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Geschrieben von Herbie am 19.05.2019 um 12:03:

Lampe Zusatzscheinwerfer 55 oder 35 Watt?

Hallo zusammen,
stehe vor einer Entscheidung und benötige dabei mal eure Unterstützung. Ich fahre einen EGlide Bj. 2012 US Import!
Ausgangslage: Eine Birne der Zusatzscheinwerfer ist durch! Zudem hat der TÜV den Betrieb der Zusatzscheinwerfer (Als Nebelscheinwerfer eingestuft)als Erheblichen Mangel eingestuft.
nun meine Frage, sind die Zusatzscheinwerfer bei den deutschen Modelen legal, wenn ja, als was werden die Betrieben? ( Fernlicht oder Nebelscheinwerfer)

wenn ich jetzt den Leuchtkörper ersetzen möchte, Original Leuchtmittel oder dann komplette Einsätze mit H3 als Fernlicht Scheinwerfer?
preislich hält sich das ja fast die Waage.

Bis dato habe ich die Zusatzscheinwerfer immer mit eingeschaltet ( waren ja nur 35 Watt Leuchtleistung) wie ist das wenn ich auf 55 Watt umrüste?

Besten Dank im voraus für euren Input.

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Geschrieben von AmiVanFan am 19.05.2019 um 19:32:

Hier in D sind die "Zusatzscheinwerfer" als Nebelscheinwerfer gekennzeichnet ( "02B", siehe Foto).

Bei 55W statt 35W ist auch eine um ca. 19W (20W - 5% Lichtanteil) höhere thermische Belastung im Leuchtengehäuse zu beachten, welches dafür nicht umbedingt ausgelegt sein wird (wer einen 20W Lötkolben am falschen Ende anfaßt, weiß, dass das "unangenehm" ist Augenzwinkern .
Außerdem weiß keiner, wie sich der erhöhte Lichtstrom blendungsmäßig bemerkbar machen kann; es kann aber dem geschulten Prüfer ebenfalls auffallen.

Wo hast Du denn bisher die HU machen lassen, dass das jetzt erst bemängelt wurde?


Geschrieben von LETTI am 19.05.2019 um 19:40:

Dazu gab es schon mal etwas:
passing lights

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BRC #2


Geschrieben von Schimmy am 20.05.2019 um 10:09:

Moinsen,

FAKT ist, dass gem. StVZO §50ff "Nebelscheinwerfer" an einem Motorrad zwar erlaubt sind, aber halt nur EINER (§52 StVZO). unglücklich
FAKT ist aber ebenfalls, dass Dein Moped mit ZWEI "Zusatzscheinwerfern" seine ABE bekommen hat. DAS als ERHEBLICHEN
MANGEL bei der HU einzustufen und Dir den TÜV-Stempel zu verweigern, ist also auch nicht so ganz rechtens. Augen rollen

Lustigerweise hat sich die Bezeichnung der "Zusatzscheinwerfer" ab Modelljahr 2013 tatsächlich von "PASSING LIGHTS"
auf "FOG LAMPS" geändert (Quelle "Ronnies"), was ja auch "logisch" ist, denn diese Scheinwerfer werden ja automatisch
abgeschaltet, wenn man auf Fernlicht / HI BEAM umschaltet.

FAKT ist aber auch, dass Du auch nur EINEN "Zusatzscheinwerfer" als Fernscheinwerfer betreiben darfst.... (QUELLE) unglücklich

Die "absolut legale" Lösung wäre also, EINEN "Zusatzscheinwerfer" so zu lassen wie er ist, und den anderen auf H3 umzurüsten
und so verkabeln, dass er mit dem Fernlicht leuchtet..... oder einfach zu einem anderen TÜV zu fahren. fröhlich


Greetz  Jo

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Geschrieben von **Maitre** am 20.05.2019 um 18:34:

...oder "Überzieher" auf den Zusatzlampen für den Graukitteltermin anziehen...

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Viele Grüße, Matthias


Geschrieben von Herbie am 20.05.2019 um 18:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von AmiVanFan
Hier in D sind die "Zusatzscheinwerfer" als Nebelscheinwerfer gekennzeichnet ( "02B", siehe Foto).

Bei 55W statt 35W ist auch eine um ca. 19W (20W - 5% Lichtanteil) höhere thermische Belastung im Leuchtengehäuse zu beachten, welches dafür nicht umbedingt ausgelegt sein wird (wer einen 20W Lötkolben am falschen Ende anfaßt, weiß, dass das "unangenehm" ist Augenzwinkern .
Außerdem weiß keiner, wie sich der erhöhte Lichtstrom blendungsmäßig bemerkbar machen kann; es kann aber dem geschulten Prüfer ebenfalls auffallen.

Wo hast Du denn bisher die HU machen lassen, dass das jetzt erst bemängelt wurde?

