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Geschrieben von iDeni am 28.07.2018 um 13:50:

Ich glaube ich habe MAL WIEDER in die Sch.... gegriffen, brauche mal euren Rat

Moin zusammen,

wie das Thema schon beschreibt .... ich bin kurz vorm ausrasten. Ich weiß, ich bin hauptsächlich selber Schuld und benötige mal euer Schwarmwissen. Vielleicht bekomme ich ja ein paar gute Tipps.

Folgendes:
Ich habe mir Anfang Mai eine FLHXS gekauft. Beim Verkaufsgespräch stellte sich heraus, dass der Vorbesitzer (Verkäufer und Vorbesitzer sind zwei verschiedene Personen, beides Deutsche hatte also nicht das Gefühl über den Tisch gezogen zu werden) einen Wildunfall mit der Maschine hatte. Der Verkäufer legte mir auch eine Rechnung mit sämtlichen getauschten Teilen vor. Darauf stehen auch 85 Arbeitseinheiten Unfall drauf. Mein Fehler war hier (im Nachhinein ist man schlauer) nach einem Vermessungsbericht zu fragen. Nun nach längeren Forschungen wegen dem bescheidenen Fahrverhalten meiner dicken vermute ich, dass sie nicht vermessen wurde. Meine Radlager, die Motorlager und Bremsklötze wurden bereits getauscht. Ein neues Mapping habe ich auch bekommen in der Hoffnung, dass der Fehler behoben wird. Hat bisher alles nichts gebracht.

Warum ich das bisher alles getauscht habe und nicht direkt darauf kam, die dicke vermessen zu lassen? Eine hervorragende Frage. Ich habe den Wildunfall schlichtweg verdrängt. Erst die Probefahrt eines Kumepls mit meiner Maschine und die darauffolgende Frage ob ich schon mal einen Unfall hatte, hat mich wieder darauf gebracht. Ich hatte den Unfall als erledigt abgehakt wegen der Rechnung. Ich war einfach zu blauäugig und gutgläubig. Jetzt ist das Kind nun mal in den Brunnen gefallen. Wie komme ich aus der Situation wieder mit einem blauen Auge raus?

Der Vorbesitzer meldet sich mittlerweile auch nicht mehr. Er wollte mir eigentlich Bilder vom Unfall zuschicken und auch das Gutachten, welches erstellt wurde. Angeblich soll er ein Reh bei 120 frontal erwischt haben. Die Maschine sei nicht umgefallen. Toll. Der entstandene Schaden beschränkte sich wohl auf Gabel, Reifen, Scheinwerfer und Kleinteile.

Gibt es eine Möglichkeit die Vorversicherung herauszubekommen und das Gutachten anzufordern? Ich habe mal irgendwo gelesen, dass wenn ein Motorrad einen Schaden an der Gabel hatte, auch der Rahmen vermessen werden muss. Stimmt das? Was ist wenn ich das Gutachten bekomme und keinerlei Vermessungen gemacht wurden? Habe ich irgendeine Möglichkeit hier in irgendeiner Art und Weise mit Erfolg tätig zu werden?

Der Unfall war im Oktober 2016.



Danke und Gruß
Sezar


Geschrieben von Shadow am 28.07.2018 um 14:06:

du hast doch laut Vertrag bestimmt als Unfallbike gekauft, ...... oder steht dabei zu 100% wiederhergestellt?

Wirst als Lehrgeld abhaken können.



Reh Frontal mit 120kmh ........... ohne zu stürzen fröhlich nicht mal Evil Knivel würde das schaffen!


Geschrieben von bestes-ht am 28.07.2018 um 14:24:

Hat das Bike eine Vin mit 5 oder 1 beginnend?

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Booze am 28.07.2018 um 14:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Hat das Bike eine Vin mit 5 oder 1 beginnend?

fröhlich Klischee Klischee

Lass das Teil mal vermessen, eigentlich geht das auch selbst Bindfadenmethode, dann weist du was Sache ist.
Rahmen und Gabel lassen sich richten, das ist jetzt auch nicht so teuer.

Immer dieses Mimimi 


Wenn ich das lese Maping gemacht, würde ich dieser Werkstatt ordentlich auf die Finger hauen  Baby  


Geschrieben von Nuwanda am 28.07.2018 um 14:49:

Habe mal ein wenig im Internet gesucht und Folgendes gefunden:

 ...

Warum vermessen?

Aktive Sicherheit:


Die Eigenstabilisierung eines Zweirades hängt im wesentlichen von dynamischen Effekten ab. Bereits kleine Veränderungen an der Rahmen- und Fahrwerksgeometrie können die Eigenstabilisierung stören und zu unvorhersehbaren Reaktionen führen (Shimmy, Pendeln, mangelhafter Geradeauslauf, etc.). Insbesondere im Grenzbereich kommt es leicht zu fahrdynamischen Zuständen, die auch zum Sturz führen können. Die Betriebssicherheit eines Einspurfahrzeuges steht und fällt mit der absoluten Maßhaltigkeit des gesamten Fahrwerks. Ferner erlischt die Betriebserlaubnis für ein beschädigtes Fahrzeug. 

