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--- Kat ja oder nein? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=82078)
Hallo zusammen
habe mit der suchfunktion leider nichts erreichen können daher stelle ich mal hier die frage:
Heritage Softail Classic bj 2004 als einspritzer FLSTCI
MUSS ich einen kat haben oder nicht?
ich werde leider aus dem netz nicht schlau
danke schon einmal
gruß sebastian
bis Bj. 2006 kannst du auch zugelassene Zubehöranlagen ohne Kat fahren, die gibt´s noch..
__________________
noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
zum zitierten Beitrag Zitat von DéDé
bis Bj. 2006 kannst du auch zugelassene Zubehöranlagen ohne Kat fahren, die gibt´s noch..
Motorräder werden momentan noch alle nach Hubraum besteuert, nicht nach Emissionsklassen
__________________
noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
Servus,
generell musst du keinen Kat haben.
Dein (unser ) Mopped ist einer Emissionsklasse zugeordnet die keinen Kat vorschreibt.
Bei diesem Modell Trifft folgende Besonderheit zu, du darfst einen Kat verbauen, denn das verbessert die Umwelteigenschaften.
Wenn du ein Modell mit Kat hast, darfst du diesen nicht ausbauen, denn das verschlechtert die Umwelteigenschaften und es kann sogar zu einer Anzeige wegen Steuerbetruges kommen.
Was deinen SE betrifft, wäre ich vorsichtig! Wir waren unterwegs zu einem Treffen und kamen natürlich in eine Kontrolle. Einer meiner Kumpels ist mit SE`s gefahren.
Der musste das Mopped stehen lassen, die Töpfe abbauen, die Bullen haben sie zur Überprüfung mitgenommen, er hat sie mit dem Ergebnis bekommen "darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden".
Er hat seine Geldstrafe bekommen und musste das Porto zahlen.
Alternative wäre: das ganze Mopped wird abgeschleppt und untersucht. Da hätte er auch die Abschleppkosten zahlen müssen. Darum haben wir die teile vor Ort abgebaut, das war günstiger.
Vorteil war, einer unserer Leute kam am nächsten Tag nach und hat ihm legale Töpfe mitgebracht.
Auf diese Weiße konnten wir das mit dem Abbauen lösen.
Und mal ehrlich, die Kiste ist nur mit den Krümmern leiser wie mit SE`s !
Da es gerade zum Thema Auspuff X Aussagen gibt, im Laufe der Zeit wurden Gesetzte verändert und Angepasst.
Hier ein Auszug aus dem Netz:
Dieses in den meisten Fällen überflüssige Prozedere ist nun dank unser Europäischen , die die einzelnen Rechtssysteme
in Europa vereinheitlichen will, endlich vorbei. In Deutschland heißt das neue Gesetz Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
Die FZV ersetzt teilweise die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Für den vorbenannten Fall ist dies besonders
wichtig, da § 18 StVZO nun wegfällt. § 18 StVZO besagte für Motorräder den Wegfall der Betriebserlaubnis bei zu
lauten Auspuffanlagen. Die Strafen sind dementsprechend im Bußgeldkatalog angepasst worden. Tatbestandsnummer 349100
heißt jetzt: Sie führten ein Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. Die Geldbußen liegen bei 20 Euro für
einen defekten Schalldämpfer und 30 Euro bei einer zusätzlichen Belästigung. Es gibt keine Punkte mehr für defekte Auspufftüten und eine Stillegung bzw.
Beschlagnahmung ist, da die Betriebserlaubnis nicht erlischt, unverhältnismäßig. Das Europarecht hat damit seine
große Sympathie auch für Motorradfahrer unter Beweis gestellt und schafft engstirnige deutsche Regelungen ab, die
keinerlei präventive Wirkungen haben. Das wichtigste ist, dass man trotz einer defekten Auspuffanlage immer noch
eine Betriebserlaubnis hat und diese nicht verliert. Es kann von Euch nur verlangt werden, dass Ihr den Mangel behebt
und das Motorrad anschließend vorführt.
