Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Allgemein: Motorräder (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=1)
--- Ausländische Mopeds auf deutschen Straßen (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=86277)


Geschrieben von BangBotz am 14.09.2018 um 16:25:

Ausländische Mopeds auf deutschen Straßen

Darf ein ausländisches Motorrad mit z.B. extrem lautem Auspuff, der in seinem Heimatland erlaubt ist, in Deutschland rumfahren?

__________________
„Sie haben eine Lücke im Lebenslauf.“ Ja, war geil!


Geschrieben von wood1 am 14.09.2018 um 17:07:

Ich glaube nicht. Ich habe für die Kesstech eine CH Bescheinigung, mit dem Vermerk, dass ich im Ausland die "Kesstech EC Type Approval Karte" mitführen muss.
Abmontieren würde die deutsche Polizei den Auspuff wohl nicht, aber eine Busse dürfte es geben.

Lieber Gruss

Patrick


Geschrieben von Loscupo am 14.09.2018 um 17:42:

Es gelten da immer die Bestimmmung für das Land, in welchem das Fahrzug zugelassen ist. Ist das Fahrzeug dann z.B. extrem laut bzw. über den dortigen Bestimmungen, dann gibst halt Probleme. Gruß


Geschrieben von Hörbi am 14.09.2018 um 18:28:

An welches Land hast Du dabei gedacht, BangBotz?
Ganz so leicht is es nicht. Es müssen gewisse Vorraussetzungen erfüllt sein.
Der Betrieb ist nur für vorübergehende Zeit erlaubt. 
Der extrem laute Auspuff muss den Zulassungsbestimmungen des Landes entsprechen aus dem die Zulassung stammt. 
Die Antwort steht hier
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__20.html
 


Geschrieben von Loscupo am 14.09.2018 um 20:04:

War da ein bestimmtes Land genannt???


Geschrieben von Bobrider am 14.09.2018 um 20:32:

großes Grinsen USA großes Grinsen dort ist die Lautstärke egal großes Grinsen

__________________
Euch grüßt Bobrider


Geschrieben von BangBotz am 14.09.2018 um 20:54:

Wenn ich das Beispiel aufgreife, dürfen also amerikanische Biker mit amerikanischen Bikes nach ein Polizeikontrolle einfach weiter knattern. Ich denke an so internationale Harley-Treffen in Deutschland. Werden dort nur deutsche Bikes stillgelegt?  Mir geht es eher um den Grundsatz. Extrem laute Mopeds sind nicht mein Fall.

__________________
„Sie haben eine Lücke im Lebenslauf.“ Ja, war geil!


Geschrieben von Sticki1 am 14.09.2018 um 22:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bobrider
großes Grinsen  USA großes Grinsen  dort ist die Lautstärke egal großes Grinsen

das ist falsch und kommt manchen nur so vor. In vielen Bundesländern drüben sind die Emissionswerte bzgl. Abgas und Lärm inzwischen schlimmer als bei uns. Nicht umsonst werden dort auch jekill und kess verkauft die nach den lokalen Auflagen homologiert wurde. 


Geschrieben von wolf_t am 14.09.2018 um 23:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bobrider
großes Grinsen  USA großes Grinsen  dort ist die Lautstärke egal großes Grinsen

State regulation:

https://www.riderzlaw.com/Motorcycle-Info/Motorcycle-Laws/Noise-and-Emissions/Noise-Polution-Standards-By-State/


Geschrieben von oldschool-freak am 14.09.2018 um 23:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von Hörbi
An welches Land hast Du dabei gedacht, BangBotz?
Ganz so leicht is es nicht. Es müssen gewisse Vorraussetzungen erfüllt sein.
Der Betrieb ist nur für vorübergehende Zeit erlaubt. 
Der extrem laute Auspuff muss den Zulassungsbestimmungen des Landes entsprechen aus dem die Zulassung stammt. 
Die Antwort steht hier
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__20.html

Ist zumindest in DE und A so. Ich wurde nun in diesen beiden Ländern schon oft kontrolliert (mit CH Immatrikulation). Schwierig ist Italien, wenn man da in extrem laut unterwegs ist, kann es je nach Rennleiter eng werden. Gar kein Spass verstehen die Italiener bei nicht abgenommenen Helmen. Da bleibt man wirklich stehen oder muss extrem geschickt verhandeln, am besten in der Landessprache.

__________________
Weniger ist mehr, ausser beim Hubraum und so. Oldschool rulez...

Join me on Youtube


Geschrieben von Matze61 am 15.09.2018 um 06:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von BangBotz
Wenn ich das Beispiel aufgreife, dürfen also amerikanische Biker mit amerikanischen Bikes nach ein Polizeikontrolle einfach weiter knattern. Ich denke an so internationale Harley-Treffen in Deutschland. Werden dort nur deutsche Bikes stillgelegt?  Mir geht es eher um den Grundsatz. Extrem laute Mopeds sind nicht mein Fall.

Ist so. Hat Hörbi weiter oben geschrieben. Das Fahrzeug muß den Bestimmungen des Zulassungslandes entsprechen, darf aber eben auch nur befristet hier betrieben werden. 
Sollte der Halter aber in D eine Meldeadresse haben, kriegt er ein Problem.
Ist z.B. auch mit der Kfz-Steuer so.

__________________
Bier kalt stellen ist auch irgendwie kochen.


Geschrieben von Mondeo am 15.09.2018 um 06:54:

zum zitierten Beitrag Zitat von wolf_t
zum zitierten Beitrag Zitat von Bobrider
großes Grinsen  USA großes Grinsen  dort ist die Lautstärke egal großes Grinsen

State regulation:

https://www.riderzlaw.com/Motorcycle-Info/Motorcycle-Laws/Noise-and-Emissions/Noise-Polution-Standards-By-State/

Alaska und Hawaii mit ? fröhlich


Geschrieben von Hörbi am 15.09.2018 um 07:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von wolf_t
zum zitierten Beitrag Zitat von Bobrider
großes Grinsen  USA großes Grinsen  dort ist die Lautstärke egal großes Grinsen

State regulation:

https://www.riderzlaw.com/Motorcycle-Info/Motorcycle-Laws/Noise-and-Emissions/Noise-Polution-Standards-By-State/

Nützlicher Link.   Danke.

 


Geschrieben von Dicker Junge am 15.09.2018 um 09:29:

Ha ha .... haha ... hihi .... brüll ....

Ich habe noch nie lautere Bikes gehört als in Florida.

Grässlich, weil wirklich nur "laut" !!!

Geklungen haben die meistens richtig scheisse ...  
 


Geschrieben von HeikoJ am 15.09.2018 um 11:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von Dicker Junge
Grässlich, weil wirklich nur "laut" !!!

Geklungen haben die meistens richtig scheisse ...

Ist doch bei uns nicht anders ...

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."