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Geschrieben von Tolot am 09.12.2011 um 00:38:

Zitat von alpha
Zitat von Jürgen AC
Ist bei uns auch so aber ich seh seit den neuen Kennzeichen auch kein Problem
Mehr da drin denn mit unten 4 stellen geht doch auf ein 180 Kennzeichen.

Manchmal auch auf ein 160er Freude

Darf aber nicht. Steht in der FZV. Minimal 18cm.


Geschrieben von alpha am 09.12.2011 um 08:22:

Zitat von Tolot
Zitat von alpha
Zitat von Jürgen AC
Ist bei uns auch so aber ich seh seit den neuen Kennzeichen auch kein Problem
Mehr da drin denn mit unten 4 stellen geht doch auf ein 180 Kennzeichen.

Manchmal auch auf ein 160er Freude

Darf aber nicht. Steht in der FZV. Minimal 18cm.

Jau ist verboten
Augen rollen
lauter Auspuff auch....


Geschrieben von Tolot am 09.12.2011 um 11:27:

Zitat von alpha
Zitat von TolotDarf aber nicht. Steht in der FZV. Minimal 18cm.

Jau ist verboten
Augen rollen
lauter Auspuff auch....

a) Äpfel und Birnen
b) Falsch
zu a) Das st keine Verbotsnorm, die sich an Dich wendet, sondern eine Regelung zur Vergabe von Kennzeichen und dem etwaigen Ermessen der Behörde
zu b) Lauter Auspuff ist erlaubt - meiner hat 100dB Standgeräusch, wie eingetragen, und das ist nicht wirklich leise, man hört mich mehrere Block weit kommen. Nur "zu" laut ist nicht ganz erlaubt ...


Geschrieben von alpha am 09.12.2011 um 11:43:

zu a)
Wenn es eine Ermessenssache der Behörde ist-dann darf es auch[-mein Kennzeichen wurde ganz normal gestempelt ohne Vitamin B oder gleichen....)
zu b)
wenn man dich mehrere Blöcke weit hört wird so werden dir deine 100db (+5db Toleranz für Fahrzeuge nach 1980) nicht viel nutzen,da die Behörde eine Fahrgeräuschmessung§ 49 der StVZO anordnen kann-wenn die bei Dir auch mit über 100db eingetragen ist dann bist du auf der sicheren Seite,
anhand von deinem Bj. wird es mit Sicherheit nicht der Fall sein.


Geschrieben von Tolot am 09.12.2011 um 12:17:

Zitat von alpha
zu a)
Wenn es eine Ermessenssache der Behörde ist-dann darf es auch[-mein Kennzeichen wurde ganz normal gestempelt ohne Vitamin B oder gleichen....)

Du hast ein neues zweizeiliges Kenzeichen mit der kleinen Schmalschrift und 16 Breite nach Inkraftreten der neuen Regelung ab April erhalten?

zu b)
wenn man dich mehrere Blöcke weit hört wird so werden dir deine 100db (+5db Toleranz für Fahrzeuge nach 1980) nicht viel nutzen,da die Behörde eine Fahrgeräuschmessung§ 49 der StVZO anordnen kann-wenn die bei Dir auch mit über 100db eingetragen ist dann bist du auf der sicheren Seite,
anhand von deinem Bj. wird es mit Sicherheit nicht der Fall sein.

Niemand wird eine Fahrgeräuschmessung veranlassen (dürfen) weil das Standgeräusch unter den bei mir eingetragenen 100 dB liegt.
Aus welchem Grund auch immer würde bei der EZ ein originaler US-ESD angebaut und mit 100 dB eingetragen. Vor dem Gronken lag er bei um die 90dB oder weniger, ich habe solange geGronkt, bis an beiden ESD die 100dB knapp erreicht, jedenfalls nicht überschritten sind. Mit mehreren Meßgeräten gemessen , also nach menschlichen Ermessen behördensicher.
"Laut" ist dabei relativ, auch wenn man mich hört ist der Lärm immer noch sehr moderat verglichen mit den ESD ohne Dämpfer oder ähnliches. Da ich die Meßgeräte eine Zeitlang zur Verfügung hatte, habe ich mir mal den Spaß gemacht und bei den Harleys, mit deren Fahrern ich zu der Zeit unterwegs war, deren Lärm gemessen. Bei den meisten lag er deutluch über meinen 100dB und damit sehr deutlich über deren eingetragene Werten => sehr großes Risiko bei einer Kontolle.


Geschrieben von lucifer am 09.12.2011 um 13:19:

Zitat von Tolot
Zitat von alpha
Zitat von TolotDarf aber nicht. Steht in der FZV. Minimal 18cm.

Jau ist verboten
Augen rollen
lauter Auspuff auch....

a) Äpfel und Birnen
b) Falsch
zu a) Das st keine Verbotsnorm, die sich an Dich wendet, sondern eine Regelung zur Vergabe von Kennzeichen und dem etwaigen Ermessen der Behörde
zu b) Lauter Auspuff ist erlaubt - meiner hat 100dB Standgeräusch, wie eingetragen, und das ist nicht wirklich leise, man hört mich mehrere Block weit kommen. Nur "zu" laut ist nicht ganz erlaubt ...

