Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Touring [Grand American Touring] (Milwaukee-Eight, Twin Cam, Evolution) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=26)
--- Ich glaube ich habe MAL WIEDER in die Sch.... gegriffen, brauche mal euren Rat (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=85421)
Ich glaube ich habe MAL WIEDER in die Sch.... gegriffen, brauche mal euren Rat
Moin zusammen,
wie das Thema schon beschreibt .... ich bin kurz vorm ausrasten. Ich weiß, ich bin hauptsächlich selber Schuld und benötige mal euer Schwarmwissen. Vielleicht bekomme ich ja ein paar gute Tipps.
Folgendes:
Ich habe mir Anfang Mai eine FLHXS gekauft. Beim Verkaufsgespräch stellte sich heraus, dass der Vorbesitzer (Verkäufer und Vorbesitzer sind zwei verschiedene Personen, beides Deutsche hatte also nicht das Gefühl über den Tisch gezogen zu werden) einen Wildunfall mit der Maschine hatte. Der Verkäufer legte mir auch eine Rechnung mit sämtlichen getauschten Teilen vor. Darauf stehen auch 85 Arbeitseinheiten Unfall drauf. Mein Fehler war hier (im Nachhinein ist man schlauer) nach einem Vermessungsbericht zu fragen. Nun nach längeren Forschungen wegen dem bescheidenen Fahrverhalten meiner dicken vermute ich, dass sie nicht vermessen wurde. Meine Radlager, die Motorlager und Bremsklötze wurden bereits getauscht. Ein neues Mapping habe ich auch bekommen in der Hoffnung, dass der Fehler behoben wird. Hat bisher alles nichts gebracht.
Warum ich das bisher alles getauscht habe und nicht direkt darauf kam, die dicke vermessen zu lassen? Eine hervorragende Frage. Ich habe den Wildunfall schlichtweg verdrängt. Erst die Probefahrt eines Kumepls mit meiner Maschine und die darauffolgende Frage ob ich schon mal einen Unfall hatte, hat mich wieder darauf gebracht. Ich hatte den Unfall als erledigt abgehakt wegen der Rechnung. Ich war einfach zu blauäugig und gutgläubig. Jetzt ist das Kind nun mal in den Brunnen gefallen. Wie komme ich aus der Situation wieder mit einem blauen Auge raus?
Der Vorbesitzer meldet sich mittlerweile auch nicht mehr. Er wollte mir eigentlich Bilder vom Unfall zuschicken und auch das Gutachten, welches erstellt wurde. Angeblich soll er ein Reh bei 120 frontal erwischt haben. Die Maschine sei nicht umgefallen. Toll. Der entstandene Schaden beschränkte sich wohl auf Gabel, Reifen, Scheinwerfer und Kleinteile.
Gibt es eine Möglichkeit die Vorversicherung herauszubekommen und das Gutachten anzufordern? Ich habe mal irgendwo gelesen, dass wenn ein Motorrad einen Schaden an der Gabel hatte, auch der Rahmen vermessen werden muss. Stimmt das? Was ist wenn ich das Gutachten bekomme und keinerlei Vermessungen gemacht wurden? Habe ich irgendeine Möglichkeit hier in irgendeiner Art und Weise mit Erfolg tätig zu werden?
Der Unfall war im Oktober 2016.
Danke und Gruß
Sezar
du hast doch laut Vertrag bestimmt als Unfallbike gekauft, ...... oder steht dabei zu 100% wiederhergestellt?
Wirst als Lehrgeld abhaken können.
Reh Frontal mit 120kmh ........... ohne zu stürzen nicht mal Evil Knivel würde das schaffen!
Hat das Bike eine Vin mit 5 oder 1 beginnend?
__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Hat das Bike eine Vin mit 5 oder 1 beginnend?
Habe mal ein wenig im Internet gesucht und Folgendes gefunden:
...
Warum vermessen?
