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Zitat von Richy
Wie gross stehen denn die Chancen in Bayern ein KKR Kennzeichen 130x240mm (zweizeilig) für eine Softail Deluxe zu erhalten?Hat hier jemand Erfahrung?
Danke Euch für die schnellen Antworten.
Ich werde es einfach einmal versuchen...
Eher schon am Moped oder ohne Moped?
Ohne hätte doch vielleicht den Vorteil, das "Argument" mit dem geringen Platz anzubringen...?!
__________________
Grüße
Uli
Take care
Zitat von Richy
Danke Euch für die schnellen Antworten.
Ich werde es einfach einmal versuchen...
Eher schon am Moped oder ohne Moped?
Ohne hätte doch vielleicht den Vorteil, das "Argument" mit dem geringen Platz anzubringen...?!
Zitat von Tolot
Zitat von Richy
Danke Euch für die schnellen Antworten.
Ich werde es einfach einmal versuchen...
Eher schon am Moped oder ohne Moped?
Ohne hätte doch vielleicht den Vorteil, das "Argument" mit dem geringen Platz anzubringen...?!
Ich rate Dir, das erst mal "trocken" mit den SB bzw. den Leuten, die die Plaketten anbringen, abzuklären. Sonst kaufst Du das Schild vegebens. Bei uns ist es so, daß alles außerhalb der "Norm" ausdrücklich von "oben" genehmigt werden muß.
__________________
Grüße
Uli
Take care
Zitat von lucifer...Also kannst Du dir ganz schnell ausrechnen, wie weit Du mit diesen Traumwerten kommst.
...
Und um es milde auszudrücken: Fahr mal nach Bayern oder ins Muschterländle und gerate da an einen Motorrad - spezialisierten - Kontrolltrupp - viel Spaß sage ich nur - da kannst Du deine Traumwerte für deine 2001 Sporty harzen.
Die nehmen einfach die Daten eines Vergleichsmotorrads aus deinem Baujahr und das war es dann für Dich mit deinen 100 dB.
PS: Und zahlen tust Du auch wegen Manipulation an einem Originalteil - das Gutachten alleine kommt schon in München auf über 1000 D-Mark (und das war vor der Währungsumstellung).
Tolot,
der einzige der hier was nicht weiß bist Du,
deine Unwissenheit ist ein Gefahrenfaktor,
darum wurden deine Kommentare gelöscht...das haben auch die Mods erkannt.
Zitat von alpha
der einzige der hier was nicht weiß bist Du,
deine Unwissenheit ist ein Gefahrenfaktor,
darum wurden deine Kommentare gelöscht...das haben auch die Mods erkannt.
Jetzt war mal ein paar Tage Ruhe und nun geht das Kindergartengesabbel schon wieder los
zum zitierten Beitrag Zitat von Wagge
Jetzt war mal ein paar Tage Ruhe und nun geht das Kindergartengesabbel schon wieder los![]()
Sorry, aber du nervst einfach nur noch.
Und jetzt lass gut sein, sonst kommen wieder die "bösen" Mods und löschen deine Beiträge
Zitat von Wagge
Sorry, aber du nervst einfach nur noch.
Und jetzt lass gut sein, sonst kommen wieder die "bösen" Mods und löschen deine Beiträge![]()
Das Argument, das du "nur reagierst", nützt sich langsam ab. Lass dir doch mal was neues einfallen.
Und wenn dem wirklich so ist, dann sind deine Reaktionsmuster offensichtlich nicht sehr zielführend...
zum zitierten Beitrag Zitat von Tolot
Sodele, habe heute das Urteil erhalten. Der Kreis hat nämlich den Vergleich widerrufen, ich erspare mir, die "Gründe" dafür aufzuführen und zu kommentieren, denn das würde definitiv den Tatbestand der Beleidigung erfüllen.
Jetzt hat der Kreis bekommen, was er verdient hat - eine schallende Ohrfeige. Er wurde verknackt, mir ein einzeiliges Saisonkennzeichen mit maximal 38cm Breite zu erteilen, und demnach auch eine maximal zweistellige Unterscheidungsnummer.
Das VG ist insgesamt meiner Argumentation gefolgt: Zweistellige Unterscheidungsnummer sind einschlägig, wenn nur damit geeignete Kennzeichen möglich sind, was bei Importfahrzeugen der Fall ist, wenn ohne diese eben ein anderes geeignetes Kennzeichen nicht möglich ist. Bei meiner Sportster ist das nicht möglich, weil ein zweizeiliges (d.h. 20cm hohes) Kennzeichen ca.10cm über den Sitz hinausragt und somit eine Gefährdung darstellt, die nach der einschlägigen und in der FZV eingebundenen EU-Richtlinie bei der Vergabe von Kennzeichen nicht sein darf (außerdem auch nach der StVZO). Da mehr als 38cm Breite die Blinker verdecken würde, muß mir ein einzeiliges max 38cm breites Kennzeichen erteilt werden. Ausdiemaus.
Sie wollten es, sie haben es. Damit ist jetzt eine Präzdenzentscheidung in der Welt, an der die Jungs hoffentlich noch lange zu kabbern haben.
Was für ein Aufwand für eine, wenn man willens ist, ins Gesetz zu schauen und dies zu beachten, völlige klare Sache (wenn man die Gründe liest, fragt man sich wirklich, warum der Kreis so bockbeinig war - entweder grenzenlos inkompetent oder einfach nicht willig, nicht rechtstreu, was letztlich noch viel schlimmer ist), was für ein völlig überflüssiger Prozeß. So twas kann es natürlich nur geben, weil die zuständigen und verantwortlichen Beamten nicht persönlich für den Scheiß, den sie anrichten, haften.
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lg
Mario
KKR Kennzeichen..????
Hallo Gemeinde...
am Donnerstag wollte ich meine SG anmelden.... nachdem ich mir mal die "Neuen " Kenn-
zeichen zu Gemüte geführt habe...seh ich keinen Sinn in dem großen Schild.... da ja die Buchstaben /Zahlen sehr klein sind...Quasi KKR Größe....!
Meine Überlegung geht dahin, die netten Mitarbeiter beim STVA mal zu fragen ob es auch möglich ist ( sofern die Kennzeichennummern/Buchstabenkombi kurz genug ist ) ein KKR
Kennzeichenrohling fürs Nummernschild zu benutzen...
Hat hier schon mal jemand mit der o.g. "Argumentation " Glück beim Amt gehabt ???
Grüße Jürgen
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der Weg ist das Ziel
Viel Spass.
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*rülps*