Jetzt verwechselt Du aber wahrscheinlich Fahr- und Standgeräusch.

Ich habe keine Harley ab den 90ern gesehen die einen solchen Wert als Fahrgeräusch eingetragen hatte - (legal meine ich natürlich).

PS: Selbst bei den alten Shovels war nur das Standgeräusch über 100, das Fahrgeräusch lag aber deutlich drunter ! Was dich dann nicht wirklich weiter gebracht hat.


Geschrieben von Tolot am 09.12.2011 um 14:52:

Zitat von lucifer
Jetzt verwechselt Du aber wahrscheinlich Fahr- und Standgeräusch.

Ganz gewiß nicht.

Ich habe keine Harley ab den 90ern gesehen die einen solchen Wert als Fahrgeräusch eingetragen hatte - (legal meine ich natürlich).
PS: Selbst bei den alten Shovels war nur das Standgeräusch über 100, das Fahrgeräusch lag aber deutlich drunter ! Was dich dann nicht wirklich weiter gebracht hat.

Da hast Du sicherlich recht. Ich rede aber tatsächlich von dem eingetragenen Standgeräusch, und das ist bei mir nun mal mit 100 dB eingetragen und üblicherweise mit paarundneunzig.
Wobei, wie Du ja mit Sicherheit weißt, das Standgeräusch nicht im Leerlauf gemessen wird ... ;-)

Das eingetragene Standgeräusch hat ja den Zweck, es der Polizei ohne den riesigen Aufwand der korrekten Fahrgeräuschmessung zu erlauben, sozusagen "ad hoc" eine erste Beurteilung vorzunehmen und sich nicht auf die - anfechtbare - subjektive Gehörsbeurteilung zu verlassen, nach dem - wenn auch so nicht absolut geltenden aber als Fausregel vom Gesetzgeber ausdrücklich gebillgten - Motto: Wenn das Standgeräusch im individuell zulässigen Rahmen liegt dann ist eine weitergehende Fahrgeräuschmessung grds. weder erforderlich noch zulässig (denn das kostet ja auch einiges).
Wenn man also beim normalen Fahren nicht in einer Weise auffällt, die dem geschulten Polizistenohr sagt, daß das nie und nimmer mit dem als o.k. gemessenen Standgeräusch korrelieren kann (was z.B. bei diesen albernen Klappentricks, nur unterhalb und oberhalb der für die Standgeräuschmessung maßgeblichen Drehzahlen die Klappen aufzumachen, der Fall ist), so ist dss Einhalten des Standgeräusch eines sichere Sache. Wer dagegen mit einem dieser Klappentricks beim Fahren so röhrt, daß dem benachbarten Blauen im PKW die Ohren abfallen, der wird auch bei einem bei der maßgeblichen Drehzahl auf Einhaltung der Standgeräuschwerte getunten ESD sicherlich um eine Fahrgeräuschmessung mit dem zu erwartenden unschönen Ergebnis nicht herumkommen.
Aber jetzt sollten wir dieses OT lassen und ggfs. einen dazu passenden Fred aufmachen (aber das ist ja alles schon im Gronken-Fred erörtert worden).


Geschrieben von lucifer am 09.12.2011 um 15:17:

Du hast also 100 dB Fahrgeräusch eingetragen - bei welchem Baujahr?


Geschrieben von Tolot am 10.12.2011 um 02:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von lucifer
Du hast also 100 dB Fahrgeräusch eingetragen - bei welchem Baujahr?

Das Mopped ist Baujahr 2001.
Aber wie Du schon richtig sagst - wirklich weltbewegende Unterschiede gibt es nur bei den ganz alten Kisten, weit vor 90, soweit ich weiß, bei denen andere Grenzwerte und Meßverfahren gelten.

