrer wertlos. Sie kann mir jederzeit von jeder Gebietskörperschaft entzogen werden. Wenn ich mich nicht dran halte, werde ich zur Kasse gebeten. Wenn sich der Gesetzgeber nicht dran halten will, macht er seine eigene Vorschriften. Ob das jetzt aus der Sicht eines Rechtspflegers zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind ist für mich als Fahrer egal. Am Ende kommt dasselbe Ergebnis raus.

MfG
ruffryder


Geschrieben von brasil am 06.06.2020 um 19:11:

Das ganze diskutieren in Foren hilft doch keinem weiter.....  Einzig große Kundgebungen vor den entsprechenden Landtagen ( am besten WOCHENTAGS und ZEITGLEICH)  um die Herren und Damen Politiker mal darauf hinzuweisen wer 
ihnen die Posten verschafft hat ( der Wähler ). Und der kann bei der nächsten Wahl auch durchaus anders entscheiden...    

Nur so wird das was.

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der Weg ist das Ziel


Geschrieben von Harleykarl am 06.06.2020 um 19:43:

Ich handele viel pragmatischer..... Mache künftig einen großen Bogen um ein Land das aus purer Gier die Ausbreitung einer Pandemie fördert und anschließend 
Motorradfahrer abzockt.... Austria künftig weder im Sommer noch im Winter.....