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Geschrieben von SportyCB am 15.08.2014 um 22:04:

Eine der Lieblingsbeschäftigungen bei Polizisten ist auch das einkassieren des Kennzeichens um die Weiterfahrt zu untersagen


Geschrieben von Rolf64 am 15.08.2014 um 22:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von Eightball
Du ich bin grad im Urlaub. Kannst ja online nachschauen. Schau mal bei der bayrischen Polizei/Bußgeldkatalog.

Fred ich denke du rufst besser nen Anwalt an. Augenzwinkern

ich könnte ja auch meinen eigenen nehmen aber bin gerade zu faul zum suchen
großes Grinsen und ich dachte du hast die TBR rausgeschrieben und griffbereit liegen......aber natürlich nicht im Urlaub....einen guten selbigen wünsche ich dir Freude

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Gruß aus Bonn

Rolf


Geschrieben von Rolf64 am 15.08.2014 um 22:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von DéDé
TBNR 353100, 15 Euro

Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen die Vorschrift über
Schluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler

super ...danke !

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Gruß aus Bonn

Rolf


Geschrieben von harmit am 15.08.2014 um 23:49:

vergiss es - ich habe grade deswegen einen Punkt kassiert..

... bla irgendwas mit gefährdung bei dunkelheit und das Thema war abgehakt - über 100 Eur und den besagten Punkt. Beschwerde abgelehnt, widerspruch ebenso.. kannst komplett knicken..

der Bussgeldkatalog hat keine Sau interessiert - wenn der Blaue sagt das ist so sagt die Bussgeldstelle das auch und wenn die das sagt schließt sich der Richter an - so einfach ist das in Deutschland..


Geschrieben von Eightball am 16.08.2014 um 09:31:

Das ist zumindest bei uns hier eben nicht so.

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The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von Harlekin am 16.08.2014 um 10:32:

Ich sag ja, Recht haben und Recht bekommen sind in unserem Staat zweierlei Dinge Baby Baby Baby
Da hilft nur den Umstand hinnehmen und später bei der Staatsanwaltschaft eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Herren, bei genügend Beschwerden wird derjenige dann auch ruhiger, weil dann gibt es keine Beförderung und somit auch nicht mehr Kohle.


Gruss

Harlekin


Geschrieben von Eightball am 16.08.2014 um 10:59:

Beschwerden gehen immer übers Präsidium, außer es liegen Straftaten vor. Zu jeder Beschwerde muss vom Beamten und vom Präsidium Stellung genommen werden.

Zum Reflektor:

Bei Dunkelheit kann man da durchaus was basteln, was auch beim ein oder anderen Richter so durch geht. Bei Tag wird's da schon sehr schwer mit der Gefährdungserwartung. Unser Verkehrsrichter würde das sofort einstellen.

Die, welche für den Reflektor Punkte vergeben, nehmen übrigens einen komplett anderen Tatbestand dafür her. Augenzwinkern

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Geschrieben von Rolf64 am 16.08.2014 um 14:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von harmit
vergiss es - ich habe grade deswegen einen Punkt kassiert..

... bla irgendwas mit gefährdung bei dunkelheit und das Thema war abgehakt - über 100 Eur und den besagten Punkt. Beschwerde abgelehnt, widerspruch ebenso.. kannst komplett knicken..

der Bussgeldkatalog hat keine Sau interessiert - wenn der Blaue sagt das ist so sagt die Bussgeldstelle das auch und wenn die das sagt schließt sich der Richter an - so einfach ist das in Deutschland..

Wahnsinn, wie ist denn der Verkehrsdienst bei den Blauen bei euch drauf ???

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Rolf


Geschrieben von DéDé am 16.08.2014 um 15:21:

TBNR 330606
Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug bzw. dessen
unvorschriftsmäßig *) ausgerüsteten Anhänger in Betrieb genommen.
Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BK
B - 1 Punkt 90,00 Euro

Steht das Fahrzeug ohne rückwärtige Beleuchtung, mit fehlendem Rückstrahler nachts an der Straße, ist diese TBNR begründbar, aber nur dann, wenn das Fahrlicht hinten ausgefallen ist, oder das Fahrzeug so bei Dunkelheit betrieben wird.

