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Geschrieben von Mr.Bombastik am 08.10.2019 um 20:27:

ABE-Polizeikontrolle

Hallo in die Runde,
habe in einem anderen Moped-Forum was interessantes gelesen, was hier vielleicht auch einige betreffen könnte. Ich kopiere es mal.

Großkontrolle mit unzähligen Beamten, Null Tolernz ist das Thema. Soweit alles in Ordnung nach Kontrolle des ESD jeweils bis auf zwei Um-Anbauten, die Ihnen aufgefallen sind. Obwohl für beide Anbauteile, Brems und Kupplungshebel mit KBA und eine Ilmberger HA Abdekung mit KBA, jeweils eine ABE vorliegt, die sich auch nicht gegeneinander aufheben, wie z.B. ein Sportluftfiltergehäuse und ein Zubehörauspuff und dann gesondert nach §19/3 beurteilt werden müssen um sie gemeinsam zu verwenden und fahren zu dürfen. Auch findet sich in den Anlagen der jeweiligen ABE keine Auflagen (Ich übertreibe jetzt mal: Sollten Zubehör Handhebel in Verbindung mit der HA Abdeckung verwendet werden, so erlischt die BE wenn nicht unverzüglich eine Anbauabnahme durche eine akkred. Prüforganisation erfolgt) unter der man das Bauteil auch so nach §19/3 begutachten und eine Anbaubescheinigung erstellen lassen muss.

Die Begründung war folgend, anscheinend darf gemäß Ihren Schulungen, der Rechtslage und Kenntnissen nach nur eine -1- ABE mitgeführt werden (also nur ein Anbauteil darf mit der ABE Eintragungsfrei verbaut sein), alle andere Änderungen müssen trotz ABE eingetragen werden.
50 € Verwarngeld, keine Ordnungswidrigkeitenanzeige, kein Punkt in Flensburg, Weiterfahrt wird untersagt.Wenn in den ABE-Papieren unter Verwendungsbereich und Auflagen drin steht: Die Verwendung des unter Punkt 1 beschriebenen Umrüstung ist grundsätzlich an alle Kraftfahrttypen mit Typgenehmigung (ABE oder EG-BE) bei ansonsten serienmäßiger Ausrüstung zulässig,

d  ann bedeutet das, dass dann kein weiteres Zubehörteil mit ABE ohne Eintragung verbaut werden darf und infolge bei Nichteinhaltung das Fahrzeug keine BE mehr hat.

Selbst der TÜV hat dieses Versäumnis bereits eingeräumt und manche Eintragung schon kostenfrei durchgeführt, da die Prüfer bislang im gleichen Glauben wie die Fahrer waren, dass mit mitführen der ABE's aller Zubehörteile bei der HU alles i.O. war.

Jeder sollte nun mal seine ABE's durchlesen, ob eine solche oder ähnliche Begrenzung drin steht und sich dann auch mal mit dem Hersteller in Verbindung setzt und Druck aufbaut was für ein Schwachsinn diese Formulierung in den ABE's bedeutet, da ein zweites ABE-Teil auch von ihm nur noch mit Eintragung geht.

Insofern wird dem Verbraucher durch eine ABE und in der Produktbeschreibung "Keine Änderung am Fahrzeug notwendig" was falsches vorgegaukelt. Es reicht schon allein aus, wenn Zubehör-Bremsbeläge verwendet werden, dass dann eine Abnahme und Eintragung notwendig machen würde.

Bis zur endgültigen Klärung aller damit behafteten Stellen wird es noch eine Zeit dauern, zumindest in Bayern ist das für Mitte November im Ministerium schon mal angestossen. Bis dahin heißt es, solche Teile mit ABE und Bezug auf "ansonsten serienmäßig" zu meiden, oder eintragen zu lassen.Gruß Jan
 


Geschrieben von Moos am 08.10.2019 um 20:53:

Wer führt denn ABE's mit? Die Teile haben in der Regel eine KBA-Nummer drauf, so wie z. B. meine Stahlflexleitung und Brems-/Kupplungshebel. Da wollten die Jungs von der Kontrollgruppe bei mir nur die KBA-Nummern auf den Teilen sehen und gut wars. Muß mal in die ABE's reinschauen was da drin steht. großes Grinsen

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Geschrieben von Sam V am 08.10.2019 um 22:41:

Da hätte man gleich mal alle Dienstfahrzeuge mit stilllegen sollen. Die haben ein e-Zeichen, also ne ABE auf allen Scheinwerfern und Scheiben und wahrscheinlich auch auf dem Blaulicht. Ich wette, die hatten die Gutachten nicht dabei, und das ist mehr als ein Teil. Baby

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Geschrieben von Sticki1 am 09.10.2019 um 06:28:

Also ehrlich. 
nach über 20 Jahren im Polizeidienst denk ich mir da meinen Teil.
Ich finde die Aussage des Beamten falsch. 
klar, vor Ort ist man machtlos und hat keine Chance sich gegen ein Untersagen der Weiterfahrt zu wehren.

Aber gerichtlich hätte das nie Bestand 

 


Geschrieben von Invalid_UID am 09.10.2019 um 07:23:

Ich denke da hat ein Hampelmann mal den Duden rausgeholt und interpretiert nun das Juristendeutsch so wie er das möchte.

