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Geschrieben von Kaisotelli am 20.02.2018 um 22:22:

Hallo zusammen
habe mit der suchfunktion leider nichts erreichen können daher stelle ich mal hier die frage:

Heritage Softail Classic bj 2004 als einspritzer FLSTCI

MUSS ich einen kat haben oder nicht?
ich werde leider aus dem netz nicht schlau
danke schon einmal

gruß sebastian


Geschrieben von DéDé am 20.02.2018 um 22:44:

bis Bj. 2006 kannst du auch zugelassene  Zubehöranlagen ohne Kat fahren, die gibt´s noch..

__________________
noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von Kaisotelli am 20.02.2018 um 22:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von DéDé
bis Bj. 2006 kannst du auch zugelassene  Zubehöranlagen ohne Kat fahren, die gibt´s noch..

danke Dé Dé!
jetzt wird es etwas spezieller..
also wenn ich nun mit ner leeren anlage (screaming Eagle ohne kat ohne dbk etc.) angehalten werde gibt es da ne mängelkarte oder kann das bis zu einer steuernachzahlung gehen?
und wenn ja sind dann die steuern bis zu letzten AU fällig oder bis zur 1. zulasssung von 2004?
danke schonmal
gruss Sebastian


Geschrieben von DéDé am 20.02.2018 um 23:07:

Motorräder werden momentan noch alle nach Hubraum besteuert, nicht nach Emissionsklassen

__________________
noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von anoli am 21.02.2018 um 13:41:

Servus,
generell musst du keinen Kat haben.
Dein (unser Augenzwinkern ) Mopped ist einer Emissionsklasse zugeordnet die keinen Kat vorschreibt.

Bei diesem Modell Trifft folgende Besonderheit zu, du darfst einen Kat verbauen, denn das verbessert die Umwelteigenschaften.

Wenn du ein Modell mit Kat hast, darfst du diesen nicht ausbauen, denn das verschlechtert die Umwelteigenschaften und es kann sogar zu einer Anzeige wegen Steuerbetruges kommen.

Was deinen SE betrifft, wäre ich vorsichtig! Wir waren unterwegs zu einem Treffen und kamen natürlich in eine Kontrolle. Einer meiner Kumpels ist mit SE`s gefahren.
Der musste das Mopped stehen lassen, die Töpfe abbauen, die Bullen haben sie zur Überprüfung mitgenommen, er hat sie mit dem Ergebnis bekommen "darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden".
Er hat seine Geldstrafe bekommen und musste das Porto zahlen.

Alternative wäre: das ganze Mopped wird abgeschleppt und untersucht. Da hätte er auch die Abschleppkosten zahlen müssen. Darum haben wir die teile vor Ort abgebaut, das war günstiger.
Vorteil war, einer unserer Leute kam am nächsten Tag nach und hat ihm legale Töpfe mitgebracht.

Auf diese Weiße konnten wir das mit dem Abbauen lösen.
Und mal ehrlich, die Kiste ist nur mit den Krümmern leiser wie mit SE`s !   fröhlich

