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Geschrieben von harno am 05.07.2018 um 10:33:

Serie und LED Blinker gleichzeitig nutzten

Hallo zusammen
 Hat jemand Erfahrung wenn es darum geht die Originalen Blinker (vorne) mit den LED Blinkern von Joachim parallel zu schalten?
Gibt es technisch etwas zu beachten oder sollte das ohne Probleme funtzen?
 Eigentlich wollte ich ja „umrüsten“, aber zum einen gefallen mir die Original Blinker, und zum anderen ist da der Sicherheitsgedanke des „Besser Gesehen Werdens“.
 Ich weiß allerdings nicht ob die gleichzeitige Nutzung der beiden Blinker auch mit der STVZO konform gehen? Bin für Infos wie immer sehr dankbar!

Harno 

__________________
Bin there, done that
 


Geschrieben von HeikoJ am 05.07.2018 um 11:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von harno
Ich weiß allerdings nicht ob die gleichzeitige Nutzung der beiden Blinker auch mit der STVZO konform gehen?

Nein ...

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von harno am 05.07.2018 um 16:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Nein ...

Da es bei 2 spurigen Fahrzeugen durchaus zusätzliche (z.B. seitliche) Signalzeichengeber gibt, würde mir eine etwas umfassendere Erläuterung des "Nein..." durchaus zusagen Augenzwinkern

__________________
Bin there, done that
 


Geschrieben von HeikoJ am 05.07.2018 um 16:52:

Kannst du gerne kriegen ...

§54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,

2. an Krafträdern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,".

ECE R53:
6.3 .FAHRTRICHTUNGSANZEIGER
6.3.1. Anzahl: Zwei pro Seite

 

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von anoli am 05.07.2018 um 17:12:

@harno

ich behaupte wenn eine Schlafhaube deinen Blinker nicht sieht, sieht er auch keine 2 Blinker.

Die Idee mit den Blinkerstripes ist, eine möglichst cleane Optik zu bekommen, wo kein Blinker in der Gegend rum hängt.
Die originalen Eierbecher gefallen vielen Fahrern zudem nicht so gut wie die kaum auffälligen Stripes