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Also spielt es garkeine Rolle ob man mit oder ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist ?
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Gruß Roger
Deine Frage war doch, ob du im Falle eines Unfalls eine Teilschuld zugesprochen bekommst, wenn dein Auspuff zu laut ist. Dazu kann ich nur sagen, nein.
Ansonsten sind das wohl eher Einzelfall Entscheidungen.
seh ich auch so, mit dem unfallhergang hat das dann direkt nichts zu tun, du bekommst dann zwar sicher/höchstwahrscheinlich noch entkoppelt vom unfall post vom amt bzgl. auspuff, aber imho hat dies auf die versicherungsleistung keinen einfluss.
wie gesagt, immer nur so lange wie der nicht zugelassene umbau keinen einfluss auf die unfallursache hatte.
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du hast vielleicht recht,
aber meine Meinung gefällt mir besser
Ich denke, man muss zunächst mal unterscheiden zwischen Haftpflicht, Teil- und Vollkasko und der Art des Schadens sowie der Schuldfrage und Vorliegen von (grober) Fahrlässigkeit.
Es gab zu dem Thema übrigens mal eine gesonderte Diskussion:
Versicherung und Auspuff
Der Top-Tip dort: Versicherungsvertrag lesen
Ich denke, auch wenn man Glück hat, und im Endeffekt die Versicherung zahlt, so riskiert man ohne BE eine Menge Ärger, Gutachten, Diskussionen, etc..
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Gruß
Chris
Nun ja ich versuchs mal anders zu formulieren.
Die wesentliche Frage war eigentlich ob ich bei erloschener Betriebserlaubnis noch Versicherungsschutz habe.
Oder kann mir da jemand nen Strick raus drehen?
Und auch die Frage , wenn ich von einem Auto umgebügelt werde , ob ich beim Unfallgegner Regressansprüche stellen kann ,
oder ob seine Versicherung womöglich die Reperaturkosten von meinem Mopped oder Schmerzensgeldzahlungen verweigert da ich ja vorsätzlich ohne Betriebserlaubnis unterwegs bin.
Hatte mal von einem ähnlichen Fall gehört kann es aber nicht bestätigen.
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Gruß Roger
Die Frage, ob Du ohne BE noch Versicherungsschutz hast kann man, wie oben schon angedeutet, nicht pauschal mit Ja oder Nein, beantworten.
Lies mal oben genannte Diskussion dazu.
PS: Hinzukommt, und das wird gerne übersehen, dass zumindest bei Vollkasko Teile ohne ABE definitiv NICHT versichert sind! Wie gesagt, sollte alles im Vertrag stehen.
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Gruß
Chris
Danke Chris , die Seite hatte ich noch nicht gefunden.
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Gruß Roger
nur Mal als Zwischenbemerkung.
es gab Zeiten wo du im Falle eines Unfalls, ob selbst verschuldet oder nicht, mitschuldig warst.
und das ist leider kein Quatsch, selbst erlebt.
Zauberwort war unabwendbarkeitsregelung.
bedeutet , nur durch deine Teilnahme am Straßenverkehr könnte der Unfall passieren.
wärste zu Hause geblieben wäre nichts passiert.
das ist aber mittlerweile Geschichte ... soll für euch nur ein anhaltspunkt sein, wie erfinderisch Versicherungen und Richter werden können.
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Das Leben ist wie eine Zugfahrt, es steigen Leute ein und es steigen Leute aus.
Nur ganz wenige fahren von Anfang bis Ende mit dir.
zum zitierten Beitrag Zitat von Walt
Ich hatte das Thema auch schon mal im Freundeskreis angesprochen, u.a. mit Polizisten
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Nur ein Richter entscheidet was und wie und überhaupt.
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Gruß
Chris
Wenn irgendwas unklar ist (Unfallhergang), oder ein Personenschaden entstanden ist, landet alles vor dem Richter.
Bei reinen Sachschäden können die Versicherungen es unter sich regeln.
zum zitierten Beitrag Zitat von der_Lonewolf
nur Mal als Zwischenbemerkung.
es gab Zeiten wo du im Falle eines Unfalls, ob selbst verschuldet oder nicht, mitschuldig warst.
und das ist leider kein Quatsch, selbst erlebt.
Zauberwort war unabwendbarkeitsregelung.
bedeutet , nur durch deine Teilnahme am Straßenverkehr könnte der Unfall passieren.
wärste zu Hause geblieben wäre nichts passiert.
das ist aber mittlerweile Geschichte ... soll für euch nur ein anhaltspunkt sein, wie erfinderisch Versicherungen und Richter werden können.
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Gruß
Rob
Alleine die Tatsache, dass bei einem Motorradunfall eine Teilschuld dabei herauskommt, wenn der Mopedfahrer keine Sicherheitskleidung, oder ein Helm (Braincap) ohne ECE getragen hatte, sagt schon aus das es nicht stimmen kann.
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Wenn irgendwas unklar ist (Unfallhergang), oder ein Personenschaden entstanden ist, landet alles vor dem Richter.
Bei reinen Sachschäden können die Versicherungen es unter sich regeln.
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Gruß aus Bonn
Rolf
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Alleine die Tatsache, dass bei einem Motorradunfall eine Teilschuld dabei herauskommt, wenn der Mopedfahrer keine Sicherheitskleidung, oder ein Helm (Braincap) ohne ECE getragen hatte, sagt schon aus das es nicht stimmen kann.