Haftung:

In der Praxis ergeben sich zahlreiche Haftungsgründe, die bei einem nicht endeckten Rahmen- oder Fahrwerksschaden entstehen können: 


Wann vermessen?

Nach einem Unfall:


Bei einem Schadensereignis ist es wichtig den Gesamtzustand des Fahrzeuges zu beurteilen. Bereits ein „Umfaller" kann durch die Hebelkräfte einen Rahmen beschädigen. Eine Maßabweichung kann in der Regel mit dem blosen Auge nicht erkannt werden. Zu ihrer persönlichen Sicherheit und als Nachweis für die Versicherung und den Sachverständigen sollte der Rahmen auf Masshaltigkeit überprüft werden. Das Messprotokoll dient gleichzeitig als Nachweis bei der Offenbarungspflicht des Unfallschadens und bietet dem Verkäufer und Käufer haftungsrechtliche Sicherheit.


Beim Gebrauchtfahrzeugkauf oder Verkauf:

Beim Gebrauchtfahrzeughandel dient die Rahmenvermessung der persönlichen Absicherung des Käufers, wie auch der des Verkäufers. Zahlreiche Zweiräder werden unfachmännisch instandgesetzt. Das Protokoll der Rahmenvermessung gibt ihnen ein objektives Bild über den tatsächliche Zustand des Motorrades.


Für die Restauration oder Wertermittlung:

Die Vermessung des Rahmens vor Beginn einer Restauration zeigt schnell ob sich der Wiederaufbau lohnt und erspart unnötige Investitionen. Die Vermessung dient dem Werterhalt und dokumentiert objektiv den Zustand und hilft die „Guten" von den „Schlechten" zu unterscheiden. 

Bei Fahrwerks- oder Handlingsproblemen:

Die Fehlersuche bei Fahrwerks- oder Handlingsproblemen ist oftmals eine sehr zeit- und kostenintensive Angelegenheit. Eventuelle Fehler in der Rahmengeometrie können durch die Vermessung schnell und kostengünstig identifiziert werden. 

 ...

Quelle:
http://www.ingenieurbuero-schaller.de/kfz-sachverst%C3%A4ndigenb%C3%BCro/motorradvermessung/


Geschrieben von Booze am 28.07.2018 um 14:56:

Wenn es doch eine offizielle Rechnung über die Reparatur gibt, wäre das für mich die erste Anlaufstelle da mal nachzuhaken und den Jungs mal auf die Füsse zu treten.

Kannst du die Rechnung mal hier einstellen?


Geschrieben von Nuwanda am 28.07.2018 um 15:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von iDeni
 ...

Der Vorbesitzer meldet sich mittlerweile auch nicht mehr. Er wollte mir eigentlich Bilder vom Unfall zuschicken und auch das Gutachten, welches erstellt wurde. Angeblich soll er ein Reh bei 120 frontal erwischt haben. Die Maschine sei nicht umgefallen. Toll. Der entstandene Schaden beschränkte sich wohl auf Gabel, Reifen, Scheinwerfer und Kleinteile.

Gibt es eine Möglichkeit die Vorversicherung herauszubekommen und das Gutachten anzufordern?

 ...


Danke und Gruß
Sezar

Schreib dem Vorbesitzer/Verkäufer doch ein Brieflein mit der Erinnerung an seine Zusage.
Dann per Einschreiben/Rückschein zusenden!

Über den "Zentralruf der Autoversicherer" solltest Du vielleicht Auskunft über den Schadensfall bekommen?
 


Geschrieben von Booze am 28.07.2018 um 15:52:

Das Kind liegt doch schon im 'Brunnen, ich würde da lieber jemanden suchen, der das wieder richten kann und gut ist.


Wobei für mich die Frage im Raum steht, was genau macht die Maschine?


Geschrieben von Nuwanda am 28.07.2018 um 16:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Das Kind liegt doch schon im 'Brunnen, ich würde da lieber jemanden suchen, der das wieder richten kann und gut ist.

Unter Umständen hat der Lenkkopf/Rahmen der Harley beim Zerlegen des Rehs etwas abbekommen?
Diese Erfahrung habe ich Gott sei Dank noch nicht gemacht, aber wenn man mit 120 km/h so ein Rehlein zerlegt, gehen da sicherlich ordentlich Kräfte von der Gabel über den Lenkkopf auf den Rahmen?

Dann kann das richten lassen ein nicht ganz preiswerter Spaß werden?

