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Eine der Lieblingsbeschäftigungen bei Polizisten ist auch das einkassieren des Kennzeichens um die Weiterfahrt zu untersagen
zum zitierten Beitrag Zitat von Eightball
Du ich bin grad im Urlaub. Kannst ja online nachschauen. Schau mal bei der bayrischen Polizei/Bußgeldkatalog.
Fred ich denke du rufst besser nen Anwalt an.![]()
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Gruß aus Bonn
Rolf
zum zitierten Beitrag Zitat von DéDé
TBNR 353100, 15 Euro
Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen die Vorschrift über
Schluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler
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Gruß aus Bonn
Rolf
vergiss es - ich habe grade deswegen einen Punkt kassiert..
... bla irgendwas mit gefährdung bei dunkelheit und das Thema war abgehakt - über 100 Eur und den besagten Punkt. Beschwerde abgelehnt, widerspruch ebenso.. kannst komplett knicken..
der Bussgeldkatalog hat keine Sau interessiert - wenn der Blaue sagt das ist so sagt die Bussgeldstelle das auch und wenn die das sagt schließt sich der Richter an - so einfach ist das in Deutschland..
Das ist zumindest bei uns hier eben nicht so.
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The difference between men and boys is the price of their toys
Ich sag ja, Recht haben und Recht bekommen sind in unserem Staat zweierlei Dinge
Da hilft nur den Umstand hinnehmen und später bei der Staatsanwaltschaft eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Herren, bei genügend Beschwerden wird derjenige dann auch ruhiger, weil dann gibt es keine Beförderung und somit auch nicht mehr Kohle.
Gruss
Harlekin
Beschwerden gehen immer übers Präsidium, außer es liegen Straftaten vor. Zu jeder Beschwerde muss vom Beamten und vom Präsidium Stellung genommen werden.
Zum Reflektor:
Bei Dunkelheit kann man da durchaus was basteln, was auch beim ein oder anderen Richter so durch geht. Bei Tag wird's da schon sehr schwer mit der Gefährdungserwartung. Unser Verkehrsrichter würde das sofort einstellen.
Die, welche für den Reflektor Punkte vergeben, nehmen übrigens einen komplett anderen Tatbestand dafür her.
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The difference between men and boys is the price of their toys
zum zitierten Beitrag Zitat von harmit
vergiss es - ich habe grade deswegen einen Punkt kassiert..
... bla irgendwas mit gefährdung bei dunkelheit und das Thema war abgehakt - über 100 Eur und den besagten Punkt. Beschwerde abgelehnt, widerspruch ebenso.. kannst komplett knicken..
der Bussgeldkatalog hat keine Sau interessiert - wenn der Blaue sagt das ist so sagt die Bussgeldstelle das auch und wenn die das sagt schließt sich der Richter an - so einfach ist das in Deutschland..
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Gruß aus Bonn
Rolf
TBNR 330606
Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug bzw. dessen
unvorschriftsmäßig *) ausgerüsteten Anhänger in Betrieb genommen.
Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BK
B - 1 Punkt 90,00 Euro
Steht das Fahrzeug ohne rückwärtige Beleuchtung, mit fehlendem Rückstrahler nachts an der Straße, ist diese TBNR begründbar, aber nur dann, wenn das Fahrlicht hinten ausgefallen ist, oder das Fahrzeug so bei Dunkelheit betrieben wird.
Ergänzend ist hier anzumerken, dass seit 2013 ein fehlender Rückstrahler bei der HU (TÜV) einen erheblichen Mangel darstellt - Zuteilung der Plakette nicht möglich. Das wäre die vorgeschriebene Vorgehensweise bei der Begutachtung.
Die wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit hat in aller Regel etwas mit der Beherrschbarkeit des Fahrzeuges zu tun, worin im konkreten Fall auch die Weiterfahrt untersagt wird. Zum Beispiel: Teilweise fehlende Radbolzen am Pkw, profilloser Reifen im Regen, spitze, abstehende Fahrzeugteile etc.
Ergänzung, ganz kurz:
TBNR 319609 (z.B. Auspuff)
Inbetriebnahme des Fahrzeugs trotz erloschener Betriebserlaubnis. Die Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
90,00 Euro
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
In der Bikers News Ausgabe 8/2014 steht ein zweiseitiger Bericht über das Thema
Recht: Sicherstellung und Beschlagnahme
Zitat von DéDé
TBNR 330606
Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug bzw. dessen
unvorschriftsmäßig *) ausgerüsteten Anhänger in Betrieb genommen.
Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BK
B - 1 Punkt 90,00 Euro
Steht das Fahrzeug ohne rückwärtige Beleuchtung mit fehlendem Rückstrahler nachts an der Straße ist diese TBNR begründbar, aber nur dann, oder das Fahrlicht hinten ist ausgefallen ist, und das Fahrzeug wird bei Dunkelheit betrieben.
Die wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit hat in aller Regel etwas mit der Beherrschbarkeit des Fahrzeuges zu tun, worin im konkreten Fall auch die Weiterfahrt untersagt wird. Zum Beispiel: Teilweise fehlende Radbolzen am Pkw, profilloser Reifen im Regen, spitze abstehnde Fahrzeugteile etc.
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The difference between men and boys is the price of their toys
Es ist nicht möglich die §§ 94,98 StPO in zwei Seiten erschöpfend in diesem Bezug abzuhandeln, ich liebe diese Fachblätter.................
Viel wichtiger wäre es mal den § 46 OWiG (2) zu begreifen, das könnte man vielleicht zweiseitig abhandeln, dann würde man mal verstehen, um was es eigentlich geht, und diejenigen, die in Bayern unterwegs sind, sollten sich mal mit dem PAG beschäftigen, da gehen die Uhren etwas anders, wohl auch manchmal sehr grenzwertig.
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
Exakt. Und genau diese gefahrenabwehrende PAG Maßnahme kommt dabei zur Anwendung. Zumindest so lange es um unterbinden der Weiterfahrt geht. Ich kann nur für Bayern sprechen aber andere Bundesländer haben ebenso Polizeigesetze.
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Motorradkontrolltrupp - was es nicht alles gibt...
Fangt lieber die Stinker aus den Karpaten, die hier jede Nacht die Einfamilienhäuser aufmachen.
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*rülps*
Die kommen bei uns erst im Winter.
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