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Geschrieben von Nightworker am 23.12.2017 um 09:59:

Also spielt es garkeine Rolle ob man mit oder ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist ? smile

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Gruß Roger


Geschrieben von Walt am 23.12.2017 um 10:08:

Deine Frage war doch, ob du im Falle eines Unfalls eine Teilschuld zugesprochen bekommst, wenn dein Auspuff zu laut ist. Dazu kann ich nur sagen, nein. 

Ansonsten sind das wohl eher Einzelfall Entscheidungen.


Geschrieben von sigi74 am 23.12.2017 um 10:13:

seh ich auch so, mit dem unfallhergang hat das dann direkt nichts zu tun, du bekommst dann zwar sicher/höchstwahrscheinlich noch entkoppelt vom unfall post vom amt bzgl. auspuff, aber imho hat dies auf die versicherungsleistung keinen einfluss.
wie gesagt, immer nur so lange wie der nicht zugelassene umbau keinen einfluss auf die unfallursache hatte.

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du hast vielleicht recht, 
aber meine Meinung gefällt mir besser Augenzwinkern


Geschrieben von Aymara am 23.12.2017 um 10:38:

Ich denke, man muss zunächst mal unterscheiden zwischen Haftpflicht, Teil- und Vollkasko und der Art des Schadens sowie der Schuldfrage und Vorliegen von (grober) Fahrlässigkeit.

Es gab zu dem Thema übrigens mal eine gesonderte Diskussion:

Versicherung und Auspuff

Der Top-Tip dort: Versicherungsvertrag lesen Augenzwinkern

Ich denke, auch wenn man Glück hat, und im Endeffekt die Versicherung zahlt, so riskiert man ohne BE eine Menge Ärger, Gutachten, Diskussionen, etc..

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Gruß

Chris


Geschrieben von Nightworker am 23.12.2017 um 10:38:

Nun ja ich versuchs mal anders zu formulieren.
Die wesentliche Frage war eigentlich ob ich bei erloschener Betriebserlaubnis noch Versicherungsschutz habe.
Oder kann mir da jemand nen Strick raus drehen?
Und auch die Frage , wenn ich von einem Auto umgebügelt werde , ob ich beim Unfallgegner Regressansprüche stellen kann ,
oder ob seine Versicherung womöglich die Reperaturkosten von meinem Mopped oder Schmerzensgeldzahlungen verweigert da ich ja vorsätzlich ohne Betriebserlaubnis unterwegs bin.

Hatte mal von einem ähnlichen Fall gehört kann es aber nicht bestätigen.
 

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Gruß Roger


Geschrieben von Aymara am 23.12.2017 um 10:42:

Die Frage, ob Du ohne BE noch Versicherungsschutz hast kann man, wie oben schon angedeutet, nicht pauschal mit Ja oder Nein, beantworten.

Lies mal oben genannte Diskussion dazu.

PS: Hinzukommt, und das wird gerne übersehen, dass zumindest bei Vollkasko Teile ohne ABE definitiv NICHT versichert sind! Wie gesagt, sollte alles im Vertrag stehen.

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Gruß

Chris


Geschrieben von Nightworker am 23.12.2017 um 10:54:

Danke Chris , die Seite hatte ich noch nicht gefunden.

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Gruß Roger


Geschrieben von der_Lonewolf am 23.12.2017 um 10:55:

nur Mal als Zwischenbemerkung.

es gab Zeiten wo du im Falle eines Unfalls, ob selbst verschuldet oder nicht, mitschuldig warst. Augen rollen

und das ist leider kein Quatsch, selbst erlebt.

Zauberwort war unabwendbarkeitsregelung.

bedeutet , nur durch deine Teilnahme am Straßenverkehr könnte der Unfall passieren.

wärste zu Hause geblieben wäre nichts passiert.

das ist aber mittlerweile Geschichte ... soll für euch nur ein anhaltspunkt sein, wie erfinderisch Versicherungen und Richter werden können.

