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Harley Garantiebedingungen
Kann mir jemand mal sagen, wo ich die AGB der Harley Davidson Neufahrzeuggarantie, bzw. Garantieverlängerung finde ?
Ich habe aktuell kein Problem, möchte aber vor allem Wissen, ob die Garantie verloren geht, wenn man Inspektionen in der freien Werkstatt machen lässt. Ein guter Freund von mir hat eine Schrauberwerkstatt und macht top Arbeit.
Er meint, der Garantieanspruch bleibt erhalten. Der HD-Händler sagt mir genau das Gegenteil, kann es aber nicht belegen ???
Nachlesen konnte ich es bisher nirgendwo.....
Danke für Eure Hilfe !!!
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Viele Grüsse, Jürgen
Es gibt dazu eine klare Rechtssprechung , man kann die Wartungsarbeiten auch in einer freien Werkstatt machen lassen , egal was der Hersteller geschrieben hat .
Nur , wenn im Falle des Falles der Vertragshändler ( der sich um sein Einkommen sorgt ) sich störrisch anstellt ( was ja nachvollziebar ist ) müsstest du notfalls auch klagen , und das ist die Ersparnis doch wohl nicht Wert , oder ?
Du kannst ihm gerne das Aktenzeichen des Grundsatzurteils zeigen , der zuckt nur mit der Schulter , und dann ?
Beschwerde bei HD Deutschland einreichen , das die den Dealer zwingen ?
Der hat dann für 3 Monate keine Termin frei oder so was .
Was , ausser Geld , spricht denn dagegen es beim Dealer machen zu lassen ?
Ich habe mir die Garantieverlängerung für meine Deluxe gegönnt. Diese wird zwar von Harley beworben, läuft aber über eine externe Versicherung. Ich meine da steht was drin, dass du sogar Reparaturen und Inspektionen bei dem Händler bei dem du die Garantieverlängerung gekauft hast machen musst.
Alle Garantieverlängerungen sind nur Versicherungsverträge , und der Händler bekommt Provision , damit hat HD eigentlich nichts am Hut .
Wobei man Garantieversicherungen auch ohne den Händler als Abkassierer dazwischen ( Händler als Vermittler ) auch direkt abschliessen kann , oft beim Fahrzeugversicherer direkt .
Man wird unterscheiden müssen zwischen Garantie und Gewährleistung.
Evtl. sogar zwischen erstmaliger Garantie beim Neumotorad und Garantieverlängerung.
Es geht mir mitnichten ums Geld. Im Zweifel werde ich die Inspektionen etc. beim Harley-Händler machen lassen. Dennoch würde ich gerne mal die AGB sehen, die der Garantie zugrunde liegen. Da muss es eigentlich ziemlich klar drin stehen......
Wenn es sicher kein Problem in der freien Werkstatt wäre, würde ich es dort machen lassen, weil der Schrauberseit Jahren ein sehr guter Freund ist, um die Ecke liegt und keiner so sorgfältig arbeitet wie er.......
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Viele Grüsse, Jürgen
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers , und den Umfang und Bedingungen kannst du doch in deinen Unterlagen (Wartungsnachweis) nachlesen .
Und ob eine Fa. aus den USA sich nach deutschem Recht richtet , halte ich für sehr zweifelhaft (AGB) .
Kurzum , der kann da reinschreiben was er möchte , musst es ja nicht kaufen ....
Hi,
mWn erschöpft sich die Aussage zur Herstellergarantie des Neufahrzeuges mit einem kurzen Artikel in der Bedienungsanleitung.
Gruß, silent
Also ich hatte bei Neukauf ( 2004 ! ) so ein KFz Schein großes oranges Heftchen , in denen die Inspektionen vom Dealer vermerkt wurden , und auf der (den) letzten Seiten waren die Garantiebedingungen aufgelistet .
In meiner Bedienungsanleitung ( Owner´s Manual ) steht davon nichts .
Ich habe die Tage von Harley meine Extended Warranty Kundenkarte zugeschickt bekommen ... war ein Angebot des Händlers und im Kaufpreis enthalten, d.h. 2 Jahre zusätzliche Garantie über die Herstellergarantie hinaus.
Im Anschreiben steht ganz klar drin, dass die Voraussetzung für dieses Angebot regelmäßige Inspektionen beim offiziellen (!) HD-Händler ist, der den Vertrag angeboten hat. Die Nutzung freier nicht lizenzierter Werkstätten wird damit ausgeschlossen.
Wie oben bereits erwähnt, kann man sich gegen solche Klauseln im Rahmen der Hersteller-Garantie (nicht Extended Warranty Verträge) wehren, aber dass man sich damit beim Händler schwer unbeliebt macht und dann entsprechend behandelt wird, sollte klar sein.
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Gruß
Chris
Danke Chris. Ich denke eben nicht, dass man sich gegen solche Klauseln erfolgreich wehren kann.
