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STVZO oder EG
Hallo Leute,
ich habe bereits vergebens Recherche betrieben. Hier und bei Google.
Leider kann ich keine aussagekräftige Antwort finden.
Frage: Ist mein Mopped nach STVZO oder EG zugelassen?
Zulassungsbescheinigung Teil 2:
Feld K: -
Feld 17: E
BJ 1999
Identnr.: 1HD1BTL...
Hersteller Kurzbezeichnung: Harley Davidson (USA)
Kann damit einer was anfangen?
Danke schonmal
Mic
Kommt auf das Zulassungsdatum innerhalb der Eu an. Wann war das.....und wofür ist das wichtig (reine Neugierde)?
Ich bin übern WInter etwas am Rumschrauben. Die Blinkermaße unterscheiden sich da immens!
Erste Zulassung in DE war glaube 2016
Mein Laienhaftes Wissen:
Dann war es höchstwahrscheinlich nach FZV zugelassen. Die gilt seit März 2007. Die FZV ist eine abgespeckt STZVO. Vieles ist weggefallen.
2016 zugelassene Bikes benötigen Blinkergläser mit E Kennzeichen oder eine Einzelabnahme beim TÜV in welcher die Wirkung in etwa nachgewiesen wird.
Maße, also Durchmesser der Blinker spielt keine Rolle. Abstand der einzelnen Blinkerpaare zueinander aber. Wenn es wie auf dem Avatar ist, dann ist es o.k.
Google sagt:
an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php
Im Zweifel, den TÜV fragen. Die wissen es sicher.
Moin moin,
Dein Mopped sollte ein Import sein, abgenommen mit einer Einzelbetriebserlaubnis.
Im Feld K wird bei Fahrzeugen die der Europäischen Homologation entsprechen eine EG ABE Nummer eingetragen.
Feld 17 weißt mit einem K darauf hin das es auch noch dem entspricht.
Wird ein Fahrzeug " Einzel Abgenommen " oder es werden Teile verbaut die keine ABE etc haben, wird im Feld 17 das K gegen ein E getauscht.
Das führt unter anderem dazu das du nun alle Teile die eigentlich eine ABE haben, und nicht eingetragen werden müßten separat abnehmen lassen musst.
Streng genommen auch z.B. Blinker mit einer E Nummer.
Du findest eine ähnliche Konstellation auch gerne in Gutachten der Hersteller z.B. Zu Auspuff und Luftfilter
" Auspuff darf nur Verbaut werden wenn das Fahrzeug im orginalzustand ist( also der EG ABE entspricht)"
Bei Importen ist das etwas schwieriger, es gibt zu diesem Bike bestimmt ein Datenblatt.
Hier wurde dem Gutachter beschrieben wie das Fahrzeug aussehen muss im Bezug auf anbauteile damit es der Europäischen Version entspricht.
Bei der § 21 Abnahme wurde dann vom Gutachter Bescheinigt das es auch tatsächlich so ist.
Damit entspricht das Fahrzeug der EU Version und sollte es dem Tüvler der weitere anbauteile eintragen muss etwas leichter machen.
Strengenommen müßte das Fahrzeug bei Eingriffen allerdings wieder Komplett abgenommen werden.
Ruf doch mal ganz einfach beim
Tuev Süd an.
Herr Eder 05193/970180
Der hat von dieser Thematik das beste Wissen.
Gruß
Loco
zum zitierten Beitrag Zitat von theMic
Die Blinkermaße unterscheiden sich da immens
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Also wann die in D erstmals zugelassen war ist weniger interessant, sondern wann sie im Ursprungsland zugelassen war.
Das ist dann Dein EZ-Datum.
Glaube aber, mit BJ 99 müßte es immer EG Zulassung gewesen sein, die StVZo-zugelassenen dürften so um `98 ausgelaufen sein.
Aber wann das ganz genaue Datum war, bin ich nicht sicher.
Die Zulassungsstelle könnte das bei Vorlage der Papiere, vielleicht auch telefonisch, beantworten.
Wenn es noch unter StVZo fällt, kannst Du aber eine Sondervariante, die in der StVZo festgeschrieben ist, nutzen.
Die hat mir mal mein KÜS Prüfer aufgezeigt.
Wenn Du mit einer älteren, StVZo-zugelassenen Maschine die GESAMTE Beleuchtungseinrichtung auf EG-Prüfkriterien umrüstest (also inclusive
Positionslicht, Standlicht, Kontrolleuchten in der richtigen Farbe usw usw), dann kannst Du Blinker, Rücklicht-Kombis und was sonst so alles
neu war, also auch die Abstände der Blinker etc., anwenden.
Das steht in der StVZo in § 30 . "(unter "Einzelrichtlinien der EG Verordnung anwenden")
10 bzw 6 cm an einem Custombike können schon mal einen deutlichen Unterschied ausmachen ( wenn das kein Bagger ist ).
Details sind alles.
Es kann beispielsweise den Unterschied ausmachen, ob die Blinker übers Kennzeichen rausstehen, oder neben dem Fender, oder nicht.
Bis 2003 könntest Du sogar noch mit Lenkerendblinkern ohne Heckblinker fahren, obwohl in der StVZo eigentlich ab 1987 Schluß war damit.
Da ich eine 87er habe und keine Heckblinker dran sind, habe ich mich da mit meinem KÜS Prüfer ins Thema reingegraben.
Es kam 1998 vom TÜV eine Anweisung an die Prüfstellen heraus, daß Lenkerendblinker weiterhin alleine verwendet werden können, wenn
diese die Prüfziffern für vorne und hinten haben.
Bis 2003 möglich.
Allerdings ist diese Ausnahme möglicherweise auf die Schnelle vom Schutzmann am Straßenrand nicht gleich einsehbar oder seine Data-Sammlung
hier nicht vollständig.
Von daher bleibt das Risiko auf möglichen Ärger, auch wenn dieser sich dann im Nachhinein aufklären sollte.
Das oben Beschriebene über die Einzelanwendung der EG-Richtlinie hinsichtlich der gesamten Beleuchtung wäre aber bei der Rennleitung bekannt, heißt es, und
wird häufig praktiziert.
Obacht geben mußt auf jeden Fall, daß die seitliche Einsehbarkeit des gegenüberliegenden Blinkers gemäß der bemaßten Zeichnung in den
EG Vorschriften ist.
Da es ja in D bei der Ordnungsmacht hochbeliebt ist, dies nachzuprüfen und zu bemängeln.
Also vorne am Stoßdämpfer-Auge und so was, geht meistens nicht (durch die Kontrolle).
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von theMic
Die Blinkermaße unterscheiden sich da immens
nach EG ist der Mindestabstand der Blinker vorn 240mm und hinten 180 mm, nach StVZO sind es vorne 340 mm, hinten 240 mm
was ist an 10 cm Unterschied vorne bzw. 6 cm hinten immens ?
Ansonsten kann ich die Aussagen von Loco bestätigen ...
EDIT: und denke beim Umbau bitte an die maximal 30 cm Abstand zum hinteren Fahrzeugende
zum zitierten Beitrag Zitat von theMic
Ich finde es schon einen großen Unterschied. Allein der Winkel nach hinten zur Mitte hin.
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Ja ist gut