__________________
Das Leben ist wie eine Zugfahrt, es steigen Leute ein und es steigen Leute aus.
Nur ganz wenige fahren von Anfang bis Ende mit dir.
 


Geschrieben von Booze am 27.12.2017 um 18:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von Walt

Ich hatte das Thema auch schon mal im Freundeskreis angesprochen, u.a. mit Polizisten

Kannst dich unterhalten mit wem du willst, die Polizei ist nur zur Beweisaufnahme da und nicht Urteilsfähig.
Wenn dir ein Polizist dazu was erzählt, ist es so wie wenn du dich mit einem normalen Bürger darüber unterhältst.
Nur ein Richter entscheidet was und wie und überhaupt.
Der Spruch 

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand

kommt nicht von ungefähr 


Geschrieben von Aymara am 27.12.2017 um 19:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze

Nur ein Richter entscheidet was und wie und überhaupt.

Wenn für jedes popelige Strafmandat ein Richter bemüht werden müsste, auweia. Oder warste schon mal wegen einem Strafmandat vor Gericht?

Ok, sowas kann vorkommen, ist aber wohl kaum die Regel.

__________________
Gruß

Chris


Geschrieben von Booze am 27.12.2017 um 19:24:

Wenn irgendwas unklar ist (Unfallhergang), oder ein Personenschaden entstanden ist, landet alles vor dem Richter.
Bei reinen Sachschäden können die Versicherungen es unter sich regeln.


Geschrieben von unterdertreppe am 27.12.2017 um 20:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von der_Lonewolf
nur Mal als Zwischenbemerkung.

es gab Zeiten wo du im Falle eines Unfalls, ob selbst verschuldet oder nicht, mitschuldig warst. Augen rollen

und das ist leider kein Quatsch, selbst erlebt.

Zauberwort war unabwendbarkeitsregelung.

bedeutet , nur durch deine Teilnahme am Straßenverkehr könnte der Unfall passieren.

wärste zu Hause geblieben wäre nichts passiert.

das ist aber mittlerweile Geschichte ... soll für euch nur ein anhaltspunkt sein, wie erfinderisch Versicherungen und Richter werden können.

Hm, ob das wirklich Geschichte ist....

bei meinem unverschuldeten Unfall vom August 2016, verhandelt November 2017, spielte das sehr wohl eine Rolle! 
"...unverschuldet..." hätte nicht gereicht, es musste heißen:  "....keine zu realisierende Vermeidungsmöglichkeit...."  in diesem Fall lief es gut für mich, aber es gibt mir für die Zukunft zu denken...


 

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Gruß
Rob


Geschrieben von Booze am 27.12.2017 um 20:46:

Alleine die Tatsache, dass bei einem Motorradunfall eine Teilschuld dabei herauskommt, wenn der Mopedfahrer keine Sicherheitskleidung, oder ein Helm (Braincap) ohne ECE getragen hatte, sagt schon aus das es nicht stimmen kann.


Geschrieben von Rolf64 am 27.12.2017 um 22:04:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Wenn irgendwas unklar ist (Unfallhergang), oder ein Personenschaden entstanden ist, landet alles vor dem Richter.
Bei reinen Sachschäden können die Versicherungen es unter sich regeln.

das glaubst doch nicht selber, oder?! 

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Gruß aus Bonn

Rolf


Geschrieben von Shadow am 28.12.2017 um 08:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Alleine die Tatsache, dass bei einem Motorradunfall eine Teilschuld dabei herauskommt, wenn der Mopedfahrer keine Sicherheitskleidung, oder ein Helm (Braincap) ohne ECE getragen hatte, sagt schon aus das es nicht stimmen kann.

Das ein Braincap nicht als Motorradhelm angesehen wird, ist ja mittlerweile bekannt & es wird bei Kontrolle die Weiterfahrt untersagt plus Bußgeld!

Das in D eine spezielle Sicherheitskleidung gefordert wird, ................. in welchem § steht das geschrieben?