Der Verkäuft hat Bilder und ein Gutachten versprochen, läßt sich nun aber am A... le... !
Daraus stellt sich die Frage, ob das Krad nach dem Unfall tatsächlich begutachtet wurde und welche Art von Unfall tatsächlich stattgefunden hat?

Zudem liegt eine Rechnung über die Reperatur eines Unfallsschadens vor!
Da würde ich, daß hast Du beschrieben, auch mal nachhaken, was denn da warum gemacht wurde?

Augenzwinkern


Geschrieben von iDeni am 28.07.2018 um 18:24:

Also Bemerkbar hat sich das alles gemacht, indem die dicke sehr "unruhig" läuft.

Erst war ich bei einem freundlichen der den Fehler bei den Radlagern identifizierte. Die Radlager waren auch wirklich hinüber, fehlte nicht mehr viel bis zum völligen zerlegen. Da hab ich schon mal Schwein gehabt. Dann wurden auch die Bremsklötze und anschließend auch die Motorlager gewechselt. Der Fehler war allerdings immer noch da.

Mit "unruhig" laufen kann man am Besten so beschreiben: als wenn die dicke zwischen 1500 und 2000 Touren über eine grobe Pflastersteinstrasse fährt. Ich habe Vibrationen in der gesamten Maschine. Es mag sein, dass die Vibrationen auch unterhalb von 1500 Umdrehungen vorhanden sind, allerdings so gering, dass sie nicht auffallen. Über 2000 mögen sie auch da sein, dann aber vielleicht so stark, dass man sie kaum noch wahr nimmt. Das sind allerdings Vermutungen meinerseits.

Bei der Schrauberbude habe ich schon angerufen. Vermessen wurde sie bei denen nicht, sonst würde das auch auf der Rechnung stehen, sagte man mir. Daher wüsste ich gerne was in dem Gutachten steht, kann ja sein, dass die Vermessung woanders gemacht wurde. Es ist ja nun mal alles möglich. Müsste die Werkstatt denn nicht wissen, bei welcher Versicherung die Maschine versichert war? Der Rechnung wurde allerdings bar bezahlt, also nicht von der Versicherung beglichen. Besteht anders eine Möglichkeit die Versicherung ausfindig zu machen? Vielleicht hat der Gutachter seine Arbeit nicht voll umfänglich gemacht? Ob mir das was bringt wenn ich das weiß? Keine Ahnung


Geschrieben von Marco321 am 28.07.2018 um 18:38:

rein aus Interesse, du hast eine 2016er. Hatte die keine Werksgarantie mehr beim Kauf  (oder sogar jetzt noch) ?

Wieviel Kilometer hat die SG jetzt runter ?  Radlager und Bremsbeläge so früh schon fertig ?

die Vibrationen bei 1500-2000, in jedem Gang oder doch nur bei einer bestimmten Geschwindigkeit (z.B. Unwucht am Vorderrad) ?

__________________
Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von iDeni am 28.07.2018 um 18:43:

Ich habe beim Kauf noch eine Anschlußgarantie abgeschlossen. Ich musste bisher nur die Motorlager bezahlen. Sie hat jetzt 35000 gelaufen. Der Vorbesitzer war mit ihr wohl täglich unterwegs.
Die Vibrationen sind nicht Geschwindigkeitsabhängig sondern wirklich Drehzahl abhängig. Kommt also in jedem Gang vor.


Geschrieben von Nuwanda am 28.07.2018 um 18:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von iDeni
Ich habe beim Kauf noch eine Anschlußgarantie abgeschlossen. Ich musste bisher nur die Motorlager bezahlen. Sie hat jetzt 35000 gelaufen. Der Vorbesitzer war mit ihr wohl täglich unterwegs.
Die Vibrationen sind nicht Geschwindigkeitsabhängig sondern wirklich Drehzahl abhängig. Kommt also in jedem Gang vor.

Aus Deinem 1. Beitrag liest es sich für mich so heraus, daß Du die Maschine privat gekauft hast?
Wo hast Du dann die Anschlußgarantie gekauft?
 


Geschrieben von iDeni am 28.07.2018 um 18:57:

Das ist korrekt, die Maschine habe ich privat gekauft. Die Anschlußgarantie habe ich bei dem örtlichen HD Dealer abgeschlossen. Die Werksgarantie war noch nicht abgelaufen. Die Anschlußgarantie läuft allerdings über CarGarantie.


Geschrieben von Nuwanda am 28.07.2018 um 19:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von iDeni
Das ist korrekt, die Maschine habe ich privat gekauft. Die Anschlußgarantie habe ich bei dem örtlichen HD Dealer abgeschlossen. Die Werksgarantie war noch nicht abgelaufen. Die Anschlußgarantie läuft allerdings über CarGarantie.

Und die wissen von der Vorgeschichte der Maschine, bzw. werden die doch wohl keinen Anschlußgarantie-Vertrag ohne Gutachten machen?