Da es gerade zum Thema Auspuff X Aussagen gibt, im Laufe der Zeit wurden Gesetzte verändert und Angepasst.
Hier ein Auszug aus dem Netz:
Dieses in den meisten Fällen überflüssige Prozedere ist nun dank unser Europäischen , die die einzelnen Rechtssysteme
in Europa vereinheitlichen will, endlich vorbei. In Deutschland heißt das neue Gesetz Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
Die FZV ersetzt teilweise die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Für den vorbenannten Fall ist dies besonders
wichtig, da § 18 StVZO nun wegfällt. § 18 StVZO besagte für Motorräder den Wegfall der Betriebserlaubnis bei zu
lauten Auspuffanlagen. Die Strafen sind dementsprechend im Bußgeldkatalog angepasst worden. Tatbestandsnummer 349100
heißt jetzt: Sie führten ein Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. Die Geldbußen liegen bei 20 Euro für
einen defekten Schalldämpfer und 30 Euro bei einer zusätzlichen Belästigung. Es gibt keine Punkte mehr für defekte Auspufftüten und eine Stillegung bzw.
Beschlagnahmung ist, da die Betriebserlaubnis nicht erlischt, unverhältnismäßig. Das Europarecht hat damit seine
große Sympathie auch für Motorradfahrer unter Beweis gestellt und schafft engstirnige deutsche Regelungen ab, die
keinerlei präventive Wirkungen haben. Das wichtigste ist, dass man trotz einer defekten Auspuffanlage immer noch
eine Betriebserlaubnis hat und diese nicht verliert. Es kann von Euch nur verlangt werden, dass Ihr den Mangel behebt
und das Motorrad anschließend vorführt.
 Einzig und allein teuer wird auch zukünftig das vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines
Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Strafen ab 25 Euro ohne
Punkte vor. Ist dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann werden daraus schnell 50 Euro und es gibt
3 Punkte dazu. Je nach Schwere des Verstoßes und der Schwere des Vorsatzes, kann die Strafe erhöht werden. Rechtsprechung
ist bisher nur vereinzelt zu finden, so dass es noch eine ganze Zeit dauern wird, bis man die Höhen der einzelnen Strafen
einschätzen kann. Auch ist derzeit noch nicht klar, ob zukünftig eine Stilllegung und Beschlagnahme für diese harten Fälle
noch verhältnismäßig ist.


Aber wie immer, wenn man an den falschen Kontroletti kommt, wird's doch anders ausgehn...


Geschrieben von Gizmo89 am 21.02.2018 um 14:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von anoli

Bei diesem Modell Trifft folgende Besonderheit zu, du darfst einen Kat verbauen, denn das verbessert die Umwelteigenschaften.

Wenn du ein Modell mit Kat hast, darfst du diesen nicht ausbauen, denn das verschlechtert die Umwelteigenschaften und es kann sogar zu einer Anzeige wegen Steuerbetruges kommen.

Woher hast du diese Info?

pauschal ist diese nämlich falsch....es kommt auf die Homologation an

Beispiel.: ich hatte eine suzuki gsxr 600 k7 (heisst Baujahr 2007)
dieses Modell wurde 2006 und 2007 so gebaut und zwar mit kat

die Homologation war im Jahr 2005 ...deshalb durfte ich einen Zubehör ESD ohne Kat fahren (Kat und Schalldämpfer waren/sind bei diesem Modell ein Teil). Das hat mir auch der TÜV so bestätigt

und zu Thema Anzeige wegen Steuerbetruges sag ich mal nichts.....das is Stammtischgelaaber..sorry

__________________
Wennd wurst so dick wias broad is , na is wurst wia dick as broad is Freude


Geschrieben von Sasch1745 am 21.02.2018 um 14:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von anoli
Servus,
generell musst du keinen Kat haben.
Dein (unser Augenzwinkern  ) Mopped ist einer Emissionsklasse zugeordnet die keinen Kat vorschreibt.

Bei diesem Modell Trifft folgende Besonderheit zu, du darfst einen Kat verbauen, denn das verbessert die Umwelteigenschaften.

Wenn du ein Modell mit Kat hast, darfst du diesen nicht ausbauen, denn das verschlechtert die Umwelteigenschaften und es kann sogar zu einer Anzeige wegen Steuerbetruges kommen.

Was deinen SE betrifft, wäre ich vorsichtig! Wir waren unterwegs zu einem Treffen und kamen natürlich in eine Kontrolle. Einer meiner Kumpels ist mit SE`s gefahren.
Der musste das Mopped stehen lassen, die Töpfe abbauen, die Bullen haben sie zur Überprüfung mitgenommen, er hat sie mit dem Ergebnis bekommen "darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden".
Er hat seine Geldstrafe bekommen und musste das Porto zahlen.

