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Also ich habe mal 500,- DM in die Staatskasse zahlen dürfen, da ich mit einem 80er Schild auf einer 500er Enduro gefahren bin und da waren auch die behördlichen Siegel drauf....
Wie gesagt, wenn du ausserhalb von MTK bist könnte es diesbezüglich (80er Schild) Fragen geben, Einzeilig wahrscheinlich weniger.
@ellobo
Schilder sehen beide gut aus, auch der Rest der an dem Schild dranhängt...
Gruss
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Zitat von bestesht
Also ich habe mal 500,- DM in die Staatskasse zahlen dürfen, da ich mit einem 80er Schild auf einer 500er Enduro gefahren bin und da waren auch die behördlichen Siegel drauf....![]()
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Sodele, habe heute das Urteil erhalten. Der Kreis hat nämlich den Vergleich widerrufen, ich erspare mir, die "Gründe" dafür aufzuführen und zu kommentieren, denn das würde definitiv den Tatbestand der Beleidigung erfüllen.
Jetzt hat der Kreis bekommen, was er verdient hat - eine schallende Ohrfeige. Er wurde verknackt, mir ein einzeiliges Saisonkennzeichen mit maximal 38cm Breite zu erteilen, und demnach auch eine maximal zweistellige Unterscheidungsnummer.
Das VG ist insgesamt meiner Argumentation gefolgt: Zweistellige Unterscheidungsnummer sind einschlägig, wenn nur damit geeignete Kennzeichen möglich sind, was bei Importfahrzeugen der Fall ist, wenn ohne diese eben ein anderes geeignetes Kennzeichen nicht möglich ist. Bei meiner Sportster ist das nicht möglich, weil ein zweizeiliges (d.h. 20cm hohes) Kennzeichen ca.10cm über den Sitz hinausragt und somit eine Gefährdung darstellt, die nach der einschlägigen und in der FZV eingebundenen EU-Richtlinie bei der Vergabe von Kennzeichen nicht sein darf (außerdem auch nach der StVZO). Da mehr als 38cm Breite die Blinker verdecken würde, muß mir ein einzeiliges max 38cm breites Kennzeichen erteilt werden. Ausdiemaus.
Sie wollten es, sie haben es. Damit ist jetzt eine Präzdenzentscheidung in der Welt, an der die Jungs hoffentlich noch lange zu kabbern haben.
Was für ein Aufwand für eine, wenn man willens ist, ins Gesetz zu schauen und dies zu beachten, völlige klare Sache (wenn man die Gründe liest, fragt man sich wirklich, warum der Kreis so bockbeinig war - entweder grenzenlos inkompetent oder einfach nicht willig, nicht rechtstreu, was letztlich noch viel schlimmer ist), was für ein völlig überflüssiger Prozeß. So twas kann es natürlich nur geben, weil die zuständigen und verantwortlichen Beamten nicht persönlich für den Scheiß, den sie anrichten, haften.
@Tolot:
bemerkenswertes Durchhaltevermögen !!
Auf der Zulassungsbehörde hatte ich schon den einen oder anderen "Auftritt" wegen der kurzen Kennzeichen für unsere Ami-Autos.....
Manche fühlen sich da wie "von Gottes Gnaden" . Gut, dass die nun mal "gekürzt" werden!
Greetz
Denali
Zitat von Denali
@Tolot:
bemerkenswertes Durchhaltevermögen!!
Ich glaube, ich werde Deinen Weg wohl auch gehen müssen. Mir verweigert meine KFZ-Zulassungstelle regelmäßig ein einzeiliges Kennzeichen. Mein Problem ist, dass es für mein Modell nach wie vor keinen Nummernschildverlegungssatz gibt und ich somit eigentlich bei Montage des Topcase (King Tour Pak) nur noch den Platz für ein einzeiliges Kennzeichen habe.
Es soll hierzu angeblich ein Infobrief kursieren. Ich nehme mal an, dass es sich um Folgenden handelt, den ich mit etwas Recherche im Netz auftreiben konnte.
Infobrief an die KFZ-Zulassungsstellen
Erteilung eines einzeiligen KFZ-Kennzeichens für Motorräder
(Hier der Marke Harley-Davidson)
Mit steigender Beliebtheit der o.g. Motorradmarke wird auch immer häufiger der
Wunsch nach einem einzeiligen Kennzeichen (der Länge 320 x 110 mm) geäußert,
welcher, vom TÜV eingetragen, aus technischen Gründen bei diesen Motorrädern
nötig sein soll (evtl. wegen Packtaschen o. ä.).
Lt. Harley Davidson ist die Anbringung eines zweizeiligen Kennzeichens an deren
Motorrädern mit Allgemeiner Betriebserlaubnis immer möglich. Versieht der Halter
sein Fahrzeug mit sog. kennzeicheneinengendem Zubehör, wie Gepäckträger, so ist
es allein seine Sache hier sicherzustellen, dass dann noch die einschlägigen
Vorschriften über die Gestaltung und Anbringung von Kennzeichen eingehalten
werden können.
Der Vermerk des amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV) im
Fahrzeugbrief "Mögliche Kennzeichengröße 320 x 110 mm" begründet jedoch
gegenüber der Verkehrsbehörde keinen Anspruch auf Zuteilung eines
entsprechenden Kennzeichens, sondern stellt nur klar, dass die Verwendung eines
solchen Kennzeichens mit der angegebenen Breite hinsichtlich Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer und Lesbarkeit (Ausleuchtung) grundsätzlich zulässig wäre.
