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Zitat von Adi66Wie hast Du in Sachen Gefährdung argumentiert, bzw. woraus resultiert bei Deiner Sportster die Gefährdung (Verletzungsrisiko, Verkehrssicherheit)?
Ich habe Deiner Beschreibung zwar entnommen, dass Dein Kennzeichen die Sitzbank deutlich überragt. Mir erschließt sich daraus allerdings noch nicht die Gefährdung, der man gerichtlich gefolgt ist, zumal Du ein potentielles Verletzungsrisiko z.B. in einem solchen Fall bspw. durch eine Sissybar (zwischen Sitzbank und Kennzeichen) hättest entschärfen können.
Schlüssiger Vortrag.
Irgendwie schaffe ich es auf einmal auch nicht mehr, mein Bein über das zu hohe Nummernschild zu schwingen.
Ob es wohl helfen wurde, zwecks Antritt eines Augenscheinsbeweises mir eine Schnittverletzung im Wadenbereich selbst beizubringen.
__________________
~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
Hallo Adi,
hast Du denn Deine Road King Classic mit dem TourPack bei der Zulassungsstelle schon mal vorgestellt????
Ich habe seinerzeit ein 80er Schild montiert, die Tourpack-Grundplatte angebaut und bin zur Zulassungsstelle gefahren um das Kennzeichen stempeln zu lassen.
Dass ein normales Zweizeiliges mit der Grundplatte nicht passt, hat der Onkel dort sofort erkannt und mir auch geglaubt, dass es für die 2010er Road King Classic keinen Umbausatz gibt.
Also hat ER mir vorgeschlagen dass ich dann ein Einzeiliges nehmen müsse. Aber ein 80er gehe nun mal nicht.
Habe mich später dann letztlich für das 18x20 mit Verlegung entschieden.
Gruß
Ingo
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Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, sollte man nicht den Kopf hängen lassen.
Zitat von Adi66
Schlüssiger Vortrag.![]()
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Irgendwie schaffe ich es auf einmal auch nicht mehr, mein Bein über das zu hohe Nummernschild zu schwingen.![]()
Ob es wohl helfen wurde, zwecks Antritt eines Augenscheinsbeweises mir eine Schnittverletzung im Wadenbereich selbst beizubringen.![]()
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zum zitierten Beitrag Zitat von Der Lohner
Hallo Adi,
hast Du denn Deine Road King Classic mit dem TourPack bei der Zulassungsstelle schon mal vorgestellt????
Ich habe seinerzeit ein 80er Schild montiert, die Tourpack-Grundplatte angebaut und bin zur Zulassungsstelle gefahren um das Kennzeichen stempeln zu lassen.
Dass ein normales Zweizeiliges mit der Grundplatte nicht passt, hat der Onkel dort sofort erkannt und mir auch geglaubt, dass es für die 2010er Road King Classic keinen Umbausatz gibt.
Also hat ER mir vorgeschlagen dass ich dann ein Einzeiliges nehmen müsse. Aber ein 80er gehe nun mal nicht.
Habe mich später dann letztlich für das 18x20 mit Verlegung entschieden.
Gruß
Ingo
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Zitat von Tolot
Schau mal in § 30c StVZO: Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme
"(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."
Ist ja ziemlich eindeutig....
Stell Dir mal vor, Du würdest auf der Kofferaumhaube, der Motorhaube oder dem Dach so ein Blech montieren - wie lange Du damit ohne Beanstandung fahren kannst ...
Bei mir hat sich der Kreis d****weise darauf beschränkt, pauschal zu behaupten, daß das Kennzeichen keine Gefahr begründen würde, und ich im übrigen selbst schuld sei, wenn ich mit so einem Kennzeichen fahren würde .... Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen ... Was für eine Hybris hier zum Ausdruck kommt.
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Zitat von Adi66
Tja, Du denkst logisch; meine Zulassungsstelle offensichtlich eher bürokratisch.![]()
Noch bemerkenswerter ist für mich allerdings die in Deinem Fall vorliegende gerichtliche Entscheidung. Sie besagt aus meiner Sicht, wenn ich Dir richtig folge, nämlich nichts anderes, als dass die EU-Zulassung der meisten HD-Modelle mit hochgesetztem Kennzeichen zumindest in Sachen Verkehrssicherheit bzw. "Insassen"-schutz zu beanstanden ist und stellt somit indirekt das 97er Urteil des hessischen VGH in Frage. (Wobei der Kläger hier seinerzeit offensichtlich auch eine schwache Begründung für seinen Kennzeichenwunsch vorgetragen hatte.)
Kennzeichen
Hallo Gemeinde ,
Ich habe hier mal ein neues Thema geöffnet , weil ich kein passendes gefunden habe ( diese Logik ) .
Ich werde im März mein neues Möppi zulassen und hatte von meiner jetzigen das Wunschkennzeichen reserviert - schön klein mit zwei Buchstaben und einer Zahl . Nun sagt mir die Zulassungstelle ( hier bei uns in Nordhessen ) bei Neuzulassung müssen zwingend 4 Zeichen in die untere Hälfte des Nummerschildes . Wenn ich das "alte" Möppi wieder zugelassen hätte - könnte ich das reservierte ( mit 3 Zeichen ) übernehmen - bei Neuzulassungen - nicht . Für mir ist das wieder mal Staatswillkür - gegen jegliche Logik .
Ist das bei Euch im Lande genauso , oder kocht sich da wieder jedes Bundesland sein eigenes Süppchen . Gibt es da klare Gesetzestexte ?