Alternative wäre: das ganze Mopped wird abgeschleppt und untersucht. Da hätte er auch die Abschleppkosten zahlen müssen. Darum haben wir die teile vor Ort abgebaut, das war günstiger.
Vorteil war, einer unserer Leute kam am nächsten Tag nach und hat ihm legale Töpfe mitgebracht.

Auf diese Weiße konnten wir das mit dem Abbauen lösen.
Und mal ehrlich, die Kiste ist nur mit den Krümmern leiser wie mit SE`s !   fröhlich

Da es gerade zum Thema Auspuff X Aussagen gibt, im Laufe der Zeit wurden Gesetzte verändert und Angepasst.
Hier ein Auszug aus dem Netz:
Dieses in den meisten Fällen überflüssige Prozedere ist nun dank unser Europäischen , die die einzelnen Rechtssysteme
in Europa vereinheitlichen will, endlich vorbei. In Deutschland heißt das neue Gesetz Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
Die FZV ersetzt teilweise die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Für den vorbenannten Fall ist dies besonders
wichtig, da § 18 StVZO nun wegfällt. § 18 StVZO besagte für Motorräder den Wegfall der Betriebserlaubnis bei zu
lauten Auspuffanlagen. Die Strafen sind dementsprechend im Bußgeldkatalog angepasst worden. Tatbestandsnummer 349100
heißt jetzt: Sie führten ein Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. Die Geldbußen liegen bei 20 Euro für
einen defekten Schalldämpfer und 30 Euro bei einer zusätzlichen Belästigung. Es gibt keine Punkte mehr für defekte Auspufftüten und eine Stillegung bzw.
Beschlagnahmung ist, da die Betriebserlaubnis nicht erlischt, unverhältnismäßig. Das Europarecht hat damit seine
große Sympathie auch für Motorradfahrer unter Beweis gestellt und schafft engstirnige deutsche Regelungen ab, die
keinerlei präventive Wirkungen haben. Das wichtigste ist, dass man trotz einer defekten Auspuffanlage immer noch
eine Betriebserlaubnis hat und diese nicht verliert. Es kann von Euch nur verlangt werden, dass Ihr den Mangel behebt
und das Motorrad anschließend vorführt.
 Einzig und allein teuer wird auch zukünftig das vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines
Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Strafen ab 25 Euro ohne
Punkte vor. Ist dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann werden daraus schnell 50 Euro und es gibt
3 Punkte dazu. Je nach Schwere des Verstoßes und der Schwere des Vorsatzes, kann die Strafe erhöht werden. Rechtsprechung
ist bisher nur vereinzelt zu finden, so dass es noch eine ganze Zeit dauern wird, bis man die Höhen der einzelnen Strafen
einschätzen kann. Auch ist derzeit noch nicht klar, ob zukünftig eine Stilllegung und Beschlagnahme für diese harten Fälle
noch verhältnismäßig ist.


Aber wie immer, wenn man an den falschen Kontroletti kommt, wird's doch anders ausgehn...

servus,

um kurz auf deine Aussage wegen des Steuerbetrugs zu kommen, unsere Mopped werden doch nach Kubik besteuert und nicht nach Schadstoffaustoss oder?


Geschrieben von anoli am 21.02.2018 um 15:28:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sasch1745

servus,

um kurz auf deine Aussage wegen des Steuerbetrugs zu kommen, unsere Mopped werden doch nach Kubik besteuert und nicht nach Schadstoffaustoss oder?

Servus,
wie unsere bzw. Moppeds generell besteuert werden kann ich dir nicht sagen. Hubraum, Schadstoffausstoß oder beidem ???
Nach meinem Infostand gibt das Fahren ohne Kat wo normal einer sein sollte ne Anzeige wegen Steuerbetrug. Siehe hier.

Nagel mich da aber bitte nicht fest. Das soll ein Anwalt klären.

Mir ging es um die Frage von Kaisotelli, der muss keinen Fahren.