Einzig und allein teuer wird auch zukünftig das vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines
Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Strafen ab 25 Euro ohne
Punkte vor. Ist dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann werden daraus schnell 50 Euro und es gibt
3 Punkte dazu. Je nach Schwere des Verstoßes und der Schwere des Vorsatzes, kann die Strafe erhöht werden. Rechtsprechung
ist bisher nur vereinzelt zu finden, so dass es noch eine ganze Zeit dauern wird, bis man die Höhen der einzelnen Strafen
einschätzen kann. Auch ist derzeit noch nicht klar, ob zukünftig eine Stilllegung und Beschlagnahme für diese harten Fälle
noch verhältnismäßig ist.
Aber wie immer, wenn man an den falschen Kontroletti kommt, wird's doch anders ausgehn...
zum zitierten Beitrag Zitat von anoli
Bei diesem Modell Trifft folgende Besonderheit zu, du darfst einen Kat verbauen, denn das verbessert die Umwelteigenschaften.
Wenn du ein Modell mit Kat hast, darfst du diesen nicht ausbauen, denn das verschlechtert die Umwelteigenschaften und es kann sogar zu einer Anzeige wegen Steuerbetruges kommen.
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Wennd wurst so dick wias broad is , na is wurst wia dick as broad is
zum zitierten Beitrag Zitat von anoli
Servus,
generell musst du keinen Kat haben.
Dein (unser) Mopped ist einer Emissionsklasse zugeordnet die keinen Kat vorschreibt.
Bei diesem Modell Trifft folgende Besonderheit zu, du darfst einen Kat verbauen, denn das verbessert die Umwelteigenschaften.
Wenn du ein Modell mit Kat hast, darfst du diesen nicht ausbauen, denn das verschlechtert die Umwelteigenschaften und es kann sogar zu einer Anzeige wegen Steuerbetruges kommen.
Was deinen SE betrifft, wäre ich vorsichtig! Wir waren unterwegs zu einem Treffen und kamen natürlich in eine Kontrolle. Einer meiner Kumpels ist mit SE`s gefahren.
Der musste das Mopped stehen lassen, die Töpfe abbauen, die Bullen haben sie zur Überprüfung mitgenommen, er hat sie mit dem Ergebnis bekommen "darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden".
Er hat seine Geldstrafe bekommen und musste das Porto zahlen.
Alternative wäre: das ganze Mopped wird abgeschleppt und untersucht. Da hätte er auch die Abschleppkosten zahlen müssen. Darum haben wir die teile vor Ort abgebaut, das war günstiger.
Vorteil war, einer unserer Leute kam am nächsten Tag nach und hat ihm legale Töpfe mitgebracht.
Auf diese Weiße konnten wir das mit dem Abbauen lösen.
Und mal ehrlich, die Kiste ist nur mit den Krümmern leiser wie mit SE`s !
Da es gerade zum Thema Auspuff X Aussagen gibt, im Laufe der Zeit wurden Gesetzte verändert und Angepasst.
Hier ein Auszug aus dem Netz:
Dieses in den meisten Fällen überflüssige Prozedere ist nun dank unser Europäischen , die die einzelnen Rechtssysteme
in Europa vereinheitlichen will, endlich vorbei. In Deutschland heißt das neue Gesetz Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
Die FZV ersetzt teilweise die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Für den vorbenannten Fall ist dies besonders
wichtig, da § 18 StVZO nun wegfällt. § 18 StVZO besagte für Motorräder den Wegfall der Betriebserlaubnis bei zu
lauten Auspuffanlagen. Die Strafen sind dementsprechend im Bußgeldkatalog angepasst worden. Tatbestandsnummer 349100
heißt jetzt: Sie führten ein Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. Die Geldbußen liegen bei 20 Euro für
einen defekten Schalldämpfer und 30 Euro bei einer zusätzlichen Belästigung. Es gibt keine Punkte mehr für defekte Auspufftüten und eine Stillegung bzw.