Aktive Sicherheit:
Die Eigenstabilisierung eines Zweirades hängt im wesentlichen von dynamischen Effekten ab. Bereits kleine Veränderungen an der Rahmen- und Fahrwerksgeometrie können die Eigenstabilisierung stören und zu unvorhersehbaren Reaktionen führen (Shimmy, Pendeln, mangelhafter Geradeauslauf, etc.). Insbesondere im Grenzbereich kommt es leicht zu fahrdynamischen Zuständen, die auch zum Sturz führen können. Die Betriebssicherheit eines Einspurfahrzeuges steht und fällt mit der absoluten Maßhaltigkeit des gesamten Fahrwerks. Ferner erlischt die Betriebserlaubnis für ein beschädigtes Fahrzeug.
Haftung:
In der Praxis ergeben sich zahlreiche Haftungsgründe, die bei einem nicht endeckten Rahmen- oder Fahrwerksschaden entstehen können:
- Der Reparaturbetrieb, der die „fahrbare Einheit" herstellt, haftet für den betriebssicheren Zustand.
- Beim Verkauf haftet der Verkäufer für verdeckte Schäden am Fahrzeug und Unallfolgen die daraus resultieren. Durch die Offenbarungspflicht wird der Kaufvertrag unwirksam. Schadenersatzansprüche werden möglich.
- Der Sachverständige haftet für eine fehlerhafte Prognose des Beschädigungsumfanges nach einem Unfallschaden.
Wann vermessen?
Nach einem Unfall:
Bei einem Schadensereignis ist es wichtig den Gesamtzustand des Fahrzeuges zu beurteilen. Bereits ein „Umfaller" kann durch die Hebelkräfte einen Rahmen beschädigen. Eine Maßabweichung kann in der Regel mit dem blosen Auge nicht erkannt werden. Zu ihrer persönlichen Sicherheit und als Nachweis für die Versicherung und den Sachverständigen sollte der Rahmen auf Masshaltigkeit überprüft werden. Das Messprotokoll dient gleichzeitig als Nachweis bei der Offenbarungspflicht des Unfallschadens und bietet dem Verkäufer und Käufer haftungsrechtliche Sicherheit.
Beim Gebrauchtfahrzeugkauf oder Verkauf:
Beim Gebrauchtfahrzeughandel dient die Rahmenvermessung der persönlichen Absicherung des Käufers, wie auch der des Verkäufers. Zahlreiche Zweiräder werden unfachmännisch instandgesetzt. Das Protokoll der Rahmenvermessung gibt ihnen ein objektives Bild über den tatsächliche Zustand des Motorrades.
Für die Restauration oder Wertermittlung:
Die Vermessung des Rahmens vor Beginn einer Restauration zeigt schnell ob sich der Wiederaufbau lohnt und erspart unnötige Investitionen. Die Vermessung dient dem Werterhalt und dokumentiert objektiv den Zustand und hilft die „Guten" von den „Schlechten" zu unterscheiden.
Bei Fahrwerks- oder Handlingsproblemen:
Die Fehlersuche bei Fahrwerks- oder Handlingsproblemen ist oftmals eine sehr zeit- und kostenintensive Angelegenheit. Eventuelle Fehler in der Rahmengeometrie können durch die Vermessung schnell und kostengünstig identifiziert werden.
...
Quelle:
http://www.ingenieurbuero-schaller.de/kfz-sachverst%C3%A4ndigenb%C3%BCro/motorradvermessung/
Wenn es doch eine offizielle Rechnung über die Reparatur gibt, wäre das für mich die erste Anlaufstelle da mal nachzuhaken und den Jungs mal auf die Füsse zu treten.
Kannst du die Rechnung mal hier einstellen?
zum zitierten Beitrag Zitat von iDeni
...
Der Vorbesitzer meldet sich mittlerweile auch nicht mehr. Er wollte mir eigentlich Bilder vom Unfall zuschicken und auch das Gutachten, welches erstellt wurde. Angeblich soll er ein Reh bei 120 frontal erwischt haben. Die Maschine sei nicht umgefallen. Toll. Der entstandene Schaden beschränkte sich wohl auf Gabel, Reifen, Scheinwerfer und Kleinteile.
Gibt es eine Möglichkeit die Vorversicherung herauszubekommen und das Gutachten anzufordern?
...