Etwas ausführlicher wird der Landkreis Bayreuth, der offensichtlich den gleichen ominösen Infobrief herausgibt, allerdings diesen noch etwas ausführlicher mit dem Verweis auf eine Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 01.10.1997!!! erläutert.
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
Hallo Adi,
für meine 2010er Road King Classic habe ich mir in der Bucht eine Kennzeichenhalterung samt Beleuchtung und Kabel für ca. 25 € für mein 18x20 cm Kennzeichen ersteigert.
Das Kabel konnte ich von hinten in das Originalrücklicht führen und dort auf einen extra vorhandenen Stecker aufstecken.
Die Kennzeichenhalterung ist zum Teil doppelwandig und in der Rückwand der Biegung des Fenders angepasst. Allerdings habe ich die Zierblende am Fender abbauen müssen.
Solche Kennzeichenhalter habe ich schon häufiger in der Bucht gesehen.
Es gibt aber auch ähnliche als Neuware in chrom (jedoch ohne Beleuchtung) für weniger als 50,- €
Gruß
Ingo
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Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, sollte man nicht den Kopf hängen lassen.
[quote]Zitat von Adi66
Ich glaube, ich werde Deinen Weg wohl auch gehen müssen. Mir verweigert meine KFZ-Zulassungstelle regelmäßig ein einzeiliges Kennzeichen. Mein Problem ist, dass es für mein Modell nach wie vor keinen Nummernschildverlegungssatz gibt und ich somit eigentlich bei Montage des Topcase (King Tour Pak) nur noch den Platz für ein einzeiliges Kennzeichen habe.
Hallo Adi,
mach es doch wie ich es in diesem
Thread beschrieben habe.
Gruß
K-H
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CB750
Nur wer gegen den Strom schwimmt, kommt zur Quelle.
Hallo Karl-Heinz,
hatte ich auch drüber nachgedacht; genauso wie über die Umrüstung auf einen E-Glide Fender.
Die erforderlichen Teile für eine Umrüstung auf die E-Glide-Teile hatte ich mir auch schon herausgesucht:
SCREW, BUTTON HEAD 2482 (2 X)
LOCKWASHER 7036 (2X)
SCREW, HEX SOCKET 3061 (2X)
BRACKET, REFLECTOR 60907-09
BUMPER, LICENSE PLATE 60909-09
BAR, DIRECTIONAL 68742-09
LIGHT ASSEMBLY W/LENS 69378-09
BRACKET, LICENSE PLATE 69380-09BHP
In Deutschland werden dafür übrigens ca. 360€ abgerufen.
Was mich an Deiner Lösung übrigens ein wenig abgeschreckt hat, war der Umstand, Löcher in meinen Heckfender zu bohren, um den Kennzeichenhalter zu fixieren. Deshalb hatte ich sie gleich wieder verworfen.
Im Übrigen geht es mir wie Tolot; ich mag nicht einsehen, warum ein einzeiliges Kennzeichen nicht möglich sein soll, zumal ich keine Engschrift und somit keine Extrawurst benötige. Ich halte das einfach für behördliche Willkür, da die Ausgabe einzeiliger Kennzeichen in benachbarten Kreisen offensichtlich ohne Probleme funktioniert.
Gruß
Adi
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Hallo Adi,
ein einzeiliges gefällt mir nicht und das mit dem Bohren hat überhaupt
nicht weh getan.
Sehen wir uns am Freitag auf der Messe.
Gruß
K-H
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CB750
Nur wer gegen den Strom schwimmt, kommt zur Quelle.
Hi Karl-Heinz,
ich käme mit einem relativ schmalen Kennzeichen hin. Von daher wäre es nicht mal so schlimm. In Verbindung mit dem King Tour Pak fällt es dann nicht mehr auf.;-)
Custom Bike klappt dieses Jahr leider nicht. Bin derzeit beruflich absolut zu.
Vielleicht nächstes Jahr wieder.
Gruß
Adi
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Zitat von Adi66
Ich glaube, ich werde Deinen Weg wohl auch gehen müssen. Mir verweigert meine KFZ-Zulassungstelle regelmäßig ein einzeiliges Kennzeichen. Mein Problem ist, dass es für mein Modell nach wie vor keinen Nummernschildverlegungssatz gibt und ich somit eigentlich bei Montage des Topcase (King Tour Pak) nur noch den Platz für ein einzeiliges Kennzeichen habe.
Es soll hierzu angeblich ein Infobrief kursieren. Ich nehme mal an, dass es sich um Folgenden handelt, den ich mit etwas Recherche im Netz auftreiben konnte.
Adi, bei dem von mir beschriebenen Halter muss man nicht den Fender durchbohren. Man kann auch die Loecher der Zierblende verwenden.
Gruss
Ingo
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Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, sollte man nicht den Kopf hängen lassen.
Hallo Ingo, das weiß ich. Diese Variante stellte nur eine weitere, und für mich zielführendere Option dar. Dass mit dem Bohren war auf K-H's Lösung bezogen, auf die er in einem anderen Thread verwiesen hatte.
Gruß
Adi
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Zitat von Tolot
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Ich habe hier ja letztlich auch nur deswegen gewonnen, weil eben der Serienzustand der Sportster dazu führt, daß das normale Kennzeichen aufgrund seiner Höhe zu einer Gefährdung führt.
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