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Geschrieben von Fledermaus am 09.01.2009 um 14:10:

fahrzeugschein, fahrzeugbrief

howdee ihrse,

wie ist das jetzt wirklich mit den eigentumsrechten? ist wirklich derjenige der den brief hat berechtigt, sich das fahrzeug anzueignen, egal wem es eigentlich gehört und wer darin eingetragen ist?

ich kann mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen.

dann könnte ja jeder, der zb. zugang zu gewissen unterlagen hat, sämtliche firmenfahrzeuge verkaufen und den erlös behalten, ohne belangt werden zu können.

falls ihr das irgendwo schonmal diskutiert/geklärt habt, tut es mir leid. vielleicht habt ihr ja dann den link für mich? hab mit der suchfunktion nix gefunden.

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Geschrieben von Diwelschisser am 09.01.2009 um 14:18:

nicht wer den brief hat, sondern der der im Brief steht ! smile


Geschrieben von Fledermaus am 09.01.2009 um 14:24:

aha! danke, diwelschisser! ich habs doch geahnt.

dieses affenzinober um die fahrzeugscheine hab ich nie richtig ernstgenommen bzw verstanden.

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Geschrieben von Diwelschisser am 09.01.2009 um 14:26:

aber wart mal ab da ist noch nicht das letzte Wort besprochen in den Thread Augenzwinkern


Geschrieben von Blaubär am 09.01.2009 um 14:30:

Wer den Brief hat. Wenn er sich den Brief widerrechtlich angeeignet hat, ist das natürlich auch strafrechtlich relevant, aber der Besitz des Briefes weist das Eigentum am dazugehörigen Fahrzeug nach.

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Geschrieben von Returner am 09.01.2009 um 14:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von Diwelschisser
nicht wer den brief hat, sondern der der im Brief steht ! smile

Stimmt so nicht!!! Wer den Brief zu Recht hat (zu beweisen durch Kaufvertrag, Schenkungsurkunde oder ähnliches) muss, wenn er das Fahrzeug nicht anmelden will, natürlich nicht drin stehen. Freude


Geschrieben von Diwelschisser am 09.01.2009 um 14:34:

ja Stimmt ihr habt recht ...................aber für das hat er ja dann auch noch den Kauf vertrag !


Geschrieben von Blaubär am 09.01.2009 um 14:49:

Kann er auch geschenkt bekommen haben - ohne Vertrag.

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Geschrieben von ...da Uwe! am 09.01.2009 um 14:55:

Mein Chef ist immer ganz happy, wenn ich unsere Firmenautos verkaufe!? geschockt

Ich geh dann einfach an den Tresor und nehm mir die Briefe raus...... Freude

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Geschrieben von Döppi am 09.01.2009 um 15:32:

Auch interessant , daß manche Versicherungen Probleme beim Diebstahl machen , wenn der Fahrzeugschein im Auto aufbewahrt wurde .
Hab ich mal irgendwo gelesen .

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Geschrieben von Heidemarie am 09.01.2009 um 15:35:

Zitat von uwer1100s
Mein Chef ist immer ganz happy, wenn ich unsere Firmenautos verkaufe!? geschockt

Ich geh dann einfach an den Tresor und nehm mir die Briefe raus...... Freude

vielleicht bietet Jack Harley ja auch mal seine Firmenfahrzeuge an... Augenzwinkern Augenzwinkern fröhlich fröhlich


Geschrieben von Gerd am 09.01.2009 um 20:00:

Der Fahrzeugschein ist eigentlich sekundär. Er ist ja nur ein Duplikat mit technischen Daten des Fahrzeuges und zeigt die momentanen Halterdaten mit Wohnort und "TÜV"-Termin an.

Entscheidend ist der Brief! Wer im Besitz des Briefes ist, ist in der REGEL Eigentümer des Fahrzeuges. Warum wohl wird der Dahrlens- oder Leasingnehmer zwar als Halter im Brief eingetragen, bekommt en Fleppen aber nicht in die Finger? Augenzwinkern Augenzwinkern Augenzwinkern

das ist ja auch der Grund warum die technischen Überwachungsvereine nicht mehr direkt im Brief eintragen, sondern diese schönen Gutachten erstellen, die du dann in den Brief und Schein nachtragen kannst. Dafür wird der Brief aber durch den Dahrlensgeber direkt an die Zulassungsstelle geschickt und von da aus direkt zurück.

Denn wer den Brief in den Fingern hat, kann die Kiste verkaufen! (Keine Regel ohne Ausnahme)


Geschrieben von lucifer am 10.01.2009 um 16:27:

Wenn man eine Finanzierung macht - nimmt die Bank doch auch den Brief als Sicherheit - warum wohl ?


Geschrieben von Cody am 10.01.2009 um 17:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von lucifer
Wenn man eine Finanzierung macht - nimmt die Bank doch auch den Brief als Sicherheit - warum wohl ?

als Sicherheit.
Deshalb ist die Bank aber noch kein Eigentümer oder Besitzer sondern will nur den eventuellen Weiterverkauf verhindern.
Eigentümer ist (wie schon Returner geschrieben hat) wer den Bestitz durch Kaufvertrag oder Schenkungsurkunde, Testament o.ä. nachweisen kann. Wer den Brief hat ist eigentlich nebensächlich.Auch wer als Halter eingetragen ist. Selbst wenn ich den verloren habe kann ich mir durch Eigentumsnachweis einen neuen ausstellen lassen.

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let´s ride


Geschrieben von Black Shot am 10.01.2009 um 17:36:

Zitat von Cody
Zitat von lucifer
Wenn man eine Finanzierung macht - nimmt die Bank doch auch den Brief als Sicherheit - warum wohl ?

als Sicherheit.
Deshalb ist die Bank aber noch kein Eigentümer oder Besitzer sondern will nur den eventuellen Weiterverkauf verhindern.
Eigentümer ist (wie schon Returner geschrieben hat) wer den Bestitz durch Kaufvertrag oder Schenkungsurkunde, Testament o.ä. nachweisen kann. Wer den Brief hat ist eigentlich nebensächlich.Auch wer als Halter eingetragen ist. Selbst wenn ich den verloren habe kann ich mir durch Eigentumsnachweis einen neuen ausstellen lassen.

Jetzt passt es! großes Grinsen

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