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Zusatzscheinwerfer 55 oder 35 Watt?
Hallo zusammen,
stehe vor einer Entscheidung und benötige dabei mal eure Unterstützung. Ich fahre einen EGlide Bj. 2012 US Import!
Ausgangslage: Eine Birne der Zusatzscheinwerfer ist durch! Zudem hat der TÜV den Betrieb der Zusatzscheinwerfer (Als Nebelscheinwerfer eingestuft)als Erheblichen Mangel eingestuft.
nun meine Frage, sind die Zusatzscheinwerfer bei den deutschen Modelen legal, wenn ja, als was werden die Betrieben? ( Fernlicht oder Nebelscheinwerfer)
wenn ich jetzt den Leuchtkörper ersetzen möchte, Original Leuchtmittel oder dann komplette Einsätze mit H3 als Fernlicht Scheinwerfer?
preislich hält sich das ja fast die Waage.
Bis dato habe ich die Zusatzscheinwerfer immer mit eingeschaltet ( waren ja nur 35 Watt Leuchtleistung) wie ist das wenn ich auf 55 Watt umrüste?
Besten Dank im voraus für euren Input.
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Ist es zu laut -- bist du zu alt
Loud Pipes -- Save Lifes
Hier in D sind die "Zusatzscheinwerfer" als Nebelscheinwerfer gekennzeichnet ( "02B", siehe Foto).
Bei 55W statt 35W ist auch eine um ca. 19W (20W - 5% Lichtanteil) höhere thermische Belastung im Leuchtengehäuse zu beachten, welches dafür nicht umbedingt ausgelegt sein wird (wer einen 20W Lötkolben am falschen Ende anfaßt, weiß, dass das "unangenehm" ist .
Außerdem weiß keiner, wie sich der erhöhte Lichtstrom blendungsmäßig bemerkbar machen kann; es kann aber dem geschulten Prüfer ebenfalls auffallen.
Wo hast Du denn bisher die HU machen lassen, dass das jetzt erst bemängelt wurde?
Dazu gab es schon mal etwas:
passing lights
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BRC #2
Moinsen,
FAKT ist, dass gem. StVZO §50ff "Nebelscheinwerfer" an einem Motorrad zwar erlaubt sind, aber halt nur EINER (§52 StVZO).
FAKT ist aber ebenfalls, dass Dein Moped mit ZWEI "Zusatzscheinwerfern" seine ABE bekommen hat. DAS als ERHEBLICHEN
MANGEL bei der HU einzustufen und Dir den TÜV-Stempel zu verweigern, ist also auch nicht so ganz rechtens.
Lustigerweise hat sich die Bezeichnung der "Zusatzscheinwerfer" ab Modelljahr 2013 tatsächlich von "PASSING LIGHTS"
auf "FOG LAMPS" geändert (Quelle "Ronnies"), was ja auch "logisch" ist, denn diese Scheinwerfer werden ja automatisch
abgeschaltet, wenn man auf Fernlicht / HI BEAM umschaltet.
FAKT ist aber auch, dass Du auch nur EINEN "Zusatzscheinwerfer" als Fernscheinwerfer betreiben darfst.... (QUELLE)
Die "absolut legale" Lösung wäre also, EINEN "Zusatzscheinwerfer" so zu lassen wie er ist, und den anderen auf H3 umzurüsten
und so verkabeln, dass er mit dem Fernlicht leuchtet..... oder einfach zu einem anderen TÜV zu fahren.
Greetz Jo
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Stammtisch in Münster/NRW
...oder "Überzieher" auf den Zusatzlampen für den Graukitteltermin anziehen...
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Viele Grüße, Matthias
zum zitierten Beitrag Zitat von AmiVanFan
Hier in D sind die "Zusatzscheinwerfer" als Nebelscheinwerfer gekennzeichnet ( "02B", siehe Foto).
Bei 55W statt 35W ist auch eine um ca. 19W (20W - 5% Lichtanteil) höhere thermische Belastung im Leuchtengehäuse zu beachten, welches dafür nicht umbedingt ausgelegt sein wird (wer einen 20W Lötkolben am falschen Ende anfaßt, weiß, dass das "unangenehm" ist .
Außerdem weiß keiner, wie sich der erhöhte Lichtstrom blendungsmäßig bemerkbar machen kann; es kann aber dem geschulten Prüfer ebenfalls auffallen.
Wo hast Du denn bisher die HU machen lassen, dass das jetzt erst bemängelt wurde?
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Hallo,
an einem Motorrad sind lt. STVO zwei Nebelscheinwerfer oder ein Fern- und ein Nebelscheinwerfer oder von nur ein Zusatzscheinwerfer erlaubt.
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Its CoolMan
zum zitierten Beitrag Zitat von Its_CoolMan
Hallo,
an einem Motorrad sind lt. STVO zwei Nebelscheinwerfer oder ein Fern- und ein Nebelscheinwerfer oder von nur ein Zusatzscheinwerfer erlaubt.
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Die Moppeds haben doch eine EG Zulassung als müsst ihr auch in den EG Richtlinien nachschauen.
Hallo Jo,
danke für Deinen "freundlichen" Hinweis.
Richtig ist es so:
StVZO: 1 Nebelscheinwerfer
EG: 2 Nebelscheinwerfer
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Its CoolMan
Folglich wären alle HDI-Modelle mit 2 NSW "legal" unterwegs, falls diese eine EG-Zulassung haben; dagegen kann der Graukittel bei importierten US-Modellen bzw. Bikes ohne EG-Zulassung (d.h. ältere Baujahre) immer rummaulen, selbst wenn auf 2 NSW mit E-Kennzeichnung umgerüstet würde (?) - tolle Wurst...
zum zitierten Beitrag Zitat von Its_CoolMan
Hallo Jo,
danke für Deinen "freundlichen" Hinweis.
Richtig ist es so:
StVZO: 1 Nebelscheinwerfer
EG: 2 Nebelscheinwerfer
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zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
äre ja mal an der Zeit, die StVZO dem entsprechend anzupassen
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Wozu, das macht doch Sinn, EIN Scheinwerfer EINspuriges Fahrzeug, ZWEI Scheinwerfer ZWEIspuriges Fahrzeug, so war es jedenfalls mal gedacht ...
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Nö, keine Kontrolllampe für die nsw bei der rk ,nur der Kippschalter mit ein/aus Kennzeichnung!
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Gruß
Henne