Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Allgemein: Motorräder (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=1)
--- Verchromte Fairing (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=86005)


Geschrieben von HDJ65 am 30.08.2018 um 10:38:

Verchromte Fairing

Hallo an alle,

da ich hier neu bin, habe ich meine erste Frage in die Vollstreckerseite gestellt. Bekam dadurch nur wenige Antworten. Hoffe jetzt auf mehr Feedback.
Also, ich habe an meiner neuen Road King Classic, Kauf 03.
2018, eine Fairing von Memphis Shadows montieren lassen. Diese will ich nun komplett mit Chromfolie bekleben lassen. Wer könnte etwas dagegen haben oder verbieten? Hat jemand Erfahrung mit "zuviel" Chrom bzw. was könnte mich noch ausbremsen?

__________________
HDJ65


Geschrieben von marvojudge am 30.08.2018 um 11:30:

Ich kenne es nur vom Auto: Verchromen der Karre ist nicht erlaubt aber gegen folierungen spricht nichts. Zumal der Blenden effekt bei ner Folie lange nicht so hoch ist wie bei echtem Chrom.

 

__________________
Wanna race?


Geschrieben von RK-Joe am 30.08.2018 um 13:00:

Hier

https://www.youngbiker.de/wbboard/allgemeines-forum/62941-wieviel-chrom-darf-motorrad-haben/

gibt's eine Diskussion dazu und diese Darstellung trifft es wohl ganz gut:

Zitat:
Eine Festlegung des Chromanteils o.ä. gibt es nicht. Es gilt
jedoch §30 StVZO, nach dem Fahrzeuge sinngemäß so gebaut und
ausgestattet sein müssen, dass niemand über Gebühr gefährdet oder
belästigt wird. Demzufolge sind größere verchromte/stark spiegelnde Flächen nicht zulässig, da sich durch damit unter ungünstigen Lichtverhältnissen zu erwartende Blendung eine Gefährdung ergebenkönnte. Das
Anbringen von verchromten Aufklebern oder Chromlacken ist nicht
explizit verboten. Es darf jedoch auch unter ungünstigen Verhältnissen
zu keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (§30 StVZO) z.B. durch
Reflexionen / Spiegelungen oder Blendungen kommen. Es gibt auch
bezüglich der Größe der Fläche keine Einschränkungen. Probleme treten
i.d.R. nur bei großen planen Flächen auf, da es dabei zu Blend- oder
Spiegelungseffekten kommen kann. Sie sind daher als Fahrzeughalter
dafür verantwortlich, dass durch die Gestaltung (Größe, Anbringungsort,
Reflexionsgrad eine Gefährdung ausgeschlossen ist.


 


Geschrieben von Ert am 30.08.2018 um 23:24:

Könnte extrem geil oder aber auch kitschig aussehen. Aber abgesehen davon, überleg mal, wie es bei Sonne den Gegenverkehr blenden kann. Ich würde nen Hals kriegen, wenn mir so jemand blendend entgegen kommt. Daher würde ich an den gesunden Menschenverstand appellieren und es sein lassen, außer es ist ein reines Show-Bike.


Geschrieben von Defcon am 31.08.2018 um 08:49:

Einzelne  gabs mal Ende der 90er heute eher selten. Denk mal daran wenn du den Hobel wieder verkaufen willst .

__________________
Trust The Universe


Geschrieben von Skogr am 31.08.2018 um 09:34:

Schaut irgendwie aus wie ende der 80iger als wir unsere Japsen aufwerten wollten.

Sieht IMHO billig aus. 

__________________
Zuviel Auswahl macht Stress