Und wie ich grad lese, gibt's schon weitere Beiträge.
Hier mein Wissenstand ab wann ein Kat drinn sein muss. (zu finden auf der Homepage von Tante Louis)


Seit 2006 wird an Krafträdern bei der Hauptuntersuchung ähnlich wie bei Pkws eine Abgasuntersuchung durchgeführt. Wird an Motorrädern mit Baujahr ab Bj. 05/2006 der Auspuff gegen eine Zubehöranlage ausgewechselt, muss diese wiederum mit einem KAT ausgerüstet sein, um die Abgaswerte einzuhalten. Praktisch ist es natürlich, wenn der Original-Kat im Krümmer untergebracht ist – dann braucht der Zubehörauspuff keinen zu enthalten. Fahrzeuge vor Baujahr 05/2006 benötigen keinen KAT, um die für sie geltenden Abgasgrenzwerte zu erfüllen – hier darf der KAT bei Montage eines Zubehörauspuffs dann entfallen.
 


Geschrieben von Sam V am 21.02.2018 um 16:03:

zum zitierten Beitrag um kurz auf deine Aussage wegen des Steuerbetrugs zu kommen, unsere Mopped werden doch nach Kubik besteuert und nicht nach Schadstoffaustoss oder?

Kraftfahrzeugsteuergesetz § 9 Steuersatz
(1) Die Jahressteuer beträgt für
1.Krafträder, die durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, für je 25 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon 1,84 EUR;

Bei PKW gibt es eine Staffelung nach Schadstoffausstoß, bei Motorrädern nicht.

Daher gibt es auch keine Steuerhinterziehung mit nachträglich ohne Kat bei Motorrädern.

__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von BlackStar am 21.02.2018 um 17:19:

Moin, 

hab letztens in einem Motorradmagazin gelesen, das die Entnahme des Kats als Verstoß gegen geltende Umweltgesetze geahndet wird. Angeblich soll die kontrollierende Obrigkeit genauestens informiert worden sein, wie z.B. Katersatzrohre auszumachen sind. Es wurde von Stilllegung an Ort geschrieben, da die höheren Schadstoffwerte als erhebliche Gefahr für die Umwelt gewertet würden.

Die 'PseudoKats' aus der pre Lambda Aera (nur 1 Kateinsatz bei 2 Endschalldämpfern) zur Beruhigung des Umweltgewissens der Hersteller wird das kaum ernsthaft betreffen, da das Fehlen nicht ohne Demontage des ESD erkannt/nachgewiesen werden kann.

Nach der Überempfindlichkeit, die der VW Konzern uns eingebrockt hat, sollte man sich wohl zumindest von kennzeichnungslosen Katersatzrohren/Kollektorersatz fernhalten.

BlackStar

__________________
alles Werbung


Geschrieben von Gizmo89 am 22.02.2018 um 08:33:

Jungs....die Frage vom TE war aber nicht ob er den Kat entfernen darf oder nicht


die Frage war: ob er bei einem bestimmtem Modell den Kat entfernen darf

Heritage Softail Classic bj 2004 als einspritzer FLSTCI


natürlich ist es nicht legal bei einer 2018er den Kat rauszureissen....aber darum geht es nicht

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Geschrieben von websauger am 13.12.2024 um 11:08:

Eine Antwort hätte mich sehr interessiert. Ich kann einenä mechanische Kesstech-Klappenauspuff bekommen, der aber keine Kat-Anschlüsse hat. Meine 2001er sHeritage TC88 hat aber einen Kat. Kann ich die Kesstech jetzt legal verbauen oder nicht?

cu


Geschrieben von Börnie am 13.12.2024 um 11:26:

Was sind „Kat-Anschlüsse“ ?

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Geschrieben von bestes-ht am 13.12.2024 um 12:57:

Kess/Jekill hatten in ihren Klappenanlagen-Anfängen Einsteckkats für den Krümmer.
Bei der von dir genannten mech. Klappenanlage hat die wirklich eine Klappe (Bild 2 rechts im Bild)  oder noch die Drehkulisse (Bild 2 links im Bild)?

Kess Tech Auspuff - Fragen und Antwort Thread

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Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... :-)) :-)) :-))