Würde mich mal interessieren . Mein Kennzeichen ist ja Heiligtum und gehört einfach zum Moped.
Kommt gut durch den Winter ...
<nicht jeder kann mit der Suchfunktion umgehen... ;-)) - ich hab's mal zusammengefügt.... - Blaubär>
Hört sich ja komisch an. Ich kann mir keinen Grund für sowas vorstellen.
Für Hessen kann ich das bestätigen, war auch bei meinem Angetrauten so, als er im Sommer seine Road King angemeldet hat. Aber eine sinnvolle Erklärung konnte ihm auch keiner geben.
Ist bei uns auch so aber ich seh seit den neuen Kennzeichen auch kein Problem
Mehr da drin denn mit unten 4 stellen geht doch auf ein 180 Kennzeichen.
Hallo,
ja ist bei uns in NRW auch so, der Grund erschließt sich mir auch nicht!
Ist aber bei den neuen kleinen Kennzeichen auch eher unwichtig ob 4 oder 3 Zeichen in der unteren Hälfte des Nummernschildes...wobei ich habe noch eins mit 3 Zeichen
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Gruß Kille
Find Your Gear...
Hallo, stehe auch grad (oder bald ) wieder vor diesem Problem.
bei uns wird dies auch sehr unterschiedlich gehandhabt, da reicht schon die Stadt-/Umlandgrenze (gleiches Kennzeichen).
Meistens nach der Bittsteller-Methode "wer-will-was-von-wem" und vor allem nach "Tagesform".
Variante 1 = wie oben 3 Zeichen bei Wiederzulassung, 4 Zeichen bei Neuzulassung
Variante 2 = altes Kennzeichen ja, muss dabei aber mindestens 6 Monate ruhen (keinem Fahrzeug zugeordnet) dazu "spezielle" Reservierungsgebühr damit es nicht in den Vergabepool geht ......
Varainte 3 = altes Kennzeichen ja, altes Fahrzeug abmelden/neues anmelden in einem Rutsch über Zulassungsdienst im Umland
Dazu sei bemerkt das mir vor ein paar Jahren ein X-XX XX Kennzeichen verweigert wurde, mit der Begründung sonst kein kleines Schild möglich und Engschrift geht schon gar nicht ......
Warum ? Wieso ? dazu gehen die Aussagen heute von "Gibt's nicht ...." bis zu stadtinterne Durchführungsbestimmung die ich als Bürger aber leider nicht einsehen dürfte ....
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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury...
zum zitierten Beitrag Zitat von Jürgen AC
Ist bei uns auch so aber ich seh seit den neuen Kennzeichen auch kein Problem
Mehr da drin denn mit unten 4 stellen geht doch auf ein 180 Kennzeichen.
Das hat schon seine Richtigkeit.
Bislang, d.h. bis April, galt, daß 2- und 3-stellige Kombis erteilt werden mußten, wenn ansonsten das Kennzeichen zu breit/zu groß werden würde. Das war faktisch der Fall, wenn - wie bei mir - ein "normales" 2-zeiliges Kennzeichen mit 20cm Höhe ausscheidet und ein einzeiliges Kennzeichen ran muß, das aber nicht breiter als 38cm sein darf, was bei dreistelligen Kürzeln des Zulassunsgsbezirks eben eine zweistelle Kombi bedingt. Nur bei einstelligen Kürzeln - F, M usw. - kann es auch eine 4-stellige Kombi sein. Im übrigen _konnte_ die Behörde eine 3- oder 2-stellige Kombi erteilen, was sie idR gegen Knete auch getan haben. Allerdings bestimmt die FZV auch, daß solche nicht zwingend zu vergebende kurze Kombis zurückzunehmen sind, wenn kurze Kombis benötigt werden aber keine mehr frei sind. Nicht geregelt ist indes, was gilt, wenn alle verfügbaren kurzen Kombis vergeben sind aber dennoch eine kurze Kombi erforderlich ist - also etwa wenn jetzt alle Sportster-Fahrer mit hochliegendem Kennzeichen im MTK oder LDK oder MKK auf die Idee kommen und unter Verweis auf mein Urteil ein einzeiliges Schild mit somit 2-stelliger Kombi verlangen. Eine interessante Vorstellung, vielleicht werden dann notgedrungen 80er Kennzeichen vergeben ...
Seit April gilt aber, daß 2- und 3-stellige Kombis nur noch vergeben werden dürfen, wenn es erforderlich ist - also nicht mehr im Ermessen der Behörde bzw. gegen Geld. Nur wenn die baulichen Gegebenheiten (die nicht "künstlich" herbeigeführt sein dürfen) ein Kennzeichen mit 4- und mehrstelliger Kombi nicht erlauben, dürfen - und müssen - kürzere Kombis vergeben werden. Steht eindeutig in der FZV.
Daher gibt es bei Neuzulassungen 4- und mehrstellige Kombis und somit idR 18cm breite Schilder. Hat man aber bereits eine Zulassung mit 2- oder 3-stelliger Kombi, darf die allein wegen des Umswitchens auf ein schmales Schild nicht weggenommen werden - nur dann, wenn kurze Kombs fehlen aber benötigt werden.
"Reservierungen" sind m.W. in der FZV nicht geregelt. ich würde meinen:Solage nicht zugewiesen ist eben nicht zugewiesen und damit unverbindlich => bei definitiver Zulassung gibt es eine mindestens 4-stellige Kombi.