Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Laberecke (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=19)
--- Dinge gibt es die gibt es gar nicht (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=80846)


Geschrieben von SteveHD am 23.11.2017 um 19:25:

Dinge gibt es die gibt es gar nicht

Heute voller Elan und Vorfreude mit Black Friday Rabatt für die kleine Sportie eingekauft und schöne 20% eingesackt. 
Bezahlt und Bestellbestätigung erhalten keine 30 Min später ruft der Shop an und schreibt eine nicht gerade Kundenfreundliche E-Mail.

sinngemäßer Inhalt
Die beiden Artikel fallen nicht unter der Rabatierung und ich müsste mehr zahlen oder Sie würden die Bestellung stornieren.


Also geschrieben rechtsmäßiger Kaufvertrag abgeschlossen, bezahlt und will jetzt die Ware.

Noch was hin und her und siehe da haben die das Geld einfach zurück überwiesen und meinten ich könnte mich mit deren Anwalt auseinander setzten.


So die Sache läuft jetzt über meinen Anwalt, mal sehen wie denen das schmecken wird.


Großartiger Kundenservice wäre gewesen, wir haben einen Fehler gemacht, aber kommen unserer Lieferverpflichtung nach und ändern den Internetshop ab so das die Rabatte richtig berechnet werden.
 

__________________
Gruß Steve

Night Train driver the best in class

Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben


Geschrieben von Moos am 23.11.2017 um 19:45:

Wegen so etwas zum Advokaten? Wäre mir der Stress nicht wert, zumal Du gar nicht sicher weist ob recht bekommst. Bis das geklärt ist gibt es den nächsten Black Friday. Ne miese Bewertung hinterlassen wenn möglich, Teile wo anders bestellen und abhaken. Du willst die ja jetzt und nicht in ferner Zukunft, oder?

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von SteveHD am 23.11.2017 um 19:54:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Wegen so etwas zum Advokaten? Wäre mir der Stress nicht wert, zumal Du gar nicht sicher weist ob recht bekommst. Bis das geklärt ist gibt es den nächsten Black Friday. Ne miese Bewertung hinterlassen wenn möglich, Teile wo anders bestellen und abhaken. Du willst die ja jetzt und nicht in ferner Zukunft, oder?

Im Prinzip hast Du recht aber jetzt hat mich der Ehrgeiz gepackt und daraus mach ich mir einen Spass bis der liebe Herr schäumt und kocht

__________________
Gruß Steve

Night Train driver the best in class

Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben


Geschrieben von Odie am 24.11.2017 um 09:48:

Von welcher Summe ist denn hier die Rede?

mfg Odie


Geschrieben von SteveHD am 24.11.2017 um 10:10:

Über 300 Steine

__________________
Gruß Steve

Night Train driver the best in class

Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben


Geschrieben von LETTI am 24.11.2017 um 10:29:

Auftragsbestätigung oder Bestätigung der eingegangenen Bestellung? Erst mit AB, bestätigter Preis und Angabe der Lieferzeit ist ein Kaufvertrag entstanden. Kleiner aber feiner, wichtiger Unterschied... Mit einer Eingangsbestätigung kannst du dir den Allerwertesten abputzen. 
Der Ton ist natürlich unter aller Sau!

__________________
BRC #2


Geschrieben von steamboat itchy am 24.11.2017 um 12:52:

Meistens steht es doch eh irgendwo, ganz klein gedruckt in den ABs, das Fehler vorbehalten werden und man dann keinen Anspruch darauf erheben kann .


Abhaken und die mächtigste Waffe des Kunden gebrauchen, den Verzicht auf weitere Einkäufe dort.

__________________
"Es gibt nichts Cooleres , als sich selbst cool zu nennen"  Bart Simpson


Geschrieben von Shadow am 24.11.2017 um 13:17:

abhaken und im Umfeld den Händlernamen bekanntgeben, so das deine Leut dort nicht mehr einkaufen großes Grinsen


Geschrieben von SteveHD am 24.11.2017 um 14:15:

Na denen geht aber der arsch auf Grundeis haben schon ihren Anwalt eingeschaltet. Damit Sie
mir die Teile nicht mit 20% liefern müssen. 

Klar geb ich den Namen weiter aber nicht hier öffentlich denn dann können die mich dran kriegen

__________________
Gruß Steve

Night Train driver the best in class

Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben


Geschrieben von Jaman am 24.11.2017 um 18:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von LETTI
Auftragsbestätigung oder Bestätigung der eingegangenen Bestellung? Erst mit AB, bestätigter Preis und Angabe der Lieferzeit ist ein Kaufvertrag entstanden. Kleiner aber feiner, wichtiger Unterschied... Mit einer Eingangsbestätigung kannst du dir den Allerwertesten abputzen. 
Der Ton ist natürlich unter aller Sau!

Woher weisst du denn, wie der Ton war? SteveHD hats ja nur „sinngemäss“ wiedergegeben. 

Mit dem Rest hast du natürlich Recht. Deswegen versteh ich auch nicht, wie man deswegen so ein Aufriss mit Anwalt macht.
Ich versteh garnicht das Problem, dann gibts halt keinen Rabatt, auweia. Kaufs halt nicht.


Geschrieben von Sam70 am 24.11.2017 um 18:31:

20%, das wären 60€
 Da wär mir meine Zeit zu schade. Just my 5 Cents....  


Geschrieben von SteveHD am 24.11.2017 um 18:59:

Ne 300 Steine war der Rabatt
und Aufriss wegen Anwalt ist von dem Store gekommen. 
What else die haben heute schon Post bekommen mit einem schönen Wochenend Gruß.

Es es geht sich darum da man nicht meint Mann könnte die schnelle Kohle von nicht hellen Kunden abziehen 

__________________
Gruß Steve

Night Train driver the best in class

Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben


Geschrieben von Döppi am 25.11.2017 um 21:25:

Geb ich dir Recht.  Zieh' s durch.  Sind ja nicht gerade für ihre Freundlichkeit bekannt.  Augenzwinkern

__________________
Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von Sam70 am 25.11.2017 um 22:55:

Das ist was Anderes, da wäre ich auch sauer...


Geschrieben von Vinchi am 25.11.2017 um 23:28:

Wenn der Laden Geld annimmt und eine Auftragsbestätigung zuschickt dann wäre der Vertrag abgeschlossen. Sonst wünsche ich dir viel Glück, denn das Recht wirst du normalerweise nicht bekommen.