Die Formulierung lädt aber auch dazu ein. Damit ist wohl gemeint, das keine sonstigen Änderungen erlaubt sind, welche die Funktion der Gabel verändern, wenn man die Federn gegen andere tauscht. 

Vor Ort hat man durchaus die Möglichkeit ein bisschen was dagegen zu unternehmen. 

Freundlich sein, lockerer Umgangston etc...

Sollte es doch dazu kommen, Dienstnummer notieren und mit einem freundlichem lächeln weiter gehen und einen Anwalt beauftragen. 

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Geschrieben von wolf_t am 09.10.2019 um 08:40:

Beispiel Auspuff und Luftfilter:

​​​​​​https://youtu.be/lzFYN9H7lFE?t=275

ABE als "SOLO" nicht gültig...



 


Geschrieben von bestes-ht am 09.10.2019 um 09:51:

Jep Geräuschmessung 5m neben der Straße....

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

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Geschrieben von wolf_t am 09.10.2019 um 10:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Jep Geräuschmessung 5m neben der Straße....

Macht nicht soviel aus, siehe Bild. Und 5 db werden sowieso abgezogen.


 


Geschrieben von Metal-Rider am 09.10.2019 um 10:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von wolf_t
Beispiel Auspuff und Luftfilter:

​​​​​​https://youtu.be/lzFYN9H7lFE?t=275

ABE als "SOLO" nicht gültig...

Das ist für diesen Fall aber ein schlechtes Beispiel, denn die beiden Teile haben ja eine Wechselwirkung.
Ich habe deshalb auch beide Teile (Luftfilter/Auspuff) "in Verbindung mit" eintragen lassen, obwohl ich für beide Teile eine ABE habe. Aber was hat das jetzt z.B. mit meiner Batwing zu tun, für die ich eine ABE mitführe? Die Teile sind völlig unabhängig voneinander zu bewerten. Zum Glück ist die Batwing das einzige Teile, das ich nicht eingetragen habe und nur da die ABE mitführe, daher würde mich das wohl gar nicht betreffen. Ich führe die ABE hier mit, weil ich die in 2 Minuten demontieren kann. Dafür müsste ich sie dann wieder austragen lassen und das wäre also tatsächlich Blödsinn.

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Gruß Ecki

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Geschrieben von Sleepy48 am 09.10.2019 um 11:06:

Interessant. Ich habe eine Miller und nen Screaming Eagle Stage 1 Luftfilter und beides steht im Schein, nicht aber mit dem Zusatz "in Verbindung mit". Damals 2014 war das wohl kein Thema. Ich mag jetzt nicht nochmal zum Prüfer damit. Wäre schön, wenn das einfach gut geht. Es kann doch auch nicht sein, dass man sich als Zweirad-Fahrer so unendlich tiefgehend informieren muss und selbst wenn man es will, tausend verschiedene Aussagen findet. 

 


Geschrieben von Metal-Rider am 09.10.2019 um 11:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sleepy48
Damals 2014 war das wohl kein Thema.

Leider doch. Denn ich habe meine Kombi jetzt schon seit 5 Jahren drauf und so eingetragen. Das wurde mir vorab vom Penzl-Verkäufer so empfohlen, als ich ihm gesagt habe, dass ich den Heavy Breather drauf habe.

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Gruß Ecki

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Geschrieben von Sticki1 am 09.10.2019 um 19:45:

Hab grad mit meinem Freund vom TÜV mal geplaudert um auf den neusten Stand zu kommen.

Also inzwischen ist es so dass sich manche ABE gegenseitig  beeinflussen und aufheben. 

Ist der Vermerk drin dass die ABE nur gültig ist wenn das Fahrzeug im Serienzustand ist,dann nacht ein anderes Anbauteil mit ABE die erst ABE ungültig und muss eingetragen werden.

Noch was zum Thema Auspuff.
Also inzwischen auch hier bei uns nicht mehr möglich eine Auspuffanlage mit E Nummer einzutragen. 
Egal ob Klappenanlage oder Db-Anlage.

Grund ist aber nicht ein Verbot das bevorstehen könnte.

Die Regierung begründet das einmal mit der Unnötigkeit der Eintragung da EU-Homologation der Anlagen vorhanden ist und somit E-Nummer ausreichend ist.
Die andere Problematik ist nämlich dass in Bayern ein Hersteller für elektronische Auspuffklappen im Autobereich aktiv ist,und der TÜV die Teile eingetragen hat.
Genauso gibt es auch in Bayern einen Klappenhersteller für Harley,der ebenfalls elektrische Klappenanlagen per Einzelabnahme eintragen ließ.

BEI BEIDEN HERSTELERN HANDELTE ES SICH UM MECHANISCHE ELEKTRISCHE KLAPPENANLAGEN OHNE AUTOMATIKMODUS !!!

In Schweinfurt wurden letztens ein Dutzend Autos mit den Anlagen beschlagnahmt.

Deswegen die Untersagung an den TÜV.

Dann gab es noch NIE eine zurückgenommen EG-BE für Auspuffanlagen .Was E-Nummer hat bleibt auch legal.
Es gab bisjetzt ganz wenig zurück genommene Zulassungen,da handelte es sich um Felgen und Fahrwerke.Und die Betriebssicherheit stand im Raum.

Soweit aktuelle Infos vom TÜV.
werde den letzten Part auch noch ins Auspuffthema kopieren.