Danke und Gruß
Sezar
Das Kind liegt doch schon im 'Brunnen, ich würde da lieber jemanden suchen, der das wieder richten kann und gut ist.
Wobei für mich die Frage im Raum steht, was genau macht die Maschine?
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Das Kind liegt doch schon im 'Brunnen, ich würde da lieber jemanden suchen, der das wieder richten kann und gut ist.
Also Bemerkbar hat sich das alles gemacht, indem die dicke sehr "unruhig" läuft.
Erst war ich bei einem freundlichen der den Fehler bei den Radlagern identifizierte. Die Radlager waren auch wirklich hinüber, fehlte nicht mehr viel bis zum völligen zerlegen. Da hab ich schon mal Schwein gehabt. Dann wurden auch die Bremsklötze und anschließend auch die Motorlager gewechselt. Der Fehler war allerdings immer noch da.
Mit "unruhig" laufen kann man am Besten so beschreiben: als wenn die dicke zwischen 1500 und 2000 Touren über eine grobe Pflastersteinstrasse fährt. Ich habe Vibrationen in der gesamten Maschine. Es mag sein, dass die Vibrationen auch unterhalb von 1500 Umdrehungen vorhanden sind, allerdings so gering, dass sie nicht auffallen. Über 2000 mögen sie auch da sein, dann aber vielleicht so stark, dass man sie kaum noch wahr nimmt. Das sind allerdings Vermutungen meinerseits.
Bei der Schrauberbude habe ich schon angerufen. Vermessen wurde sie bei denen nicht, sonst würde das auch auf der Rechnung stehen, sagte man mir. Daher wüsste ich gerne was in dem Gutachten steht, kann ja sein, dass die Vermessung woanders gemacht wurde. Es ist ja nun mal alles möglich. Müsste die Werkstatt denn nicht wissen, bei welcher Versicherung die Maschine versichert war? Der Rechnung wurde allerdings bar bezahlt, also nicht von der Versicherung beglichen. Besteht anders eine Möglichkeit die Versicherung ausfindig zu machen? Vielleicht hat der Gutachter seine Arbeit nicht voll umfänglich gemacht? Ob mir das was bringt wenn ich das weiß? Keine Ahnung
rein aus Interesse, du hast eine 2016er. Hatte die keine Werksgarantie mehr beim Kauf (oder sogar jetzt noch) ?
Wieviel Kilometer hat die SG jetzt runter ? Radlager und Bremsbeläge so früh schon fertig ?
die Vibrationen bei 1500-2000, in jedem Gang oder doch nur bei einer bestimmten Geschwindigkeit (z.B. Unwucht am Vorderrad) ?
__________________
Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
Ich habe beim Kauf noch eine Anschlußgarantie abgeschlossen. Ich musste bisher nur die Motorlager bezahlen. Sie hat jetzt 35000 gelaufen. Der Vorbesitzer war mit ihr wohl täglich unterwegs.
Die Vibrationen sind nicht Geschwindigkeitsabhängig sondern wirklich Drehzahl abhängig. Kommt also in jedem Gang vor.
zum zitierten Beitrag Zitat von iDeni
Ich habe beim Kauf noch eine Anschlußgarantie abgeschlossen. Ich musste bisher nur die Motorlager bezahlen. Sie hat jetzt 35000 gelaufen. Der Vorbesitzer war mit ihr wohl täglich unterwegs.
Die Vibrationen sind nicht Geschwindigkeitsabhängig sondern wirklich Drehzahl abhängig. Kommt also in jedem Gang vor.
Das ist korrekt, die Maschine habe ich privat gekauft. Die Anschlußgarantie habe ich bei dem örtlichen HD Dealer abgeschlossen. Die Werksgarantie war noch nicht abgelaufen. Die Anschlußgarantie läuft allerdings über CarGarantie.
zum zitierten Beitrag Zitat von iDeni
Das ist korrekt, die Maschine habe ich privat gekauft. Die Anschlußgarantie habe ich bei dem örtlichen HD Dealer abgeschlossen. Die Werksgarantie war noch nicht abgelaufen. Die Anschlußgarantie läuft allerdings über CarGarantie.