Beschlagnahmung ist, da die Betriebserlaubnis nicht erlischt, unverhältnismäßig. Das Europarecht hat damit seine
große Sympathie auch für Motorradfahrer unter Beweis gestellt und schafft engstirnige deutsche Regelungen ab, die
keinerlei präventive Wirkungen haben. Das wichtigste ist, dass man trotz einer defekten Auspuffanlage immer noch
eine Betriebserlaubnis hat und diese nicht verliert. Es kann von Euch nur verlangt werden, dass Ihr den Mangel behebt
und das Motorrad anschließend vorführt.
Einzig und allein teuer wird auch zukünftig das vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines
Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Strafen ab 25 Euro ohne
Punkte vor. Ist dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann werden daraus schnell 50 Euro und es gibt
3 Punkte dazu. Je nach Schwere des Verstoßes und der Schwere des Vorsatzes, kann die Strafe erhöht werden. Rechtsprechung
ist bisher nur vereinzelt zu finden, so dass es noch eine ganze Zeit dauern wird, bis man die Höhen der einzelnen Strafen
einschätzen kann. Auch ist derzeit noch nicht klar, ob zukünftig eine Stilllegung und Beschlagnahme für diese harten Fälle
noch verhältnismäßig ist.
Aber wie immer, wenn man an den falschen Kontroletti kommt, wird's doch anders ausgehn...
zum zitierten Beitrag Zitat von Sasch1745
servus,
um kurz auf deine Aussage wegen des Steuerbetrugs zu kommen, unsere Mopped werden doch nach Kubik besteuert und nicht nach Schadstoffaustoss oder?
zum zitierten Beitrag um kurz auf deine Aussage wegen des Steuerbetrugs zu kommen, unsere Mopped werden doch nach Kubik besteuert und nicht nach Schadstoffaustoss oder?
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
Moin,
hab letztens in einem Motorradmagazin gelesen, das die Entnahme des Kats als Verstoß gegen geltende Umweltgesetze geahndet wird. Angeblich soll die kontrollierende Obrigkeit genauestens informiert worden sein, wie z.B. Katersatzrohre auszumachen sind. Es wurde von Stilllegung an Ort geschrieben, da die höheren Schadstoffwerte als erhebliche Gefahr für die Umwelt gewertet würden.
Die 'PseudoKats' aus der pre Lambda Aera (nur 1 Kateinsatz bei 2 Endschalldämpfern) zur Beruhigung des Umweltgewissens der Hersteller wird das kaum ernsthaft betreffen, da das Fehlen nicht ohne Demontage des ESD erkannt/nachgewiesen werden kann.
Nach der Überempfindlichkeit, die der VW Konzern uns eingebrockt hat, sollte man sich wohl zumindest von kennzeichnungslosen Katersatzrohren/Kollektorersatz fernhalten.
BlackStar
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alles Werbung
Jungs....die Frage vom TE war aber nicht ob er den Kat entfernen darf oder nicht
die Frage war: ob er bei einem bestimmtem Modell den Kat entfernen darf
Heritage Softail Classic bj 2004 als einspritzer FLSTCI
natürlich ist es nicht legal bei einer 2018er den Kat rauszureissen....aber darum geht es nicht
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Wennd wurst so dick wias broad is , na is wurst wia dick as broad is
Eine Antwort hätte mich sehr interessiert. Ich kann einenä mechanische Kesstech-Klappenauspuff bekommen, der aber keine Kat-Anschlüsse hat. Meine 2001er sHeritage TC88 hat aber einen Kat. Kann ich die Kesstech jetzt legal verbauen oder nicht?
cu
Was sind „Kat-Anschlüsse“ ?
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Kess/Jekill hatten in ihren Klappenanlagen-Anfängen Einsteckkats für den Krümmer.
Bei der von dir genannten mech. Klappenanlage hat die wirklich eine Klappe (Bild 2 rechts im Bild) oder noch die Drehkulisse (Bild 2 links im Bild)?
Kess Tech Auspuff - Fragen und Antwort Thread
Kess Tech Auspuff - Fragen und Antwort Thread
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... :-)) :-)) :-))