Hallo, danke für den Hinweis mit der Kennzeichnung "02B" . Das war mit diesem Modell die erste HÜRDE, da ich den Termin leider ein Jahr verpennt habe.
ich denke der Prüfer vom TÜV Nord, hat auf die manuelleS Halter der Zusatzscheinwerfer reagiert. Die kann ich unabhängig von Abblend oder Fernlicht  schalten und!!!!! Auf den Einsätzen ist kein E-PrüfzeichenunglücklichBaby da habe ich bis dato noch gar nicht drauf geachtet da bei Import Abnahme durchgegangen .
nun werde ich Nägel mit Köpfen machen und die Einsätze HD 68208-98A beschaffen und nutzen.  EPrüfzeichen ist dann vorhanden und die Schaltung der Scheinwerfer kann ich dann im kommenden Winter noch modifizieren (Strom vom Ablendlicht zuführen).
Danke an alle für die Hinweise

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Geschrieben von Its_CoolMan am 21.05.2019 um 06:50:

Hallo,

an einem Motorrad sind lt. STVO zwei Nebelscheinwerfer oder ein Fern- und ein Nebelscheinwerfer oder von nur ein Zusatzscheinwerfer erlaubt.

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Its CoolMan


Geschrieben von Schimmy am 21.05.2019 um 18:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von Its_CoolMan
Hallo,

an einem Motorrad sind lt. STVO zwei Nebelscheinwerfer oder ein Fern- und ein Nebelscheinwerfer oder von nur ein Zusatzscheinwerfer erlaubt.

Moinsen,

Erstens ist es die StVZO und NICHT die StVO und zweitens... erst lesen, dann schreiben.....
(der Passus gilt übrigens auch für Fernscheinwerfer). smile (Quelle)


GReetz   Jo

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Geschrieben von Bantoue am 22.05.2019 um 06:52:

Die Moppeds haben doch eine EG Zulassung als müsst ihr auch in den EG Richtlinien nachschauen.


Geschrieben von Its_CoolMan am 22.05.2019 um 07:10:

Hallo Jo,

danke für Deinen "freundlichen" Hinweis.

Richtig ist es so:
StVZO: 1 Nebelscheinwerfer
EG: 2 Nebelscheinwerfer


 

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Its CoolMan


Geschrieben von AmiVanFan am 22.05.2019 um 08:22:

Folglich wären alle HDI-Modelle mit 2 NSW "legal" unterwegs, falls diese eine EG-Zulassung haben; dagegen kann der Graukittel bei importierten US-Modellen bzw. Bikes ohne EG-Zulassung (d.h. ältere Baujahre) immer rummaulen, selbst wenn auf 2 NSW mit E-Kennzeichnung umgerüstet würde (?) - tolle Wurst...


Geschrieben von Schimmy am 22.05.2019 um 08:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von Its_CoolMan
Hallo Jo,

danke für Deinen "freundlichen" Hinweis.

Richtig ist es so:
StVZO: 1 Nebelscheinwerfer
EG: 2 Nebelscheinwerfer

Moinsen,

Da haste Recht. Augen rollen Quelle (Seite 10, Punkt 6.1. / "Fernscheinwerfer" bzw. Seite 21, Punkt 6.10. / "Nebelscheinwerfer").

Wäre ja mal an der Zeit, die StVZO dem entsprechend anzupassen.....Augen rollen


GReetz  Jo

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Geschrieben von HeikoJ am 22.05.2019 um 09:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
äre ja mal an der Zeit, die StVZO dem entsprechend anzupassen

Wozu, das macht doch Sinn, EIN Scheinwerfer EINspuriges Fahrzeug, ZWEI Scheinwerfer ZWEIspuriges Fahrzeug, so war es jedenfalls mal gedacht ...

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Schimmy am 22.05.2019 um 11:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Wozu, das macht doch Sinn, EIN Scheinwerfer EINspuriges Fahrzeug, ZWEI Scheinwerfer ZWEIspuriges Fahrzeug, so war es jedenfalls mal gedacht ...

So war es mal, aber zur Zeit sieht es doch so aus:

                             StVZO:    EU-Richtlinie:
Fernscheinwerfer: 1 oder 2*     1 oder 2*   ( *also max. 1 zusätzlich zum "normalen" Scheinwerfer )
Nebelscheinwerfer:    1            1 oder 2

Gleiches gilt auch für Motorräder mit Beiwagen (zweispuriges Kfz ???)....Augen rollen

Aber wo wir gerade noch einmal beim Thema sind.... Haben denn ALLE BIKES die geforderte GRÜNE, NICHT BLINKENDE
Kontroll-Leuchte ? ? ? An meiner alten E-Glide ist sie im Schalter integriert, aber wie sieht´s bei den Road-Kings bzw.
Softails damit aus ? ? ?


Greetz  Jo

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Geschrieben von Henne am 22.05.2019 um 12:41:

Nö, keine Kontrolllampe für die nsw bei der rk ,nur der Kippschalter mit ein/aus Kennzeichnung!

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Gruß
Henne