Das Standgeräusch ist nämlich eine Folge bzw. Funktion eines die jeweiligen Grenzen des Fahrgeräuschs einhaltenden ESD. Denn nur beim Fahrgeräusch gibt es gesetzliche Grenzwerte, das zulässige Standgeräusch ist gesetzlich nicht geregelt. Hätte man bspw. einen ESD, der bei Einhaltung der Fahrgeräuschgrenzwerte ein überdurchschnittliches lautes Standgeräusch produziert, so wird eben dieses eingetragen. Dies folgt aus der Funktion des Standgeräuschwerts, eine vergleichsweise einfache ah-hoc-Kontrolle durchführen zu können. Es gibt übrigens auch kein Verbot mehr, den ESD zu manipulieren, wie es früher einmal der Fall war. Die Veränderung des ESD als solches hat keinerlei Konsequenzen, insbesondere führt dies nicht zum Erlöschen der ABE. Entscheidend ist, ob dadurch die jeweils geltenden Emissionsgrenzen überschritten/eingehalten werden, für deren Einhaltung der Halter unmittelbar verantwortlich ist (korrosionsbedingte Lärmzunahme ("Ich habe doch gar nichts getan!" - "Eben") entschuldigt daher nicht).
Daraus folgt natürlich auch, daß man im "Idealfall", also der Übereinstimmung des eingetragenen Standgeräuschwerts mit dem wirklichen Standgeräusch, keinerlei Spielraum für "Klangverbesserungen" hat. Warum bei meinem Mopped ein derart erheblicher Unterschied bestand, den ich insofern legal ausnutzen konnte, kann ich auch nicht erklären; ich habe mich auch nicht allein auf "meine" zwei Meßgeräte verlassen sondern war zusätzlich bei zwei verschiedenen TÜV, die sogar noch niedrigere Werte gemessen haben (was ich aber auf unzulängliche Handhabung des Geräts zurückführe).
Aber natürlich steht zu vermuten, daß eine Erhöhung des Standgeräuschs auch zu einer Erhöhung des Fahrgeräuschs führt. Wie diese ausfällt und ob hier nicht auch eine Differenz zwischen dem eingetragenen und dem tatsächlichen Wert besteht, vermag ich nicht zu beurteilen. Dies war mir aber auch schnuppe, mir genügt, daß die Wahrscheinlichkeit, mit meinen akustisch vergleichsweise immer noch nicht wirklichen auffälligen ESD zur Fahrgeräuschmessung - gar unter vorheriger Einziehung des Mopped und damit ohne die Möglichkeit, durch ein teilweises Verblenden der geGronkten Löcher den Ursprungszustand wiederherzustellen - aus dem erläuterten Grund ausgesprochen gering bis absolut unwahrscheinlich ist.


Geschrieben von lucifer am 10.12.2011 um 08:19:

Also bei meiner ehemaligen Shovel habe ich mal ne Auskunft von HD Deutschland eingeholt - der Manager dort für Deutschland sagte, dass die Werte, die damals eingetragen wurden, heute keiner Überprüfung mehr stand halten würden - zumal irgendwelche Lärmwerte in dB, phon oder sonstigen Werten eingetragen worden waren. Selbst die Company hätte keine Unterlagen mehr dafür in ihren Archiven. Also kannst Du dir ganz schnell ausrechnen, wie weit Du mit diesen Traumwerten kommst.

Und um es milde auszudrücken: Fahr mal nach Bayern oder ins Muschterländle und gerate da an einen Motorrad - spezialisierten - Kontrolltrupp - viel Spaß sage ich nur - da kannst Du deine Traumwerte für deine 2001 Sporty harzen.

Die nehmen einfach die Daten eines Vergleichsmotorrads aus deinem Baujahr und das war es dann für Dich mit deinen 100 dB.

PS: Und zahlen tust Du auch wegen Manipulation an einem Originalteil - das Gutachten alleine kommt schon in München auf über 1000 D-Mark (und das war vor der Währungsumstellung).


Geschrieben von Adi66 am 10.12.2011 um 08:54:

Zitat von Tolot

<...>

Denn nur beim Fahrgeräusch gibt es gesetzliche Grenzwerte, das zulässige Standgeräusch ist gesetzlich nicht geregelt. Hätte man bspw. einen ESD, der bei Einhaltung der Fahrgeräuschgrenzwerte ein überdurchschnittliches lautes Standgeräusch produziert, so wird eben dieses eingetragen.

<...>

Kess hat diese Regelungslücke offensichtlich auch erkannt und nutzt sie konsequent aus. Die neue ESM2 ist im Stand (völlig legal) so brutal laut, dass ich dies keinem Nachbarn zumuten würde. Augenzwinkern

__________________
~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von Dele am 10.12.2011 um 16:16:

Und was hat das mit der Nummerschildgröße zu tun?


Geschrieben von Richy am 10.12.2011 um 17:16:

Wie gross stehen denn die Chancen in Bayern ein KKR Kennzeichen 130x240mm (zweizeilig) für eine Softail Deluxe zu erhalten?

Hat hier jemand Erfahrung?

__________________
Grüße
Uli

Take care 


Geschrieben von Barmarco am 10.12.2011 um 17:36:

Kreis Aschaffenburg - einmal gesehen, bei was neuem, hab aber keine Ahnung wen der bestochen hat ;-) nimm doch 180x200 ist auch nicht wirklich viel Größer eben nur Hochkant ;-)


Geschrieben von alpha am 10.12.2011 um 17:38:

zum zitierten Beitrag Zitat von Richy
Wie gross stehen denn die Chancen in Bayern ein KKR Kennzeichen 130x240mm (zweizeilig) für eine Softail Deluxe zu erhalten?

Hat hier jemand Erfahrung?

Die Chancen auf ein KKR-Kennzeichen gehen auf Null,außer dein Schrubber ist vor Bj.54.