Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=6)
--- Schlüsselnr. 0000 und Tüv Eintragung (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=84260)
Schlüsselnr. 0000 und Tüv Eintragung
hallo zusammen,
habe eine importierte 48, diese hat deutsche zulassung und natürlich die typnummer 0000.
habe das mopped bisschen umgebaut. kurzes Heck, kein frontfender, auspuff (mit abe) kleine blinker, flacher z lenker etc pp..... , nun meine frage: muss ich die sachen überhaupt eintragen oder kann ich einfach behaupten das das ding so aus den staaten kam und so hier abgenommen wurde ?
wer trägt mir solche umbauten ein? zb lenker und heck sind ohne gutachten ... komme aus dem kölner raum
danke für eure hilfe
Kurzes Heck: § 36 a StVZO (1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein. Dabei geht man davon aus, dass es wirksam ist, wenn die Radabdeckung so angebracht ist, dass sie maximal 150 mm über Achsmitte beginnt und die Lauffläche komplett abgedeckt. Alles andere würde ich mal sicherheitshalber eintragen lassen. Für den Frontfender gilt das gleiche.
Auspuff mit ABE: Da scheiden sich die Geister der Rechtswissenschaften. Praktisch ist es so, dass sich die ABE des Auspuffs, ab BJ 2006 der Auspuffzulassung, in dem dazugehörigen Gutachten nicht mehr nur auf den Fahrzeugtyp, sondern auch auf die EU-ABE des Fahrzeugs beruft. DAs Gutachten muß aber keiner mitführen, und auch dieses Gutachten bezeichnet daneben den Fahrzeugtyp. Jeder Händler behauptet daher, man müsse es eintragen lassen, oder gleich passend zum Auspuff eine 5HD kaufen. Andererseits gibt der Gesetzestext eigentlich her, dass er nicht eingetragen werden muß. Also zusammengefasst: Es weiß kein Mensch, ob der eingetragen werden muß, aber es gibt viele Meinungen dazu.
Blinker: Sollten ABE auf den Gläsern haben. Müßten nach dem Gesetzestext eher eingetragen werden als der Auspuff, aber kein Mensch wird bei Blinkern mit ABE realistisch eine Eintragung fordern. Ohne ABE auf den Gläsern kann das Mopped bei jeder Kontrolle sofort stillgelegt werden, egal ob 1HD oder 5HD.
Lenker: Sollte auch eine ABE haben. Wenn die nicht eingestempelt ist, mit Gutachten eintragen lassen. Wenn du kein Gutachten hast, aber den Hersteller kennst, Gutachten googeln oder beim Hersteller anfordern. Wenn es keines gibt, abbauen.
"oder kann ich einfach behaupten das das ding so aus den staaten kam und so hier abgenommen wurde ?" Klar kannst du das behaupten, es wird nur keinen interessieren, ob du das behauptest. Im schlimmsten Fall bekommst du für diese Behauptung dann eben eine Stillegung, wegen offenkundig rechtswidriger Erstabnahme und die Auflage, das ganze Ding nochmal von vorne zuzulassen.
__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
Nur weil die Typnummer genullt ist kannst du nicht einfach behaupten das wäre so gewesen. Die Maschine wird vor der Zulassung eine Vollabnahme unterzogen und alles was nicht Original HD ist muss da auch abgenommen werden. Dazu wird alles in Bildern dokumentiert.
Ich hab auch eine Import Maschine und aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen das die Abnahme von Umbauten da in der Tendenz eher besser geplant werden muss und ggf. komplizierter ist. Streng genommen gelten nämlich die ganzen ABEs und Gutachten die für das entsprechende EU Modell angefertigt wurden nicht, da man eben ja nicht genau dieses Modell hat. Da die Maschine natürlich grundsätzlich dem Modell entspricht ist die Abnahme möglich, muss aber, egal ob Gutachten vorhanden ist oder nicht immer eine Abnahme nach §19.2 bzw. $21 auch bekannt als Einzelabnahme sein. Das das im Westen nur der TÜV, Dekra im Osten, kostet dann ggf. mehr Geld und in Hessen kommt dann auch immer noch die Bündelungsbehörde ins Spiel.
Meine Softail ist inzwischen auch komplett auf links gedreht und mein Fzg. Schein hat jetzt drei Seiten. Es geht also schon einiges. Aber gerade bei Import Maschinen sollte man vorher mal mit dem Prüfer gesprochen haben.
hallo und danke fürs antworten
nun ja das lustige ist, das das fahrzeug von den staaten nach holland kam und von dort aus den deutschen brief über die dekra erlangt hat dann habe ich die kiste nach köln gebracht und der umbau begann. normalerweise könnte ich doch zu jeder tüv behörde fahren und schauen was dort über meine fahrgestell nummer bildermässig hinterlegt ist. sollten dort keine bilder vorhanden sein , habe ich doch eigentlich narrenfreiheit oder nicht ? man könnte theoretisch immer sagen das das teil so über die dekra gelaufen ist .... bitte haut mich nicht an den pranger ....
abe auf den gläsern? du meinst eine e-nummer.... die sind vorhanden
Bei einer eventuellen Kontrolle durch geschultes Personal auf der Straße oder bei TÜV/Dekra interessiert herzlich wenig was mal war, sondern ob das jetzt vorhandene StVZO bzw. EG konform ist.
Laut § 31 StVZO liegt die Verantwortung eindeutig beim Halter. Dumm stellen oder "das war schon so" klappt eher nicht.
__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
zum zitierten Beitrag Zitat von fortyeight85
habe ich doch eigentlich narrenfreiheit oder nicht ? man könnte theoretisch immer sagen das das teil so über die dekra gelaufen ist ....
__________________
Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.