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Geschrieben von Dirk am 05.03.2013 um 21:51:

Sollte man das Auge aus der Katze rausschneiden oder den ganzen Katzenschädel an den Heckfender schrauben . Oder bekomme ich dann Ärger und 7 Punkte weil ich 2 Katzenaugen dran habe fröhlich fröhlich fröhlich
Was passiert wenn der Schädel faulig wird und das Auge rausfällt ? Ist das dann Willkür und ich komme in den Knast , oder watt ???
Manche Leute kacken sich auch wegen alles ein unglücklich

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Geh weg , du bist kein Bier
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Gruss Dirk


Geschrieben von Krise am 06.03.2013 um 21:44:

Rausschneiden ist definitiv illegal und sieht auch sch... aus. Besser istm nit dem Daumen in die Schnauze und die Zunge runterdrücken, dann mit Gummihammer und viel Gefühl auf den Hinterkopf klopfen, bis sie rausfallen.
Das mit dem ganzen Schädel klappt nur, wenn Du von IKEA ein Teelicht hineinstellst.
Ausnahmgebiet ist Sylt. Wer dort hinfährt, muss generell 90 € Eintritt zahlen. Getarnt wird das als Bußgeldbescheid, damit's die Selbständigen für ihre Geschäftswagen von der Steuer absetzen können. ;-))
Scheißwinter.


Geschrieben von Feile am 07.03.2013 um 00:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bruchi
ich hab auf Sylt wegen fehlendem Katzenauge, 90 EUR geblecht und 3 Punkte kassiert...

Ist ja auch irgendwie aktiver Tierschutz Augenzwinkern


Geschrieben von Markus72 am 19.04.2013 um 12:24:

Jetzt mal Spaß beiseite... wie befestige ich am besten so nen Rückstrahler, wenn ich nen seitl. Kennzeichenhalter habe. Gibts da nen Halter, den man am Fender befestigen kann? Bspw. wie bei den Ami-Modellen? Wo bekomme ich sowas?


Geschrieben von NT-Tom am 19.04.2013 um 12:28:

aufklebe rückstrahler von poloheinlouis - oder beim freundlichen gabs auch son klotz

oooder halter selberbauen - blechstreifen o.ä.


Geschrieben von Markus72 am 19.04.2013 um 12:47:

Hab hier was bzgl. der Teilenummern gefunden


Geschrieben von Döppi am 19.04.2013 um 15:40:

Hab einfach meinen orginalen, der am Kennzeichenhalter war genommen. So 2 cm über dem Katzenauge, den Halter abgesägt und das Teil mit schwarzer Dichtungsmasse in den Fender geklebt. Hält Bombensicher.

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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von proficiat07 am 20.04.2013 um 00:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Markus72
Jetzt mal Spaß beiseite... wie befestige ich am besten so nen Rückstrahler, wenn ich nen seitl. Kennzeichenhalter habe. Gibts da nen Halter, den man am Fender befestigen kann? Bspw. wie bei den Ami-Modellen? Wo bekomme ich sowas?

Also ich habe den Originalen, bzw. das schwarze Plastik unter den "Fenderbügel" geklemmt. Und fertig. Passt genau und das Auge steht exakt an der Kante des Fenders

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Geschrieben von Markus72 am 22.04.2013 um 12:46:

Am Samstag ist bei Tante Louise ein Polizist reingeschneit und hat sich umgeschaut. Den hab ich mir mal direkt geschnappt und ihn ausgequetscht.

Spontan hat er auch gesagt, dass für ihn vmtl. die 15€ und 1 Punkt zutreffend wären.

Allerdings gibts noch das Dingen mit "sie haben ein nicht vorschriftsmäßig Fahrzeug in Betrieb genommen" (oder so ähnlich)... das sind dann 90€ und 3 Punkte.

Bei dem meinte er jedoch, dass er sich schon gar nicht trauen würde, das zu verhängen, weil das zumindest seiner Meinung nach auf wackligen Füßen steht - das Dingen ist ja nicht unvorschriftsmäßig in Betrieb genommen, sondern es fehlt nur ein Teil (vielleicht ist es ja abgefallen).

Hilft auch nicht wirklich weiter, aber vielleicht sollten die 3-Punkte-Opfer mal die Rechtsschutzversicherung bemühen und berichten :-)


Geschrieben von Eightball am 22.04.2013 um 13:00:

Das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug kostet 25 Euro. Kannte sich wohl selber ned so genau aus der Gute. Allerdings trifft der nicht zu, da es für den Reflektor einen eigenen Tatbestand gibt, wie vor ein paar Seiten schon geschrieben.

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The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von Harald8100 am 22.04.2013 um 13:03:

Ich hab´s an meiner VN so:

Katzenauge

gemacht.

An der Street Bob werd ich das mit dem Langloch, wie am Anfang des Threats beschrieben, machen. Das gefällt mir.

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http://haraldhofmann.de.to/faxe-werkzeug-dose.html


Geschrieben von Gerd am 22.04.2013 um 13:06:

In Deutschlands Rechtssprechung gilt in der Regel:
Spezialgesetzt vor Generalklausel!

Danach ist nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog die
Tatbestandsnummer 353100 ranzuziehen.
Hier wird speziell das Thema Leuchten und Rückstrahler angesprochen: 15 Euro / 0 Punkt

Obwohl es sich hier ja um einen "Bundeskatalog" handelt gibt es natürlich Bundesländer mit ihren Beamten, Bußgeldstellen und Richtern die mit gefährlichem Halbwissen und leeren Kassen andere Wege beschreiten.

Gem. dem Motto: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand Augenzwinkern


Geschrieben von Eightball am 22.04.2013 um 13:09:

Dafür gibt es keinen Punkt.

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Geschrieben von Markus72 am 22.04.2013 um 13:12:

@Eightball: neee, 90€ und 3 Punkte... er hatte einen Taschenbußgeldkatalog dabei. Ich habs selbst gesehen! War allerdings der von 2012... ich vermute, das ist nicht billiger geworden


Geschrieben von Eightball am 22.04.2013 um 13:14:

Nochmal: das ist falsch. Nicht vorschriftsmäßig kostet 25 Euro und sonst nix. Nummer 330006. Erhöhen tut sich das wenn die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist. Aber bestimmt nicht wegen nem fehlenden Reflektor. Zumal gibt's dafür wie oben beschrieben eine Spezial Vorschrift.

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