Diese Klauseln sind allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und damit Vertragsbestandteil geworden, indem man den Vertrag abschließt und damit den Klauseln zustimmt. Erfolgreich zur Wehr setzen könnte man sich nur, wenn die Klausel unwirksam wäre. Wenn sie also z.B. sittenwidrig wäre oder unangemessen oder sonstwie gegen geltendes Recht verstossen würde.
Im übrigen ist ja niemand verpflichtet,z.B. die Garantieverlängerung abzuschliessen. Man macht es freiwillig - und dann zu den vereinbarten Bedingungen.....
Ich denke nicht, dass es zur Unwirksamkeit der Klausel führt, wenn HD zur Bedingung macht, dass das Motorrad beim offiziellen HD-Händler gewartet wird. Anderenfalls wäre es denkbar, dass irgendeine Hinterhof-Schrauberbude die Inspektion nicht ordnungsgemäss durchführt, sich daraus ein Schadensfall ergibt und HD dann im Rahmen der Garantie haften müsste......
Sollte der HD-Händler die Inspektion hingegen nicht ordentlich durchführen, so wäre es nicht mehr als recht und billig, wenn HD im Rahmen der Garantie haftet....
Zur Klarstellung: Ich habe rein gar nichts gegen "Harley-Schrauberbuden". Ein sehr guter Freund hat selbst eine und macht definitiv bessere Arbeit als die Werkstatt meines HD-Händlers.
Dennoch kann ich die Vorgaben in den AGB der Harley-Garantievereinbarung nachvollziehen (losgelöst von den finanz. Interessen von HD).....
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Viele Grüsse, Jürgen
Ich mein Kumpel hat mir von seinem Auto erzählt, dass er in jeder freien Werkstatt ne Inspektion nach "Herstellervorgaben" machen lassen kann, ohne dass die Garantie erlischt. Müsste bei Motorrädern genauso sein, oder?
Dem Statement von Rolstaff ist nichts mehr hinzuzufügen. Genau so ist es! In dem Thread werden jetzt Garantie, Gewährleistung und Anschlussgarantie durcheinander geschmissen. Was die Hersteller Gewährleistung angeht, so gibt es zwar die Rechtsprechung, wie SportyCB schreibt, Stress ist aber trotzdem vorprogrammiert. Bei der Anschlussgarantie handelt es sich um eine Versicherung, also einem Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Hat nichts mehr mit Harley zu tun. Die Bedingungen sehen eine Wartung beim Offiziellen vor. Wird dies nicht gemacht, ist das eine Obliegenheitsverletzung und die Versicherung ist fein raus.
Gruss Olli
Teilweise wird hier viel Mist geschrieben.
fakt ist: 2 Jahre Garantie wird nach EU- Recht abgewickelt, heißt, man kann auch die Inspektionen beim freien Harleyschrauber
durchführen lassen. Der freundliche kann dagegen nichts machen, muß trotzdem Garantieschäden abwickeln.
Interessant werden die weiteren 2 Jahre, das ist ein separater Vertrag mit i.d.R. einer Versicherung. Dort wird dann verlangt, alle weiteren
Inspektionen eben beim Vertragshändler durchzuführen. Das haben dann beide Seiten vertraglich vereinbart.
Ihr müßt auch mal Eure
verträge durchlesen!
Ich habe eigentlich genau das geschrieben, oder?
Und richtig, der Freundliche kann dagegen nichts fast nichts machen, aber wenn Du im Mai einen Garantiefall hast, könnte es halt sein, dass der Freundliche den nächsten freien Termin für Dich im Juli hat. Ist halt Scheiße so mitten in der Saison. Auch solltest Du den Nachweis führen können, dass die Inspektion beim Freien nach Herstellervorgabe gemacht wurde. Wenn dann bei der Inspektion noch technische Aktionen vorgesehen sind, von denen dem Freien nichts bekannt ist und diese kausal mit dem Garantiefall zusammenhängen, wird´s mal so richtig spaßig. Auch gewähren die Hersteller nach der Garantie noch Gewährleistung, diese entfällt dann gänzlich. (Gleichwohl gebe ich zu, dass sich die Company bei Gewährleistungsthemen bekanntlich ohnehin nicht sehr kundenorientiert zeigt). Aber was will ich sagen, der Teufel steckt halt im Detail. Ich gehe daher während meiner Garantiezeit auch noch zum Freundlichen, bezahle völlig überhöhte Rechnungen und nehme einen erheblich weiteren Weg in Kauf. Muss aber jeder selbst wissen, wünsche auf jeden Fall viel Spaß als Bittsteller beim durchsetzen des EU-Rechtes bzw. BGH-Grundsatzurteil.
Gruß Olli
Mit anderen Worten: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe ... grundsätzlich, nicht nur in dieser Garantiefrage
Wie Olli schon sagt, der Händler kann sich durchaus wehren, indem er einem das Leben im Garantiefalle schwer macht ... eine Form von Rache sozusagen.
PS: Klar, auch da kann man sich u.U. wehren, aber es kostet ohne Ende Nerven. Ich persönlich zahle dann lieber ein paar Euro mehr, spediere dem Mechaniker mal ein Bierchen und schone enorm meine Nerven
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Gruß
Chris