Ergänzend ist hier anzumerken, dass seit 2013 ein fehlender Rückstrahler bei der HU (TÜV) einen erheblichen Mangel darstellt - Zuteilung der Plakette nicht möglich. Das wäre die vorgeschriebene Vorgehensweise bei der Begutachtung.

Die wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit hat in aller Regel etwas mit der Beherrschbarkeit des Fahrzeuges zu tun, worin im konkreten Fall auch die Weiterfahrt untersagt wird. Zum Beispiel: Teilweise fehlende Radbolzen am Pkw, profilloser Reifen im Regen, spitze, abstehende Fahrzeugteile etc.

Ergänzung, ganz kurz:
TBNR 319609 (z.B. Auspuff)
Inbetriebnahme des Fahrzeugs trotz erloschener Betriebserlaubnis. Die Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
90,00 Euro

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noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von SportyCB am 16.08.2014 um 17:07:

In der Bikers News Ausgabe 8/2014 steht ein zweiseitiger Bericht über das Thema
Recht: Sicherstellung und Beschlagnahme


Geschrieben von Eightball am 16.08.2014 um 17:38:

Zitat von DéDé
TBNR 330606
Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug bzw. dessen
unvorschriftsmäßig *) ausgerüsteten Anhänger in Betrieb genommen.
Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BK
B - 1 Punkt 90,00 Euro

Steht das Fahrzeug ohne rückwärtige Beleuchtung mit fehlendem Rückstrahler nachts an der Straße ist diese TBNR begründbar, aber nur dann, oder das Fahrlicht hinten ist ausgefallen ist, und das Fahrzeug wird bei Dunkelheit betrieben.

Die wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit hat in aller Regel etwas mit der Beherrschbarkeit des Fahrzeuges zu tun, worin im konkreten Fall auch die Weiterfahrt untersagt wird. Zum Beispiel: Teilweise fehlende Radbolzen am Pkw, profilloser Reifen im Regen, spitze abstehnde Fahrzeugteile etc.

Genau so schaut das aus. Hab ich genau so mit nem Kollegen vom Motorradkontrolltrupp besprochen.

Sporty: Aber sicher nicht von der Kiste. Oder was wird dort begründet?

Was soll den dafür die Rechtsgrundlage sein? Die nennt sich unterbinden der Weiterfahrt. Das was da sichergestellt wird, ist der Fahrzeugschlüssel. Das wars aber auch.

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Geschrieben von DéDé am 16.08.2014 um 17:50:

Es ist nicht möglich die §§ 94,98 StPO in zwei Seiten erschöpfend in diesem Bezug abzuhandeln, ich liebe diese Fachblätter.................

Viel wichtiger wäre es mal den § 46 OWiG (2) zu begreifen, das könnte man vielleicht zweiseitig abhandeln, dann würde man mal verstehen, um was es eigentlich geht, und diejenigen, die in Bayern unterwegs sind, sollten sich mal mit dem PAG beschäftigen, da gehen die Uhren etwas anders, wohl auch manchmal sehr grenzwertig.

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Geschrieben von Eightball am 16.08.2014 um 18:06:

Exakt. Und genau diese gefahrenabwehrende PAG Maßnahme kommt dabei zur Anwendung. Zumindest so lange es um unterbinden der Weiterfahrt geht. Ich kann nur für Bayern sprechen aber andere Bundesländer haben ebenso Polizeigesetze.

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Geschrieben von Crack Baby am 16.08.2014 um 18:12:

Motorradkontrolltrupp - was es nicht alles gibt...

Fangt lieber die Stinker aus den Karpaten, die hier jede Nacht die Einfamilienhäuser aufmachen. fröhlich

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*rülps*


Geschrieben von Eightball am 16.08.2014 um 19:10:

Die kommen bei uns erst im Winter. fröhlich

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